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Wie wird bei der Unterverteilung gena...

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Thomas
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 14:15 Uhr:   

Hallo,

vielleicht gab es irgendwo in den Weiten des Forum diese Frage schon. Aber ich stell sie eifnach mal.
Um in den Bundestag zu ziehen braucht eine Partei ja 5% der Zweitstimmen bundesweit. Nun kann es ja sein, dass Partei XY in NRW (vierle WählerInnen und Stimmen) 4,5% der Stimmen erhält und in Thürigen (wenige Stimmen). Zeiht eine LAndesliste ers dan, wenn sie selbhst über 5% erhält (kann ich mir nicht vorstellen), da ja sonst die Vergabe ungerecht wäre. Wie wird also bei der Vergabe verfahren?

Hoffentlich ist grob klar, was ich gerne wissen möchte :-)
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Januar 2012 - 14:21 Uhr:   

Nein, eine einzelne Landesliste muss seit den 50er nicht mehr die Prozenthürde erreichen.

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