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Archiv bis 09. November 2011

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » Einspruch gegen die Europawahl » Archiv bis 09. November 2011 « Zurück Weiter »

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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 24. Juni 2011 - 22:44 Uhr:   

Die Bayernpartei selbst ist natürlich nicht vertreten, sie gehört aber zur Europäischen Freien Allianz (mit anderen Regionalparteien wie SNP und NVA, aber nicht der Lega Nord), und diese hat eine gemeinsame EP-Fraktion mit den Europa-Grünen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Juli 2011 - 17:20 Uhr:   

Thomas Strobl hat die Sperrklausel schon halb aufgegeben.

http://dbtg.tv/vid/17/120/6/2
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Juli 2011 - 18:49 Uhr:   

@Frank Schmidt: Danke für die Antwort, so macht das Sinn.

Wan kann man eigentlich ungefähr mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes in diesem Fall rechnen? Die Anhörung dazu ist ja schon Monate her...
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Juli 2011 - 19:15 Uhr:   

Nach § 30 BVerfGG sollen zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung nicht mehr als drei Monate liegen. Meist hält das Gericht diese Frist ein, in diesem Fall wird sie aber in den kommenden Woche überschritten. Dies könnte man als Indiz für eine gewisse Uneinigkeit innerhalb des Senats deuten, weil Sondervoten manchmal die Verkündung verzögern. Allerdings verhandelt der Zweite Senat parallel auch noch das Verfahren zur Griechenland-Hilfe. (Dass das Gericht auch noch gerade umgezogen ist, sollte sich idealerweise nicht auf die Verfahrensdauer auswirken.)
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 01. August 2011 - 00:54 Uhr:   

Aha, dann sollte es also diesen Mittwoch (3.8.) spannend werden, wenn die Frist eingehalten wird. Oder wäre eine Urteilsverkündigung bis dahin mittlerweile schon angekündigt worden?
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 01. August 2011 - 01:25 Uhr:   

Die Dreimonatsfrist wird auf keinen Fall eingehalten werden. Der Termin für die Urteilsverkündung wird meist ca. drei Wochen vorher angekündigt.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 08. August 2011 - 15:09 Uhr:   

Aha, danke für die Infos. Dann "revanchiert" sich das Verfassungsgericht also für die Fristüberschreitung beim Bundestagswahlgesetz, indem es seinerseits eine vom Gesetzgeber gestellte Frist nicht einhält... :-/
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Eric Möller
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2011 - 21:11 Uhr:   

Mittlerweile ist die übliche Frist zur Urteilsverkündung ganz deutlich überschritten. Machen wir etwas BVerfG-Astrologie: Deutet das auf Minderheitenvoten oder mehrere (vergebliche) Anläufe für eine Einigung hin?

Das ausstehende Urteil zum Europawahlrecht wird sicherlich von den politisch-juristischen Kabalen um das Bundestagswahlrecht überschattet. Das Verfassungsgericht wurde vom Bundestag trotz der überlangen Änderungsfrist von etwa drei Jahren respektlos behandelt. Demnächst ist mit einem Normenkontrollverfahren zu rechnen...

Ich denke mir, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser brisanten Lage der Politik gegenüber mit einem möglichst einheitlichen Votum zum Europawahlrecht auftreten will. Lässt man sich deswegen mehr Zeit zur internen Diskussion? Da die kommenden EP-Wahlen erst im Juni 2014 anstehen, besteht keine Dringlichkeit.

PS: Selbstverständlich ist mein Beitrag reine Kaffeesatz-Leserei, aber irgendwie muss man die Wartezeit für das von mir mit Spannung erwartete Urteil überbrücken.^^ An ein völliges Scheitern der Klage glaube ich immer weniger...
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2011 - 14:34 Uhr:   

Dringlichkeit würd allerdings dann bestehn, wenn die Sitzverteilung neu festgestellt werden sollte, um die Folgen der falschen Verteilung in Grenzen zu halten.

Falls sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, ist auch das jüngste Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs relevant, in dem es die Sperrklausel auf Landesebene zwar nicht verwirft, aber starke Bedenken äußert. Insbesondere ist bei Europawahlen die Ableitung der Sperrklausel aus der Verfassung noch viel fraglicher als im Saarland.

Andererseits könnte sich das Bundesverfassungsgericht auch anschließen, indem es dem Bundestag lediglich eine Überprüfung der Sperrklausel auferlegt. Wobei das saarländische Urteil praktisch die Aufforderung zu erneuter Wahlanfechtung nach der nächsten Landtagswahl ist, falls weder Alternativstimmen eingeführt noch gute Gründe dagegen vorgebracht werden.

Der saarländischen Regierung war das Urteil offenbar schon zuvor bekannt, weil der ohnehin laufende Gesetzentwurf (Hare/Niemeyer statt D'Hondt) eine Rechtfertigung der Sperrklausel enthält, ohne dass er was dran ändert. Der tatsächliche Fehler, der dabei korrigiert wird (Bezug auf Wahlvorschläge statt Parteien und Wählergruppen), wird dagegen gar nicht erwähnt. Hare/Niemeyer wird allerdings die natürliche Sperrwirkung reduzieren, wobei die 2%, die das Gericht bei D'Hondt unterstellt, auch schon etwas hoch gegriffen sind. Denkbar wär also z.B. auch eine 2%-Klausel oder so.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2011 - 18:06 Uhr:   

@RL
Was im Saarland entschieden wird, kann dem BVerfG egal sein. Das GG schreibt im Gegensatz zur saarländischen Verfassung (und den meisten Landesverfassungen) auch keine Verhältniswahl vor. Interessanterweise hat der Parlamentarische Rat ursprünglich deshalb auf eine Verankerung einer Sperrklausel, wie sie in vielen Landesverfassungen verankert ist (derzeit optional in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, zwingend vorgeschrieben in Berlin, Bremen, Bayern und Niedersachsen), verzichtet, um sie zu verhindern. Später hat derselbe Parlamentarische Rat dann aber selbst ein Wahlgesetz mit Sperrklausel verabschiedet, die fehlende Ermächtigung also selbst nicht mehr als Verbot aufgefasst. Europarechtlich ist jetzt im Gegensatz zu 1979 Verhältniswahl vorgeschrieben. Auch viele Länder haben aber erheblich explizite oder faktische Sperrklauseln.

Im Saarland galt übrigens schon einmal Hare/Niemeyer, was die FDP Ende der 70er Jahre durchsetzte und ihr 1980 einen zusätzlichen Sitz brachte, obwohl sie von 7,4 auf 6,9% fiel. D’Hondt wurde dann während der SPD-Regierungszeit wieder eingeführt. Ohne Sperrklausel und mit d’Hondt hätte es bisher nur bei zwei Landtagswahlen eine für die Regierungsbildung erheblich andere Sitzverteilung gegeben (unverändertes Wahlverhalten vorausgesetzt): 1970 hätte die CDU nur die Hälfte der Sitze gehabt, 1999 hätten Grüne und FDP jeweils einen Sitz gehabt, CDU und SPD jeweils einen weniger und die CDU damit nur 25 der 51 Sitze. Müller wäre aber trotzdem MP geworden. Solange d’Hondt verwendet wird, ist die technische Wirkung der 5%-Hürde bei einem kleinen Landtag eher gering. Das sieht bei Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë schon anders aus.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2011 - 19:16 Uhr:   

Der Parlamentarische Rat hat keine Sperrklausel beschlossen. Die ist erst von den Ministerpräsidenten nachträglich eingefügt worden (zusammen mit erhöhtem Anteil der Direktmandate und Nachwahl beim Ausscheiden von Direktmandatsinhabern statt Nachrücken über die Liste).

Warum genau der Parlamentarische Rat im Grundgesetz auf eine Ermächtigung zu einer Sperrklausel verzichtet hat, ist nicht ganz klar. Einerseits war man sich bewusst, dass eine Sperrklausel ohne Ermächtigung mit einiger Wahrscheinlichkeit vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würde; andererseits hat die Union aber befürchtet, eine solche Ermächtigung könnte als Festlegung auf ein Verhältniswahlrecht verstanden werden (und sie wollte ja ein Mehrheitswahlrecht erreichen, auch wenn das erste (von den Alliierten nicht genehmigte) Wahlgesetz schon vor dem Grundgesetz beschlossen war). Insofern war sie in einem Dilemma und hat wohl nicht den nötigen Druck gemacht. Der Rest wollte keine Sperrklausel, wär der Union in dem Punkt aber wohl entgegengekommen, um einen Konsens zu erzielen (und dass ein im Dissens beschlossenes Wahlgesetz, das den Alliierten auch nicht gefällt, nicht durchgehn würde, war relativ absehbar).

Ob die Verhältniswahl im Grundgesetz steht, ist dem Bundesverfassungsgericht ziemlich egal. Sobald es eine Grundentscheidung für die Verhältniswahl im Wahlgesetz sieht, zieht es die Konsequenzen daraus, als ob sie in der Verfassung stehn würde. Ganz an den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte vorbei kommt es auch nicht, auch wenn es natürlich abweichend entscheiden kann.

2004 hätten im Saarland immerhin 4 Parteien zusätzlich Sitze bekommen (NPD, Familie, Linke und Graue), 2009 nur 2 (Familie und NPD, wobei die Freien Wähler bei Hare/Niemeyer (nicht bei Sainte-Laguë) auch schon leicht drin sein hätten können). Die Regierung gibt in ihrem Gesetzentwurf komischerweise die Wirkung bei D'Hondt an (um den Effekt runterzuspielen?).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2011 - 19:52 Uhr:   

"Die Regierung gibt in ihrem Gesetzentwurf komischerweise die Wirkung bei D'Hondt an (um den Effekt runterzuspielen?)."
Wahrscheinlich deshalb, weil bisher d'Hondt galt.

"2004 hätten im Saarland immerhin 4 Parteien zusätzlich Sitze bekommen (NPD, Familie, Linke und Graue), 2009 nur 2 (Familie und NPD, wobei die Freien Wähler bei Hare/Niemeyer (nicht bei Sainte-Laguë) auch schon leicht drin sein hätten können)."
Das stimmt nur, wenn gleichzeitig auch nicht d'Hondt gegolten hätte. Die Grauen hätten 2004 durch Abschaffung der Sperrklausel allein keinen Sitz gekriegt, 2009 wäre zusätzlich nur "Familie" reingekommen.

"Ob die Verhältniswahl im Grundgesetz steht, ist dem Bundesverfassungsgericht ziemlich egal. Sobald es eine Grundentscheidung für die Verhältniswahl im Wahlgesetz sieht, zieht es die Konsequenzen daraus, als ob sie in der Verfassung stehn würde."
Wenn die Verhältniswahl drinstehen würde, wäre eine nicht vorhandene Ermächtigung für eine Sperrklausel von größerem Gewicht.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 03. Oktober 2011 - 23:25 Uhr:   

Im Gesetzentwurf geht es fast nur um die Einführung von Hare/Niemeyer; da ist es schon komisch, dass man in der Begründung mit D'Hondt rechnet und das nichtmal dazusagt (während man es für erwähnenswert hält, dass man die Stimmenzahlen gegenüber dem realen Wahlergebnis nicht verändert hat). Wenn mich die genannten Prozentzahlen nicht skeptisch gemacht hätten, wär ich ohne Weiteres davon ausgegangen, dass das auf Hare/Niemeyer bezogen ist.

Dass die fehlende Festlegung auf eine Verhältniswahl im Grundgesetz (und in der Landessatzung für Schleswig-Holstein, um die es primär gegangen ist), eine Sperrklausel rechtfertigen könnte, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung zugunsten der Sperrklausel explizit verneint. Hauptsächliche Rechtfertigung dafür war schlicht, dass sie existieren und "nach den Wertungen, die im Rechtsbewusstsein der konkreten Rechtsgemeinschaft lebendig sind" akzeptiert sind (u.A. durch Ermächtigungen dafür in anderen Verfassungen). Wobei es die Entscheidung des Reichsstaatsgerichtshofs, der 1929 die Sperrklausel in Württemberg mangels Ermächtigung in der Verfassung gekippt hat (wodurch u.A. die NSDAP 1 Sitz bekommen hat), ignoriert, obwohl sie ihn sonst in seiner generell strikten Auffassung durchaus zitiert.

Um auf die Europawahl zurückzukommen, könnten sich natürlich die "lebendigen Wertungen" (die faktisch eine große Rolle spielen, auch wenn es die Gerichte nicht oft zugeben) mittlerweile verändert haben, wie schon bei den Kommunalwahlen nicht mehr als "zwingender Grund" herhalten kann, was früher noch als solcher gegolten hat. Wobei man Zweifel haben kann, wenn beim aktuell hippen FDP-Bashing die Sperrklausel ganz selbstverständlich als politisches Totschlaginstrument angesehn wird (was aber nicht unbedingt identisch mit dem "Rechtsbewusstsein der Rechtsgemeinschaft" ist).
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Oktober 2011 - 15:30 Uhr:   

Endlich kommt die Urteilsverkündigung des BVerfG, am 9. November:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-066.html
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Oktober 2011 - 17:15 Uhr:   

Mich würde nicht wundern, wenn das Verfassungsgericht mit seinen vielen CDU/FDP-nahen Richtern die Sperrklausel kippen würde, um die FDP zuretten. Läge die FDP in den Umfragen bei deutlich über 5% würde die Hürde nie gekippt, wetten?
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Oktober 2011 - 18:25 Uhr:   

@DsF:
Unsinn. Die Hälfte der Richter des 2. Senats (inkl. des Vorsitzenden) wurden von der SPD nominiert und kein einziger von der FDP. Kein Lager hat dort eine "parteipolitische" Mehrheit. Und die 5%-Hürde könnte Schwarz-Gelb mit seiner Bundestagsmehrheit auch ohne Gerichtsurteil abschaffen oder absenken, wenn sie es denn wollten.
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Eilmeldung
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 10:20 Uhr:   

Das Bundesverfassungsgericht hat die 5%-Hürde bei Europawahlen gekippt. Die Wahl muss aber nicht wiederholt werden. Von Arnims Kritik an der starren Liste wurde aber zurpckgewiesen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 11:57 Uhr:   

Das wäre es noch, wenn ich bei den medial kaum präsenten Europahanseln der hinteren Listenplätze noch sortieren müsste.
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Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 12:17 Uhr:   

Urteil:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-070.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20111109_2bvc000410.html
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 13:11 Uhr:   

Angesichts des Sondervotums von di Fabio und Mellinghoff frage ich mich, wie zumindest einer von beiden das Urteil zur kommunalen Fünfprozenthürde mittragen konnte.

Von der Piratenpartei scheinen sie übrigens nicht allzu viel zu halten:

"Selbst neue Gruppierungen, deren Parteiprogramm kaum jemand kennt oder die erst nach der Wahl ihre Meinung zu politischen Themen erarbeiten wollen, sind fähig, aus dem Stand heraus bei einer Landtagswahl oder auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel zu überwinden."

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