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Wahlverfahren bei VW

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Dirk Geisler
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2011 - 15:03 Uhr:   

HAllo

Als neuregistrierter möchte ich hier mal ein Frage stellen.


Folgendes:

VW hat mit der Arbeitnehmerseite(Betriebsrat) folgendes vereinbart.

Betrifft:Wahl zum Gruppensprecher

Es wird von den Mitarbeitern ein Gruppensprecher gewählt.
Sollte der Meister mit der Wahl nicht einverstanden sein ,dann kann er einen anderen Gruppensprecher benennen.


Ich weis das sich das Komisch anhört.Gemauschel sind wir bei VW ja
mittlerweile gewohnt.Aber dieses Vereinbahrung sorgt bei VW für eine Bombenstimmung.


Der Name Wahlbetrug ist in der Belegschaft auch schon gefallen.


Würde mich interessieren was ihr davon haltet.Vorallem würde es mich interessieren ob das legal ist.


Gruß
Dirk
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2011 - 18:15 Uhr:   

@Dirk Geisler

"Würde mich interessieren was ihr davon haltet. Vorallem würde es mich interessieren ob das legal ist."

Gruppensprecher nehmen ja keine Funktion der Arbeitnehmervertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetztes etc. wahr. Sie sind in der Regel Mittler zwischen Leitung und der Gruppe. Als solches hat der Arbeitsgeber hier durchaus das Recht diese zu benennen. (Eventuell greifen dabei Beteilungsrechte des Betriebsrates. Kommt aber auf die Ausgestaltung an dann.)
Legal ist aber.

Wegen der Mittlerrolle muss es sowohl vom Vorgesetzten als auch der Gruppe akzeptiert werden. Es ist legitim (und m.E. sogar sinnvoll), dass niemand Gruppensprecher wird der nicht das Vertrauen des Vorgesetzten besitzt. Allerdings ist eine Regelung nicht glücklich wo dann einfach jemand anderes ohne Einbindung der Mitarbeiter benannt wird.

In der Realität wir die Regelung sehr selten zur Anwendung kommen. Ich hätte es aber anders ausgestaltet. Aber ein Veto des Vorgesetzten ist m.E. ok. Aber dann braucht man einen anderen Mechanismus um zu einer Benennung des Gruppensprechers zu kommen.
Wenn ein solcher Fall eintritt, wäre dies für mich ein Hinweis auf ein Problem zwischen Gruppe und Meister. Das sollte sich dann die nächste Leitungsebene genau anschauen... (Auch als Betriebsrat würde ich mir den Bereich genauer anschauen...)
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Dirk Geisler
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2011 - 14:57 Uhr:   

Also bei uns ist das so.Wir dürfen offiziell keinen Gruppensprecher haben weil wir Dienstleister (Drehmomentemessung) sind.Es wird aber geduldet.


Obwohl wir noch nicht gewählt haben wird jetzt schon vom Meister der Gruppensprecher nominiert.Bedeutet.Für Ihn steht der Gewinner schon fest.


Das Problem ist.Keiner würde den Kollegen wählen.

Warum:Er ist Vertrauensmann.Und Vertrauensleute haen nicht ihre eigenen Leute vor Versammelter Mannschaft in die Pfanne.Wobei das gelinde ausgedrückt noch stark untertrieben ist.Wir fragen uns fast täglich.Ist er nun ein Vertrauensdmann oder die Geschäftsleitung.

Somit ist das nicht nur ein Problem zwischen Meister und der Gruppe.Sondern ein Problem zwischen Gruppe,Vertrauensmann(Gruppensprecher) und dem Meister.


Was alles vorgefallen ist würde den Rahmen sprengen und den Platz sprengen.


Ich bedanke mich auf jeden Fall für deine Kompetente Antwort.


Gruß
Dirk

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