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Jörn Petersen
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 26. November 2011 - 17:08 Uhr: | |
Unser 2. Vorsitzender einer Reservistenkameradschaft (Mitglied im VdRBW e.V.) ist zurückgetreten. Meine Fragen sind folgende: a. Kann sich ein anderes Vorstandsmitglied auch vorschlagen lassen, z.B. der 3. Vorsitzende möchte 2. Vorsitzender werden? b. Wenn dies möglich ist, muß er dann vor der Wahl von seinem Posten des 3. Vorsitzenden zurücktreten? c. Wenn o.g. Mitglied nicht zum 2. Vors. gewählt wird, ist es dann weiterhin 3. Vorsitzender oder ist dann auch dieser Posten neu zu besetzen? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. November 2011 - 12:39 Uhr: | |
@Jörn Petersen a. Ja b. Nein. Erst nach der Wahl. c. Aus b. folgt, dass er 3. Vorsitzender bleiben kann. Wenn die aus b. ggf. folgende nötige Ergänzungswahl des 3. Vorsitzenden auf der Versammlung durchgeführt werden soll ist die Einladung/Entwurf des Tagesordnung entsprecht zu gestalten. |

Holger König
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2013 - 01:10 Uhr: | |
Sofern die Mindestzahl der nach Satzung zu wählenden Vorstandsmitglieder nicht unterschreitten wird, insbesondere der M. des geschäftsführenden Vorstandes (in der Regel 1. und 2. Vorsitzender, sowie der Schatzmeister), ist der Rücktritt kein Problem. Eine Zusammenlegung von Ämtern ist im erweiterten Vorständen meist möglich (Sportverein: Sportwart, Jugendwart, Mädel- und Frauenwart, Veranstaltungsausschuß, Schriftführer) erlauben meist ein Doppelamt. Ggf. kann der Vorstand auch, vor allem, wenn die Wahlperiode ohnedies bald abläuft, die Vakanz bis zu planmäßigen MV (und die kommisarische Übertragung der Aufgaben) ohne Nachwahl regeln. Wenn der Verein kein e.V. (also nicht rechtsfähig) ist, sind Vakanzen sowieso unproblematisch. |
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