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"Mehrheitswahl" in rheinland-pfälzisc...

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Max
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2010 - 11:12 Uhr:   

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Ich hab mir aus Interesse mal die Sitzverteilung in den Stadt- und Gemeinderäten einiger rheinland-pfälzischer Kommunen beim Landeswahlleiter angeguckt. Bei zahlreichen Gemeinden, meist sehr kleinen Nestern, aber auch bei einigen mit immerhin über 1000 Einwohnern, findet sich folgender Eintrag (beliebiges Beispiel):

http://wahlen.rlp.de/kw/wahlen/2009/gemeinderatswahlen/ergebnisse/3360410400.html

In der Tabelle sind lediglich Wahlbeteiligung und die Zahl der ungültigen Stimmen aufgeschlüsselt. Und darunter steht:

"In dieser Gemeinde fand Mehrheitswahl statt. Deshalb ist eine Ergebnisdarstellung nach Parteien und Wählergruppen nicht möglich."


Kann mir jemand sagen was man sich darunter vorzustellen hat? Dass es sich nicht um eine "Mehrheitswahl" im angelsächsischen Sinne handelt ist wohl klar, das wäre auch äußerst ungewöhnlich in deutschen Kommunen und würde auch die Unmöglichkeit, Ergebnisse für einzelne Parteien darzustellen, nicht erklären.

Vielleicht handelt es sich auch schlicht darum, dass nur eine Liste zur Wahl vorgeschlagen wurde. Aber dann wundert mich trotzdem die Formulierung "Mehrheitswahl". Außerdem könnte man dann ja einfach schreiben dass die Dorfliste XY soundso viele Stimmen erhalten hat, und müsste nicht kryptisch davon sprechen, "eine Ergebnisdarstellung nach Parteien und Wählergruppen" sei "nicht möglich".

Ich würde mich freuen wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte.

mfg Max
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2010 - 11:43 Uhr:   

Die Bezeichnung "Mehrheitswahl" ist bei Wahlsystemen, die Panaschieren und Kumulieren erlauben, üblich, wenn nur ein oder gar kein Wahlvorschlag existiert. Panaschieren ist dann naturgemäß nicht möglich und Kumulieren nicht erlaubt. Außerdem können nicht vorgeschlagene Personen gewählt werden. In Bayern verdoppelt sich zudem die Stimmenzahl.
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Max
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2010 - 15:16 Uhr:   

Aha, hatte ich in dieser Bedeutung noch nicht gehört. Das scheint dann in den kleinen Gemeinden von RLP ziemlich weit verbreitet zu sein, dass kein / nur ein Wahlvorschlag gemacht wird.

Danke für die schnelle Antwort!
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2010 - 21:19 Uhr:   

Tatsächlich ist die Mehrheitswahl in Rheinland-Pfalz erstaunlich weit verbreitet, nämlich in weit über der Hälfte aller Gemeinden. Noch erstaunlicher ist, dass davon der allergrößte Teil eine "echte Mehrheitswahl" ist, dass also in jeder zweiten Gemeinde völlig ohne Wahlvorschläge gewählt wird und Kandidaten dort ausschließlich handschriftlich in den leeren Stimmzettel eingetragen werden.

Das ist eine völlig andere Wahlkultur als z.B. in Bayern, wo bei annähernd gleichem Wahlrecht nur in einer einzigen Gemeinde (Tauberrettersheim) eine echte Mehrheitswahl stattgefunden hat und auch die unechte Mehrheitswahl (mit Einheitswahlvorschlag) eine seltene Ausnahme ist (wobei die bayrischen Gemeinden im Schnitt fast 3-mal so groß sind und die Mehrheitswahl auf kleine Gemeinden konzentriert ist; außerdem kennt das bayrische Kommunalwahlrecht eine Nachfrist, wenn nicht wenigstens zwei Wahlvorschläge eingereicht worden sind).

Details sind den Antworten auf eine kleine und große Anfrage der CDU zu entnehmen, wobei auch der Textteil sehr lesenswert ist. Nettes Zitat: "Vermehrt können so auch Gewählte mit nur einer Stimme in den Rat nachrücken, wodurch der Anschein mangelnder demokratischer Legitimation entstehen kann."

Hintergrund der Anfragen ist die vorangehende Wahlrechtsänderung (von SPD und CDU gemeinsam). Zuvor hat man in Rheinland-Pfalz wie in Bayern bei Mehrheitswahl die doppelte Anzahl an Stimmen und potenziell auch die doppelte Auswahl an vorgedruckten Bewerbern gehabt (was übrigens bei unechter Mehrheitswahl faktisch Approval Voting gleichkommt) und den Stimmzettel vorab zugeschickt bekommen; außerdem hat die Monopolliste Privatstimmzettel ausgeben dürfen. Die Abschaffung der 3,03%-Hürde war nur ein Änderungsantrag dazu von SPD und FDP. Ein Änderungsantrag der CDU, der nicht angenommen worden ist, hätte grundsätzlich die Vorabversendung der Stimmzettel vorgesehn und bei einer Monopolliste immerhin noch das Eineinhalbfache der zu besetzenden Sitze an vorgedruckten Personen auf dem Stimmzettel erlaubt (was absolut sinnvoll wäre; in Bayern gibt man der Liste bei unechter Mehrheitswahl sogar eine Nachfrist zur Herstellung einer echten Auswahl an tatsächlichen Bewerbern, während in Rheinland-Pfalz eine Liste zwar immer länger sein kann, aber der Überschuss nicht auf dem Stimmzettel abgedruckt wird (und bei Verhältniswahl damit auch nicht wählbar ist)).

Nebenbemerkung zu Bayern:

Eine Besonderheit ist mir bei der Datensuche in Walkertshofen aufgefallen. 2008 hat dort der einzige Wahlvorschlag (CSU / Freie Bürger / Freie Wählerschaft) nur 16% der Stimmen erhalten (nach 100% bei der Wahl zuvor). 9 der 12 Sitze sind an frei eingetragene Personen gegangen (neben Tauberrettersheim die einzigen in Bayern); 17% der Stimmzettel waren ungültig. Hintergrund ist, dass die Einheitsliste nur 3 Bewerber [bei Links zur Augsburger Allgemeinen muss man wegen Unfähigkeit der Webserver die "%2C" in den URLs manuell durch Kommas ersetzen] auftreiben hat können.

Der per echter Mehrheitswahl gewählte Bürgermeister (bei Bürgermeisterwahlen gibt es in Bayern ein paar Fälle), der vor Stichwahl immerhin 24% erreicht hat, betreibt privat eine semi-offizielle Site seiner Gemeinde, nachdem ihm der Gemeinderat den Vertrag zur offiziellen Site gekündigt hat, und ist daraufhin vom Gemeinderat erfolglos verklagt worden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 20. Februar 2010 - 11:20 Uhr:   

"Tatsächlich ist die Mehrheitswahl in Rheinland-Pfalz erstaunlich weit verbreitet, nämlich in weit über der Hälfte aller Gemeinden."
Das ist nicht so erstaunlich bei den Gemeindegrößen. Von 2306 Gemeinden haben 70% weniger als 1000 Einwohner, 45% weniger als 500 und knapp 27% weniger als 300.
http://www.statistik.rlp.de/bev/tabellen/bevgmdnachgrklassen.html

Die Bedeutung der Gemeinden ist in Rheinland-Pfalz relativ gering, da 98,4% aller kreisangehörigen Gemeinden zu einer Verbandsgemeinde gehören, die einen Großteil der Aufgaben einer Gemeinde übernimmt.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 20. Februar 2010 - 23:46 Uhr:   

In der Klasse 501-1000 Einwohner gibt es in Bayern allerdings auch immerhin 136 Gemeinden (ab 561 Einwohnern; mit zunehmender Tendenz, nachdem das überwiegend Abwanderungsgebiete sind), wovon nur 1 echte Mehrheitswahl gehabt hat (Tauberrettersheim, 839 Einwohner, 56st-kleinste Gemeinde Bayerns). Zuzüglich die beiden Sonderfälle Balderschwang (246 Einwohner, unechte Mehrheitswahl mit reiner CSU-Liste) und Chiemsee (318 Einwohner, Verhältniswahl Freie Wähler gegen Klosterliste).

In Rheinland-Pfalz müssen von den 575 Gemeinden dieser Größenklasse mindestens 134 (23%) echte Mehrheitswahl gehabt haben (falls alle unechten Mehrheitswahlen in diese Größenklasse fielen; wahrscheinlich deutlich mehr).

Die zusätzliche kommunale Ebene in Rheinland-Pfalz macht die Wahlen zu den Ortsgemeinderäten zwar relativ unwichtig, aber das ändert nichts dran, dass echte Mehrheitswahlen eine organisatorische Herausforderung sind. Abgesehn vom Aufwand bei der Auszählung muss ja doch irgendwie erkundet werden, wer überhaupt bereit (und vielleicht auch fähig) ist, einen Posten zu übernehmen, und wer grundsätzlich mehrheitsfähig ist. Bei Gemeinden mit 300 Einwohnern wird das in der Regel noch problemlos möglich sein, aber 800 Einwohner sind schon ziemlich unübersichtlich.
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Markus83
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2014 - 13:00 Uhr:   

Wer entscheidet über die Vorgehensweise bei einer Kommunalwahl, ob eine Mehrheitswahl durchgeführt wird?
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Bernhard Sellheim
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2014 - 19:35 Uhr:   

„Wer entscheidet über die Vorgehensweise bei einer Kommunalwahl, ob eine Mehrheitswahl durchgeführt wird?“

Vermutlich der zuständige Wahlleiter.
Aber der hat ja auch keinen Entscheidungsspielraum dabei: Wenn zwei oder mehr Vorschlagslisten eingereicht wurden, gibt es Verhältniswahl mit Kumulieren und Panaschieren. Wenn keine oder nur eine Liste eingereicht wurde, gibt es Mehrheitswahl.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Januar 2014 - 15:55 Uhr:   

Dann entscheiden doch die Bürger (bzw. Parteien/Wählergruppen usw.) durch Einreichung der Wahlvorschläge. Der Wahlleiter selbst hat keine Entscheidungsfreiheit (was ja richtig dargestellt ist).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Januar 2014 - 20:42 Uhr:   

Die Bürger haben aber mangels rechtzeitiger Information auch keine Entscheidungsfreiheit. Wobei es in den Mikrogemeinden wahrscheinlich praktisch keinen Unterschied macht, ob es bei Listenmangel formell eine Nachfrist gibt oder nicht.

Immerhin sind in Rheinland-Pfalz in Gemeinden bis 500 Einwohnern keine Unterstützerunterschriften nötig, und bei Aufstellungsversammlungen von losen Wählergruppen (zu denen öffentlich geladen werden muss) kann jeder Bürger mitentscheiden. Eine einzelne Wählergruppe darf zwar bloß 1 Liste einreichen, aber 2 praktisch identische Wählergruppen dürfen 2 Listen einreichen. In Balderschwang würd eine Konkurrenzliste zur CSU wohl schon am exorbitant hohen Unterschriftenquorum scheitern. In Kleinbockedra ist es absolut unmöglich, Unterschriften auch nur für 1 Liste aufzutreiben (nötig sind in Thüringen 10 Unterschriften plus 4fache Sitzzahl, wobei Bewerber nicht unterschreiben dürfen).

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