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Kippt das gegenwärtige Wahlrecht?

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 23:23 Uhr:   

Zwei Dinge fielen mir beim Durchsehen des Ergebnisses auf: zum einen wurden die gestrichenen PDS Mandate, die größtenteils im Osten gewesen gewonnen worden wären, auf die gesamte Bundesrepublik verteilt, also größtenteils auf den Westen.

Zum anderen sind da die Überhangmandate. Diesmal sind es zwar nur 5, aber dahinter versteckt sich die Krise nur: bei den letzten drei Bundestagswahlen erreichte in jeweils 10 Ländern eine Partei alle ihre Sitze durch Direktmandate. Diesmal waren davon 3 Länder mit SPD-ÜMs, 1 mit CDU ÜM und 6 mit allen SPD-Mandaten direkt, aber (gerade noch) ohne ÜM.

Beides wirft doch ein eher schlechtes Licht auf das gegenwärtige Wahlrecht. Wird jemand dagegen vor dem BVerfG klagen?

@Wilko, Martin:
Darf der Bundeswahlleiter Vorschläge machen, diese Krise zu beheben? Und wenn ja, hört er dann auf Vorschläge, die von euch kommen? Und wenn ja, würdet ihr dann eher meinen Vorschlag empfehlen oder einen anderen (oder gar keinen)?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 23:39 Uhr:   

Eine Klage gab es doch schon (übrigens initiiert u.a. von Schröder). Die wurde mit 4:4 Stimmen abgewiesen. Die Richter haben sogar einen Überhangmandateanteil von bis zu 5% als verfassungskonform angesehen. Bisher haben Überhangmandate immer den Regierenden profitiert. Und solange das so bleibt wird sich da nichts ändern. Wenn allerdings die Opposition mal profitieren sollte und die Regierung so fast um die Macht bringt, könnten Ausgleichsmandate eingeführt werden.
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Cram
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 01:01 Uhr:   

Das einzige was beginnt ist eine Diskussion über das Wahlrecht unter Wahlrechtsexperten und politisch existierten, wie es sie schon sooooo oft gegeben hat.
Das Wahlrecht selbst wird genauso bleiben.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 12:38 Uhr:   

Vielleicht bleibt es für länger. Vielleicht aber nicht, und ich habe keine Lust, dass dann ein Mehrheitswahlrecht oder Mehrerwahlkreise eingeführt werden, weil im Verhältniswahlrecht angeblich nicht Personen relativ nah zum Bürger gewählt werden können.

Das würde nur den eher traditionellen großen Parteien (SPD, Union, im Osten PDS) helfen, während die moderneren kleineren Parteien (FDP und Grüne) keine Rolle mehr spielen würden.
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Finn Hänsel
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 14:34 Uhr:   

Liebe Surfer,

warum kann man zusätzliche Überhangmandate gewinnen, wenn Zweitstimmen wegfallen?

Denn wenn die CDU nun in Sachsen 50.000 Stimmen weniger hat, dann kommt ja angeblich ein weiteres Mandat dazu. Wie geht das genau?

Denn für jede Zweitstimmt, die wegfällt, fliegen ja auch Listenmandate weg und ein Wegfall von Zweitstimmen würde ja auch nicht bedeuten, dass die CDU in Sachsen ein direkten Wahlkreis mehr gewinnt, oder?

Kann mir da mal jemand den genauen Vorgang erklären?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 14:58 Uhr:   

@Finn:
Angenommen, die Union verliert Zweitstimmen in Sachsen. Das bedeutet auch, sie verliert insgesamt Zweitstimmen. In Sachsen gewinnt die Union aber alle ihre Mandate direkt, und keins von der Liste.

Es kann nun vorkommen, dass sie im Bund nicht genügend Stimmen verliert, um insgesamt ein Mandat zu verlieren. In der internen Verteilung dagegen ist die Sachsen-CDU geschwächt und verliert vielleicht ein Mandat, das dann an die CDU eines anderen Landes vergeben wird.

Das Ergebnis wäre dann, dass die Union dieses anderen Landes ein Mandat mehr erhält, in Sachsen dagegen die Zahl der Unionsmandate gleich bleibt, weil man ihr keine Direktmandate wegnehmen kann.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 16:45 Uhr:   

Das mit den Negativ-Stimmen ist ja nur ein Folgeproblem der Überhangmandate...

Insgesamt sehe ich schon ein größeres Interesse und Verständnis für die Defekte unseres Wahlrechts.
Zum ersten Mal wurde den Medien klar, daß die Überhangmandate sogar eine Regierung gegen die Wählermehrheit ermöglichen können.
Und so ganz wohl war auch vielen nicht bei der Idee, daß ein paar Erststimmen für die PDS mehr oder weniger die komplette Bundestagsmehrheit kippen könnten (egal in welche Richtung).

Die Wahrscheinlichkeit für eine Wahlrechtsreform ist also im Prinzip deutlich gewachsen.
Nur habe ich Angst, daß verschlimmbessert wird, d.h. die fehlende Sachkompetenz bei Gesetzgebern (und sogar Verfassungsrichtern) führt dann zu irgendwelchen Regelungen, die auf den ersten Blick wie eine Reform aussehen, aber tückische Nebenwirkungen entfalten.
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Marcus Oswald
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2002 - 12:03 Uhr:   

Wenn es stimmt, dass das BVG einen Überhangmandateanteil von bis zu
5% als verfassungskonform angesehen hat, sollte es ja kein Problem sein das gegenwärtige Wahlrecht als nicht verfassungskonform einzuordnen, denn der Überhangmandateanteil kann bis zu 33 1/3% betragen. Oder ist damit gemeint, erst wenn dieser Fall eintritt, muss die Wahl wiederhohlt werden und das Gesetz geändert? Dann wiederum müsste man nur bei der nächsten Bundestagswahl genügend Werbung für das "Splitting" machen, dann sind die 5% durchaus realistisch ;-)!
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Fragender
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 18:20 Uhr:   

@Marcus Oswald
Das BVerfG hat nicht entschieden, daß ab 5% Überhangmandateanteil (der würde ab 32 Überhangmandaten eintreten, was immerhin das doppelte der bisher höchsten Zahl ist) ein verfassungswidriger Zustand eintreten würde, sondern lediglich, daß "jedenfalls" weniger als 5% Überhangmandate verfassungskonform seien. Das bedeutet also, daß das BVferG meint, sich vorher nicht mehr mit dem Thema befassen zu müssen.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 19:00 Uhr:   

@Fragender
Das meinten allerdings nur vier der acht Richter, von denen auch nur noch einer im Senat sitzt.

Das Messen der Überhangmandate an den 5 % der Sperrklausel war doch in Wirklichkeit nur ein Versuch der Richter, hinter der Abweichung durch die Überhangmandate von 1994 eine feste Grenze zu ziehen, um die eigene Entscheidung zu rechtfertigen. Die vier Richter widersprachen sich damit jedoch selbst, denn vorher stellten sie ja gerade fest, dass Überhangmandate Direktmandate und nicht an der Erfolgswertgleichheit zu messen sind und dem Gesetzgeber ein breiter Spielraum bei der Gestaltung des Wahlrechts zukommt - den die Richter nun mit dieser Grenze gerade wieder beschnitten.

In den letzten Jahren habe ich keinen Aufsatz gelesen, der die Entscheidung gutheißt, aber viele, die diese kritisierten. Vielleicht gibt es ja bald wieder eine Entscheidung dazu, denn fünf Wahlprüfungsbeschwerden sind dazu noch anhängig.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 22:46 Uhr:   

Die Formulierung der 4 Richter, die 1997 das Überhangmandatsurteil prägten, war in dieser Hinsicht auch bewusst schwammig gehalten: dieser Wert von 5%, heißt es in dem Urteil, möge ein Anhaltspunkt dafür sein, wieviel Überhangmandate im Bundestag anfallen könnten. Dies heißt, es kann darunter liegen oder darüber; eine genaue Festlegung haben die Richter die dieses (hanebüchene Fehl-)Urteil prägten, bewußt vermieden.
@Matthias:
Wie ist denn der aktuelle Entschedungsstand über die Wahlprüfungsbeschwerden? Wann wird denn über diese voraussichtlich entschieden? Bewirkt die mögliche Neuwahl des Bundestages 2005 hier eine Beschleunigung?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 23:19 Uhr:   

@Bernhard
Dazu weiß ich leider auch nicht mehr, als ich hier geschrieben habe: Bis auf die Aktenzeichen, die Stellungnahmen des Berichterstatters (die auf Wahlrecht.de zu finden sind) und eine Information (jeweils an beide Beschwerdeführer), dass die Beschwerden an verschiedene Verfassungsorgane und Parteien mit der Möglichkeit der Stellungnahme zum 15.06.2005 gegangen sind, habe ich in den vergangenen 18 Monaten nichts vom Bundesverfassungsgericht gehört. Stellungnahmen scheinen somit auch nicht eingegangen zu sein (momentan haben alle wohl auch andere, neuwahlbedingte Probleme). Der Bundesrat hat am Freitag, den 17.06.2005 in seiner 812. Sitzung erwartungsgemäß auf eine Stellungnahme verzichtet (BRats-Drucksache 368/05).

Entweder, die Richter warten nun bis zur Konstituierung des neuen Bundestags - womit sich die Beschwerden erledigt hätten - (allerdings würde ich dann wieder Wahleinspruch erheben, wenn Überhangmandate anfallen), oder sie entscheiden bald und sogar in der Sache (womit ich trotz des Bedenkenschreibens des Berichterstatters rechne). Sobald dies der Fall ist, berichte ich hier natürlich sofort und dann auch auf einer Extra-Seite.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 23:39 Uhr:   

Zur 5 %-Grenze: sie ist zwar schwammig, aber klar oberhalb der Zahl der 94er-Überhangmandate angesetzt - und mehr wollten die vier meiner Meinung nach auch nicht zeigen.

Man stelle sich nun aber einmal vor, wie beim Eintreten dieses Falles die Wahlprüfung ablaufen würde. Da die Richter das "effektive" Wahlprüfungsverfahren bei Bundestagswahlen ja bestens kennen, hätten sie, wenn es ihnen um Rechtssicherheit für Wähler und Gewählte gegangen wäre, sicher konkretere Grenzen (nicht unbedingt in Zahlen) und vor allem Aussagen zu den Folgen deren Überschreitens in das Urteil aufgenommen. Haben sie aber nicht. Nun würde wahrscheinlich erst wieder über die Ausschussbesetzung auf Grundlage der sich im Streit befindlichen Sitzverteilung beschlossen und dann Monate später über die Sitzverteilung entschieden werden, so wie es sinnigerweise in dieser Legislaturperiode geschehen ist.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Juni 2005 - 00:55 Uhr:   

@Matthias: Danke für die Info. Sollte eine erneute Klage wegen der Überhangmandate beim Bundesverfassungsgericht notwendig werden, werde ich gerne (wieder) mit unterschreiben.

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