
runing
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 23:34 Uhr: | |
In meiner kleinen Gemeinde ist es mal wieder kräftig am Brodeln. Einige Bürger wollen nun versuchen, einzelne Gemeindevertreter über ein Bürgerbegehren aus der Gemeindevertretung zu entfernen. Auch dem Bürgermeister selbst wollen einige so an den Kragen gehen. Die Absetzung eines Bürgermeisters ist in §20 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V geregelt, und kann somit nicht einfach von den Bürgern selbst in Angriff genommen werden. Ich hab allerdings keine Regelungen zu Abberufungen von Gemeindevertretern gefunden. Ist das überhaupt möglich? Reicht ein "einfacher" Bürgerentscheid dazu aus? |