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Überhangmandate in deutschen Landtagen

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cyx
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 20. August 2011 - 21:30 Uhr:   

Hallo zusammen,

ich suche eine Datenquelle, in der für jede Wahlperiode in Deutschland(in der Nachkriegszeit) in jedem Bundesland aufgelistet ist, wie viele Sitze das jeweilige Landesparlament planmäßig haben sollte(d.h. ohne Überhangmandate). Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die Anzahl der Überhangmandate zu wissen. Auch hierfür habe ich noch keine Datenquelle gefunden, die alle Wahlen umfasst.

Vielen Dank schon mal.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 21. August 2011 - 16:30 Uhr:   

"Alternativ wäre es natürlich auch möglich, die Anzahl der Überhangmandate zu wissen."
Reicht nicht. Es kann ja auch Ausgleichsmandate geben.

Hier die Regelgrößen für alle Landtage, die jemals Überhangmandate hatten:

Schleswig-Holstein
1947: 70, ab 1950: 69, ab 1967: 73, ab 1983: 74, ab 1992: 75, ab 2005: 69
1950 war kein Überhang möglich.

Niedersachsen
ab 1947: 149, ab 1974: 155, ab 2008: 135
1947 und 1951 war 158 Sitze die Maximalgröße.

NRW
ab 1947: 200, ab 1980: 201, ab 2005: 181

Hessen
1946: 90, 1950: 80, ab 1954: 96, ab 1970: 110
1946 gab es keine Einerwahlkreise, 1950 war kein Überhang möglich.

Baden-Württemberg
immer 120

Bayern
1946: 180, ab 1950: 204, ab 2003: 180
1946 war kein Überhang möglich. 1950 gingen Überhangmandate auf Kosten der anderen Parteien, die Landtagsgröße änderte sich durch sie nicht. 1954, 1958 und 1962 wurden Überhangmandate nicht zugeteilt. Die Stimmkreissieger des überhängenden Wahlvorschlags mit den geringsten Gesamtstimmenzahlen erhielten keinen Sitz.

Berlin (ganz)
1946: 130, 1990: 200, 1995: 160, ab 1999: 130
West-Berlin
1948: 98, 1950+1954: 127, 1958: 133, 1963+1967: 134, 1971+1975: 133, 1979+1981: 125, 1985+1989: 119
Vor 1958 gab es keine Einerwahlkreise.

Brandenburg
immer 88

Sachsen-Anhalt
1990: 98, ab 1994: 99, ab 2006: 91

Thüringen
immer 88

Sachsen
1990: 160, ab 1994: 120

(Beitrag nachträglich am 21., August. 2011 von frings editiert)
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cyx
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. August 2011 - 10:53 Uhr:   

Vielen Dank für diese Informationen, Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Stimmt natürlich, dass es auch Ausgleichsmandate geben kann, ich meinte genau gesagt alle zusätzlichen(nicht geplanten) Mandate, also Ausgleichsmandate und Überhangmandate. Hab mich ungenau ausgedrückt.

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