Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Regelungen zur Wahlkreiseinteilung

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Regelungen zur Wahlkreiseinteilung « Zurück Weiter »

  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen Letzter Autor Beiträge Seiten Letzter Beitrag
  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen        

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 22:14 Uhr:   

Zur Diskussion um die Wahlkreiseinteilung hab ich mal die entsprechenden Regelungen der Wahlgesetze zusammengestellt:

Abweichung SollAbweichung MaximumGrundlage der Größen-
berechnung
Beachtung künftiger EntwicklungBeachtung von anderen GrenzenZusammenhängendAutom. Änderung bei Gebiets-
reformen
Zuständig-
keit
Kommission / Bericht
Bund±15%±25%Bevölkerung ohne Ausländer-Länder Muss; sonst nach MöglichkeitSollBei Landes-
grenzen
Anlage zum GesetzKommission
SHmöglichst gleich±25%BevölkerungJaGemeindegrenzen sollen nur ausnahmsweise durchschnitten werden; örtliche Zusammenhänge sind nach Möglichkeit zu wahrenMuss-Wahlkreis-
ausschuss
-
HH----Nur 1 Wahlkreis--Gesetz-
NI--Einwohner-Gemeinden und Samtgemeinden werden gemäß indirekter Regelung nicht geteilt-JaAnlage zum Gesetz-
HB----Bremen und Bremerhaven getrennt-JaGesetz-
NWannähernd gleich±20%Einwohner-Kreise nach Möglichkeit; Gemeindegrenzen sollen nur ausnahmsweise durchschnitten werden; örtliche Zusammenhänge sind nach Möglichkeit zu wahrenSoll-Wahlkreis-
gesetz
-
HE-------Anlage zum Gesetz-
RP-±1/3Bevölkerung ohne Ausländer-Gemeinden werden gemäß indirekter Regelung nicht geteilt-JaAnlage zum GesetzBericht der Regierung
BW--Einwohner-Gemeinden werden gemäß indirekter Regelung nicht geteilt-JaAnlage zum Gesetz-
BY±15%±25%Einwohner-Jeder Kreis bildet einen Stimmkreis solang es der Grundsatz der Wahlgleichheit erlaubt; kreisangehörige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften dürfen nicht geteilt werdenMussJaAnlage zum GesetzBericht der Regierung
SL----3 feste Wahlkreise, die Kreise nicht teilen-JaGesetz-
BEmöglichst gleich-Deutsche-Bezirke Muss--Senat und Bezirke-
MV-------Anlage zum Gesetz-
BB±25%±1/3BevölkerungJaAmtsfreie Gemeinden und Ämter dürfen nur ausnahmsweise geteilt werden; örtliche Verhältnisse sollen möglichst gewahrt werdenSollJaAnlage zum GesetzBericht der Regierung
ST-±20%Bevölkerung ohne Ausländer-Gemeinden werden gemäß indirekter Regelung nicht geteilt-JaAnlage zum GesetzBericht der Regierung
TH-±25%Bevölkerung ohne Ausländer-Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden gemäß indirekter Regelung nicht geteilt-JaAnlage zum GesetzBericht der Regierung
SN±25%±1/3Bevölkerung ohne Ausländer-Nach Möglichkeit;Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden gemäß indirekter Regelung nicht geteiltSollJaAnlage zum GesetzKommission

Was "Durchschneiden von Gemeindegrenzen" bedeuten soll, ist mir nicht klar.

In Bayern widerspricht die feste Summe der Stimmkreise (wie hier die Wahlkreise heißen) der Regel, dass jeder Kreis einen eigenen Stimmkreis bildet.

In Berlin werden die Wahlkreise jedesmal neu festgelegt; bei einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode ist aber keine Neuabgrenzung zulässig.

In Sachsen gelten die Angaben nur für die Vorschläge der Kommission, die der Landtag offenbar ignorieren darf.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 22:25 Uhr:   

Die Bestimmung in NRW, dass örtliche Zusammenhänge beachtet werden sollen, kann man getrost vergessen. Bei manchen Wahlkreisen kann man sich da nur an den Kopf fassen.
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 23:00 Uhr:   

Die Regel, dass Wahlkreise räumlich zusammenhängen sollen
ist in NRW übrigens neu. Bisher hat es "müssen" geheißen.
Damit spielen örtliche Zusammenhänge in Zukunft womöglich eine
noch kleinere Rolle.
 Link zu diesem Beitrag

Moersberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2002 - 11:50 Uhr:   

Hinsichtlich der zulässigen Abweichungen wäre ggf. auch eine Auflistung ergänzender Verfassungsgerichtsurteile hilfreich. Ich meine, für Baden-Württemberg - wo die Wahlkreisgröße für die Zuteilung der Proporzmandate entscheidend sein kann - sei auf diese Weise eine Abweichung von einem Drittel als maximal zulässig erklärt worden.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2002 - 12:14 Uhr:   

Eine sehr interessante Zusammenstellung (Lob!).

Auffällig ist mir zuerst einmal, daß in vielen Ländern fast nichts geregelt ist!
Weiter sind das alles von Bürokraten formulierte Gesetze - denn die leichter zu ermittelnde Einwohnerzahl ist fast immer das Kriterium, nicht die für Wahlen wichtige Zahl der Wahlberechtigten.

Die erlaubten Schwankungsbreiten für die Wahlkreisgrößen finde ich ziemlich hoch.

Daß es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten gibt, natürlich gut zusammenhängende Wahlkreise zu schneiden, muß man wohl akzeptieren.

Spannend wäre jetzt eine politische Interpretation der Tabelle, d.h. die Verknüpfung mit dem jeweiligen Wahlrecht und die Untersuchung der Frage, ob eine Regierung mit dem Wahlkreisschnitt das Wahlergebnis bzw. die Mehrheiten im Parlament oder ähnliches beeinflussen kann.

Im Bund haben wir gerade den Maximalhammer erlebt: Durch den neuen Wahlkreiszuschnitt hat die PDS das dritte Direktmandat verloren und ist als Fraktion aus dem Parlament geflogen - das hat rot/grün die Regierungsmehrheit gerettet.

In BaWü haben Wahlrecht und Wahlkreiszuschnitte offenbar erhebliche Verzerrungswirkungen, die insbesondere der regierenden CDU zu Gute kommen.

In NRW hatten wir den Verdacht, daß über die offizielle Mandatszahl hinaus noch möglichst viele Überhangparlamentarier versorgt werden sollen.

Gibt es ähnliche Probleme in den übrigen Ländern?
 Link zu diesem Beitrag

Moersberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2002 - 12:23 Uhr:   

Zu Berlin: Auch mit dem alten Wahlkreiszuschnitt (und fast jedem anderen im Ostteil Berlins denkbaren) hätte die PDS diesmal nur zwei Wahlkreise direkt gewonnen.
Außerdem war bekannt, dass sich die Wahlkreise stark an den neuen Bezirksgrenzen orientieren werden. Meines Wissens hat aber gerade die PDS die Zusammenlegung der Bezirke Hohenschönhausen und Lichtenberg befürwortet.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Oktober 2002 - 20:56 Uhr:   

Interessant, daß in NRW die Wahlkreise nicht mehr räumlich zusammenhängen müssen. Das bedeutet wohl, daß es dort künftig zerhackte Wahlkreise geben soll, wie man es bisher nur vom Bundestagswahlkreis "Bremen II - Bremerhaven" kennt, der ja auch ein 60 km großes "Loch" hat.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 00:11 Uhr:   

Auch vorher hingen die Wahlkreise in NRW nicht immer zusammen. Bis einschließlich 1995 gab es in Bonn sogar einen dreigeteilten Wahlkreis. Und das nur, um die Stadtbezirksgrenzen nicht zu schneiden. Im Falle Bremens ist ein zusammenhängender Wahlkreis nicht zu realisieren, wenn man die Ländergrenzen nicht schneiden will. Der Wahlkreis 99 (Rhein-Sieg-Kreis II) hat übrigens auch kein zusammenhängendes Gebiet.
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 00:18 Uhr:   

Der Bundestagswahlkreis 246 (Nürnberg Süd) ist auch nicht zusammenhängend. Die Nürnberger Exklave Brunn ist vollständig von gemeindefreiem Gebiet umgeben, das zum Wahlkreis 247 (Roth) gehört.

Erstaunlicherweise ist das bei den Landtagsstimmkreisen sogar noch krasser: 502 (Nürnberg Ost) hat 2 weitere Exklaven (Feucht plus dessen Exklave), obwohl das im Wahlgesetz verboten ist. Allerdings könnte man den Zusammenhang leicht herstellen, indem man den gemeindefreien Fischbacher Forst dem Stimmkreis zuschlägt. Eine recht abenteuerliche Form hat auch der Stimmkreis 507 (Erlangen-Höchstadt) im Osten.

Karten (PDF, >1MB): Bundestag, Landtag
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Oktober 2002 - 22:45 Uhr:   

Danke für die Infos. Dann wurde also in NRW das Gesetz der Wahlkreiseinteilung angepaßt und nicht umgekehrt.
 Link zu diesem Beitrag

Moersberg
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2002 - 23:30 Uhr:   

Ergänzung BW: Indirekt - aufgrund des Auszählverfahrens - ist eine Überschreitung von Regierungsbezirksgrenzen durch Wahlkreise nicht möglich. Gilt glaube ich auch für RP und BY.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 00:53 Uhr:   

@ Moersberg
In Rheinland-Pfalz gibt es keine Regierungsbezirke mehr. Wohl aber gibt es vier Bezirke in denen die Parteien separate Listen (anstelle einer Landesliste) aufstellen können. Wahrscheinlich meinst du die.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Oktober 2002 - 20:00 Uhr:   

Tja, das Problem hatten wir doch schon - Gerrymandering usw. Mir will scheinen, dass es dafür eigentlich keine Lösung gibt. Fair wäre in gewisser Weise der Verzicht auf Wahlkreise, dann bleibt aber eigentlich nur ein Listenwahlverfahren, die schönen Einer-Wahlen fallen dann natürlich weg. In einem föderalistisch verfassten Land wie Deutschland wäre bei einem Einheitswahlkreis auch die örtliche Vertretung nach Ländern usw. schwer zu gewährleisten.
Man müsste dann zu Mitteln greifen wie Präferenzen für Kandidaten aus Minderheitengebieten u. dgl., was die Ergebnisse der Wahl in gewisser Weise wieder verzerren würde.
Eine verhältnismässig "saubere" Lösung ist noch die, dass die Wahlkreise einfach den bestehenden Bezirken, Kreisen, Ländern bzw. andern Gebietskörperschaften entsprechen. Das ergibt zwar immer noch Verzerrungen, hat aber den Vorteil, dass diese sich nach einem Prinzip richten, das von Willkür frei ist, das sich mit politisch-sozialen Gegebenheiten deckt und das ausserdem lange Zeit stabil bleibt.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 25. Oktober 2002 - 15:11 Uhr:   

Eine grundlegende Änderung des Wahlsystems ist z.Z. höchst unwahrscheinlich. Gerrymandering kann bei "personalisierter Verhältniswahl" nur dann die Mehrheitsverhältnisse verschieben, wenn es keinen (z.B. Bund) oder inadäquaten (z.B. BaWü) Verhältnisausgleich gibt oder eine Grundmandatsklausel existiert.
 Link zu diesem Beitrag

ich / c07
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Dezember 2002 - 20:06 Uhr:   

Anmerkung zu Bayern:

Das Maß zur Größenberechnung der Stimmkreise (identisch mit dem, was anderswo Wahlkreis heißt) wird zwar in Artikel 5 LWG mit "Einwohnerzahl" angegeben, wozu ich eigentlich auch Ausländer rechnen würde, aber Artikel 21 definiert es für die Wahlkreise (also die Regierungsbezirke) so:

"Einwohnerzahl des Wahlkreises ist die Zahl der Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes mit Hauptwohnung im Wahlkreis."
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 31. Oktober 2003 - 15:28 Uhr:   

Der Entwurf für das neue Wahlkreisgesetz in NRW liegt inzwischen vor: Einige Wahlkreise zerschneiden grob willkürlich Verwaltungsgrenzen oder gewachsene Strukturen. Besonders krasser Unsinn sind die Wahlkreise Aachen II- Kreis Aachen I- Euskirchen I, Bonn II und Köln V. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer höchst fragwürdiger Gebilde. Während einerseits ohne Not Kreisgrenzen geschnitten werden, geschieht das in anderen Fällen, wo es sogar sinnvoll wäre, nicht. Nicht immer scheint politische Absicht dahinter zu stecken, in einigen Fällen ist das aber offensichtlich der Fall, wie in den beiden ersten oben genannten Wahlkreisen oder beim Wahlkreis Soest II.

Diese SPD-freundliche Wahlkreiseinteilung muß sich aber für die SPD-Abgeordneten nicht unbedingt positiv auswirken wenn die CDU klar gewinnen sollte. Dann werden Überhangmandate für die CDU gar nicht oder in kleinerer Zahl anfallen und so ist auch die SPD-Fraktion kleiner.
 Link zu diesem Beitrag

Holsteiner
Veröffentlicht am Freitag, 31. Oktober 2003 - 15:42 Uhr:   

Wie soll denn bitte in Schleswig-Holstein das "Muss" zusammenhängender Wahlkreise eingehalten werden? Die Inseln und Halligen müßten dann ja jeweils eigene Wahlkreise bilden, die ziemlich klein wären (zB Gröde mit seinen ca. 12 Wahlberechtigten) oder sind dafür im Gesetz Ausnahmen vorgesehen? Wenn nein könnten doch die Gröder ihren Wahlkreis einklagen, oder?
 Link zu diesem Beitrag

ukg
Veröffentlicht am Samstag, 01. November 2003 - 14:08 Uhr:   

In Baden-Würteemberg gibt es sehr wohl eine Muss-Grenze 33,3% und eine Soll-Grenze 25%. auch werden Ausländer bei der Berechnung der
Wahlkreisgröße nicht mitgezählt. Es ist klar, das zur nächsten Landtagswahl in 5 Wahlkreisen eine Angleichung kommen wird, obwohl nur
die Sollgrenze in 2001 "gerissen" wurde, ich beziehe mich auf Äußerungen des BW-Innenministeriums etwa bei Landtagsanfragen zu diesem Thema, man will damit auch einer eventuellen Klage der Oppositionsparteien oder der FDP (wie bei der Frage D`Hont auf Reg-Bez.-Ebene keine Chance geben. Allerdings ist es jetzt schon klar, dass weitere Wahlkreise bei der nächsten Wahl die 25%-grenze nach oben überschreiten werden, die dann erst in 2011 Berücksichtigung finden würde
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Samstag, 01. November 2003 - 18:50 Uhr:   

ukg:
> In Baden-Würteemberg gibt es sehr wohl eine Muss-Grenze 33,3% und eine Soll-Grenze 25%.

Wo soll das stehn? Im Landeswahlgesetz (Stand 1996-02-12) find ich jedenfalls nichts dazu.

> auch werden Ausländer bei der Berechnung der Wahlkreisgröße nicht mitgezählt.

Im LWG find ich nur den Begriff "Einwohnerzahl" (In § 5 bei der Regelung zu Gemeindefusionen), worunter ich auch Ausländer versteh, solang nicht ausdrücklich das Gegenteil definiert wird.

Holsteiner:

Offenbar werden mögliche Verbindungen durch gemeindefreies Gebiet auch anerkannt. Wobei ich nicht weiß, ob das Wattenmeer überhaupt gemeindefrei ist.
 Link zu diesem Beitrag

Holsteiner
Veröffentlicht am Sonntag, 02. November 2003 - 19:26 Uhr:   

@ c07

Wo steht, daß mögliche Verbindungen durch gemeindefreies Gebiet in SH anerkannt werden? Habe dazu nichts gefunden. Ich bleibe dabei, nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte Gröde Anspruch auf einen eigenen Wahlkreis, weil es kein angrenzendes Gebiet gibt, mit dem es zusammengefasst werden könnte (auf dem Festland ist das anders, weil es m.W. in SH keine gemeindefreien Gebiete gibt, sondern alle Gebiete zumindest einem Amt zugehörig sind, daß ja manche Gemeinderechte für die Mitgliedsgemeinden ausübt.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 03. November 2003 - 05:01 Uhr:   

Holsteiner:
> Wo steht, daß mögliche Verbindungen durch gemeindefreies Gebiet
> in SH anerkannt werden?

Wahrscheinlich nirgends. So ist jedenfalls die faktische Lage in Bayern. Nachdem ich inzwischen ein bisschen gesucht hab, scheint es in Schleswig-Holstein eh nur 2 gemeindefreie Gebiete zu geben (Gutsbezirke Buchholz und Sachsenwald), die tatsächlich amtsangehörig sind, während es zumindest im Wattenmeer offenbar überall eine zuständige Gemeinde gibt. Dann sind die Wahlkreise wohl wirklich alle zusammenhängend.

Höchstens bei Helgoland könnte es mit dem zusammenhängenden Hoheitsgebiet knapp werden. Selbst das wär meiner Meinung nach noch kein Problem, solang kein anderer Wahlkreis dazwischen liegt. Nachdem Helgoland aber zum Wahlkreis 26 (Pinneberg-Nord) gehört, ist das ganz offensichtlich schon der Fall. Ohne geeignete Karte kann ich es zwar nicht sicher sagen, aber mir scheint, dass dieser Wahlkreis nicht mal Kontakt zur Elbe hat, so dass man doch irgendwie eine Verbindung (über niedersächsisches Gebiet) konstruieren könnte.

Ansonsten würd ich es aber für absurd halten, dass man den Inseln den Zusammenhang zum Festland abstreitet, bloß weil dazwischen ein paar Zentimeter hoch Wasser steht (und das teilweise nicht durchgehend). Das wär nur dann der Fall, wenn das betreffende Meer wirklich zu einem anderen Wahlkreis gehört. Im Chiemsee ist das analog tatsächlich so. Bis auf ein paar Buchten gehört er nach Traunstein, während die (teilweise bewohnten) Inseln zum Landkreis Rosenheim (bzw. Stimmkreis Rosenheim-Ost) gehören.

Übrigens sind einige Binnenseen wesentlich tiefer als der größte Teil der Nord- oder Ostsee. Während die Verbindung nach Helgoland weniger als 20 Meter tief ist, haben Walchen- und Königssee fast 200 Meter.

Dass Verbindungen durch gemeindefreies Gebiet für einen Zusammenhang gewertet werden, hat schon einen gewissen Sinn. Schließlich könnte man jederzeit mit erhöhtem bürokratischen Aufwand und null praktischer Auswirkung die Einteilung so ändern, dass der Zusammenhang hergestellt wird. In Bayern (und offenbar auch Schleswig-Holstein) sind gemeindefreie Gebiete ja in aller Regel unbewohnt.

Weiß eigentlich wer, wie es mit dem kommunalen Wahlrecht von Bewohnern gemeindefreier Gebiete ausschaut, wo es solche gibt? In Baden-Württemberg und teilweise in Ostdeutschland soll das nämlich regulär vorkommen. In Bayern hat es bis vor kurzem einen Einzelfall gegeben, der sich aber inzwischen erledigt hat.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 03. November 2003 - 18:28 Uhr:   

@ c07

Helgoland gehört aus traditionellen Gründen (wegen der Schiffsverbindungen die Elbe hoch) zum Kreis Pinneberg und daher zum Wahlkreis Pinneberg-Nord. Für den Kreistagsabgeordneten (Helgoland bildet einen eigenen Kreistagswahlkreis) ist das regelmäßig eine teure Angelegenheit, was die Kandidatenlage in den Parteien für diesen Wahlkreis recht übersichtlich macht. Gewählt wurde in 2003 übrigens der SPD-Kandidat (alle anderen Direktmandate im Kreis Pinneberg gingen an die CDU), obwohl die FDP gleichzeitig stärkste Partei im Gemeinderat wurde.

@ Holsteiner

Das Problem mit den Inseln und Halligen sehe ich nicht. Zusammenhängend heißt doch wohl, daß kein anderer Wahlkreis dazwischen liegen soll (und das ist wirklich nur bei Helgoland ein Problem, aber da ist halt deren Kreisangehörigkeit zu berücksichtigen).
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 03. November 2003 - 19:12 Uhr:   

C.-J. Dickow:
> Helgoland gehört aus traditionellen Gründen (wegen der Schiffsverbindungen
> die Elbe hoch) zum Kreis Pinneberg und daher zum Wahlkreis Pinneberg-Nord.

Pinneberg-Nord liegt aber, wie ich inzwischen verifiziert hab, gar nicht an der Elbe. Die Schiffsverbindung geht (neben Büsum) nach Wedel, das im Wahlkreis 27 (Pinneberg-Elbmarschen) liegt (Karte der alten Wahlkreise, die sich abgesehen von den Nummern in dieser Gegend nicht verändert haben). Immerhin hat Pinneberg-Nord Kontakt zur Landesgrenze nach Hamburg, aber es wär wohl ziemlich gewagt, von da über Hamburg und Niedersachsen eine Linie nach Helgoland ziehen zu wollen, die den Zusammenhang herstellt.

> aber da ist halt deren Kreisangehörigkeit zu berücksichtigen

Davon steht nichts im Landeswahlgesetz. Der Zusammenhang ist eine Muss-Bestimmung, während "örtliche Zusammenhänge" nur "nach Möglichkeit zu wahren" sind.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2003 - 16:27 Uhr:   

Ein paar Inselchen sind nicht das Problem. Bedenklich sind doch vor allem Wahlkreise, die so abstrus zugeschnitten sind, daß man am gesunden Menschenverstand der höheren Beamten im Innenministerium zweifeln muß- oder offensichtlich politische Absicht dahintersteckt. Vor allem in Bayern hat man ein Faible für schwachsinnige Wahlkreise: Der Stimmkreis Rosenheim-West ist so ein Mißgebilde, eine langgezogene Wurst mit so extremer Wespentaille, daß es da wahrscheinlich nicht mal eine Straße gibt, die beide Teile verbindet. Auch die Bundestagswahlkreise im Münchner Raum sind grober Unsinn, vor allem München-Land, der Wahlkreis hängt zwar geographisch zusammen, ist aber praktisch zweigeteilt und der nördliche Teil für sich ist wieder ein unförmiges Gebilde. Obendrein haben diese Genies auch noch gerade da sehr große Wahlkreise gebildet, wo die Bevölkerung stark wächst.

Auch in Hessen gibt es mehrere nicht zusammenhängende Wahlkreise mit extremer Abweichungen vom Landesdurchschnitt.

In Bayern steckt aber eher Ignoranz oder Unfähigkeit dahinter als politische Absicht. Im Landkreis Rosenheim beispielsweise gehen beide Stimmkreise eh an die CSU, egal wie man sie schneidet. Ganz anders in NRW: Hier denkt man sich die schwachsinnigsten Wahlkreise aus um Vorteile für den eigenen Verein herauszuschlagen. Drei Beispiele:

Aachen II - Kreis Aachen I - Euskirchen I: Wie der Name schon andeutet werden hier gleich drei Verwaltungseinheiten zerschnitten. Der Wahlkreis verläuft recht schmal und sehr langgezogen (ca. 65 Km Luftlinie) vom Aachener Stadtzentrum entlang der Grenze zu Belgien und Rheinland-Pfalz bis in die tiefste Eifel. Und der zum Kreis Euskirchen gehörende (sehr ländliche) Teil orientiert sich nahezu ausschließlich Richtung Rheinschiene, vor allem Köln. Mit Aachen haben die Leute dort gar nichts am Hut. Der Hintergrund: Der Kreis Aachen ist rot, nur die drei Eifelgemeinden Roetgen, Simmerath und vor allem Monschau im Süden sind schwarz. Die werden so aus dem Kreis Aachen herausgenommen und so kann man aus dem Rest sicherere SPD-Wahlkreise bilden. Wenn es 2005 aber so schlimm kommt wie Umfragen prophezeien wird der SPD das aber auch nicht mehr helfen. Fast überflüssig zu erwähnen, daß der Wahlkreis als sicherer CDU-Wahlkreis natürlich eine weit überdurchschnittliche Größe hat so daß man in ein paar Jahren wieder reparieren muß. Besonders willkürlich erscheint der Wahlkreiszuschnitt auch deshalb, weil Stadt und Kreis Aachen rechnerisch zusammen 3,94 Wahlkreise (Stand 31.12.2002) zustehen- da wäre es bei unvoreingenommener Herangehensweise naheliegend gewesen, 4 Wahlkreise einzurichten und nicht noch Teile weiterer Kreise hinzuzuziehen.

Bonn I/II: Bonn ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Man muß zugestehen, daß es sehr schwierig ist, Bonn sinnvoll in zwei Wahlkreise aufzuteilen. Aber nach dem Entwurf des Innenministers sieht vor, daß Bonn II alle vier Stadtbezirke ganz oder teilweise umfaßt. Geographisch hängt der Wahlkreis zwar zusammen, aber die linksrheinischen Stadtbezirke Hardtberg (zusammen mit zwei Wahlbezirken des Stadtbezirks Bonn) und Bad Godesberg haben keine direkte Straßenverbindung zueinander, dazwischen liegt ein größeres Waldgebiet. Der relativ kleine rechtsrheinische Teil Bonns wird willkürlich geteilt. Der zu Bonn II gehörende Süden ist nur durch eine Autobahnbrücke (A 553) mit Bad Godesberg verbunden. So hat man mit einem faktisch dreigeteilten Gebilde alle lokalen CDU-Hochburgen im Wahlkreis Bonn II zusammemgefaßt damit in Bonn I die SPD bessere Karten hat. In Köln werden ebenfalls im Wahlkreis Köln V zwei durch den Rhein getrennte Stadtteile (Porz und Rodenkirchen) nur durch eine Autobahnbrücke (A 4) verbunden. Porz wird auch noch zerschnitten. Dort hat das den Grund, daß man in der Kölner Innenstadt einen Wahlkreis geschaffen hat (Köln I), den die Grünen gewinnen könnten. Es ist schon jetzt absehbar, daß Köln I schon 2010 die 20%-Grenze nach unten durchbrechen wird.

Soest II: Dem Kreis Soest stehen rechnerich 2,19, dem angrenzenden Hochsauerlandkreis 1,99 Wahlkreise zu und beide Kreise lassen sich auch recht problemlos in zwei gleich große Teile spalten. So hatte es das Innenministerium zunächst auch geplant. Aber dagegen widersetzte sich eine SPD-Abgeordnete aus dem Kreis Soest vehement, die ihren Wahlkreis 2000 mit nur 43 Stimmen Vorsprung gewonnen hatte. Der erste Entwurf von Behrens wurden dann so geändert, daß Soest II dieselben Grenzen hat wie bisher. Deshalb wurde die Stadt Rüthen, wo die SPD 2000 weit zurücklag, ohne sachlichen Grund und gegen ihren Willen dem Wahlkreis Hochsauerlandkreis II- Soest III (in dem die SPD sowieso keine Chance hat) zugeschlagen.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2003 - 19:11 Uhr:   

@ c07

Ich habe inzwischen mal bei einer Bekannten, die ursprünglich von Helgoland stammt, nachgefragt. Es gab (in den 50er Jahren) tatsächlich mal den Plan, Helgoland dem damaligen Wahlkreis Norderdithmarschen zuzuschlagen. Das gab auf der Insel fast einen Volksaufstand. Man gehöre zu Pinneberg, das sei schon immer so gewesen und wer jetzt die Wahlkreiszugehörigkeit ändern wolle, der werde irgendwann auch die Kreiszugehörigkeit ändern wollen und so gehe es nicht. Daraufhin hat man es halt gelassen und Helgoland beim damaligen Wahlkreis Pinneberg-Elbmarschen belassen. Wieso beim Neuzuschnitt 1971 Helgoland dann zu Pinneberg-Nord gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis (vielleicht, weil es wirklich die nördlichste Gemeinde Pinnebergs ist).
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 04:15 Uhr:   

Thomas:
> Der Stimmkreis Rosenheim-West ist so ein Mißgebilde, eine langgezogene
> Wurst mit so extremer Wespentaille, daß es da wahrscheinlich nicht mal
> eine Straße gibt, die beide Teile verbindet.

Die Taille ist die A8. Falls nicht die Auffahrt Bad Aibling schon auf Feilnbacher Gebiet liegt (ist jedenfalls knapp), kann man von dort aus über die Inntalautobahn in den Südteil gelangen, ohne den Wahlkreis zu verlassen. Zu Fuß wird es aber schwierig, weil das ein Moorgebiet ist und die Straßen hauptsächlich richtung Rosenheim orientiert sind. In der Tat könnte man Rosenheim besser teilen. Auch strukturell ist eher der Nordwesten mit Rosenheim selbst und der Südosten zu unterscheiden. Praktischerweise richtet man sich aber eher nach den Interessen der Direktkandidaten, und danach war früher die Grenze zwischen Bad Aibling und Rosenheim vorgegeben.

Richtig dünn ist die Taille ja erst nach der aktuellen Neueinteilung (Karte, PDF, 200 KB) geworden. Klar war, dass Miesbach allein zu klein ist, drum hat es Zuwachs gebraucht, und von der anderen Seite war das nicht möglich, weil da Stoiber daheim ist. Überhaupt wär die nahe liegende Lösung gewesen, Stoibers Wahkreis dreizuteilen (auf Miesbach, Garmisch und Starnberg; würd strukturell gut passen), aber angeblich lässt sich eine Dreiteilung grundsätzlich nicht rechtfertigen. Außerdem wär dann aber Stoiber ohne heimatlichen Stimmkreis dagestanden, und der Garmischer Direktkandidat hat zufällig eh grad aufgehört.

> Auch die Bundestagswahlkreise im Münchner Raum sind grober Unsinn,
> vor allem München-Land, der Wahlkreis hängt zwar geographisch zusammen,
> ist aber praktisch zweigeteilt

Da kann er aber nichts dafür, weil das exakt der Landkreis ist. Der Landkreis München ist halt größtenteils eine Ansammlung an Stadtrandgemeinden, die eigentlich längst eingemeindet werden könnten (was aber niemand will, weil sie ziemlich reich sind, aber umgekehrt der Münchner SPD die Mehrheit kosten könnten).

> und der nördliche Teil für sich ist wieder ein unförmiges Gebilde.

Das allerdings. Das ist einfach planlos drangehängt.

> Obendrein haben diese Genies auch noch gerade da sehr große
> Wahlkreise gebildet, wo die Bevölkerung stark wächst.

Ja, hab ich schon mal angesprochen. Inzwischen sind wohl alle 3 dieser unförmigen, ineinander verschlungenen Gebilde (223 München-Land, 216 Freising und 215 Altötting) oberhalb vom Limit.

> In Bayern steckt aber eher Ignoranz oder Unfähigkeit dahinter
> als politische Absicht.

In Bayern geht es generell zwar kaum um Mandate bei der Wahlkreiseinteilung, aber auch das reine Prestige spielt schon eine wichtige Rolle, und es müssen ja auch die richtigen Leute am richtigen Ort versorgt werden. Es wird allerdings auch der Status quo so hoch bewertet (wobei aber auch wieder konkrete Leute dranhängen), dass man sich nicht traut, mal grundlegend neu zu schneiden, sondern immer nur rumstückelt, bis es irgendwann gar nicht mehr tragbar ist.

Bei der Münchner Neueinteilung ist aber schon unverkennbar, dass die SPD-Hochburgen möglichst voneinander getrennt werden sollten. Früher, wo sie noch echte Chancen gehabt hat, hat man ihre Hochburgen eher gebündelt (hat sich bei kleineren Stimmkreisen aber auch eher angeboten als heute).
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 09:51 Uhr:   

@Thomas:
> Auch in Hessen gibt es mehrere nicht zusammenhängende Wahlkreise
> mit extremer Abweichungen vom Landesdurchschnitt.
Bevölkerungsabweichungen glaube ich gerne, habe ich nie nachgerechnet.
Aber nicht zusammenhängend? Welche sind das?
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 12:01 Uhr:   

Zumindest 2, 48, 51 und 55.

Mehrteilige Wahlkreise, die aus Umland von Zentralstädten zusammengesetzt sind, halt ich aber prinzipiell durchaus für akzeptabel. Nur sollte man dann nicht ins Wahlgesetz schreiben, dass sie zusammenhängen müssen (aber das ist ja in Hessen nicht der Fall).

Wenn der Wahlkreis 55 (Bergstraße II) so passen sollte, dann stimmt allerdings mit der Grenze zu Baden-Württemberg was nicht (ich kenn mich in der Gegend nicht aus).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 12:11 Uhr:   

@ C07

Sogar der große Vorsitzende FJS ist ohne Stimmkreis ausgekommen und Stoiber muß sich um sein Mandat wirklich keine Sorgen machen- mit oder ohne Stimmkreis. Ein paar Erststimmen mehr für die CSU kann Stoiber aber wohl schon gewinnen. Von daher macht sein sehr großer Wahlkreis für die CSU Sinn.

@ Ralf

Vier Wahlkreise hängen nicht zusammen: Kassel-Land II, Groß-Gerau II, Darmstadt-Dieburg I und Bergstraße II.


Korrektur zu Bonn II: Statt A553 muß es A 562 heißen.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 14:32 Uhr:   

Danke für die Antworten (ist mir ja leicht peinlich, an den 51 hätte ich mich ja noch erinnern können).

Der Fall Kassel-Land II ist ja noch akzeptabel.
Die übrigen drei Beispiele sind aber doch recht unsinnig (auch wenn das hessische Wahlgesetz das erlaubt) und wären vermeidbar gewesen.

So wie ich das Wahlverhalten der betroffenen Gemeinden in Erinnerung habe, sind aber politische Motive für diese Zuschnitte unwahrscheinlich.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2003 - 19:11 Uhr:   

Thomas:
> Erststimmen mehr für die CSU kann Stoiber aber wohl schon gewinnen.
> Von daher macht sein sehr großer Wahlkreis für die CSU Sinn.

Wobei das im Süden von seinem Wahlkreis nicht viel ausmacht. Da hat die CSU sowieso 70%. Aber es ist natürlich ein Kriterium, Miesbach im Osten statt im Westen zu erweitern. Noch optimaler für die CSU wär es allerdings gewesen, die benachbarte FDP-Hochburg Starnberg zu teilen. Da zahlen sich im Zweifelsfall die zusätzlichen Stimmen besonders aus, wenn damit die FDP unter 5% gedrückt werden kann.

Hauptkriterium war aber sicher einfach die innerparteiliche Vermittelbarkeit. Also sind bei der Neueinteilung fast ausschließlich Stimmkreise aufgelöst worden, die keinen oder keinen starken Besitzer gehabt haben. Andernfalls hätte die CSU auch keine eigene Mehrheit für die Neueinteilung bekommen. Es hat selbst so noch genügend Verlierer gegeben, die dagegen gestimmt haben.

Grundsätzlich ist es halt problematisch, dass die Abgeordneten über die Chancen ihrer eigenen Wiederwahl entscheiden müssen. Nur in Schleswig-Holstein ist das nicht direkt so, aber indirekt ist auch da der Wahlkreisausschuss vom Landtag abhängig, der ja das Verfahren ändern könnte, wenn ihm die Resultate nicht genehm sind (zumindest in längerfristiger Sicht).

Insgesamt ist das aber ein Grund, dass ich sehr zurückhaltend gegenüber Wahlsystemen bin, wo das Ergebnis stark vom Wahlkreiszuschnitt abhängt. Wenn man nicht nur die personelle Zusammensetzung, sondern auch das Ergebnis insgesamt nennenswert damit beeinflussen kann, wird das Thema noch viel kritischer.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2003 - 12:53 Uhr:   

"Insgesamt ist das aber ein Grund, dass ich sehr zurückhaltend gegenüber Wahlsystemen bin, wo das Ergebnis stark vom Wahlkreiszuschnitt abhängt. Wenn man nicht nur die personelle Zusammensetzung, sondern auch das Ergebnis insgesamt nennenswert damit beeinflussen kann, wird das Thema noch viel kritischer."

Sehe ich auch so. Die Wahlkreiseinteilung und vor allem die geographische Stimmenverteilung haben bei solchen Wahlsystemen sogar dann erhebliche Auswirkungen, wenn gar kein Gerrymandering versucht wird. In Großbritannien begünstigt das Wahlrecht faktisch Labour ganz erheblich. Bei derzeitigem Wahlkreiszuschnitt hätte Labour bei gleichem Stimmenanteil wie die Konservativen immer noch einen Vorsprung von ca. 140 Sitzen! Das liegt unter anderem daran, daß die Wahlkreise der Tories im Schnitt 10% mehr Wahlberechtigte haben. Trotzdem ist das nicht das Ergebnis systematischer Wahlkreisgeometie, der letzte Neuzuschnitt der Wahlkreise erfolgte noch unter konservativer Regierung. Die Tory-Wahlkreise sind deshalb größer, weil sie überwiegend in prosperierenden Gegenden mit wachsender Bevölkerung liegen. Nichtanpassung der Wahlkreise an die Bevölkerungsentwicklung kann auch eine Form von Gerrymandering sein, aber selbst wenn man diesen Vorteil für Labour durch eine Reform vollständig beseitigte bliebe Labour bei gleichem Stimmenanteil ein Vorteil von etwa 110 Mandaten. Die regionale Unterschiede hinsichtlich Parteipräferenz und Wahlbeteiligung können (und tun es in Großbritannien)weit mehr verzerren als politische motivierte Wahlkreiseinteilung. Auch das spricht gegen Wahlsysteme, wo regionales Wahlverhalten eine entscheidende Rolle spielt.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2003 - 20:53 Uhr:   

Eine gesetzliche Höchstgrenze für Größenabweichungen zwischen den Wahlkreisen existiert nicht. Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hält Abweichungen von bis zu 33 1/3 % für vereinbar mit dem Grundsatz der gleichen Wahl. (siehe Erläuterungen von Wahlrecht.de
zum Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg).
Das dazu C07 - Wahlkreis 55 in Hessen bildet zusammen mit 54 einen
Bundestagswahlkreis (Bergstraße = identisch mit Landkreis Bergstraße).
Somit ist selbst dieser Bundestagswahlkreis,denn es seit Jahrzehnten
so gibt, nicht zusammenhängend, aber eben kreispolitsich doch...
Die Ursache für das Kreisgebilde liegen in Entscheidungen, die letztendlich auf Napoleons Änderung der deutschen Landkarte 1803/1806.Die Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach wurden seit dieser Zeit von der Kreisstadt Heppenheim betreut und nicht von einer
Stadt aus dem heutigen Odenwaldkreis (Erbach/Michelstadt), der an die
Gemeinden grenzt. Das zeigt,wie sinnlos diese Diskussion ist, schließlich ist Bremerhaven auch Teil von Bremen-Nord bei der Bundestagswahl.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2003 - 15:56 Uhr:   

"Die Ursache für das Kreisgebilde liegen in Entscheidungen, die letztendlich auf Napoleons Änderung der deutschen Landkarte 1803/1806.Die Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach wurden seit dieser Zeit von der Kreisstadt Heppenheim betreut und nicht von einer
Stadt aus dem heutigen Odenwaldkreis (Erbach/Michelstadt), der an die
Gemeinden grenzt. Das zeigt,wie sinnlos diese Diskussion ist, schließlich ist Bremerhaven auch Teil von Bremen-Nord bei der Bundestagswahl."
Kreisgrenzen sind auch nicht immer der Weisheit letzter Schluß. Ich wohne z.B. in einem ziemlichen Mißgebilde. In Bremen gibt es keine andere Lösung ohne Ländergrenzen zu schneiden, in Hessen schon. Kreisgrenzen brauchen nicht zwingend eingehalten zu werden. Nebenbei ist die Identifikation der Menschen mit ihrem Landkreis in aller Regel schwach.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2003 - 18:55 Uhr:   

"Nebenbei ist die Identifikation der Menschen mit ihrem Landkreis in aller Regel schwach. " - denke ich nicht, wer die üblichen Geblänkel um Autokennzeichen kennt oder an die Diskussionen bei der Zusammenlegung kleinerer Landkreise in den 70-er Jahren denkt, die
damals einen wahren Aufstand von "demonstranstionsfernen" Gruppierungen bewirkten und als Folge etwa bei Kommunalwahlen extreme
Parteien anwachsen ließ. Allerdings spräche für deine Argumentation,
dass bei Landratswahlen in Hessen gegenüber Bürgermeisterwahlen
noch weniger Menschen teilnehmen und dies in BW als Argument gegen die
Direktwahl von Landräten benutzt wird.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Freitag, 12. Dezember 2003 - 14:11 Uhr:   

Unter www.im.baden-wuerttemberg.de kann man einen Hinweis auf die Neu-
abgrenzung einzelner Wahlkreise für die nächste Bundestagswahl finden, demnach sind in BW vor allem die Wahlkreise Heilbronn und
Böblingen betroffen (zu groß) sowie Esslingen( zu klein) - durch
Austausch mit den Wahlkreisen Neckar-Zaber udn Nürtingen soll die
Größe auf die vorgeschriebene Norm gebracht werden, andere Wahlkreise
(Schwarzwald-Baar,Ravensburg-Bodensee,Biberach), die zumindest das
Sollkriterium +/-15% reißen, bleiben nach dieser Empfehlung des
Innenministers aus BW unberücksichtigt, ich vermute mal, man hofft,
dass bei der übernächsten Wahl BW einen weiteren Wahlkreis durch
Wanderungsgewinne erhält und man dann leichter eine Neueinteilung
"verkaufen" kann, die Wahlprüfungskommision des Bundespräsidenen ist aber nicht an Vorschläge der betroffenen Bundesländer gebunden, kennt jemand noch andere Vorschläge in anderen Ländern, z.B. sollte sich in
Bayern (Altötting und Freising) oder auch in Rostock (deutlich zu klein) was tun.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Dezember 2003 - 19:35 Uhr:   

UKG:
> Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hält Abweichungen von
> bis zu 33 1/3 % für vereinbar mit dem Grundsatz der gleichen Wahl.

Das ist aber nichts Besonderes. Gilt das nicht schon durch die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts überall?

> Das zeigt,wie sinnlos diese Diskussion ist

Mir ist es eigentlich weniger auf den räumlichen Zusammenhang an sich angekommen,
als um die Diskrepanz vom Gesetzeswortlaut, wie es bei Helgoland der Fall ist.
Wenn es einen sachlichen Zusammenhang gibt, der meinetwegen auch historisch
begründet sein kann, ist es für mich prinzipiell schon in Ordnung.

> ich vermute mal, man hofft, dass bei der übernächsten Wahl BW
> einen weiteren Wahlkreis durch Wanderungsgewinne erhält

Wär denkbar. Nach den Zahlen von der Bundesversammlungsseite wär der
Idealanspruch momentan 37,236. Da fehlt noch einiges zum nächsten Wahlkreis,
aber bis 2010 wird er wohl kommen.

Übrigens ist Thüringen schon weit von seinen 10 Wahlkreisen entfernt.
Der 10. müsste momentan nach Niedersachsen gehn. Nach Hare/Niemeyer steht auch
Bayern schon ein weiterer Wahlkreis zu, der aus Schleswig-Holstein kommen würde.
Hessen ist auch nicht sehr weit vom nächsten Wahlkreis entfernt.

In Bayern werden traditionell die Bezirke nicht geteilt, also müsste da erst mal
die Unterverteilung geklärt werden. Die aktuelle Aufteilung ist 13:5:4:5:6:5:6.
Nach den Bevölkerungszahlen von Ende 2002 und den Wahlberechtigten der
Landtagswahl würd sich 15:4:4:4:6:5:6 (bzw. 14:5:4:4:6:5:6 bei den
Wahlberechtigten und Hare/Niemeyer) ergeben. Allerdings ist beides
nicht entscheidend, sondern die Zahl der Deutschen, was wohl vor allem
zu Lasten von Oberbayern geht(hab aber keine Zahlen). Sicher müsste
ein zusätzlicher Wahlkreis trotzdem nach Oberbayern gehn (wenn nicht 2;
Schwaben hat aber auch gewisse Ansprüche). Dafür ist mir ein Rätsel,
wie Oberfranken zum 5. Wahlkreis gekommen ist. Und Niederbayern, wo der
Anspruch auf den 5. Wahlkreis auch schwach ist, hat mit Deggendorf den
bundesweit kleinsten Wahlkreis gehabt (nach den Zahlen von Ende 1999;
heute ist es wohl Rostock), der relativ zum Rest Bayerns eher weiter schrumpft.

Konkrete Überlegungen zur Neueinteilung sind mir nicht bekannt, aber
nachdem sie möglichst viele Landkreise ungeteilt lassen wollen, werden
sie wahrscheinlich aus Erding und Ebersberg einen neuen Wahlkreis machen
und dafür Altötting das fehlende Stück von Traunstein zurückgeben.
Grob überschlagen müsste das Resultat fast in die 15%-Grenzen passen
und wär sogar relativ sinnvoll.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Dezember 2003 - 10:57 Uhr:   

Es wird hier viel über die Ungerechtigkeit infolge ungleicher Wahlkreise gesprochen, meist wäre die SPD bevorzugt, man muss aber
sagen, dass die Regierungskoalition gerade bei der letzten Bundestags-
wahl etwa in Baden-Württemberg sehr viele Wahlkreise auf eine Größe
gebracht wurden, die nun wirklich vernachlässigbar vom Gesamtdurch-
schnitt abweicht, mittlerweile ist aber BW ähnlich wie BY schon wieder
gewachsen, andere Länder verlieren Anteile. Versuche, die Wahlen in
ihrem Sinne zu beeinflußen, gibt es aber auch von der CDU. Die Stadt
Mannheim hat die ungefähre Größe eines Wahlkreises, die CDU hätte aber gerne umliegende Gemeinden in beachtlichem Umfang dazugetan, um
diese SPD-Hochburg im Ländle zu "schleifen" (Überhangmandate).Diese
Schieberei und die Umdeutung der Gesetzestexte (zusammenhängende
Gebiete, Größe,historisch Gewachsen etc) gleicht sich doch wohl aus - das Hauptproblem besteht darin, dass nicht bei +/-15% wirklich neu eingeteilt wird, sondern wie in Bayern: Fresing, Altötting, Weilheim Ingoldstadt, München-Land oder im Norden: Rostock, Hamburg-Harburg etc die 25% voll ausgereizt werden, auch wenn man die unterschiedlichen Entwicklungen ungefähr vorausberechnen kann - da
hat man dann keinen Mut mehr und wartet lieber bis das Kind in den
Brunnen gefallen ist.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Dezember 2003 - 12:58 Uhr:   

Ich halt es auch für problematisch, dass die zu erwartende künftige Entwicklung
nur in Schleswig-Holstein und Brandenburg berücksichtigt wird. Weiß wer, wie
langfristig das dort in der Praxis gesehen wird? U.U. sichert es nämlich auch
nur bei der unmittelbar folgenden Wahl vernünftige Wahlkreise.

Der Normalfall ist ja der, dass ziemlich lang vor der Wahl die Wahlkreise auf
Grundlage von Zahlen geschnitten werden, die auch schon nicht mehr taufrisch
sind. Die Wahlkreise stimmen dann manchmal schon bis zur nächsten Wahl nicht
mehr (z.B. dürften Rostock und Freising bei der letzten Bundestagswahl trotz
Neueinteilung die 25% gerissen haben oder zumindest ganz knapp dran gewesen
sein).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Dezember 2003 - 13:19 Uhr:   

Das Problem ist vor allem, daß nur selten zwischen den Bundesländern umverteilt wird. Das geschah nur zu den Wahlen 1965, 1980 und 2002. So ist der Osten in ein paar Jahren stark überrepräsentiert und es wird da wieder massig Überhänge geben. Dazu kommt, daß ab 2008 der Wendeknick in der (ostdeutschen) Geburtenstatistik auf die Wahlberechtigten durchschlägt und das Problem verschärft.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Dienstag, 16. Dezember 2003 - 15:42 Uhr:   

Thomas:
> Das Problem ist vor allem, daß nur selten zwischen den Bundesländern
> umverteilt wird.

Das wird sich aber hoffentlich ändern. Immerhin heißt es inzwischen "Die Zahl
der Wahlkreise in den einzelnen Ländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit
wie möglich entsprechen" und nicht mehr nur "soll" wie früher. Ich erwart deshalb
künftig eine Anpassung zu jeder einzelnen Wahl, soweit das nötig ist. Strittig
können höchstens noch Stichtage und das Verfahren (begründbar wären Sainte-Laguë,
Hare/Niemeyer, Huntington/Hill und Dean) sein.

> Dazu kommt, daß ab 2008 der Wendeknick in der (ostdeutschen)
> Geburtenstatistik auf die Wahlberechtigten durchschlägt

Ja, 1998 und 2002 hat ja der spezifisch ostdeutsche Geburtenberg von 1980 die
Wahlberechtigung bekommen. Für 2006 ist auch noch ein bisschen was über, aber
danach trifft der Wendeknick mit dem (kleinen) westdeutschen Geburtenberg von
1990 zusammen.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 22. Dezember 2003 - 10:03 Uhr:   

Das erinnert alles ein wenig an die "rotten borroughs" in England, wo bis weit ins 19. Jahrhundert hinein die Wahlkreise nicht mehr angepasst wurden.
Da ist doch am Ende die amerikanische und schweizerische Lösung, dass die Sitze bzw. Wahlkreise nach jeder Volkszählung neut verteilt werden müssen, doch noch besser.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 22. Dezember 2003 - 13:37 Uhr:   

In Deutschland ist aber keine Volkszählung nötig, um vernünftige Daten
zu erhalten, weil die Daten fortgeschrieben werden. Außerdem waren die
Volkszählungen in letzter Zeit auch nicht häufiger als die erfolgten
Anpassungen der Wahlkreise. Nach 1970 hat es nur noch die letzte
Volkszählung
1987 gegeben, wobei "letzte" einen doppelten Sinn hat.
In Zukunft wird es nur noch einen "registergestützten Zensus" geben,
der SIW nicht vor 2006 zu erwarten ist.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Dezember 2003 - 15:51 Uhr:   

Ich gehe davon aus, dass Thüringen einen Wahlkreis 2006 verliert, um
den sich Niedersachsen und Bayern streiten, vielleicht verliert auch
Schleswig-Holstein einen gerade 2002 zuerkannten, weil es im Gegensatz
zu NS,BW,HS,BY derzeit stagniert. Das wäre dann schon wieder eher schlecht, weil damit die Wahlbezirke erneut völlig angepasst werden
müssen, was in einem kleineren Land dann fast jeden Wahlkreis trifft.
Der Bürger fühlt sich dann hin- und hergeschoben, von daher sollte ein
Spielraum ab der 2.Nachkommastelle sein. Bis 2010 werden weitere Ost-
länder abnehmen, dann hätte SH wieder einen dazugewonnen. Übrigens ist das Problem auf Länderebene stärker ausgeprägt, in BW sollte ein
Wahlkreis aus RB Karlsr. nach RB Tübingen wandern, selbst wenn man das "altmodische" D'Hont-Verfahren benutzt, welches in BW Anwendung
findet.Dort könnte aber dann dieser letzte zu vergebene Kreis in 5 Jahren in den Bezirk Stuttgart wandern, schaut man auf die theoretisch
Wahlberechtigten der letzten Jahre und wagt man eine Fortschreibung,
die aber dann nicht so einzutreten braucht.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Dezember 2003 - 12:07 Uhr:   

Das Problem liegt nicht so sehr bei der Volkszählung (diese erfolgt z. B. auch in der Schweiz nicht mehr mit archaischen Mitteln), sondern beim Vorhandensein klarer Regeln. Dazu gehören:
1. Eine klare Berechnungsgrundlage,
2. Eine feste Periode der Anpassung,
3. Eine Regel, wie die Grenzen zu ziehen sind (USA: Staatsgrenzen dürfen nicht geschnitten werden; CH: Kantone = Wahlkreise).
Alles andere hat immer zumindest einen gewissen Beigeschmack von Willkür.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Dezember 2003 - 22:56 Uhr:   

Die Wahlkreisgrenzen in den USA sind an Willkür kaum zu überbieten. Der in der Praxis wichtigste Maßstab ist dort, sichere Wahlkreise zu schaffen. Der Sieger hat im Schnitt 40 Prozentpunkte Vorsprung (bei Bundestagswahlen sind es etwa 15%, wobei Bayern den Schnitt nach oben treibt). In über 90% der Wahlkreise steht der Sieger schon vor der Wahl fest.
Auch die klare Berechnungsgrundlage hat Haken: In der Schweiz werden die Sitze nach der Bevölkerung verteilt, Ausländer werden also mit berücksichtigt. Wähler in Kantonen mit niedrigem Ausländeranteil und hoher Wahlbeteiligung haben ein deutlich reduziertes Stimmengewicht. In Waadt war eine Stimme bei der Nationalratswahl fast 60% mehr wert als im Wallis.
In Deutschland ist das Problem sowieso nicht so groß wegen des landesweiten Verhältnisausgleichs (mit gewissen Einschränkungen), den es in der Scheiz und den USA nicht gibt.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Dezember 2003 - 23:45 Uhr:   

Ein zielgerichtetes Gerrymandering sollte aber eher dazu führen, daß die eigenen Wahlkreise nicht mit unnötigem Vorsprung gewonnen werden.

Artikel zum Gerrymandering in den USA:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/16306/1.html
http://www.wahlrecht.de/news/2002/19.htm
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 29. Dezember 2003 - 23:21 Uhr:   

Philipp:
> 1. Eine klare Berechnungsgrundlage

Im Prinzip ist die meistens schon klar. Wenn man es perfektionieren möchte,
müsste man allerdings auch noch die Berechnungsmethode und einen Stichtag
für die Daten festlegen (was allerdings unflexibel macht, falls doch frischere
Daten vorliegen).

> 2. Eine feste Periode der Anpassung

Sofern die Daten ziemlich kontinuierlich vorliegen und bestmögliche Aufteilung
erwünscht ist (wie beim Bundestag bezüglich der Länder), ist die natürlich
identisch mit der Legislaturperiode.

> 3. Eine Regel, wie die Grenzen zu ziehen sind

Das sagt sich allerdings leichter, als es ist. Wenn die Regel wirklich klar ist,
erübrigt sich jede weitere Aufteilung nach Größe. Und wenn möglichst gleiche
Größen erwünscht sind, ist jede andere Regel kontraproduktiv.

> Alles andere hat immer zumindest einen gewissen Beigeschmack von Willkür.

Es ist ja auch tatsächlich ein relativ willkürlicher Vorgang. Höchstens könnte
man erlaubte Grenzen definieren und mit einigen einfachen Regeln automatisch
optimieren. Dabei müsste man aber in Kauf nehmen, dass dabei ziemlich
unorganische Gebilde entstehen. Wenn die Regeln nämlich zu komplex werden,
werden sie zum neuen Angriffspunkt für Gerrymandering.


Thomas:
> Wähler in Kantonen mit niedrigem Ausländeranteil und hoher Wahlbeteiligung
> haben ein deutlich reduziertes Stimmengewicht.

Was allerdings auch erwünscht sein kann. Schließlich repräsentiert dann ein
Wähler weniger Bürger.


Martin:
> Ein zielgerichtetes Gerrymandering sollte aber eher dazu führen, daß die
> eigenen Wahlkreise nicht mit unnötigem Vorsprung gewonnen werden.

Das kommt drauf an. Für die Partei ist das sicher richtig, aber die einzelnen
Besitzer der Wahlkreise haben natürlich schon ein Interesse daran, dass sie auch
unter wiedrigsten Umständen noch gewinnen. Bei solchen Fragen lässt sich durchaus
auch ein parteiübergreifender Konsens erzielen.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 30. Dezember 2003 - 12:06 Uhr:   

ad 1.) Natürlich muss die Berechnungsmethode festgelegt werden, ebenso muss klar festgelegt werden, was die Datenbasis ist und ebenso ggf. auch der Stichtag, an dem diese gemessen wird. Wenn z. B. jedes Bundesland eine andere Datenbasis verwendet, alle vier Jahre eine andere Berechnungsformel angewandt wird und die Länder dann auch noch ganz verschiedene Stichtage nehmen, dann könnte man am Ende wohl ebensogut das Los werfen.
ad 2.) Natürlich kann man sagen: Wir verteilen dann neu, wenn ein bestimmtes Ausmass an Änderung eingetreten ist. Das kann dann einmal schon bei der nächsten Wahl der Fall sein, ein anderes Mal vielleicht erst nach mehreren Wahlperioden. Was spricht aber dagegen, in regelmässigen Abständen zu prüfen, wie es denn nun steht, und neu zu verteilen? Haben sich die Verhältnisse nicht geändert, dann ändert sich auch die Verteilung nicht. Es liesse sich z. B. festlegen, dass jeweils bei der Ausschreibung einer Wahl (ob vorgezogen oder ordentlich) zuerst die Zahlen geprüft und die Sitze bzw. Wahlkreise ggf. neu eingeteilt werden. Wenn die Regeln dafür klar sind, dann kann es dabei auch keinen Missbrauch geben. Oder aber man kann auch sagen, dass allzu häufige Veränderungen unerwünscht seien, dass es für die Organisation der Wahlwerbung usw. nützlich sei, wenn Wahlkreise nicht laufend neu eingeteilt würden, sondern dass sie z. B. während zweier Legislaturperioden gleich bleiben sollten - dann legt man einfach die entsprechende Periodizität fest. Wenn die Regeln klar sind, dann ist weder die eine noch die andere Art willkürlich.
ad 3.) Mit mathematischen Verfahren lassen sich landesweit schon geschlossene Kreise errechnen, die gleich gross sind (bis auf ein paar Rundungsabweichungen, versteht sich); es handelt sich um Verfahren aus der Topologie. Nur können diese Kreise dann irgendwie zu liegen kommen, und um das Verfahren mathematisch genau durchführen zu können, müsste die Aufteilung nach Häusern und Anzahl Personen in jedem einzelnen Haus genau bekannt sein (ein enormer Datenwust).
Mit rein topologischen Verfahren werden aber mit Sicherheit bestehende Grenzen geschnitten, gleichgültig, ob es sich dabei um legal Grenzen wie Gemeinde-, Bezirks-, Ländergrenzen handelt oder aber um soziokulturelle. Z. B. können in Stadtmitte die errechneten Grenzen auch mal so verlaufen, dass eine Strassenseite zu Wahlkreis X und die andere zu Wahlkreis Y gehört, dass Haushalte, die zum gleichen Spielplatz, Park, Quartierladen usw. hin orientiert sind, auseinandergerissen werden usw.
Das ist vermutlich in den meisten Fällen eher unerwünscht bzw. erregt wohl tendentiell Unmut bei den Betroffenen. Will man dem abhelfen, dann lässt sich nur von gegebenen Grenzen ausgehen wie Gemeindegrenzen usw. Dabei wird es dann allerdings schwierig, gleich grosse Wahlkreise zu garantieren. Und auch Willkür bei der Grenzziehung lässt sich schwer vermeiden.
Das Problem liegt dabei letztlich in den Einerwahlkreisen selbst. Sobald wir Einerwahlkreise aufgeben und Mehrpersonenwahlkreise aufstellen, können wir von bestehenden Grenzen ausgehen, etwa Bezirken, und diesen anteilmässig Sitze zuweisen. Allerdings müsste man dabei das Wahlrecht abändern und statt der Erststimme z. B. ein verändern der Reihenfolge auf den Landeslisten zulassen oder etwas ähnliches; auch damit wäre es durchaus möglich, bevorzugte Personen auszuwählen, ohne die reine Verhältniswahl zu beeinträchtigen (was das heutige System beim Auftreten von Überhangmandaten tatsächlich bewirkt).
Dies ist grundsätzlich die Schweizer Lösung mit den Kantonen als Wahlkreisen; auch dabei kann Hochburgbildung auftreten (so zu beobachten vor allem im Ständerat), doch die Bedingungen können nicht willkürlich von Wahl zu Wahl verändert werden. Auch eine landesweite Proporzrechnung wäre möglich, entsprechende Modelle gibt es bereits.

Zur Verteilung nach reiner Bevölkerungszahl noch folgende Bemerkungen: In der Schweiz erfolgt die Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone tatsächlich nach der Bevölkerungszahl. Die Idee dahinter ist allerdings die, dass die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes sein sollen, die Wählenden (tatsächlich ist es ja meistens eine Minderheit auch der Wahlberechtigten!) in gewisser Weise treuhänderisch für die gesamte Bevölkerung stimmen.
Es wären zwei Extremszenarien denkbar: Einerseits könnte es einen bevölkerungsreichen Kanton geben, der nur noch einige wenige Schweizer aufweist und daher nur noch ein einzelnes Mandat stellt. Umgekehrt kann es beim heutigen System in eben demselben Kanton so sein, dass diese wenigen Wahlberechtigten eine stattliche Parlamentsvertretung wählen.
In beiden Fällen besteht ein Problem, das meiner unmassgeblichen Meinung nach allerdings nicht wahlrechtlicher oder im engeren Sinne politischer Natur ist. Solchen Erscheinungen liegen wirtschaftliche, soziale, kulturelle usw. Ungleichgewichte zu Grunde, und es bedarf mehr als einer Wahlrechtsänderung, sie zu beseitigen. Tatsache ist, dass wirtschaftliche Zentren z. B. sehr viel mehr Ausländer anziehen als wirtschaftlich schwache Regionen. Hinzu kommt in der Schweiz auch ein kulturelles Moment: Vielfach beherrschen Einwanderer die französische oder eine ihr nahestehende romanische Sprache und ziehen daher eher in einen französischsprachigen Kanton, eine Erscheinung, die es in Deutschland so nicht geben kann.
Solche Ungleichgewichte lassen sich nur durch Massnahmen auf allen Ebenen, wirtschaftliche, soziale und im engeren Sinne politische beheben als durch die Mittel des Wahlrechts.
Im übrigen sind die Spielregeln nun einmal so und in dieser Form anerkannt. Eine Initiative mit der Forderung, für die Verteilung der Sitze auf die Kantone nur die Zahl der Schweizer Bürger zu berücksichtigen, wurde z. B. abgelehnt. Auch bei dieser Regelung gäbe es allerdings Ungleichgewichte: So sind Kinder zwar auch Schweizer Bürger, aber nicht stimmberechtigt. Das gilt u. U. auch für Alte und Kranke, die ihrer Sinne nicht mehr mächtig und daher vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Und auch dabei gibt es kinderreiche Kantone und solche mit einem deutlich höheren Anteil Hochbetagter usw. Die "reinste" Lösung wäre die, einfach vor jeder Wahl die Anzahl Stimmberechtigter zu zählen - die Register sind ja da, sie werden auch prospektiv geführt, so dass, wer am Wahltag die Voraussetzungen erfüllt (z. B. Erreichen des Mindestalters), schon bei der Wahlvorbereitung berücksichtigt wird. Die Zahl voraussichtlich am Wahltag Stimmberechtigter liesse sich also schon einige Zeit im voraus ermitteln und für die Sitzverteilung verwenden.
Das wäre machbar, aber es will es offenbar niemand.
Ungleiches Stimmengewicht gibt es ausserdem aus andern Gründen auch. Wenn z. B. zu einer Ersatzwahl gerade einmal 6% der Wahlberechtigten erscheinen, dann bestimmen diese 6% über die andern 94%. Oder der zweite Ständeratssitz der SP in Neuenburg wurde weniger durch eigene Stimmkraft erzielt als dadurch, dass offensichtlich viele bürgerliche Wähler, die nicht der FDP zuneigten, beim zweiten Wahlgang zu Hause blieben und damit die zahlenmässig eigentlich gleich gebliebenen SP-Wähler obenausschwingen liessen.
Im übrigen scheint mir persönlich, dass man das Gewcht einer einzelnen Stimme nicht überbewerten sollte. Bei tausend Wählern beträgt das Gewicht einer einzelnen Stimme höchstens ein Tausendstel, bei einer Million ein Millionstel usw. Und je nach den Tücken eines Wahlsystems beträgt es auch einfach nur Null, so etwa die Stimmen der Minderheit bei einer Mehrheitswahl.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Dezember 2003 - 18:32 Uhr:   

Philipp:
> Z. B. können in Stadtmitte die errechneten Grenzen auch mal so verlaufen,
> dass eine Strassenseite zu Wahlkreis X und die andere zu Wahlkreis Y gehört

In Städten gehören heute große Straßen häufig zu den besten Grenzen, weil sie die
stärkste Trennwirkung haben. Auch bei manueller Einteilung werden sie gern
genommen. Z.B. trennt in München die Fürstenrieder Straße seit der letzten Wahl
die Landtagswahlkreise 105 und 106, obwohl da nicht einmal eine
Stadtbezirksviertelgrenze verläuft (ein Viertel entspricht ungefähr dem
Einzugsgebiet eines Wahllokals).

> Das Problem liegt dabei letztlich in den Einerwahlkreisen selbst.

Bei Mehrerwahlkreisen ändert sich aber auch nichts Wesentliches. Zwar entfallen
da die Binnengrenzen, aber bei den Außengrenzen bleibt das Problem. Was man
dadurch an Spielraum gewinnt, dass sich ein Stück Grenze auf mehr Personen
verteilt, verliert man durch die höhere Erwartung an Deckung mit bestehenden
Grenzen. Erst wenn sie sehr groß sind, ist der Fehler durch die Verteilung auf
die Bezirke kleiner, als man sinnvoll sonst unterteilen könnte (das hängt
natürlich stark davon ab, was man dabei als sinnvoll betrachtet). Aber ab einer
gewissen Größe stellt sich die Frage, warum man dann überhaupt noch Wahlkreise
braucht.

Bei der Bundestagswahl haben wir bei der Zweitstimme faktisch ohnehin
Mehrerwahlkreise in Form der Bundesländer. Ein Wahlkreis muss ja nicht
zwangsläufig heißen, dass man dort Personen statt Parteien wählt. Meistens ist
es ja so, dass Parteien gewählt werden, die halt nur einen einzigen Kandidaten
anbieten. Die Bundestagswahl mit ihrer wertlosen Erststimme (und die
Landtagswahlen, die das imitieren) ist da eher eine Ausnahme.

> auch damit wäre es durchaus möglich, bevorzugte Personen auszuwählen,
> ohne die reine Verhältniswahl zu beeinträchtigen

Doch, sie wird durch die höhere natürliche Sperrklausel beeinträchtigt.

> Auch eine landesweite Proporzrechnung wäre möglich, entsprechende Modelle
> gibt es bereits.

Wenn man das auch bei den kleinen Parteien, die sonst an der natürlichen
Sperrklausel scheitern würden, sinnvoll machen will, braucht man aber eine
landesweite Zusatzliste, wodurch man wieder Überhangmandate ermöglicht.

Wenn die Hamburger Bürger zustimmen, gibt es so ein Modell demnächst auch in
der Praxis (und wenn sie weiter lauter Parteien wählen, die es keine 4 Jahre
miteinander aushalten, können sie es vielleicht auch bald ausprobieren).

> Die "reinste" Lösung wäre die, einfach vor jeder Wahl die Anzahl
> Stimmberechtigter zu zählen

Das sieht übrigens der Gesetzentwurf der Hamburger Bürgerschaft vor (der momentan
erst mal obsolet sein dürfte). Der Volksbegehrensentwurf will sie aus praktischen
Gründen durch Bevölkerung minus Ausländer minus Minderjährige annähern.

> Im übrigen scheint mir persönlich, dass man das Gewcht einer einzelnen
> Stimme nicht überbewerten sollte.

Ich seh da eher das Problem, dass es unterbewertet wird. Natürlich ist eine
Stimme allein nicht viel wert, aber sie treten halt immer in recht großen Mengen
auf, und viele gleiche oder ähnliche Fälle summieren sich schnell.

Selbst bei einer Mehrheitswahl ist das Gewicht einer Minderheitsstimme nicht null.
Nur wird sie nach der Wägung weggeschmissen und wird deshalb trotzdem wertlos.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Januar 2004 - 17:25 Uhr:   

Strassen können in einer Stadt trennen oder auch verbinden, eine feste Regel gibt es nicht, sondern die lokalen Verhältnisse sind in jedem einzelnen Fall anders.

Weiter oben habe ich übrigens bereits früher darauf hingewiesen, dass Wahlkreisgeometrie, Verzerrungen usw. dann verschwinden, wenn es nur einen einzigen Wahlkreis gibt, anders ausgedrückt: Das ganze Land einen einzigen Wahlkreis bildet.
Ansonsten gibt es nur Möglichkeiten, das Problem zu mildern oder wenigstens Willkür auszuschliessen, indem man eben auf bestehende, alteingesessene Grenzen setzt. In der Schweiz sind dies z. B. die Kantone. Das bedeutet nicht, dass kantonale Wahlkreise keine Verzerrungen bewirken; gerade im Ständerat ist eine ausgesprochene Hochburgen-Bildung zu Gunsten der CVP zu beobachten (sie stellt die stärkste Ständeratsfraktion, aber die kleinste Fraktion der vier Regierungsparteien im Nationalrat). Der Vorteil ist der, dass diese Grenzen fest verankert sind (sie reichen teilweise tief ins Mittelalter zurück), deshalb nur sehr schwer verschoben werden können und allgemein akzeptiert sind; das schliesst immerhin willkürliche Veränderungen in der einen oder andern Richtung aus.
In Deutschland mag es sich anders verhalten, sind doch die bestehenden Bundesländer historisch junge Gebilde (im Westen nach 1945 geschaffen, im Osten kurz vor Ende der DDR durch Gesetz gegründet) und ihre Grenzen daher wohl nicht so sehr verankert und unverrückbar wie anderswo.

Wieso Abrücken von der Erststimme zu Gunsten eines anderen Verfahrens, das ebenfalls die Auslese von Personen gestattet, den Proporz beeinträchtigen sollte, ist mir schleierhaft. Z. B. gibt es Verfahren mit veränderlicher Liste, bei der nur die Listenstimmen (heute: Zweitstimmen) zählen, die Reihenfolge der Personen auf den Listen dann einfach dazu führt, dass nicht der von der Partei auf Platz 1 gesetzte Kandidat X den ersten Sitz erhält, sondern Kandidat Y, der bei der Wahl am häufigsten nach oben gesetzt wurde usw. Oder es käme auch das Aargauer System in Frage, bei dem Listen- und Personenstimmen getrennt ausgewertet werden, wobei die Listenstimmen allein über die proportionale Verteilung entscheiden, die Personenstimmen nur die Auswahl der Kandidaten, die dann die jeder Liste zugeteilten Sitze besetzen.
Völlig schleierhaft ist mir sodann, inwiefern eine höhere natürliche Sperrklausel auftreten soll, wenn wir Einerwahlkreise abschaffen und eine reine Listnwahl in Länderwahlkreisen durchführen, zumal wenn unter allen Listen bundesweit ein Proporzausgleich stattfände. Das müsste man mir erst einmal erklären, wie da die natürliche Sperrklausel höher ausfallen sollte.

Bei einer Verhältniswahl in landes- oder bundesweiten Kreisen bzw. landesweiten Kreisen mit bundesweiter Verrechnung wird es in der Tat ein Problem für Parteien geben, die nur regional antreten. Dafür gibt es allerdings durchaus gangbare Kompromisse, etwa die Befreiung von Listen, die nur in einem Wahlkreis antreten, von der bundesweiten Verrechnung. Da in der Regel nicht in allen Ländern solche Listen antreten werden und sie vermutlich meist auch nicht mehr als vielleicht 1 bis 2 Sitze erringen dürften, so würde sich der Effekt aufs Ganze in engen Grenzen halten. Oder man kann für solche Listen eine Zusatzliste schaffen. Oder man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass Listen, die bundesweit nicht mindestens den Stimmenanteil für einen Sitz erreichen, auch keinen Anspruch auf Vertretung geltend machen können. Der Möglichkeiten gibt es viele verschiedene.
Für die Verrechnung zwischen Wahlkreisen könnte man z. B. auf das alte Berner Modell mit Wahlkreisen und Wahlkreisverbänden zurückgreifen, das übrigens bei einer fixierten Zahl der Sitze ohne Überhangmandate auskommt. (Die Zahl der Sitze ist übrigens in den meisten Ländern fixiert; Überhangmandate können also dort nicht auftreten. Sie scheinen vor allem eine deutsche Besonderheit zu sein.) Überhangmandate müssen also keineswegs in Kauf genommen werden.

Zum Stimmengewicht möchte ich nur folgendes anfügen: Es geht nicht darum, die einzelne Stimme als wertlos abzutun, obwohl es Argumente dafür gibt, dass eine einzelne Stimme sich in ihrem Wert infinetesimal dem Wert 0 annähert.
Ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass das Stimmengewicht sehr leicht wechseln kann. Es kommt darauf an, wieviele Stimmen im Spiel sind. Je mehr es gibt, desto weniger Gewicht hat die einzelne Stimme. Unter Umständen haben aber auch nicht abgegebene Stimmen entscheidendes Gewicht. Und dann kommt es natürlich noch auf andere Dinge an, wie die Stimmen z. B. gewertet werden usw.
Vergleichen wir z. B. zwei Wahlsysteme miteinander: Im System A stimmt jeder Wähler für eine Liste und einen Namen auf dieser Liste. Die Verteilung der Sitze auf die Lisen erfolgt nach den Listenstimmen, innerhalb einer Liste erhalten zuerst die Personen einen Sitz, die am meisten Personenstimmen erhielten, überzählige Sitze einer Liste werden aus den noch nicht berücksichtigten Kandidaten auf ihr in deren Reihenfolge besetzt. Wahlsystem B ist anders ausgestaltet: Jede Wählerin kann eine Liste mit sovielen Kandidatinnen, wie es Sitze zu besetzen gilt, einlegen, und ist dabei nicht an eine vorgegebene Liste gebunden, sondern kann eine Listenbezeichnung frei wählen, Kandidatinnen aller Listen in beliebiger Reihenfolge auf ihre Liste setzen, eine Kandidatin zwei- oder dreifach auf die Liste setzen. Bei der Auswertung der Stimmen zählen die Listenbezeichnung und jede für eine Kandidatin einer Liste abgegebene Stimme für die Liste als ganze; die Verteilung der Kandidatinnen einer Liste auf die ihr zustehenden Sitze erfolgt wiederum gemäss den erhaltenen Kandidatinnen-Stimmen und subsidiär nach der Reihenfolge auf der ursprünglichen Liste.
Wenn wir jetzt System A und B miteinander vergleichen, dann erhellt, dass beide die einzelne Stimme sehr unterschiedlich gewichten. Bei System A kann jeder Wähler immer nur 100% seiner Stimme an eine Liste bzw. Partei geben. Denkt ein Wähler z. B., er möchte Rot wählen, aber auch Grün unterstützen, dann kann er das nicht tun. Er muss sich entscheiden, Rot zu unterstützen oder aber Grün.
Im System B kann die Wählerin aber ganz anders verfahren. Bei z. B. 30 Sitzen kann sie 31 Stimmen vergeben. Will sie nun z. B. Blau und Schwarz unterstützen, so kann sie die Listenstimme und 20 Kandidatinnen-Stimmen an Blau vergeben und 10 Kandidatinnen-Stimmen an Schwarz. Sie kann aber auch noch anders verfahren und z. B. die Kandidatin Meckerfrau von Gelb dreifach auf ihre Liste schreiben, weil diese damit listenintern nach vorne rutscht, was die Parteichefin von Gelb gewiss sehr ärgern wird. Ein solches Manöver schadet zwar Blau und Schwarz, die Wählerin kann es sich aber insofern leisten, als sie bloss 3/31 oder weniger als 10% ihres Stimmengewichts verschenkt und nicht 100% wie der Wähler in System A.
Was ich damit illustrieren will, ist folgendes: Ich glaube nicht, dass sich das Kriterium "Stimmengewicht" als Massstab zur Beurteilung von Wahlverfahren eignet. Denn erstens ist fraglich, was damit überhaupt gemeint sei. (Gerade das Beispiel der Mehrheitswahl beweist, dass es verschiedene Betrachtungsweisen gibt; ich kann z. B. nicht erkennen, dass eine Stimme etwas wert wäre, wenn sie bei der Bestimmung des Ergebnisses letztlich fortgeworfen wird.) Zweitens wechselt das Gewicht einer einzelnen Stimme mit jeder Wahl und jeder konkreten Ausgangslage. Drittens gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem Stimmen, die de facto unter den Tisch fallen, seien es z. B. solche, die nicht reichen, einen Sitz zu erringen, oder solche, die eine Partei erhalten hat, aber die sie gar nicht nötig hätte, um das Ergebnis zu erreichen und mit der sie keinen weiteren Gewinn mehr erzielen kann.
Ich denke daher, dass es wesentlich klarere, eindeutig definierte und sinnvolle Kriterien zur Beurteilung eines Wahlverfahrens gibt als das Stimmengewicht einer Einzelstimme.
Zudem gibt es auch Einschränkungen, die mit der eigentlichen Wahl im engeren Sinne nichts zu tun haben und die genauso den Wert einer Stimme einschränken können. Z. B. könnte man vorschreiben, dass nur Listen antreten dürfen, deren Anmeldung von mindestens 50'000 Wahlberechtigten unterschrieben wurde. Oder es liesse sich verordnen, dass eine Liste nur dann zur Bundestagswahl antreten darf, wenn sie seit mindestens einer Legislaturperiode in einem Landttag vertreten ist, auf Landesebene nur dann, wenn sie seit mindestens 4 Jahren in einer Gemeinde vertreten ist. Solche Regelungen bescheren u. U. einer lokalen Wahl und den dafür Wahlberechtigten ein immenses Gewicht, beschneiden im Gegenzug jenes aller andern. Vor allem aber muss ich nicht mit Stimmengewichten argumentieren, wenn ich derartige Regelungen als unfair bezeichnen möchte.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2004 - 14:39 Uhr:   

@c07
Wenn man bei der Bundestagswahl die Bundesländer als Wahlkreise auffasst, entfällt hier aber wegen der Verrechnung untereinander das Größenproblem - im Gegensatz zu den bayerischen Landtagswahlen, bei denen auch wirklich die Bezirke Wahlkreise genannt werden und die eigentlichen darinliegenden Wahlkreise Stimmkreise.

@Philipp Wälchli
Abrücken von der Erststimme:
Mal abgesehen davon, daß die Auslese von Personen hier in der Praxis auch kaum funktioniert, stellt sich schon die Frage, warum Wähler Personen einer Partei auswählen dürfen sollen, deren Partei sie gar nicht unterstützen.

Alte Berner Modell:
Ich weiß nicht wie das Modell aussieht, aber ein Fixieren der Gesamtmandatszahl beseitigt noch nicht die Überhangmandate (Beispiel Schottland).

regional antretende Partei:
Ich seh jetzt nicht das Problem einer regional antretenden Partei, bei einer bundesweiten Verrechnung (außer ggfs. eine bundesweite Sperrklausel). Bei der CSU funktioniert es ja auch.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2004 - 22:12 Uhr:   

Philipp:
> Wieso Abrücken von der Erststimme zu Gunsten eines anderen Verfahrens,
> das ebenfalls die Auslese von Personen gestattet, den Proporz beeinträchtigen
> sollte, ist mir schleierhaft.

Wenn man einen Verhältnisausgleich durchführt, natürlich nicht. Aber dann hat man
entweder keine klassischen Wahlkreise mit fester Mandatszahl mehr oder braucht
eine wahlkreisübergreifende Zusatzliste. Sonst müsste man Verschiebungen
durchführen, die vom wahlkreisinternen Proporz nicht mehr viel übrig lassen und
auch zu Überhangmandaten führen könnten.

> Dafür gibt es allerdings durchaus gangbare Kompromisse, etwa die Befreiung von
> Listen, die nur in einem Wahlkreis antreten, von der bundesweiten Verrechnung.

Sobald das tatsächlich ausgenutzt wird, beeinträchtigt es aber den Charakter
einer Verhältniswahl ziemlich. Das wär ja auch bei Einzelkandidaten bei der
Bundestagswahl der Fall, wenn es da erfolgreiche gäb.

> Oder man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass Listen, die
> bundesweit nicht mindestens den Stimmenanteil für einen Sitz erreichen,
> auch keinen Anspruch auf Vertretung geltend machen können.

Das halt ich bei einem Verhältniswahlsystem für normal. Ebenso sollten sie
gegebenenfalls auch Sperrklauseln überwinden, wie alle anderen auch.


> Ich glaube nicht, dass sich das Kriterium "Stimmengewicht" als Massstab
> zur Beurteilung von Wahlverfahren eignet.

Natürlich kann man das auf verschiedene Sachverhalte beziehn. In der Regel ist es
zunächst der globale Parteienproporz. Es kann aber auch der Regionalproporz sein,
wie z.B. in Bayern. Wenn man eine hierarchische Ordnung von Bezugsgrößen
definiert, kann man das Stimmengewicht durchaus als sinnvollen Maßstab nehmen.
Zunächst muss man es auf die höchste Priorität beziehn; danach kann man es halt
nur noch innerhalb der jeweiligen Kategorie sinnvoll vergleichen. So gilt in
Bayern der Parteienproporz nur bezirksintern und kann insgesamt durch
Rundungsfehler beeinträchtigt sein.

Wie Martin richtig sagt, ist es auf jeden Fall wenig sinnvoll, dass dabei Wähler
gezielt auf eine Unterverteilung Einfluss nehmen können, die sie in der
Oberverteilung gar nicht gewählt haben.

Die Frage ist aber tatsächlich, ob das Stimmengewicht für sämtliche
Unterverteilungen ein geeigneter Maßstab ist. Ein bayrischer SPD-Wähler hat sicher
ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Stimme für die SPD zählt. Womöglich
auch daran, dass allgemein ein bayrischer Abgeordneter gewählt wird. Dass sein
Interesse an einem bayrischen SPD-Abgeordneten aber höher einzuschätzen ist als
das Interesse der SPD-Landesverbände an einem optimalen SPD-internen Länderproporz,
ist für mich aber nicht mehr zwingend, wie ich schon mal angesprochen hab.

Außerdem ist eine hierarchische Ordnung von zu optimierenden Größen zwar die
einfachste, aber nicht die einzige mögliche Aufgabenstellung. Wenn man exakt
definiert, wie die Gewichtung zu beurteilen ist, lassen sich auch mehrere
Kriterien gleichzeitig optimieren. Unvermeidliche Fehler werden dann halt auf
alle Kriterien verteilt, statt sie vorrangig für ein einziges zu vermindern.

> Drittens gibt es in jedem erdenklichen Wahlsystem Stimmen, die de facto unter
> den Tisch fallen, seien es z. B. solche, die nicht reichen, einen Sitz zu erringen,

Dann wird der Erfolgswert der betreffenden Wähler zwar null sein, aber in der
Gesamtbetrachtung kann das trotzdem optimal sein, wenn nämlich der niedrigste
sonst mögliche Erfolgswert einen größeren Fehler zur Folge hätte.

> oder solche, die eine Partei erhalten hat, aber die sie gar nicht
> nötig hätte, um das Ergebnis zu erreichen und mit der sie keinen weiteren
> Gewinn mehr erzielen kann.

Solche Stimmen lassen sich aber nicht lokalisieren. Es gibt keinen konkreten
Wähler, der davon betroffen wär.

> Ich denke daher, dass es wesentlich klarere, eindeutig definierte und
> sinnvolle Kriterien zur Beurteilung eines Wahlverfahrens gibt als das
> Stimmengewicht einer Einzelstimme.

Das Stimmengewicht ist ja bei den meisten heute üblichen Systemen völlig gleich.
Ob sich das Gewicht der einzelnen Stimme aber auch adäquat in Mandaten
niederschlägt, halt ich aber schon für das wesentliche Kriterium. Wenn das
nicht der Fall ist, geht die Staasgewalt eigentlich nicht mehr in gleicher Weise
vom Volk aus, sondern es wird nur als Orakel benutzt, um Machtansprüche zu
befriedigen, die sich aus anderen Quellen speisen.

> Zudem gibt es auch Einschränkungen, die mit der eigentlichen Wahl im engeren
> Sinne nichts zu tun haben und die genauso den Wert einer Stimme einschränken
> können.

Ja, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Ein gutes Wahlsystem muss mit einem
minimalen Satz an solchen Einschränkungen auskommen und trotzdem funktionsfähig
bleiben. Ich hab das schon mal als Kritikpunkt an Condorcet und vergleichbaren
Verfahren dargestellt, wo die Kandidatenzulassung in der Tat sehr leicht zum
wahlentscheidenden Faktor werden kann.

Bei einer Parteienwahl ist aber normalerweise schon sichergestellt, dass eine
Partei, die die Standards für eine Partei erfüllt, auch antreten kann, wenn sie
Chancen hat, ein Mandat zu erringen.


Martin:
> Wenn man bei der Bundestagswahl die Bundesländer als Wahlkreise auffasst,
> entfällt hier aber wegen der Verrechnung untereinander das Größenproblem

Ja, was die Auswirkungen auf die Oberverteilung angeht. Dafür hat man aber eine
ziemlich ungleiche Verteilung der Gesamtmandate auf die Länder (beim aktuellen
System liegt darauf gar keine Priorität).
 Link zu diesem Beitrag

ukg
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Januar 2004 - 15:08 Uhr:   

Gibt es auf Länderebene neben der Stellungnahme von Innenmin.Thomas Schäuble in BW weitere bezüglich einer Neuabgrenzung der BTG-Wahlkreise ?
Nachdem Thüringen einen Kreis verliert, Bayern (und damit Oberbayern)
einen bekommt,vielleicht auch Niedersachsen kann man ja von regionaler Seite Einfluß zu nehmen versuchen, es wäre interessant die
Motive zu erkennen, die im jeweiligen Bundesland vorherschen, etwa
Erhalt eines Wahlkreises in einer Großstadt (Aachen,Rostock,Erfurt,DuisburgII, Einhaltung von Kreisgrenzen
(besonders in Bayern beliebt.
Meines Erachtens würde die striktere Einhaltung der 15%
Sollgrenze ausreichen, um von "gleichen" Chancen zu sprechen, aber gerade von regionaler Seite wird immer wieder versucht, diese Grenze
großzügig zu umgehen, Beispiel Hessen 2002: Wahlkreis Groß-Gerau - die eigentliche Empfehlung sah vor, durch Hinzufügen von 2 Gemeinden aus der Nachbarschaft die 15%-grenze nicht zu unterschreiten, dann aber kamen die kommunalen Bedenkenträger (und sei es nur die jeweilige Landesregierung), die die Meinung der jeweiligen Menschen vor Ort zu kennen glaubt und sich dagegen ausspricht, den Menschen der Wahlprüfungskommision wird dann schnell "mangelnde Sensibilität für gewachsene Strukturen" unterstellt, dabei ist es sicher besser, diesen Menschen zu vertrauen als mitbeteiligten Politikern.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Januar 2004 - 02:22 Uhr:   

Den Bürgern kann der genaue Wahlkreiszuschnitt eigentlich eh ziemlich egal sein.
Die Kontinuität der Wahlkreise ist nur für die jeweiligen Inhaber wichtig, und die
Kreisgrenzen sind halt für die Parteien bei der Kandidatenaufstellung praktischer.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 20:22 Uhr:   

Bei der Unterverteilung der Bundestagswahlkreise in großen Bundesländern (NRW+BY, abgeschwächt in BW und NS) werden die Bezirke
immer wieder als Zwischenkriterien benutzt, so gibt es in NS nur eine
Abweichung von der Regel (2 Gemeinden aus Kr.Northeim (RB BS) gehören
zu Hameln-Holzminden (RB Hannover)und in BW gibt es einen Wahlkreis
Odenwald-Tauber, der zu weiten Teilen aus früher "badischen" Teilen besteht, aber nun ein Landkreis dem RB Karlsruhe und der andere dem RB Stuttgart angehört; in Bayern und NRW findet eine strikte Trennung statt, das hat zur Folge, dass man nicht wirklich gleich große Wahlkreise bilden kann, RB Detmold hat in der Regel sehr große, RB
Oberbayern fast zu große und RB Niederbayern,Oberfranken (fast)zu kleine Wahlkreise, würde NS einen weiteren Wahlkreis bekommen, dann wären alle Wahlkreise im RB Lüneburg nur knapp über der 85%-Hürde, es wäre aber ein leichtes durch Nachbarkreise eines anderen Bezirks (hier Hannover Land1) aufzufüllen, gibt es neben "historischen" Gründen auch irgendwelche gesetzliche? Mir scheint das Bezirksprinzip
unnötig - es nützt wohl auch extrem selten irgendeiner Partei wirklich.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 20:31 Uhr:   

Hinweis für C07: der BW-Staatsgerichtshof betonte in 2002 in seiner Entscheidung seine quasi-gesetzgeberischen Kompetenz und sogar
seine Unabhängigkeit gegenüber dem BVG, weil er seine früheren Urteile nicht per se ähnlichen BVG-Entscheidungen
unterordnen will und das BVG ja auch nur über Länderwahlergebnisse direkt richtet, wenn es keine eigene Landesverfassungsgerichte gibt wie etwa in Brandenburg. In BW wird die 33%-Abweichungsgrenze weiterhin "Gesetzeskraft" haben, auch wenn es nicht im Wahlgesetz
steht, die Parteien im Landtag erkennen die Urteile als bindend an
- auch Parteien mit dem Gefühl der Benachteiligung gehen nicht vor
das BVG (wie etwa die FDP, die vor dem Staatsgerichtshof klagte) -
und der Innenminister dort regelt u.a. aufgrund dieser Entscheidungen die Landtagswahlen per Verordnung, (dazu mehr auf den Seiten des BW-Innenministeriums im Internet).
 Link zu diesem Beitrag

ukg
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 21:01 Uhr:   

Noch eine Ergänzung C07: In Baden_Württemberg muß man sogar Baden-Württemberger sein (d.h. 3 Monate dort gelebt haben und die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzten und 18 Jahre und die Wahlbefähigung
besitzen), erst dann wird man als Wahlberechtigter angesehen und nur die Wahlberechtigten werden bei der Größenbestimmung eines Wahlkreises
berücksichtigt - habe ich aus dem Text einer Landtagssitzung über
Wahlfragen in Baden-Württemberg entnommen, steht aber auch im Internet unter http://www.landtag-bw.de/dokumente/gesetzliche_regelungen/landtagswahlgesetz.pdf
§7 Wahlrecht,
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Januar 2004 - 10:32 Uhr:   

Die 3-Monats-Frist ist wohl üblich. Sie existiert sogar bei der Bundestagswahl.
Da hat sie bloß wenig praktische Bedeutung, weil die meisten deutschen
Staatsangehörigen auch vom Ausland aus wahlberechtigt und dann im Fall der
Einwanderung von der Wartefrist befreit sind.

Dass bei der "Größenbestimmung eines Wahlkreises" wirklich die Wahlberechtigten
genommen werden, wag ich zu bezweifeln. Normalerweise gibt es dazu ja gar keine
Statistiken, außer direkt nach der Wahl. Man könnte sie höchstens schätzen. Bei
den Toleranzen kann man ja auch tatsächlich grob über den Daumen peilen (obwohl
das dortige Wahlrecht eigentlich auf extrem gleichmäßige Wahlkreise angewiesen
ist, was sich in der Tat auf die Zahl der Wahlberechtigten beziehen müsste, damit
die Chancen der Bewerber vergleichbar wären). Und § 5 bestimmt die Größe eines
Wahlkreis ganz eindeutig nach der Einwohnerzahl.

Übrigens ist mir gerade aufgefallen, dass es für das Stimmrecht in Bayern nicht
notwendig ist, in Bayern zu wohnen, wenn jemand aus dem Haushalt für den
bayrischen Staat arbeitet und die Wohnung aus beruflichen Gründen "im Ausland
nahe der Landesgrenze" liegt (Artikel 1 (2) LWG). Solche Leute werden dann
einer "benachbarten bayrischen Gemeinde" zugeordnet (§§ 13/14 LWO). Ich weiß
aber nicht, ob z.B. Baden-Württemberg als Ausland zählt, und wie das in der
Praxis gehandhabt wird. U.U. würd das ja doppeltes Wahlrecht auf Landesebene
bedeuten.
 Link zu diesem Beitrag

Max
Veröffentlicht am Montag, 26. Januar 2004 - 15:31 Uhr:   

Wenn ihr Gerrymendering sucht, Sachsen hat da auch ein paar Schmankerl zu bieten

http://www.statistik.sachsen.de/wahlen/lw/lw2004/WG/fra_LW04Uebersicht.htm

z.B. den Wahlkreis 54 - Kamenz II

Erstreckt sich von Gebieten die früher zum Bezirk Cottbus gehörten und durch den Braunkohleabbau geprägt sind bis in den Speckgürtel von Dresden.

Das nenn ich absolut von der Identität her nicht zusammengehörig (und es wäre ein Leichtes gewesen einen Wahlkreis Nord und einen Wahlkreis Süd zu schneiden
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 13. Februar 2004 - 15:03 Uhr:   

Das neue Wahlkreisgesetz für NRW ist inzwischen verabschiedet. Das Machwerk wurde auch noch weitgehend im Konsens verabschiedet, nur die FDP und zwei CDUler stimmten dagegen. Der gröbste Unfug aus dem Entwurf ist teilweise beseitigt worden, vor allem in Ostwestfalen, Köln und im Aachener Raum. Aber der durch den Neuzuschnitt im Aachener Raum entstandene Wahlkreis Düren II- Euskirchen I ist ein sehr fragwürdiges Gebilde. Ein sehr langgezogener Wahlkreis (fast 80 Straßenkilometer vom nördlichen bis zum südlichen Ende) ohne jeden örtlichen Zusammenhang. Etwa gleich große und sinnvolle Wahlkreise zu schneiden ist in der Gegend wirklich schwierig, sinnvollere Lösungen wären dennoch machbar gewesen.
Die krass willkürliche Teilung Bonns (das hätte ein Texaner nicht besser hingekriegt;-))wurde nicht abgeändert, der Raum Wuppertal/Solingen/Remscheid ist weiterhin überrepräsentiert, da wid man bald schon reparieren müssen, denn die Bevölkerung dort ist relativ stark rückläufig. Die unnötige und willkürliche Abtrennung der Gemeinde Rüthen vom Kreis Soest bleibt bestehen und im Hochsauerlandkreis wurde auf Initiative der CDU die Situation gegenüber dem Gesetzentwurf des Innenministers sogar verschlechtert. Die neue Einteilung dort widerspricht ebenfalls gesundem Menschenverstand und hatte einzig das Ziel, zu verhindern, daß zwei bisherige CDU-Abgeordnete sich im gleichen Wahlkreis wiederfinden.

Einen positiven Aspekt hat der SPD-freundliche Wahlkreiszuschnitt aber: Wenn die CDU 2005 klar gewinnt (was recht wahrscheinlich ist) wird es weniger Überhang- und Ausgleichsmandate geben als das bei einer weniger parteitaktisch bestimmten Wahlkreiseinteilung der Fall wäre.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Februar 2004 - 15:52 Uhr:   

Die vom Präsidenten eingesetzte Wahlkreiskommission war wohl doch ein
wenig feige, mehr als 20%-Abweichung sind meines Erachtens immer ein Grund zumindest eine Veränderung vorzuschlagen: etwa Coburg, Rottal-Inn und Neuwied. Zumal man bei Rottal-Inn mit Landshut einen zu großen
Kreis in der Nachbarschaft hat, aber da hat man die Widerstände aus Bayern wohl schon mit einbezogen. Spannend wird es sein, ob sich dann
die strittigen Fälle in BW,NRW,BY und Hessen so umsetzen lassen oder ob die Landesregierungen und die betroffenen Bundetagsabgeordneten wegen ihrer Sorge vor lokalpolitischer Schelte (sogar oder gerade der eigenen Partei)in den Ausschüssen noch mehr Gehöhr finden, einige
Vorschläge standen ja schon für 2002 zur Debatte. Besonders schwachsinnig ist die hessische Haltung, denn dort gibt es ein krasses Bevölkerungswanderungsgefälle, wenn man den Nordwesten (Marburg) größer macht und den Wetteraukreis (Umland Frankfurt) und
Hanau kleiner macht, dann spiegelt das die wohl anhaltende Entwicklung für die Zukunft wieder. Bei den Landesreg. habe ich den
Verdacht, sie spekulieren immer auf den Zugewinn eines Wahlkreises
(etwa 2010 in BW und Hessen), dann wird es leichter gleich richtig
umzusetzen (siehe 2002 BW, 2006 Niedersachsen).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Februar 2004 - 17:03 Uhr:   

Es wäre durchaus vernünftig, Ländern mit überdurchschnittlichem Wachstum einen Sitz mehr zu geben, als ihnen eigentlich zusteht. So wären die Wahlkreise konstanter und man müßte nicht bei jeder Wahl etwas ändern. Schleswig-Holstein einen Sitz wegzuhehmen ist Humbug, weil es 2010 in jedem Fall wieder 11 Wahlkreise haben wird. Auch Baden-Württemberg bekommt 2010 ganz sicher noch einen Sitz dazu. Sachsen-Anhalt und Sachsen sollte man dafür schon jetzt einen Wahlkreis streichen. Dann könnten die dort verbleibenden Wahlkreise drei Legislaturperioden ohne oder nur mit geringen Änderungen Bestand haben.
Es gibt m.E. durchaus Spielraum im Gesetz, antizipativ einem Land mehr oder weniger Wahlkreise zu geben als rechnerisch geboten, denn ein expliziter Stichtag ist im Gesetz nicht genannt. Wenn also absehbar ist, daß im Laufe der Wahlperiode sich die Bevölkerung so entwickeln wird, daß ein Land den Anspruch auf einen Wahlkreis gewinnt oder verliert ist es vertretbar, dem Land auch gleich entsprechend einen zusätzlichen Wahlkreis zu geben oder einen wegzunehmen.
Wahlkreiskontinuität darf man aber auch nicht über alles setzen wie vor allem in Bayern. Da hat man- vor allem in Oberbayern- dermaßen auf Kante genäht, daß es irgendwann nicht mehr ohne radikale Veränderung geht.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Februar 2004 - 19:09 Uhr:   

UKG: Die Ausschussvorsitzende hat schon angekündigt, den Kommissionsbericht
nur als unverbindliche Vorlage zu betrachten, zumindest was Schleswig-Holstein
anbelangt.

"Änderungen generell nur dann vorzunehmen, wenn es zwingend geboten ist"
heißt im Prinzip, dass die 15%-Grenze völlig ignoriert werden soll.
Mit so einer Argumentation können sie sich den Wünschen der Landesregierungen
kaum verschließen. Wenn aber Schleswig-Holstein den Wahlkreis behält, werden
die Vorschläge für Bayern oder Niedersachsen hinfällig.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 14:03 Uhr:   

Tatsächlich sind ja einige der von den Ländern vorgebrachten Einwände
nachvollziehbar. Sie sollten halt bloß richtig begründet werden.
Wenn sich Abgeordnete aus Schleswig-Holstein zu schade dafür sind,
die Ablehnung eines Wahlkreisverlustes wahlrechtstheoretisch oder
mathematisch zu begründen, dann sind sie nicht unschuldig, wenn man
ihrer Argumentation nicht folgt.
Den Anspruch, künftige Entwicklungen bei ihren Vorschlägen zu
berücksichtigen, hat die Kommission aber offenbar auch an manch
anderer Stelle nicht. So finde ich einen der Vorschläge für
Baden-Württemberg schlicht überflüssig, nämlich die Verlagerung der
Gemeinde Aulendorf aus dem WK 294 in den WK 295. Es ist schließlich
jetzt schon absehbar, dass Baden-Württemberg spätestens 2010 einen
38. Wahlkreis erhalten wird und dieser wird aller Wahrscheinlichkeit
nach im RB Tübingen aus den Wahlkreisen 293-295 herausgeschnitten,
wobei auch der WK 292 noch verkleinert wird. Jetzt noch kleinere
Korrekturen anzubringen, ist daher unnötig.
Die für Mecklenburg-Vorpommern gefundene Lösung ist ebenfalls
ungeschickt. Besser wäre es, statt des östlichen Teils des Kreises
Bad Doberan seinen westlichen Teil dem WK 14 zuzuschlagen. Die für
2010 absehbare Auflösung des WK 17 lässt sich so einfacher
durchführen. Dann käme der Rest des Kreises Bad Doberan zum WK 15,
Teterow und Güstrow zum WK 16, der Kreis Müritz zum WK 18 und Bützow
zum WK 12. Die jetzt vorgschlagene Variante erschwert die künftige
Vergrößerung des WK 15. Hat da Angela Merkel Angst um ihren
Wahlkreis?
Und hinsichtlich des bayerischen Durcheinanders wird auch völlig
willkürlich argumentiert. In Wirklichkeit wird der Handlungsbedarf
in Oberfranken etwa doch eher deshalb bestritten, weil der Bezirk
eigentlich einen ganzen Wahlkreis (innerhalb Bayerns) abtreten
müsste, was die dortigen Backbencher der CSU nicht so gerne sehen
werden.
 Link zu diesem Beitrag

UKG
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 16:11 Uhr:   

Na ja, so richtig vorhersagen kann ja auch keiner die Wahlbevölkerung
in 2010, es gibt da ja immer wieder Änderungen, Ende der 90-er Jahre
wuchs plötzlich Brandenburg, inzwischen nimmt es wieder (leicht) ab.
Damals waren auch Berlin und Bremen stark abnehmend, plötzlich halten die ihre Zahlen, und Hessen nimmt auch in 2002/2003 nur wenig zu.
Von daher muß man die Kommission schon wieder in Schutz nehmen, aber
wenn SOLL-Änderung 15% ERST MAL PRÜFEN UND SONST GAR NICHTS bedeutet,
dann frage ich mich schon, ob meine Deutschkenntnisse dermaßen schlecht sind, dass ich etwas anderes lese: nämlich ÄNDERN, nur nicht, wenn doch dann WIRKLICH ENTSCHEIDENDES dagegen spricht - ich bin aber kein Jurist.Zu Aulendorf - das Land BW will diese Änderung nicht,ich denke, so wird es dann kommen.Zu den Bundetagsabgeordneten: Die aus Bayern und die aus NS sind zusammen eine Macht und werden wohl die Umsetzung von Wahlkreisen in ihre Länder "interfraktionell" durchsetzen, da haben die aus SH und Thüringen (letztere auch völlig
zu recht) nichts in der Hand. Das Problem Oberfranken wird sich erst dann lösen, wenn alle 5 WK derartig geschrumpft sind, dass der letzte
das Erreichen der 25_% -Marke in einem der 5 Kreise erkennt und keinen Vorschlag machen kann, wie das verhindert wird, dann wird man
wohl einen Kreis nach Schwaben (Allgäu) verschieben. Aber zuvor wird man in Oberbayern an München ran müssen, denn ohne die eine oder
andere Aufnahme von Umlandgemeinde in die Stadtwahlkriese wird man die großen Kreise (FFB,Weilheim,Starnberg, München-Land, die wachsen ja schön weiter) nicht regelkonform halten können.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 16:52 Uhr:   

Prognosen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung setzen sich aus
zwei Komponenten, der natürlichen und der räumlichen, zusammen.
Unter diesen ist jedenfalls die natürliche Bevölkerungsentwicklung
über einen Zeitraum von ca. vier Jahren ziemlich genau vorhersagbar.
Für die Wanderungsbewegungen gibt es auch Erfahrungswerte, die
wenigstens die Bandbreite der kurzfristigen Entwicklung bestimmbar
machen. Sinn der Berücksichtigung künftiger Trends ist ja auch
nicht in erster Linie eine vorzeitige Einführung eines neuen
Verteilungsschlüssels. Vielmehr soll so ermöglicht werden, dass
die kurzfristigen Maßnahmen später notwendig werdende Änderungen
vereinfachen.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 17:58 Uhr:   

Mörsberg:
> Den Anspruch, künftige Entwicklungen bei ihren Vorschlägen zu
> berücksichtigen, hat die Kommission aber offenbar auch an manch
> anderer Stelle nicht.

Für so einen Anspruch gibt es eigentlich auch keine richtige Grundlage.
Allerdings tut sie das schon bis zu einem gewissen Grad. Insbesondere ist
es ihr offenbar sehr wichtig, dass die 25%-Grenze zumindest bis zur Wahl
keinesfalls gerissen wird. Deshalb sieht sie wohl auch bei Wahlkreis 294
Handlungsbedarf, während sie beim Wahlkreis 293 ausdrücklich auf die
bevorstehende Neuverteilung hinweist. Das halt ich schon für eine
erstaunlich deutliche Aussage.

Bei Mecklenburg-Vorpommern ist es noch längst nicht sicher, dass es schon
2010 einen Wahlkreis verliert, zumindest wenn weiterhin Bevölkerungszahlen
genommen werden, die sehr viel älter sind. Außerdem könnte sich der
Bevölkerungsrückgang vorübergehend verlangsamen, weil dort allmählich die
geburtenstarken Jahrgänge Kinder bekommen, und die zählen ja mit, obwohl
sie nicht wählen dürfen.

Die Argumentation in Oberfranken (und analog auch anderswo) ist wirklich
absurd: Die Wahlkreise sollen erhalten bleiben, weil sie nie geändert
worden sind. Aber eben deshalb sind sie ja inzwischen so auffällig. Die
Anpassung ist längst überfällig. Allein aus diesem Grund wär es
wünschenswert, dass Bayern vorerst keinen zusätzlichen Wahlkreis bekommt.
Dann müsste man den fehlenden in Oberbayern zwangsläufig aus Oberfranken
(oder u.U. Niederbayern) holen.

UKG:
> Zu den Bundetagsabgeordneten: Die aus Bayern und die aus NS sind
> zusammen eine Macht

Könnten aber auch leicht gegeneinander ausgespielt werden. Außerdem sind
die aus Bayern hauptsächlich in Fraktionen, die derzeit weniger zu sagen
haben.

Zum Einbeziehen der Bevölkerungsentwicklung:
Das hat schon seinen Reiz, aber man muss ein bisschen vorsichtig damit
sein. Zum einen haben sich viele Prognosen in der Vergangenheit schon
recht schnell als ziemlich falsch erwiesen, und zum anderen handelt man
sich damit immer ein Geschachere ein, das man zumindest bezüglich der
Aufteilung auf die Länder vermeiden könnte, wenn es klare Regeln und
einen verbindlichen Stichtag gäbe.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2004 - 15:10 Uhr:   

Randnotiz: Iffeldorf will nicht von Weilheim nach Starnberg, obwohl ich es
strukturell eher bei Bad Tölz einordnen würde, was zum Wahlkreis Starnberg
gehört. Das Lustige daran: Der Artikel ist in der Tölzer Regionalausgabe der
SZ erschienen und nicht etwa in der Weilheimer. Scheinbar liest man dort
nicht mal die einheimische Zeitung. Übrigens wird dort der 1. Bürgermeister
von einer Wählergemeinschaft gestellt (25% im Gemeinderat), der das
offenbar nicht so wichtig ist.
 Link zu diesem Beitrag

ukg
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2004 - 12:10 Uhr:   

zu C07: ein gewisser Abgeordneter Schily - als Innenminister per se
involviert - hat ihn zwar deutlich verloren, vertritt aber dennoch den Wahlkreis M-Land mit (zumindest sagt er das vor Kameras). Dem kann
die Einteilung um München herum nicht egal sein. Ich stimme dir bei,
was Bevölkerungsvorhersagen angeht, aber Bayern sollte den Wahlkreis
allein schon deswegen erhalten, weil bis 2006 der rechnerische Anspruch schon wieder um 0,2 - 0,3 Sitze anwachsen wird und dann
wirklich schon nahe an 45 kommt, man mußte ja 2002 auch nachbessern,
weil Baden-Württemberg so schnell wuchs. Das dies dazu führt, dass
innerbayerische Unstimmigkeiten der Wahlkreise fortgeschrieben werden, ist schicksalhaft hinzunehmen, mir gefällt es auch nicht. Da in Oberfranken die Bevölkerung leicht abnimmt, kann es ja bei stetigem Zuzug nach Schwaben und Oberbayern doch noch mal für
2010 zu vernünftigen Regelungen kommen. Wie wäre es eigentlci hbei dieser Konstellation: 2005 stürzt Rot-Grün, es gibt Neuwahlen, aber:
beriets dann haben Erfurth, Rostock Freising und Altötting die 25-%
gerissen, normalerweise bleiben die alten Wahlkreise erhalten, aber muß dann nicht doch nachgebessert werden?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2004 - 12:18 Uhr:   

Wenn bis zu eventuellen Neuwahlen keine Änderung beschlossen wäre, könnte man gar nicht anders, als die alte Wahlkreiseinteilung zu nehmen.

PS: Will Schily 2006 überhaupt nochmal antreten?
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2004 - 12:58 Uhr:   

c07:
> > Den Anspruch, künftige Entwicklungen bei ihren Vorschlägen zu
> > berücksichtigen, hat die Kommission aber offenbar auch an manch
> > anderer Stelle nicht.

> Für so einen Anspruch gibt es eigentlich auch keine richtige Grundlage.
> Allerdings tut sie das schon bis zu einem gewissen Grad. Insbesondere ist
> es ihr offenbar sehr wichtig, dass die 25%-Grenze zumindest bis zur Wahl
> keinesfalls gerissen wird. Deshalb sieht sie wohl auch bei Wahlkreis 294
> Handlungsbedarf, während sie beim Wahlkreis 293 ausdrücklich auf die
> bevorstehende Neuverteilung hinweist. Das halt ich schon für eine
> erstaunlich deutliche Aussage.

Ja, mal wird es berücksichtigt, ein anderes Mal fehlt die Grundlage.
Das Dilemma ist, wie Du bereits in zutreffender Weise beschrieben
hast, das Fehlen eines verbindlichen Stichtages für die zur
Wahlkreiseinteilung maßgeblichen Bevölkerungszahlen. Dann könnte man
sich auch die Unterscheidung zwischen der 15%-Grenze und der
25%-Grenze sparen, die sich mir derzeit in erster Linie als eine
Quelle der Schwammigkeit darstellt.

> Bei Mecklenburg-Vorpommern ist es noch längst nicht sicher, dass es schon
> 2010 einen Wahlkreis verliert, zumindest wenn weiterhin Bevölkerungszahlen
> genommen werden, die sehr viel älter sind. Außerdem könnte sich der
> Bevölkerungsrückgang vorübergehend verlangsamen, weil dort allmählich die
> geburtenstarken Jahrgänge Kinder bekommen, und die zählen ja mit, obwohl
> sie nicht wählen dürfen.

Ich wäre da nicht so optimistisch. Erfahrungsgemäß zieht ein großer
Teil der Bevölkerung, sobald sie 18-20 Jahre als ist, in den Westen,
und zwar besonders die Frauen, auf die es für die natürliche
Bevölkerungsentwicklung letztlich ankommt (die Sexualproportion der
20-35-Jährigen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern ca. 800). Das
kann auch durch geburtenstarke Jahrgänge nicht ausgeglichen werden.
Mein Vorschlag wäre aber auch unabhängig vom Tempo der künftigen
Entwicklung sinnvoll. Schließlich ginge es da nur darum, eine
flächenmäßige Erweiterung des WK 15 nicht unnötig zu erschweren.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite