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Ausübung der Wahl ohne Identifikation...

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Hotzenplotz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 14:50 Uhr:   

Ist es rechtens, daß die Wahl nur mit Wahlschein, ohne Feststellung der Person, per Personalausweis oder Reisepass, durchgeführt werden kann?
Habe mich bei der Kommunalwahl schon darüber gewundert.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 15:00 Uhr:   

Ja, aber das ist nicht ganz unumstritten.
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Hotzenplotz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 15:09 Uhr:   

Bei Millionen von Nichtwählern, die keine Verwendung für ihren Wahlschein haben, finde ich das Ganze mehr als bedenklich! Unumstritten klingt da etwas harmlos.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 15:20 Uhr:   

Bei Wählern mit Wahlschein ist zwingend vorgeschrieben, dass sie sich ausweisen müssen. Wer keinen Wahlschein beantragt hat, kann (nach Ermessen des Wahlvorstands) auch ohne Ausweis wählen, wenn er seine Wahlbenachrichtigung vorlegt und im Wählerverzeichnis noch keine Stimmabgabe für ihn verzeichnet ist.

(Evtl. verwechselt Hotzenplotz hier Wahlschein und Wahlbenachrichtigung.)

Die Identitätsprüfung im Wahllokal wird in Deutschland in der Tat sehr lasch gehandhabt. Übrigens nicht erst seit kurzem. Man nimmt wohl an, dass

- es den Mitgliedern des Wahlvorstands nicht entgehen wird, wenn eine Person mehrmals im gleichen Wahllokal wählen geht,

- der Betrug auffliegt, wenn der eigentliche Inhaber der Wahlbenachrichtungskarte selbst versucht zu wählen, weil man dann ja bemerkt, dass diese Person lt. Wählerverzeichnis bereits gewählt haben soll,

- wenn man erwischt wird, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht,

- es praktisch unmöglich ist, eine solche Schummelei in einem Umfang zu betreiben, der tatsächlich das Wahlergebnis mandatserheblich verfälschen würde, ohne dabei aufzufliegen.

Dieses "Sicherheitskonzept" wird für ausreichend gehalten. Allerdings hat der Wahlvorstand durchaus die Möglichkeit, im Zweifelsfall ein Ausweisdokument zu verlangen und den Wähler anderenfalls zurückzuweisen.
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Robert Jasiek
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 15:46 Uhr:   

Bei der Identitätsprüfung gibt es offenbar sehr große regionale Unterschiede - von praktisch nie bis praktisch immer. In meinem Wahllokal (in Berlin Steglitz) wird praktisch immer ein Ausweis verlangt - und das bei wechselnden Zusammensetzungen des Wahlvorstands. Sogar, wenn im Wahlvorstand jemand ist, der einen kennt. Es wird den anderen Mitgliedern die Möglichkeit zur objektiven Kontrolle gewährt, als sei das höchst selbstverständlich. (So selbstverständlich wie meine unaufgefordete Kontrolle als Wähler, ob der Stimmzettel dem Stimmnezirk richtig zugrordnet wurde, denn da hat es auch schon mal anderswo in Berlin Fehler mit anschließend als ungültig gewerteten Stimmen gegeben...)
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Bernd Schimeisky
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 19:04 Uhr:   

Hallo Alle,
die Wahl ob nun Bundestagswahl oder Bürgermeisterwahl und was alles wir in diesem Jahr gewählt haben ist für mich ungültig oder Wahlbetrug in großem Stil.
Wie kann ich denn mit einer Whalbenachrichtigung, ohne mich zu indentifizieren , meine Stimme abgeben? Ich war im Besitz von mehr als 6 Wahlbenachrichtigungen von Leuten die keinen Bock auf die Wahl hatten. Ich hätte 6mal wählen können, was ist das für eine Wahl? Wenn man sich dann über diese Umstände beschwert wird man noch als Betrüger hin gestellt, obwohl sich doch der Staat selber betrügt.
Für mich hat sich dieses Thema Whal erledigt, ich war das letzte mal wählen, wenn man hier manipulieren kann ohne das man sich dagegen wären kann.
Bernd

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