Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Gewaltenteilung und Wahlrecht.

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Allgemein » Gewaltenteilung und Wahlrecht. « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 24. Januar 2010 - 15:25 Uhr:   

Interessenhalber wollte ich mal die Frage aufwerfen, die mir bei Beschäftigung mit dem Thema Wahlrecht und der Lektüre der hiesigen Reformideen begegnet ist:
Wieso wird immer selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Regierung (Exekutive) von dem Parlament (Legislative) gewählt wird, bzw. gar aus ihr hervorgeht?
Natürlich ist es so, dass mit einem Parlament schon eine Versammlung vorliegt, während man bei der Regierung eher an wenige Personen denkt. Doch in der heutigen Zeit besteht oft genug auch schon die Regierung in Form der Ministerien und Sekretäre aus einer Art von Versammlung. Theoretisch könnte man diese genauso wählen wie das Parlament, in dem die einzelnen Abgeordneten sich auch erst später auf ihre Spezialgebiete aufteilen. Praktisch wäre das natürlich nicht ganz so einfach.
Aber es wäre immerhin eine Art "Wahlmännerkollegium" möglich, das die Regierung, bzw. deren Zusammensetzung wählt, ohne dabei auf das Parlament zurückzugreifen.

Wieso wird diese Idee so selten vertreten?
 Link zu diesem Beitrag

akinche
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Januar 2010 - 18:31 Uhr:   

Sogar mit Direktwahl ist das in der Schweiz weit verbreitet, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kantonsregierung#.C3.9Cbersicht . Dieses Verfahren hat für die Politiker natürlich den (aus ihrer Sicht) Nachteil, dass in der Regierung nicht nur Parteifreunde und Koalitionspartner sitzen, wobei das nicht davon abhängt, ob das Parlament oder ein Wahlmännerklgm. die Wahl vornehmen: Am Beispiel des Schweizer Bundesrats sieht man aber, dass eine Wahl durchs Parlament durchaus auch zu einer "Mehrparteienregierung" führen kann, in einem W.kollegium kann sich aber ebenso eine Regierungsfraktion/-mehrheit/-koalition bilden. Nimmt das Volk aber die Wahl vor, ist eher gewährleistet, dass unterschiedliche Positionen in der Regierung vertreten sind.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 15:20 Uhr:   

@akinche

Nach einiger Zeit möchte ich erwähnen, dass eine ähnliche Diskussion (allerdings eher mit dem Vorbild USA als Schweiz) in einem anderen Thread geführt wurde:
http://www.wahlrecht.de/cgi-bin/forum/show.cgi?tpc=172&post=55029#POST55029
Vielleicht findet diese Diskussion das Interesse eines Lesers dieses Threads? Dort sind bereits viele der Argumente und Ideen vorgebracht, die hier vielleicht eine Rolle spielen könnten.

Die Frage einer Regierungsbildung bei Wahl der Regierungsmitglieder durch das Volk (mit eigener Urwahl) stellt sich natürlich schon die Frage, wie man die Mehrheiten im Volk auf die Regierung übertragen sollte. Während beim Parlament ein Verhältniswahlrecht angemessener erscheint, wäre das bei der Regierungswahl nur schwer durchzusetzen. Ich bin darüber informiert, dass in der Schweiz ganze Organe als Regierung gebildet werden, zumindest auf Bundesebene. Da macht das vielleicht mehr Sinn.

Da wir hier im Forenbereich "Allgemein" sind, sollten wir das Problem auch allgemein betrachten. Es sieht so aus, als gäbe es verschiedene Möglichkeiten, die Regierung zu wählen:
- Durch das Parlament. Das ist die vertrauteste Option, weil in Europa (Frankreich ist da in gewisser Weise wieder ein "Sonderfall", mehr dazu beim entsprechenden Stichwort) am meisten verbreitet. Aber diese Option wollten wir in diesen Thread eben nicht betrachten.
- Direkt durch das Volk, im Modus Amt zu Amt auf Basis eines Einerwahlkreises mit relativer Mehrheit, bzw., was sich wohl weitgehend gleich kommen wird (?), mit absoluter Mehrheit und Stichwahl. Das Problem diese Regelung ist natürlich, dass bereits die Regierung nicht mehr regierungsfähig sein kann, wenn zum Beispiel konkurrierende Parteien Ministerposten haben und das Amt des Regierungschefs ausgerechnet bei einer Partei/Person liegt, mit der alle nicht zusammenarbeiten wollen (worst case). Diese Regelung erzwingt damit auch maximalen Konsenswillen, da die Partein (und erst recht die unabhängigen nicht) nicht beeinflussen können, mit wem sie regieren. In dem Fall würde also das wesentliche Regierungsprogram erst nach der Wahl aufgestellt werden können, wenn nicht die Mehrheiten schon sehr klarstehen.
- Man könnte einen herausragenden Einzelposten direkt wählen lassen und den Rest indirekt, bzw. gar durch diesen Posten bestimmen lassen. In Frankreich und mit Einschränkungen (der Senat bestimmt die vom Präsident vorgeschlagenen Minister) in den USA ist dieses System beispielhaft verwirklicht. Voraussetzung ist aber eine relative "Konvergenz" zwischen Regierung und Parlament bei der Bestimmung der Ministerposten. In den USA ist diese natürlich leichter erfüllt (da die "Konvergenz" kleiner sein kann) als in Frankreich, wo es schonmal vorkommen kann, dass der Präsident de facto machtlos bleibt, weil der Regierungschef ihn nicht gewähren lässt. Hier wird also die Idee der Wahl der Regierung nur mit Einschränkungen verwirklicht.
- Indirekte Wahl über ein Kollegium aus Wahlmännern, die dann die Regierung direkt wählen. Hier findet zwar keine Direktwahl mehr statt, aber immerhin ist die Wahl der Exekutive und die der Legislative getrennt. Die Wahlmänner könnten sich dann auf eine (halbwegs) Stabile Regierungsmehrheit einigen, bzw. einige Parteien könnten sich deutlicher durchsetzen.
Die Streitfragt ist natürlich, wie die Wahlmänner wiederum gewählt werden: Per Verhältniswahl im landesweiten Mehrwahlkreis oder doch lieber per Einerwahlkreis mit relativer Mehrheit?
-- Die Verhältniswahl wäre wohl die beste Lösung, so wie es aussieht. Es könnten so bei der Parlaments- und der Regierungswahl unterschiedliche Parteien unterschiedlich stark sein. Auf der anderen Seite stellen sich hier wieder die Frage nach den konkreten Verfahren und der Ausgestaltung. Welches Verrechnungsverfahren und wie stimmen die Wahlmänner dann ihrerseits ab?
Ungeschickt wäre es, wenn auf der Ebene der Wahlmänner keine Einigung über die Bildung einer Regierung mehr möglich wäre, weil z.B. zuviele Kleinpartein, die alle besondere Entscheidungen favorisieren, vertreten sind, die sich einfach nicht einigen können.
-- Die Mehrheitswahl-Methode wäre sicher auch interessant, aber dann doch vielleicht etwas "zu indirekt". Auf der anderen Seite wären damit die Regionen natürlich stärker vertreten, Regionalpartein hätten mehr Chancen und Personen würden über Partein gewichtet. Auch würde dieses Wahlrecht die Regierungsbildung erleichtern, da hier viele Kleinpartein nicht vertreten wären und es vielleicht 2 bis 3 Große gebe. Auch hier stellt sich die Frage: Wie genau dann weitergewählt werden kann.
- Diverse Mischverfahren aus einer dieser 4 Optionen. Diese Möglichkeit wird wohl am verbreitetsten sein, selbst Frankreich und die USA sind sicherlich keine ideellen Vertreter des Prinzips unter 3, sondern eigentlich Mischformen.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 14. März 2010 - 12:10 Uhr:   

Eine weiterer Punkt zum Thema "Wahlrecht und Gewaltenteilung", den ich hier noch ansprechen will (ich hoffe, dass das mir nicht übel genommen wird, da dieser Thread ja nicht auf große Resonanz stößt) ist das heikle Thema "Wahl der Judikative". Mir ist schon klar, dass es gute Gründe gibt, die Wahl der Judikative abzulehnen. Warum sollte man auch unbedingt eine Wahl auch dieser Institution fordern, nur weil sie eben bei der Gewaltenteilung auch eine Gewalt darstellt?
Allerdings gehen wir trotzdem auf diese Idee ein:
-Passives und Aktives Wahlrecht:
Zunächst müsste erstmal gefragt werden, wer zu dieser Wahl ein passives Wahlrecht hat. Sicherlich müsste jemand, der Richter (oder Staatsanwalt) werden will erstmal die notwendige Qualifikation besitzen, das Passive Wahlrecht könnte man also nur Personen mit der Entsprechenden Ausbildung zubilligen. Vielleicht sogar noch Regieder, wenn auch eine charakterliche Eignung bestehen soll. Hier stellt sich aber die Frage, wer sie denn feststellen sollte? Ein Amt? Wenn ja, welches? Kommunal- oder Landesebene oder gar die Bundesregierung?
Beim Aktiven Wahlrecht stellt sich natürlich die Frage, welcher Posten gewählt werden soll. Soll ein Landesgericht wirklich vom ganzen Land gewählt werden? Der ganze Senat?
- Beispiel einer Verwirklichung:
In den USA gibt es allerdings auf kommunaler (und bundesstaatlicher) Ebene tatsächlich Wahlen von Richtern. Bei Bundesbeamten zugegebenermaßen nicht, was aber etwas anderes ist. Nun muss man in den USA natürlich auch die wichtige Rolle der Jury berücksichtigen, sowie die andere Rechtstradition.
 Link zu diesem Beitrag

Sören Specht
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. April 2013 - 12:40 Uhr:   

Mehr zum Thema Gewaltenteilung und Wahlrecht findest du auch auf dieser Webseite. Einfach mal anschaun! Auf der Seite habe ich mich dazu ausreichend informiert. [Link-SPAM entfernt – der Admin.]
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 09. April 2013 - 16:22 Uhr:   

@Sören Specht
Naja, eine Luxemburger Publikation, die an der Oberfläche kratzt ... da ist ja Wikipedia teilweise informativer ...

Ansonsten finde ich es sehr absurd, dass in Wahlkämpfen die Bewerber für exekutive Posten mit legislativen Positionen im Vordergrund stehen. Wer einfach nur Abgeordneter werden will, schafft es kaum in die Tagesschau.
Würde man die Inhalte der Wahlprogramme nach Gewalten sortieren, ich könnte derzeit keine exekutiven Wahlversprechen von Merkel und Steinbrück benennen.
 Link zu diesem Beitrag

Max Alba
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Mai 2013 - 18:11 Uhr:   

Wer wählt, will auch Einfluss haben auf die Willensbildung, was nur möglich ist, wenn das Parlament einen repräsentativen Querschnitt anstrebt
http://forum.afd-forum.de/download/file.php?id=88
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Mai 2013 - 19:27 Uhr:   

@Max Alba
Ja, oder es sitzen einfach die im Parlament, die hineingewählt werden.
Ansonsten grenzt es schon an Spam, seine Forderung in eine Grafikdatei auszulagern, die dann auf einem Parteiserver liegt.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Mai 2013 - 20:13 Uhr:   

Welche Forderung? Ich seh da nur wirres Geschwätz und geh davon aus, dass es sich um einen Anschlag auf die AfD handelt. Wobei die Datei schon 6 Stunden ungelöscht überlebt hat. Ist aber auch ein privates Forum (in Niedersachsen, wo der Betreiber aktiv ist, haben sie übrigens Approval als Vorauswahl und dann binäres Range (also auch wieder Approval) in Blöcken für die Listenreihenfolge und bei Gleichstand Stichwahl mit Approval (der gute Wille, die Piraten bei Experimenten mit besseren wie auch perverseren Wahlsystemen zu übertrumpfen, ist bei der AfD allgemein sichtbar)).
 Link zu diesem Beitrag

Max Alba
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Mai 2013 - 16:17 Uhr:   

@ Jan W.

... und die überhaupt zur Wahl standen (137GG) Nixx für ungut, soll nicht wieder vorkommen

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite