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Interessierter Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Mai 2010 - 22:10 Uhr: | |
Entschuldigt, vielleicht ist diese Frage dumm, wenn das so sein sollte, tut mir das sehr leid, aber: Wo finde ich Bestimmungen zur Wahl von Abgeordente für Landes- bzw. Bundesparteitage? Sind sie im Parteiengesetz geregelt? Googlen führt zwar zu vielen Treffern, aber keinen klaren Angaben. |
Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 14. Mai 2010 - 01:21 Uhr: | |
Du meinst vermutlich die Delegierten? Da würde ich mal in die Parteisatzungen/-ordnungen schauen. |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 14. Mai 2010 - 02:54 Uhr: | |
Das Parteiengesetz regelt sehr wenig. Die Wahlgesetze (z.B. § 21 BWG) auch nicht sehr viel mehr, so dass fast alles den Parteien überlassen bleibt. Tatsächlich schaut es dann auch mit der Legitimation der aufgestellten Listen ziemlich übel aus, und der Wunsch nach stärkerer externer Personalisierung ist insofern verständlich. Der politischen Elite in Form der Parteimitglieder (oder auch für eine Partei Registrierten) wäre es eigentlich zuzumuten, auch relativ lange Listen mittels ordentlicher direkter Wahl aufzustellen. Infrage käme dabei insbesondere eine Form von iterativem STV, bei der immer nur 1 weiterer Sitz unter entsprechender Verringerung der Quote bestimmt wird, wobei die eventuell ungedeckten Kosten für die bereits festen Plätze von den ursprünglichen Wählern getragen werden müssen. So ein System wäre für jedes bei der Volkswahl gewählte Listenkontingent im Rahmen des Möglichen ziemlich optimal proportional. |
Interessierter Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 14. Mai 2010 - 18:14 Uhr: | |
Das war nicht ganz das, was ich mir vorgestellt habe. Danke trotzdem für alle Rückmeldungen! |
Wahlrechtler Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2010 - 20:38 Uhr: | |
@ Ratinger Linke "Infrage käme dabei insbesondere eine Form von iterativem STV, bei der immer nur 1 weiterer Sitz unter entsprechender Verringerung der Quote bestimmt wird, wobei die eventuell ungedeckten Kosten für die bereits festen Plätze von den ursprünglichen Wählern getragen werden müssen. So ein System wäre für jedes bei der Volkswahl gewählte Listenkontingent im Rahmen des Möglichen ziemlich optimal proportional." Und was machst Du da mit den Kandidaten, die z.B. erst ab Platz sieben oder 13 antreten wollen. Das Einzige was geht, ist aus meiner Sicht Einzelwahl jedes Kandidaten durch die Vertreterversammlung (oder die Mitgliederversammlung, je nach dem). |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2010 - 00:34 Uhr: | |
Bei offenen Listen haben Kandidaten mindestens genauso das Problem, dass sie womöglich tatsächlich gewählt werden. Und dieses Risiko ist gerade da am größten, wo die Parteien durch das Wahlrecht zur Aufstellung überlanger Listen tatsächlich gezwungen sind (bayrisches Kommunalwahlrecht und dergleichen). Innerparteilich können sie wenigstens klarstellen, dass sie eigentlich nur Listenfüller sein wollen. Die Einzelwahl hat das grundsätzliche Problem, dass eine (gegebenenfalls auch nur relative) Mehrheit 100% der Liste bestimmen kann. In der Praxis funktioniert das nur deshalb halbwegs, weil die Vertreter überwiegend gegen ihre Interessen wählen (was bei kleinen Parteien, für die eine Parteispaltung eine existenzielle Bedrohung ist, rational erklärbar ist, bei großen dagegen nicht). Noch deutlich relevanter würde das Problem, wenn man innerparteilich die üblichen Wahlrechtsgrundsätze beachten würde, insbesondere die direkte Wahl. Vertreter können sich immerhin noch auf die Inhomogenität der Vertretenen berufen, während Mitglieder schon ziemlich pervers sein müssen, wenn sie einer gegnerischen Minderheit eine Chance geben, insbesondere auf höheren und anonymeren Ebenen (wo die Einzelwahl durch alle Mitglieder auch nicht sonderlich praktikabel ist). Wesentlich demokratischer ist da noch die Wahl einer kompletten Liste im Block (und deren Überarbeitung im Fall der Ablehnung). |
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