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Altersgrenze bei Bürgermeisterwahl

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Bernhard Sellheim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. November 2009 - 22:28 Uhr:   

Bei der Direktwahl des (Ober-)Bürgermeisters gilt in BaWü ja nach § 46(1) GemO für Bewerber die Bedingung, dass sie am Wahltag das 25., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Meine Frage dazu ist, ob jemand, dessen Alter diese Begrenzungen unter- oder überschreitet, trotzdem das Amt antreten dürfte, wenn die Mehrheit der Wähler ihn durch Eintrag seines Namens in das freie Feld auf dem Stimmzettel wählt.

Ich bin auf diese Frage durch das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Bretten am 08.11.09 gestoßen. Der bisherige Amtsinhaber Paul Metzger war kurz vor der Wahl 65 geworden und durfte somit nicht mehr als Kandidat auf dem Stimmzettel vorgedruckt erscheinen. Immerhin hat er aber 7 Stimmen (etwa 0,06 % Stimmenanteil) bekommen, die offensichtlich auch als gültig gewertet wurden.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. November 2009 - 23:51 Uhr:   

Dem Wortlaut nach gelten die Altersgrenzen tatsächlich nur für Bewerber (Wählbarkeit in den Gemeinderat bleibt aber in jedem Fall Voraussetzung). Allerdings bezeichnet das KomWG auch sonstige vom Wähler gewählte Personen als "Bewerber". Die meint vermutlich auch die KomWO mit "nicht zugelassene Bewerber" in § 44.

Gültig sind Stimmen für nicht wählbare Personen jedenfalls schon. Sie bleiben einfach bei der Sitzverteilung unberücksichtigt (§ 43 Abs. 3 KomWO).
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Bernhard Sellheim
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. September 2014 - 21:09 Uhr:   

Zur Info: Die Landesregierung plant jetzt, die Altersgrenzen abzuschaffen.

http://www.focus.de/regional/ulm/kommunen-gruen-rot-will-altersgrenze-fuer-buergermeister-kippen_id_4137020.html

Aus demokratischer Sicht wäre das sicher ein Gewinn.

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