Autor |
Beitrag |
Vicky
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 18. Januar 2010 - 15:56 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Frage zu dem Thema wählen nach dem Umzug. Mein Mann ist kürzlich in meine Heimatstadt zugezogen. Jetzt ist es so, dass bei uns am 21. Februar die Bürgermeisterwahl ist und mein Mann heute keine Wahlberechtigung bekommen hat, im Gegensatz zu mir. Gemeldet ist er hier seit dem 14. Dezember. Hängt das mit dieser Sperre zusammen? Wie lange sind diese Sperren in der Regel überhaupt? Wichtige Info dazu ist, dass wir in Hessen wohnen. MfG Vicky |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 18. Januar 2010 - 16:27 Uhr: | |
In Hessen muss man mindestens 3 Monate in der Gemeinde gewohnt haben. Das ist in Deutschland die übliche Frist; in NRW sind es aber z.B. nur 16 Tage. "Keine Wahlberechtigung bekommen" ist übrigens falsch ausgedrückt. Es ist auch möglich, dass man keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber durchaus wahlberechtigt ist. Falls man nicht im (richtigen) Wählerverzeichnis steht, muss man sich dann aber um die Eintragung kümmern, um auch praktisch wählen zu können; ansonsten reicht der Personalausweis. Dein Mann ist aber wohl tatsächlich bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt. |
wolle0203 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2011 - 11:37 Uhr: | |
Uns ist wg. Umzug ebenfalls die Wahlberechtigung "entzogen" worden. Die 3-Monatsfrist wurde nicht erfüllt. Da wir aus einer "anderen Welt" - 6 Km von NDS nach OL - gezogen sind, müssen wir uns erst mit der fremden Gemeinde und dem fremden Land identifizieren. So müssen wir für die nächsten 5 Jahre mit einem Bürgermeister, Gemeinderat, Samtgemeinderat usw. leben, den wir nicht gewählt haben und mit dem wir uns nicht identifizieren. Fazit: Wer auf unsere Wählerstimmen verzichten kann und unser Mitbestimmungsrecht in der Gemeinschaft einschränkt, wird in der Zukunft auch darauf verzichten müssen. So wird, durch solche Bestimmungen, die Wahlunwilligkeit weiter gestärkt und gefördert! |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2011 - 15:58 Uhr: | |
Also (nach heutigen Ländergrenzen) innerhalb von Niedersachsen? In Niedersachsen kann man den Verlust der Wahlberechtigung durch die Sperrfrist prinzipiell schon dadurch vermeiden, dass man nachweist, dass der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen noch am alten Hauptwohnsitz ist oder schon 3 Monate vor der Wahl am neuen Hauptwohnsitz war. Voraussetzung dazu ist allerdings ein Nebenwohnsitz. Wie das praktisch gehandhabt wird, weiß ich nicht; jedenfalls ist es dafür jetzt zu spät. Grundsätzlich kann man auch einfach eine Ummeldung in den kritischen Wochen vermeiden. Sobald man einen Wahlschein hat, verliert man die Wahlberechtigung nicht mehr. Was passiert eigentlich, wenn man sich nach dem Stichtag rückwirkend für davor ummeldet? Unter Umständen ist das auch dann noch völlig legal möglich, wenn man schon einen Wahlschein hat. Macht man sich dann strafbar, wenn man wählt, oder produziert man damit anderweitig einen Wahlfehler? |
|