Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Eine neue Idee - jeder sollte 10 Stim...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Eine neue Idee - jeder sollte 10 Stimmen haben « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Dr. Ohnemoos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2009 - 12:47 Uhr:   

Hallo,

ich habe mal darüber nachgedacht, dass viele Leute zwar eine Präferenz für eine Partei haben, aber auch mit anderen Parteien sympathisieren. Bei der Wahl bin ich aber gezwungen, durch meine Zweitstimme eine einzelne Partei zu 100 % zu unterstützen, mit der ich vielleicht nur zu 60 % übereinstimme, d. h. ich kann meinen Wählerwillen nur ungenau zum Ausdruck bringen. Wie wäre es, wenn jeder 10 Zweitstimmen bei der Wahl hätte, die er nach Belieben auf Parteien verteilen kann ?

Wenn ich z.B. eingentlich Grünen-Wähler bin, aber auch mit der FDP sympathisiere, dann könnte ich 7 Stimmen den Grünen und 3 der FDP geben usw.
Eine wesentlich genauere Abbildung des Wählerwillens wäre möglich.

Ich fände das besser, wesentlich besser, als das jetzige System.

Viele Grüße

Dr. O.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. Oktober 2009 - 14:26 Uhr:   

Wenn du mit einer Partei zu 60% übereinstimmst und sie zu 60% wählst, wirst du damit im Zweifelsfall genau die 40% bekommen, die du nicht willst. Das ist beim Verhältniswahlsystem eh schon ein grundlegendes Problem, insbesondere wenn mit festen Koalitionen und nicht wechselnden Mehrheiten gearbeitet wird. Eine Panaschiermöglichkeit verschärft das noch.

Einen gewissen Sinn hat ein solches Vorgehen nur dann, wenn man mit den zusätzlichen Stimmen auch gezielt Sublisten oder einzelne Personen auswählen kann (wie es bei einigen Kommunalwahlsystemen der Fall ist). Allerdings stellt so ein System ziemlich hohe wahltaktische Anforderungen, wenn die Stimmen auch tatsächlich eine Wirkung haben sollen. Insbesondere ist die Wirkung sehr stark von der jeweiligen Parteigröße abhängig.

Beim Bundestag ist auch zu bedenken, dass so ein System mit vordringlicherem Änderungsbedarf kollidiert. Insbesondere wäre eine Kombination mit einem Präferenz- oder Alternativstimmensystem zur Vermeidung von Stimmenverlust durch die Sperrklausel ziemlich schwierig. Insgesamt rechtfertigt der minimale Nutzen den damit verbundenen Aufwand aber sowieso nicht.
 Link zu diesem Beitrag

Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. November 2011 - 11:42 Uhr:   

Moin,
für die Abbildung des eigentlichen Wählerwillens ist ein solches Verfahren sicher nicht verkehrt. Mir persönlich war auch schon einmal der Gedanke gekommen, auf die Erststimme zu verzichten und über die Landesliste einfach die Möglichkeiten des Kommunalwahlrechts in z.B. Hessen oder BW zu nutzen, also Panaschieren und Kumulieren. Machen die Schweizer das nicht auch für den dortigen Nationalrat? Allerdings macht dies wohl die Auszählung zu einem Hürdenlauf ohne Beispiel. Dies ginge sicher nicht ohne ein zuverlässiges technisches Unterstützungsverfahren.

Sorry, wenn ich an dieser Stelle die alte Kiste noch einmal aufmache. Aber letztlich würden sich doch damit gleich mehrere Probleme lösen lassen, nicht zuletzt auch das negative Stimmgewicht.

Abschließend habe ich mir noch kein Urteil gebildet, auch nicht darüber, welcher Typus Politiker dann vorzugsweise das Rennen machen würde.

Beste Grüße
Grabert
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. November 2011 - 13:15 Uhr:   

Die Frage ist da erstmal, was der "Wählerwille" sein soll. Falls das tatsächlich eine bestimmte Zusammensetzung des Parlaments sein soll, ist jedenfalls jeder blöd, der entsprechend wählt. Die Abbildung scheitert schon daran, dass die Wähler nicht blöd genug dafür sind.

Wenn man das süddeutsche Kommunalwahlsystem auf die Landeslisten übertragen wollte, müssten die Länder feste Sitzkontingente (mit den entsprechenden Nachteilen) haben. Die knapp 130 Stimmen in NRW wären nochmal eine deutliche Verschärfung gegenüber Frankfurt oder München.

Welche Personen gewählt werden, hängt wesentlich von den Angaben auf dem Stimmzettel ab. Wahrscheinlich wär auf der Ebene der Wohnort das wichtigste Kriterium, wobei die größeren Städte problemlos alle Gewählten stellen könnten, aber erfahrungsgemäß weniger kohärent wählen. Das ist ja praktisch schon in Gemeinden mit unterschiedlich großen Ortsteilen ein relevantes Problem (die unechte Teilortswahl in Baden-Württemberg hat schon ihren Grund).

Personalisierung über die Listen statt über eine separate Erststimme ist schon der richtige Ansatz, aber dafür reicht auch eine einzelne Stimme, und die Landeslisten sind dafür teils viel zu groß (und in Bremen zu klein). Um das sinnvoll durchzuführen, braucht man eine gleichmäßigere Einteilung in Wahlkreise.
 Link zu diesem Beitrag

Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. November 2011 - 14:22 Uhr:   

Moin,
danke für die Antwort, die "unechte Teilortswahl" ist mir jetzt direkt kein Begriff, da ich in erster Linie mit den hessischen Regelungen vertraut bin, die wohl um einiges einfacher gestrickt sind als die baden-württemberischen. Was wäre eigentlich an einem festen Sitzkontingent so schlecht?

Ja, die Stimmzettel wären sicher unhandlich, in Frankfurt galt: "Sie haben 90 Stimmen", das Muster war unhandlich und unübersichtlich. Gerne möchte ich aber die Macht der Liste überwunden wissen, speziell wegen der Schacherei und Verbiegungen für Listenplätze. Eine Liste je Partei/Land und eine korrespondierende Stimme halte ich für einen echten Rückschritt.

Wenn es einen besseren Begriff als den des "Wählerwillens" gibt, dann bitte. Ich hänge nicht an dieser Sprechblase.

Um aber auch in diese Richtung noch einmal laut nachdenken zu können, habe ich hier erst einmal ins Unreine gesprochen. Über die Sache mit Bremen denke ich jetzt einfach einmal nach. Wenn großartig umgerechnet werden muss oder gar über Grenzen hinweg gewählt, das wäre natürlich nur suboptimal.

Beste Grüße
Grabert
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. November 2011 - 15:20 Uhr:   

Schlecht an festen Sitzkontingenten ist erstens, dass es damit mangels Oberverteilung keine richtige Verhältniswahl mehr ist, und zweitens, dass damit die Stimmen landesabhängiges Gewicht haben und damit auch insofern keine Wahlgleichheit mehr besteht. Ersteres kann man in dem Fall noch relativ sinnvoll (solang das Wahlverhalten zwischen den Ländern nicht zu stark divergiert) mit biproportionaler Verteilung beheben. Zweiteres kann man auch als Vorteil sehn, wenn man die Repräsentation der Bevölkerung über die Wahlgleichheit stellt.

Bei offenen Listen ist generell eine einzelne Stimme wirksamer als mehrere, die auf verschiedene Kandidaten verteilt werden. Das süddeutsche System bezieht seine Wirkung nicht aus der Zahl der Stimmen, sondern daraus, dass es Kumulieren weitgehend verbietet und die Wähler damit zwingt, Leute zu wählen, die sie eigentlich gar nicht wählen wollen. Der Effekt hängt aber stark von der Sitzzahl ab; in Bremen könnten die einzelnen Wähler sehr viel stärkeren Einfluss auf die Personalisierung nehmen als in NRW (was allerdings umgekehrt heißt, dass das Ergebnis in Bremen vorhersagbarer wär als in NRW).

Unechte Teilortswahl bedeutet, dass die einzelnen Teilorte feste Sitzkontingente haben, aber nicht jeder Ort seine eigenen Leute wählt, sondern alle in allen Wahlgebieten. Das ist nicht zwingend, sondern eine Option, die der Gemeinderat beschließen kann. In Baden-Württemberg läuft die Wahl aber auch ansonsten anders ab, obwohl das Grundsystem ganz ähnlich wie in Hessen ist. Insbesondere gibt es für jede Liste separate Stimmzettel.
 Link zu diesem Beitrag

marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 25. November 2011 - 11:48 Uhr:   

Angenommen, ich wünsche mir eine Zusammensetzung des Parlaments in Form von 45% Partei A, 20% Partei B, 35% Partei C. Dann könnte ich auf die Idee kommen, meine Stimmen genau so aufzuteilen, um meinen Wunsch möglichst hohes Gewicht zu geben. Besser wäre es aber, erst mal die Umfragen anzuschauen. Angenommen, da steht A bei 50%, B bei 10% und C bei 40%. Dann sollte ich alle Stimmen B geben, um das tatsächliche Wahlergebnis am stärksten in die von mir gewünschte Richtung zu lenken.

Daher stellt sich für mich die Frage, was man mit dem Splitting erreichen will.
 Link zu diesem Beitrag

Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. November 2011 - 16:56 Uhr:   

Moin,
ich denke bei Panaschieren und Kumulieren für Landeslisten bei der Bundestagswahl beispielsweise an den Wegfall der Erststimme für den Direktkandidaten, diese Funktion könnte auch durch das Vergeben mehrerer Stimmen an den entsprechenden Kandidaten erfolgen. Ich habe übrigens diesen Thread nur genommen, weil er schon existierte und ich nicht gleich für ein paar Gedanken ins Unreine wieder einen Thread aufmachen wollte. Und bitte bedenken, es sind immer noch ziemlich rohe und wirre Vorstellungen.

Beste Grüße
Stefan Grabert

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite