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Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 28. Februar 2010 - 00:46 Uhr: | |
Nachdem es heute in Bremen mal wieder um die Unterverteilung zwischen Listen- und Personenwählern gegangen ist, frag ich mich, warum immer nur zur Auswahl steht, entweder die einen oder die anderen zu bevorzugen. Man könnte ja auch gerecht verteilen, indem man den Zugriff nach Höchstzahlen regelt und unstrittige Kandidaten dabei außer Betracht lässt. Wenn z.B. 5 Kandidaten gewählt sind, die Liste 40 Stimmen hat und die Personen zusammen 35: A 9 B 6 C 3 D 2 E 1 F 8 G 4 H 2 Dann haben Personen und Liste jeweils abwechselnd Zugriff, wobei die Liste beginnt. Die nimmt A, die Personen nehmen auch A, womit A unstrittig ist und der Zugriff von vorn anfängt. Die Liste nimmt nun B, darauf die Personen F und die Liste C. Die Personen nehmen jetzt B, der damit auch unstrittig ist. Damit verbleibt der Liste C und den Personen F; die Liste hat erneut den 3. Zugriff und nimmt D. Gewählt sind ABFCD. Hätte die Liste nur 30 Stimmen, würden die Personen mit dem Zugriff beginnen. A wäre wieder unstrittig, die Personen nehmen F, die Liste B, dann die Personen auch B. B ist also unstrittig und die Liste ist dran und nimmt C. Die Personen nehmen schließlich G. Gewählt sind ABFCG. Nach den üblichen Verfahren (Liste bzw. Personen treffen die erste Wahl im Block) würde die Entscheidung zwischen D und G das Wahlsystem treffen und nicht der Wähler. Die Kritik, dass die Leute, die ihre Stimme an A vergeben, damit letztlich G wählen, trifft auch hier zu, aber das ist dann kein Problem der Unterverteilung mehr, sondern der Mehrheitswahl an sich. Selbstverständlich kann der durchschnittliche Wähler die Folgen seines Handelns nicht erkennen, und natürlich ist das auch manipulationsanfällig. Aber das ist der Preis für ein simples Personalisierungssystem (im Gegensatz zu entweder gar keinem oder einem vernünftigen, aber komplizierten). Befremdend ist es allerdings, das als Freiheit des Wählers zu betrachten (tatsächlich ist es eine Unfreiheit). Die bloße Absicht, "die hinteren Listenplätze zu stärken", ist auch noch nicht sonderlich begrüßenswert, solang man das nicht wenigstens rudimentär kausal auf die Wähler zurückführen kann. http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/121471/Neues+Wahlrecht+bleibt+unangetastet.html |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 01. März 2010 - 00:12 Uhr: | |
Bemerkung hierzu: http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/1/mehr-demokratie-auf-der-kippe/ Wahrscheinlich schreibt das die taz etwas verzerrt, aber die Landtagswahl in Bayern ist in keinem Fall ein besonders guter Vergleich. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen ist es da eigentlich gar nicht möglich, eine Liste zu wählen, und der Stimmzettel lädt auch nicht besonders dazu ein. Dass ein Kreuz für die Liste für die Liste zählt und ansonsten einer Enthaltung entspricht, ist im Landeswahlgesetz im Artikel zu den ungültigen Stimmen geregelt, zusammen mit dem Fall, dass mehrere Personen einer Liste angekreuzt worden sind. Deshalb ist die Zahl der Listenwähler überschaubar; bei einer hypothetischen Aufteilung der Sitze hätten sie 2008 bei der CSU in Oberbayern erst den 28. Zugriff gehabt (bei 25 Sitzen plus 3 Überhangmandaten, nicht 21 wie im Artikel; berechnet nach Zweitstimmen (nach Gesamtstimmen hätten sie erst den 54. Sitz bekommen)). Bei der Rangfolge nach Zweitstimmen komm ich auch auf 6 nach vorn gewählte Kandidaten nach Bremer System, aber nach niedersächsischem System wären es ebenso 6 (weil es kaum Listenwähler gibt, hat die Liste nur 1 Sitz, den sie potenziell rausschmeißen kann, aber hier ist das ein vorderer Kandidat). Außerdem sind es natürlich zwei völlig unterschiedliche Wahlsysteme, die man kaum direkt vergleichen kann. Zwar ist Bremen (Stadt) größenordnungsmäßig (Sitze pro Liste) mit Oberbayern vergleichbar, und die taktisch meist sinnvollste Wahl dürfte auch eine Vollhäufelung sein, so dass das auch von der Stimmenzahl äquivalent wäre. Faktisch wählen aber die allermeisten Wähler nicht sinnvoll (woraus überhaupt erst das ganze Problem resultiert), so dass die reale Stimmenverteilung offen ist. Im Übrigen sind die Zweitstimmen bei der CSU in Oberbayern völlig belanglos, weil real die Direktkandidaten gewählt sind und die Liste wegen Überhang gar nicht zieht. Früher, wie die CSU noch weit über 50% gehabt hat, war die Liste zwar nicht völlig egal, aber der relevante Teil zumindest viel kürzer. |
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