| Autor |
Beitrag |

Bernhard Schneider
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2011 - 14:43 Uhr: | |
Ich möchte meine Idee einer radikalen Reform des Wahlrechts diskutieren. Bürger können so oft sie wollen auf ihrem Wohnsitzgemeindeamt oder -magistrat (nachdem sie sich ausgewiesen haben) ihre Stimme ändern. Dort liegt eine Wählerliste auf, in der abgehakt wird, zu welchen Wahlen der/diejenige seine Stimme schon mindestens einmal abgegeben hat, d.h. ob die abgegebene Stimme eine frühere Stimme überschreibt oder nicht. Man kann dort (nur dort) online wählen, oder wenn man das nicht beherrscht, auch mit einem Couvert. Man kann sich auch Stimmzettel zusenden lassen und zu Hause ausfüllen und an eine zentrale Wahlbehörde absenden. Das Onlinesystem aktualisiert sich in Echtzeit, brieflich eingelangte Stimmen werden binnen 3 Monaten eingetragen. Man kann beliebig viele Wahlentscheidungen auf einmal abgeben (auch Berufsvertretungen, etc.). Jede/r Wählerin kann am Wahl-Computer am Amt jederzeit seine Wahlentscheidungen einsehen. Wer seine Wahl heute trifft und 30 jahre lang nie aktualisiert, hat seine Permanentstimme immer demselben Wahlwerber gegeben. Stimmen verfallen nur bei Auflösung einer Partei (bei Direktwahl einer Person durch deren Rückzug aus der Politik oder Tod). Das System ist nicht aufwändig, missbrauchssicher gestaltbar, und hat folgende Vorteile: - kein Denken in Legislaturperioden mehr - keine Wahlversprechungen und Wahlkampagnen - raschere Abstrafung nach Fehlverhalten von politischen Parteien - Politikerjob nicht von vornherein befristet und daher attraktiver - demokratischere Legitimation von Koalitionen (Passt den Wählern eine Koalition nicht, wählen sie sich wieder aus ihr heraus) Ich glaube nicht, dass es zu ständigen massenhaften Verschiebungen käme, da nur wenige Menschen alle paar Wochen wählen gehen würden. Wäre das aber der Fall, könnte man regeln, dass man nur z.B. max. zweimal pro Jahr eine Wahl revidieren darf. Nur noch in Ausnahmefällen (v.a. bei Direktwahl des Bundespräsidenten wie in Österreich z.B. nach seinem Tod) gäbe es weiterhin klassische Wahlen. Mich interessiert jede Kritik an meiner Idee. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2011 - 16:16 Uhr: | |
Schöne Theorie, aber praktisch leider nicht durchführbar. Wie kann denn eine Stimme geändert werden ohne dabei das Wahlgeheimnis zu verletzen? Die bisherige Stimme muss zunächst storniert (bei welcher Partei/Kandidat?) und dann neu vergeben werden. Beide Male müsste das Stimmverhalten offengelegt werden - was gegen das GG verstößt. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2011 - 19:32 Uhr: | |
Da gibts schon einen Thread dazu: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/415.html |

Bernhard Schneider
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2011 - 11:23 Uhr: | |
danke für den wertvollen Hinweis zum Thread. Meine idee schafft die Verknüpfung "Neustimme-->zu ersetzende Stimme" über ein PIN-/TAN-System, ggf. weiter abgesichert durch ein Passwort, wobei der/die zuständige GemeindebeamtIn hilft, wenn jemand seinen PIN/Passwort verloren hat. Dabei denke ich an eine beim Erstwählen vom Bürger deponierte Kombination aus geheimer Frage und geheimer Antwort, wobei die geheime Antwort der/die BürgerIn selbst eintippen muss, worauf das Wahlblatt dann eben freigeschaltet wird oder nicht. Offenlegen von Wahlverhalten kommt natürlich überhaupt nicht in Frage. Ich möchte die Idee als Nächstes in einer Politikzeitschrift zur Diskussion stellen und ev. mit einem Uniprof. diskutieren, und berichte dann weiter. |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2011 - 12:24 Uhr: | |
@Bernhard Schneider Die verfassungsrechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Wahlcomputern sind kaum zu nehmen. Die Parteien müssen die Möglichkeit haben ihre Listen zu überarbeiten. Aber das Stimmen dann gültig bleiben ist ein Problem. Ebenso eine unbegrenzte Wirksamkeit der Stimme. Daneben muss man die Stimme im Todesfall des Wählers löschen können. Dies erfordert, dass man technisch ohne PIN an die Stimme herankommen muss. Die Parteien würden die Direktkandidaten kaum noch austauschen, weil die Stimmen dann erst mal weg sind. Man bräuchte ein robusteres Wahlsystem wo sich kleine Verschiebungen nicht so stark auf die konkreten Personen im Parlament auswirken. (Das jetzige System mit Ober- und Unterverteilung und Direktwahlkreisen kann da schnell größere Verschiebungen bei den Personen bringen.) Die Änderung der Parteienstärke soll natürlich abgebildet werden. Aber ein ständiges Springen von Sitzen zwischen den Landeslisten der gleichen Partei wäre kontraproduktiv. Eine Aktualisierung in Echtzeit hebt das Wahlgeheimnis auf. Ich gehe hin um meine Stimme zu ändern und Partei X verliert eine Stimme und Partei Y gewinnt eine Stimme. Es mag Politikwissenschaftlich ein nettes Gedankenmodell sein. Rechtlich und praktisch ist es kaum umsetzbar. (Und m.E. auch nicht sinnvoll.) |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2011 - 16:17 Uhr: | |
So ein System würde einen Paradigmenwechsel erfordern, dem insbesondere die klassischen Wahlrechtsgrundsätze zu einem guten Teil zum Opfer fallen müssten. Ein kontrollierbares Wahlgeheimnis ist jedenfalls nicht drin, aber dessen Zweck würde auch zu einem guten Teil entfallen. PINs und Passwörter gewährleisten keinerlei Wahlgeheimnis, sondern nur Datenschutz gegenüber unbeteiligten Dritten. Praktisch wird man sogar jede einzelne Stimmabgabe veröffentlichen müssen (zumindest über einen Code personalisiert), um als Ersatz für die wegfallende Öffentlichkeit der Wahl das Ergebnis überprüfbar zu machen und die Abhängigkeit vom Betreiber des Systems in Grenzen zu halten, womit systematischer Stimmenkauf ermöglicht wird (aus marktwirtschaftlicher Sicht ohnehin wünschenswert). Die Wahl von bestimmbaren Abgeordneten scheidet bei so einem System praktisch aus. Die personelle Besetzung im Lauf der Zeit müsste allein Sache der Parteien sein. Dass Karteileichen und handlungsunfähig gewordene Bürger auf unbestimmte Zeit weiter mitbestimmen, müsste man inkauf nehmen. Irgendwie muss man das Wahlergebnis auf jeden Fall stabilisieren. Wenn man seine Stimmabgabe alle 6 Monate revidieren darf, sind das potenziell immer noch durchschnittlich 4 Änderungen pro Sekunde (rund um die Uhr); im Grenzfall werden die rohen Mehrheiten mindestens im Minutentakt kippen. Selbst wenn es nur alle paar Wochen einen Regierungswechsel gäbe, würd das das bestehende politische System weitgehend lahmlegen. Wenn man das politische System entsprechend umgestaltet (weg vom Mehrheitsprinzip) entfällt andererseits weitgehend die Motivation zu so einem System. Die praktischen Probleme sind sicher lösbar, und so ein System hätte auch zweifellos Vorteile, aber es wär jedenfalls keine kleine Modifikation, sondern ein kompletter Systembruch, der auch gewichtige Nachteile hat. |

Bernhard Schneider
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2011 - 09:30 Uhr: | |
Danke für die drastischen Hinweise auf die Nachteile, die mir bewusst sind. Aber es gibt doch für die meisten Kritikpunkte eine Lösung: 1. Ein Versuch in einer Region könnte testen, ob die Stimmabgabefrequenz der Bürger im Permanentwahlsystem tatsächlich größer wäre als jetzt (was ich bezweifle). Das Recht, jemanden, der seine Stimme nie ändert, als Karteileiche zu bezeichnen, würde ich mir nicht herausnehmen. 2. Das Problem des Stimmenkaufs entfällt meiner Ansicht nach, was ich für einen großen Vorteil des neuen Systems halte. Denn wozu nimmt eine Partei Geld in die Hand, wenn die Verhältnisse ständig im Fluss sind? 3. Vozugsstimmen sind sehr wohl weiterhin möglich, und ich kann auch die Wahlformulare regionsspezifisch gestalten und damit so etwas wie WahlkreiskandidatInnen haben. 4. Man darf nicht so tun, als wäre unser jetziges System besonders missbrauchssicher. ich halte ein Computerwahlsystem dann für akzeptabel, wenn die einzige Verknüpfung zwischen Wähler- und Stimmenevidenz der Zugang zur Evidenz des eigenen Stimmverhaltens durch den Wähler selbst ist, und wenn eine Amtsperson jedem der sich mit Tatstaturen und PCs nicht auskennt oder sie nicht mag, hilft bzw. es für solche Fälle (dzt. 2-3% der Wahlberechtigten) ein Briefsystem gibt. Immerhin könnte man die Wahlmaske im neuen System in mehreren Sprachen anbieten, während derzeit Wahlberechtigte mit schlechten Deutschkenntnissen (gibt es sehr wohl) keine Hilfe erhalten. 5. Zur Frage Tod/Emigration/Rechtsverlust des Wahlberechtigten: Mein Vorschlag ist: Nach 10 Jahren der Nichtänderung erlischt eine Stimme. Im jetzigen System erlischt meine Stimme ja auch 4 Jahre lang nicht, wenn ich am Tag nach der Wahl sterbe. Dass man eine Verfassungs- bzw. Grundgesetznovelle bräuchte, um das System einzuführen, ist mir klar, aber wir sprechen immerhin von der Zukunft der Regierbarkeit Europas. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2011 - 20:09 Uhr: | |
Ein beschränkter Versuch fällt wegen der Wahlgleichheit aus. Mit "Karteileichen" hab ich Leute gemeint, die entweder schon nach geltendem Recht nicht mehr wahlberechtigt sind (echte Leichen, deren Tod nicht bekannt ist; rückgewanderte Eingebürgerte, die die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben) oder es nicht mehr sein sollten (Auswanderer). Der Tod von Auslandsdeutschen wird deutschen Behörden regelmäßig nicht bekannt werden. Wenn man die Stimme von Leuten, die nicht mehr in der Lage sind, sie zu ändern oder zurückzunehmen, aber formal weiter wahlberechtigt sind, u.U. für Jahrzehnte weiterzählt, kann man jedenfalls genauso gut bei der Geburt die Stimme der Mutter klonen und so lassen, bis das Kind irgendwann selber aktiv wird. Reine Personenstimmen wären prinzipiell schon möglich, aber eine Neuwahl wär nicht nur dann nötig, wenn sich der Amtsinhaber zurückzieht (oder von der Partei zurückgezogen wird), sondern auch dann, wenn das bei irgendeinem Kandidaten der Fall ist. Wenn man die Wähler nicht persönlich davon benachrichtigt, beeinträchtigt man die Wahlgleichheit, und wenn man nur die Wähler, deren Stimme entfallen ist, benachrichtigt, fällt selbst ein optionales Wahlgeheimnis weg. Und da muss man schon postulieren, dass eine Stimme gültig bleiben kann, wenn sich die Auswahl geändert hat. Das eigentliche Problem sind aber die Listen, wo ständig irgendwelche Kandidaten entfallen werden. Da muss man den Parteien die Freiheit geben, die Bedingungen der Wahl nachträglich zu ändern (was momentan nicht verfassungskonform wär), wenn man keine sehr kurze Lebensdauer einer Stimme haben will. Oder man limitiert Änderungen auf feste Termine etwa alle 4 Jahre, dann hat man wieder die bisherigen Wahlen, bloß in einer neuen Art. Das jetzige System ist gegen kleinere Manipulationen sicher anfälliger als ein entsprechend designtes Computersystem (das größere Problem ist, dass es sehr anfällig für unabsichtliche Fehler ist), aber ein Computersystem führt die totale Abhängigkeit gegenüber dem zentralen Betreiber ein, wenn es nicht völlig transparent (und damit jede Stimmabgabe nachvollziehbar) ist. Die praktische Auswirkung wär wohl, dass jede ernsthafte Regierung innerhalb von 6 Monaten abgewählt ist, was die Regierbarkeit nicht gerade fördert. Irgendwann wird sich das aber dadurch stabilisieren, dass es den Protestwählern zu langweilig wird. |
|