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Nachrücken in nicht ausgeglichene Übe...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Landtagswahlen in Deutschland » Nachrücken in nicht ausgeglichene Überhangmandate in den Bundesländern. « Zurück Weiter »

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PhilippG
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 16:55 Uhr:   

In vielen Bundesländern erfolgt bei Landtagwahlen nur ein teilweiser Ausgleich der Überhangmandate.

Siehe diese Übersicht:
http://www.wahlrecht.de/ueberhang/teilausgleich.html

Sehe ich das richtig, dass sämtliche Landeswahlgesetze keine Regelung für das Nachrücken in nicht (vollständig) ausgeglichene Überhangmandate vorsehen? Dass also auch in nicht (vollständig) ausgegelichene Überhangmandate bisher immer aus der Liste nachgerückt wurde, bzw. würde, wenn sie entstehen würden.

Nach dieser Übersicht ist das zumindestens bis jetzt immer so gewesen:
http://www.wahlrecht.de/lexikon/ueberhaenger-ohne-nachruecker.html

Ausnahme ist nur Brandenburg im Fall von bis zu zwei Überhangmandaten pro Partei. (Ich verstehe das Wahlgesetz doch richtig, dass bis zu zwei Überhangmandate pro Partei, politischer Vereinigung oder Listenvereinigung gemeint sind und nicht insgesamt zwei. Das ist undeutlich formuliert.)

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