
Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2011 - 19:10 Uhr: | |
Praktisch werden eh größtenteils Parteimitglieder abstimmen. Langfristig bestünde aber natürlich die Gefahr, dass politische Gegner mitmischen zu Gunsten ihnen genehmer Kandidaten, also z. B. schwächerer, affärenbelasteter oder stark polarisierender Kandidaten. Wahlrechtlich wären solche Wahlen bedeutungslos, da in jedem Fall eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung für die Kandidatenaufstellung abgehalten werden muss. Hier sind Nicht-Parteimitglieder vom Stimmrecht ausgeschlossen. Übrigens hat die SPD 1993 schon einmal eine auf Parteimitglieder beschränkte Urwahl des Vorsitzenden durchgeführt. |