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Idealgröße eines Parlaments

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Wirtschaftsprüfer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2011 - 19:57 Uhr:   

Es ist offensichtlich, dass die Größe eines Parlaments nicht komplett in Relation zur Größe der abgebildeten Bevölkerung/Wahlberechtigten stehen kann. Aber was ist nach meiung der hier versammelten eigentlich eine ideale Größe eines Parlaments und welche Faktoren bestimmen sie. Sicherlich Kompetenz- und Aufgabenbereich, Arbeitsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit...

Rein intuitiv bin ich der Auffassung, dass heutzutage, angeischts der Kommunikationstechniken und Aufgabenzuteilungen z.B. ein Parlament wie der Bundestags in etwa 400-500 Mitglieder braucht, ein Landesparlament zwischen 180-300 Mitglieder, ein Kommunalparlament für ein Gebiet mit ca. 300.000 Einwohnern und den hierzulande üblichen Kommunalaufgaben 100-130 Mitglieder. Das ist aber eine Intuition die auf gewisser beruflicher Erfahrung basiert. Nun würden mich andere Positonen und v.a. deren Begründungen sehr interessieren.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2011 - 22:02 Uhr:   

So krass würd ich das nicht sehn, aber tendenziell bin ich auch der Auffassung, dass die großen Parlamente zu groß und die kleinen zu klein sind. Der Landtag im Saarland muss im Wesentlichen die gleichen Aufgaben erfüllen wie der in NRW; da ist ein so radikaler Größenunterschied nicht sinnvoll (und auch ansonsten keine wesentlich verschiedene finanzielle Ausstattung; das reale Informationsangebot des saarländischen Landtags ist heute völlig inakzeptabel).

Über die absolute Größe kann man eher geteilter Meinung sein. Das hängt stark davon ab, was man als wesentliche Aufgaben der jeweiligen Parlamentsart sieht. Bei unterschiedlichen Aufgabengebieten (insbesondere bei den Kommunen, aber auch bei Landtagen gegenüber dem Bundestag) kann eine Abweichung von einer rein bevölkerungsabhängigen Funktion sicher gerechtfertigt oder notwendig sein.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2011 - 06:25 Uhr:   

Wenn n die Parlamentsgröße und b die Bevölkerungszahl ist, so ist die korrekte Größe eines Parlamentes zweifelsohne

n = ( log_g(b) ) ^ Pi

wobei log_g der Logarithmus zur Basis g ist, Pi die Ludolphsche Zahl (Kreiszahl) und g die Erdanziehungskraft ohne Einheit.

Aber im Ernst: Eine geeignete Größe des Parlaments hängt sehr von dem jeweiligen Parlament ab. Um eine gute Größe auswählen, muss das jeweilige Parlament sicherlich individuell betrachtet werden.

Die vorliegenden Aufgabenbereiche und Kompetenzen wurden ja bereits genannt; sicherlich ist dafür auch wichtig, ob es sich um ein Vollzeit-Parlament oder ein Feierabend-Parlament handelt.

Die demokratischen und protokollarischen Gepflogenheiten (z.B. ob Minderheitsregierungen oder wechselnde Mehrheiten üblich sind, wie viele Lesungen bis zu einer Gesetzesverabschiedung notwendig sind etc.) spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, hier kann die angemessene Parlamentsgröße trotz nahezu identischer Entscheidungslast in verschiedenen Ländern sehr variieren. In diesem Punkt muss auch die Verflechtung mit anderen Verfassungsorganen im Gesetzgebungsverfahren angesprochen werden.

Selbst die vorhandene politische Landschaft (wenige große Parteien oder große Parteienzersplitterung) kann eine Größe sein, die für eine funktionierende Parlamentsgröße eine Rolle spielt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2011 - 12:17 Uhr:   

Das ist alles richtig, aber da geht die Bevölkerungszahl garnicht ein. Einen gewissen Einfluss hat sie aber schon, bloß nicht so groß, wie es sich aus den realen Parlamentsgrößen ergeben würde.

Dass kleinere Länder eher billigere Methoden wählen werden, ist zwar klar, aber die Grenzen des Sinnvollen sind hierbei meines Erachtens relativ schnell erreicht.
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Wirtschaftsprüfer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2011 - 19:07 Uhr:   

Allgemein - so heißt es zumindest - findet parlamentarische Arbeit ja v.a. in Ausschüssen statt. Überlgegungen die ideale Größe zugunsten der Arbeitsfähigkeit an die Zahl und jeweilige Größe der Ausschüsse sind vielleicht weiterführend. Also könnte eine Betrachtung sozusagen von diesen "Molekularbausteinen" eines Parlaments, also solche ließen sich Ausschüsse einigermaßen betrachten, ausgehen und sich dann auf größere politische Parlamentsorgane hochrechnen.
Zumindest als Erforschungsansatz hätte das möglicherweise was.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2011 - 22:40 Uhr:   

@Ratinger Linke

Ich sehe drei Hauptaufgaben des Parlaments: a) Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (auf kommunaler Ebene: von Satzungen und sonst die Verwaltung bindenden Beschlüssen), b) die Kontrolle der Verwaltung, c) den persönlichen (und damit meine ich nicht per eMail sondern von Angesicht zu Angesicht in Bürgersprechstunden) Kontakt zur interessierten Bevölkerung. Bei a) und b) ist tatsächlich kein grundlegender Bezug zur Bevölkerungsanzahl gegeben, bei c) schon (und daneben auch zur Fläche des zu vertretenden Gebiets).
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 - 21:40 Uhr:   

Irgendwo habe ich mal gelesen, daß die Größe von Parlamenten oft in etwa der dritten Wurzel der Bevölkerung des Gebietes entspricht. Kommt aber nur ganz grob hin.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2011 - 23:19 Uhr:   

@tg

Das kommt im Falle Deutschlands überhaupt nicht hin. Die Bundesrepublik müsste dann ungefähr 240 Mio Einwohner haben (derzeit 622 Abgeordnete) haben, das Saarland hingegen nur etwa 130.000. Auch Schleswig-Holstein ist "ein bißchen" größer als die rechnerischen 850.000 (bei derzeit 95 Abgeordneten) bzw. 330.000 (bei verfassungsgemäßen 69 Abgeordneten). Da kann man jeweils nicht mal mehr von "grob hinkommen" sprechen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2011 - 03:36 Uhr:   

Als Faustformel ist das schon ungefähr passend, um die Realität zu beschreiben. Bei solchen Überschlagsrechnungen muss man schon Abweichungen von -50/+100% gegenüber der Sollsitzzahl einkalkulieren. Und dabei ist es bloß eine ganz einfache unjustierte Abschätzung. Wenn man statt der 3. Wurzel die 3,1te nimmt, ändert das das Ergebnis schon ziemlich stark (für die deutschen Landtage deutlich besser).

Ein paar Stichproben, überwiegend für Deutschland (Einwohner, dritte Wurzel daraus, reale Sollsitzzahl, prozentuale Abweichung; Stand überwiegend Ende 2009 wegen Einheitlichkeit):
 
China 1339724852 1102 2987 +171
Indien 1210193422 1066 791 -26
USA 308745538 676 535 -21

EU 499705496 794 736 -7
Deutschland 81802257 434 598 +38

Nordrhein-Westfalen 17872763 261 181 -31
Bayern 12510331 232 180 -22
Baden-Württemberg 10744921 221 120 -46
Niedersachsen 7928815 199 135 -32
Hessen 6061951 182 110 -40
Sachsen 4168732 161 120 -25
Rheinland-Pfalz 4012675 159 101 -36
Berlin 3442675 151 130 -14
Schleswig-Holstein 2832027 141 69 -51
Brandenburg 2511525 136 88 -35
Sachsen-Anhalt 2356219 133 91 -32
Thüringen 2249882 131 88 -33
Hamburg 1774224 121 121 -0
Mecklenburg-Vorpomm. 1651216 118 71 -40
Saarland 1022585 101 51 -49
Bremen 661716 87 83 -5

München 1330440 110 81 -26
Köln 998105 100 91 -9
Frankfurt 671927 88 93 +6
Stuttgart 601646 84 61 -28
Düsseldorf 586217 84 83 -1
Dortmund 581308 83 83 -1
Essen 576259 83 83 -0
Bremen 547685 82 68 -17
Hannover 520966 80 65 -19
Leipzig 518862 80 71 -12
Dresden 517052 80 71 -12
Nürnberg 503673 80 71 -11

Bremerhaven (HB) 114031 48 48 -1
Oberthal (SL) 6268 18 27 +46
Dahlem (NW) 4182 16 21 +30
Bornstedt (ST) 889 10 11 +14
Hesseneck (HE) 636 9 11 +28
Rathen (SN) 394 7 11 +50
Kümmernitztal (BB) 379 7 9 +24
Schulenberg (NI) 287 7 7 +6
Balderschwang (BY) 241 6 9 +45
Voigtsdorf (MV) 112 5 7 +45
Böllen (BW) 98 5 9 +95
Hingstheide (SH) 67 4 52 +1180
Kleinbockedra (TH) 38 3 7 +108
Ammeldingen (RP) 11 2 7 +215
Gröde (SH) 10 2 13 +503
Wiedenborstel (SH) 8 2 8 +300
Dierfeld (RP) 8 2 7 +250

Bei Mehrkammerparlamenten kann man geteilter Meinung sein, was die relevante Sitzzahl ist. Ganz erhebliche Abweichungen am unteren Ende verursachen die Gemeindeversammlungen Schleswig-Holsteins, wobei ich die 16- und 17-Jährigen mangels Daten noch gar nicht mitgezählt hab. Gröde hat bei der Landtagswahl noch 13 Wahlberechtigte gehabt; am Jahresende waren es aber nur noch 10 Einwohner insgesamt. Dierfeld hat bei 8 Einwohnern einen echten gewählten 7-köpfigen Gemeinderat (inkl. Bürgermeister).
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Wirtschaftsprüfer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2011 - 13:19 Uhr:   

@Ratinger Linke

Das ist eine hübsche Beschreibung der bestehenden Parlamentsgrößen, aber die Frage ging ja darum, was eine ideale Parlamentsgröße ist. SIcher ist das keine feste Zahl, aber bestimmte Größenordnungen müssten sich ja eruieren lassen, zumal einige Kriterien hier schon genannt wurden (Kompetenzen des Gesamtparlaments, seiner Auschüsse und seiner Mitglieder, Frage nach "Nebenhäusern", Bevölkerungsgröße und Verwaltungsfläche,...).
Ich hab halt den Eindruck, dass der Bundestags tendenziell etwas zu groß ist und die Landtage eher zu klein. Beruflich bedingt habe ich z.B. als recht arbeitsfähig den schwedischen Reichstag erlebt (ca. 350 Abgeordnete) - zumindest war das mein Eindruck in Vergleich zu anderen Staaten und Ländern.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 16:28 Uhr:   

@Ratinger Linke:
Zumindest bei den Schleswig-Holsteinischen Gemeinden ist Ihnen wohl ein Fehler unterlaufen. Gemeinden unter 70 Einwohnern haben überhaupt keine Gemeindevertretung sondern eine Einwohnerversammlung.

@Wirtschaftsprüfer:
Das schwedische Parlament funktioniert deshalb so gut, weil es eine sinnvolle Betreuungsrelation im Vergleich Zahl der Abgeordneten zur Bevölkerungszahl hat. Wollten wir diese Betreuungsrelation auch haben, müsste der Bundestag gut 3000 Mitglieder haben (was ich bei der Größe unseres Landes für nicht unangemessen halten würde).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. November 2011 - 01:21 Uhr:   

Einwohnerversammlungen gibts in Schleswig-Holstein nur in Gemeinden, die eine Gemeindevertretung haben. Das sind nur ziemlich unverbindliche Versammlungen, die keine Rechte haben, außer dass ihre "Vorschläge und Anregungen [...] in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden" müssen. Teilnahmeberechtigt ist da grundsätzlich jeder Einwohner unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.

Das Gremium in den Gemeinden ohne Gemeindevertretung heißt Gemeindeversammlung, wie ich richtig geschrieben hab. Entsprechend hab ich auch alle Bürger (= Einwohner, die zu einer Gemeindevertretung wahlberechtigt wären) als Parlamentsmitglieder aufgeführt ("Parlament" ist hier sowieso als sehr weiter Begriff zu lesen).

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