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Beitrag |

Achim Wamßler
| | Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 10:32 Uhr: | |
KAnn man auch nur eine Erststimme oder eine Zweitstimme abgeben? oder ist dann die Wahl ungültig? |

Cram
| | Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 10:37 Uhr: | |
Achim, ist möglich, es wird dann aber nur die jeweils angekreuzte Stimme gezählt. |

Eike
| | Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 13:21 Uhr: | |
Und die jeweils andere Stimme ist ungültig. |

Achim Wamßler
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 22:14 Uhr: | |
Ok vielen dank... |

Stoiber
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2002 - 19:32 Uhr: | |
CSU-Bewerber im Wahlkreis 232 Straubing steht gar nicht erst auf der Landesliste seiner Partei. Wozu auch. Er kandidiert im bundesweit sichersten Wahlkreis für die Union. Bei der für die CSU eher enttäuschend verlaufenen Bundestagswahl 1998 - "nur" 47.7% in Bayern - betrug sein Vorsprung vor dem SPD-Kandidaten immer noch satte 35.3 Prozentpunkte. Ähnlich komfortabel ist die Lage für viele andere Bewerber, die sich den Wahlkampf eigentlich sparen können, weil praktisch schon vor der Wahl feststeht, wer gewinnt. Election.de zeigt die (auf Election.de weitere Infos) |

Jan
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 00:37 Uhr: | |
Für diese Bewerber gilt das gleiche wie für nicht abgesicherte Kandidaten - nämlich die Partei Vorort vertreten, um mehr Zweitstimmen zu erreichen ... |

Sole
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2002 - 11:11 Uhr: | |
Im falle der Erringung des Direktmandates werden die Zweitstimmen, die die Wähler dieses Bewerbers abgaben, doch ungültig. Was also bringt es? |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2002 - 12:24 Uhr: | |
Nein, die werden nur bei Direktkandidaten, die nicht für eine Partei antreten, nicht gewertet. Das ist bisher übrigens noch nie vorgekommen. |

Sole
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Dezember 2002 - 12:51 Uhr: | |
stimmt, die einzigen Direktmandate Listenloser wurden errungen, als es noch keine Zweitstimmen gab. |

Petra Gebhardt
| | Veröffentlicht am Montag, 22. November 2004 - 12:43 Uhr: | |
Hallo, angenommen bei 50 Wahlkreisen sind 100 Sitze zu vergeben. Partei 1 hat 28 Direktmandate, 31 % Zweitstimmen, Partei 2 hat 22 " , 46 % Zweitstimmen, Partei 3 hat 0 " , 23 % Zweitsimmen, wieviele Sitze haben die einzelnen Parteien dann insgesamt. Wie werden hier die Direktmandate berücksichtigt? Über eine Info würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank im voraus. Petra Gebhard |

agon
| | Veröffentlicht am Montag, 22. November 2004 - 13:14 Uhr: | |
Moin, das hängt natürlich noch vom Sitzverteilungsverfahren ab... In diesem speziellen Fall (da alle Parteien Stimmenanteile erhalten, die genaue Teiler der Anzahl der zu vergebenden Sitze sind), gibt es allerdings keine Unterschiede: Partei 1 erhält 31 Sitze, davon sind 28 bereits über die Direktmandate verteilt, die anderen drei erhalten die ersten Listenkandidaten, die kein Direktmandat erhalten haben. Partei 2 erhält 46 Mandate, davon gehen 22 an die erfolgreichen Direktkandidaten, die anderen 24 über die Liste wie bei Partei 1. Partei 3 erhält 23 Mandate, die nach der Reihenfolge der Liste zugeteilt werden. Gruß |

Ellen
| | Veröffentlicht am Montag, 11. April 2005 - 16:46 Uhr: | |
Kann mir mal bitte einer die Bedeutung der erst- bzw. Zweitstimme erklären?!! |

CDUFDPSPDGRUENECSU
| | Veröffentlicht am Montag, 11. April 2005 - 17:13 Uhr: | |
Die Erststimme ist links, die Zweitstimme ist rechts. Deshalb: Erstimme SPD, Zweitstimme CDU. |

Kai
| | Veröffentlicht am Dienstag, 12. April 2005 - 11:59 Uhr: | |
Mit der Zweitstimme wird die Verteilung der Sitze auf die Parteien bestimmt. Mit der Erststimme wird ein Teil (je nach Land zwischen der Hälfte und zwei Dritteln) der Abgeordneten in Wahlkreisen direkt als örtliche Vertreter bestimmt. Die in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten können Abgeordnete derselben Partei verdrängen, die nach der Listenreihenfolge Anspruch auf ein Mandat hätten. |

MMA
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2005 - 18:59 Uhr: | |
Gibt es eigentlich eine Festlegung darüber, dass parteilose Kandidaten wirklich voneinander unabhängig sein müssen? Theoretisch könnten sie sich ja nach der Wahl zusammentun. Es wäre z. B. eine "Anti-Partei" denkbar, die in mehreren (oder allen Wahlkreisen) Direktkandidaten aufstellt, die auf eine explizit partei-unähnliche Weise vernetzt sind und sich, sagen wir mal durch imperatives Mandat o. Ä., als Alternative anbieten. Sie könnten von der Parteiverdrossenheit insbesondere mit dem Argument profitieren, dass von ihnen gewonnene Direktmandate nach § 6 I 3 BWahlG die Zahl der den "bösen" etablierten Parteien ansonsten zur Verfügung stehenden Parlamentssitze vermindern. Gelänge es ihnen, Direktkandidaten durchzubringen, könnten diese dann im Bundestag eine Gruppe oder gar Fraktion bilden? Ist natürlich tagespolitisch so sicher nicht zu erwarten, aber wäre es rechtlich ausgeschlossen? |

Carsten Heine
| | Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 07:31 Uhr: | |
@MMA: Denkbär wäre so etwas, wurde auch in kleinem Rahmen mal durchgespielt. Ist aber nicht sehr wahrscheinlich. Denn diese "vernetzten" Kandidaten müßten ja dann alle in ihren Wahlkreisen die Mehrheit holen. Wenn sie als Extrembeispiel ein Stimmenpotential von 25 % erreichen, werden sie damit erfahrungsgemäß keinen Wahlkreis erringen und ständen ohne Mandat da. Wenn sie sich als Alternative in Listenform angeboten hätten, wäre vielleicht der eine oder andere Wähler "abgesprungen", aber man wäre locker im Parlament. Daher die immer wieder versuchten Neubildungen von Parteien als Alternative zu den Etablierten. In der Kommunalwpolitk hat man öfters, daß die Abgeordneten verschiedener kleiner Listen (Parteien, Wählervereinigungen) sich dann zu Fraktionen/Gruppen zusammenschließen. |

uwe s.
| | Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 10:19 Uhr: | |
Ist nicht 1983 oder 1987 eine "Friedensliste" ausschließlich mit Direktkandidaten in fast allen Wahlkreisen angetreten? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 17:24 Uhr: | |
"Sie könnten von der Parteiverdrossenheit insbesondere mit dem Argument profitieren, dass von ihnen gewonnene Direktmandate nach § 6 I 3 BWahlG die Zahl der den "bösen" etablierten Parteien ansonsten zur Verfügung stehenden Parlamentssitze vermindern." Das ist wenig realistisch und riskant. Und die großen Parteien würden darauf abheben, daß die Wähler so praktisch ihre Zweitstimme entwerten. In den Feinheiten des WAhlrechts kennt sich eh fast keiner aus, so eine Taktik durchschaut keiner. Auch für große Parteien wäre so eine Strategie zu riskant. Sinnvoll könnte das in WAhlsystemen mit nur einer Stimme wie in NRW sein. Wenn z.B. die CDU in sicheren WAhlkreisen ihre Direktkandidaten als CSU-Kandidaten antreten ließe, könnte sie ihren Mandatsanteil deutlich steigern. |

MMA
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Mai 2005 - 18:37 Uhr: | |
@Thomas Frings "Wenn z.B. die CDU in sicheren WAhlkreisen ihre Direktkandidaten als CSU-Kandidaten antreten ließe, könnte sie ihren Mandatsanteil deutlich steigern." Verstehe ich noch nicht. Die CDU würde ja in diesem Wahlkreis keine einzige Stimme erhalten, da alle "Unionsstimmen" auf die CSU als die Partei des Direktkandidaten entfielen - und wenn es nicht mehrere solcher Wahlkreise gäbe, würde die CSU nicht mal über 5 Prozent kommen. Wieso würde das der CDU nützen? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Mai 2005 - 18:49 Uhr: | |
Sie würde Direktmandate mit weniger Stimmen bekommen als man durchschnittlich für einen der übrigen Sitze braucht, außer vielleicht in großen Wahlkreisen, die auch noch ausgesprochene Unionshochburgen sind. |

Carsten Heine
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Mai 2005 - 22:10 Uhr: | |
Aber das Spiel mit Erst- und Zweitstimmen kann Sinn machen, wenn man zwei Stimmen hat und Überhangmandate nur teilweise ausgeglichen werden. Z.B. wie in Sachsen, wo die Zahl der Ausgleichsmandate die der Überhanmgmandate nicht übersteigen darf und dadurch eine Verzerrung möglich ist. Wenn die CDU Sachsen z.B. sich gewollt "spaltet" und nur die "Haupt-CDU" mit Direktkandidaten antritt, ergäbe sich eine große Zahl an Überhangmandaten, weil der Zweitstimmenanteil sich auf zwei Parteien auspaltet. Da diese Mandate nur teilweise ausgeglichen werden, kann man seinen Anteil hochdrücken. Und Zweitstimmen werden auch nicht entwertet, weil keine Erststimmen an Kandidaten gehen, die keine Landesliste im Rücken haben. |

Fragender
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Mai 2005 - 16:38 Uhr: | |
@Carsten Heine ... undwoher weißt Du, daß die Wähler mitspielen und beide CDUen über 5% landen. Wenn das wirklich Sinn machen würde und nicht eine große Gefahr bestünde, daß es in die Hose geht, dann hätte das doch eine Partei sicherlich schon mal gemacht. |

Carsten Heine
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Mai 2005 - 21:37 Uhr: | |
Natürlich besteht das Risiko, daß die Wähler eine der beiden Parteien meiden. Aber gerade die großen Parteien vereinen doch Flügel in sich. Wenn man diese nun "ausgründet", also die eine Abspaltung sich etwas "rechter", konservativer eben darstellt, könnten sich auf diese Weise die Parteiflügelströmungen in Wählerströmungen umwandeln. Aber ich gebe Dir recht, es ist ein Risiko. Denn die Spaltung darf nicht zu durchsichtig sein, usw. Ich meinte nur, daß es bereits diese Planspiele gibt, aber auf Grund der Risiken hat man es wohl noch nicht versucht. Aber was nicht ist, könnte vielleicht noch werden? |
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