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mahatma
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 23:18 Uhr:   

An wen muss ich mich wenden?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 23:34 Uhr:   

§ 23 Bundeswahlordnung:

(2) 1Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, so kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben. 2Dies gilt nicht für Mängel, die Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind. 3§ 22 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. 4Die Frist für die Zustellung der Entscheidung (§ 22 Abs. 4 Satz 1) und für die Beschwerdeentscheidung (§ 22 Abs. 5 Satz 4) gilt nur, wenn die von Amts wegen behebbaren Mängel vor dem zwölften Tage vor der Wahl bekannt werden.

Also wenn Sie am Stichtag (23.8.) bereits in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, morgen an die Gemeindeverwaltung wenden und um Korrektur des Wählerverzeichnisses bitten. Das geht sogar noch am Wahltag, das dürfte aber nerviger sein.

Falls Sie am 23.8. noch nicht am jetzigen Hauptwohnsitz gemeldet waren, stehen Sie im vorherigen Wohnort im Wählerverzeichnis und können dort im Wahllokal oder per Brief wählen, Antragsfrist für Wahlschein (für die Briefwahl) endet morgen.
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Claudilaudi
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. September 2009 - 13:10 Uhr:   

Habe dazu auch eine Frage: Ich bin am 1.9. umgezogen und habe die Wahlbenachrichtigung von meinem alten Wohnsitz bekommen, soll also dort wählen.Wenn ich nun dort morgen wählen gehe, gibt es dann Probleme, weil ja meine neue Adresse schon im Perso steht und der Benachrichtigungsschein auf die alte Adresse ausgestellt ist? Oder haben die am alten Wohnsitz eine Mitteilung bekommen über die neue Adresse?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. September 2009 - 13:56 Uhr:   

Meistens wird der Personalausweis gar nicht verlangt. Wenn doch, dann dient er nur zur Überprüfung der Identität, wozu die Adresse nicht notwendig sein sollte. Sicherheitshalber kannst du ja die Ummeldebestätigung mitnehmen und so früh zum Wählen gehn, dass notfalls noch eine Abklärung mit dem Wahlleiter möglich ist.
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ausgegrenzter Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 02:03 Uhr:   

Anfang 1.des Monats September wurde von mehreren Leuten , übers Internet eine Briefwahl beantragt,nach 10 Tagen war immer noch nichts da.Man rief beim Amt für Statistik und Wahlen an , deren Auskunft lautete: die Briefe sind am 3. September auf dem Postweg versendet worden. Noch mal 8 Tage gewartet , nochmal angerufen, weitere Auskunft : man müsste mit dem Personalausweis zu einer Stelle fahren , eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, das man die Briefwahl Unterlagen nicht auf dem Postalischen Wege erhalten hat.Wie sollen das,Schwerbehinderte , ältere und kranke Personen bewerkstelligen ? Da sie ja auch auf Hilfe angewiesen sind und die helfende Person nicht kurzfristig mal eben zur Stelle sein kann .Schon alleine durch diese Unzuverlässige Zustellungsweise sind den Parteien etliche Stimmen verloren gegangen . Selbst im Wahllokal wurde diese Situation nicht beachtet und die Wahlbenachrichtung für nichtig erklärt , da man als Briefwähler auf der Liste stand.Unverschämtheit.
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K.H. Hausmann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. Oktober 2017 - 18:34 Uhr:   

wie heist es doch so schön -was nicht passt, wird eben üssend gemacht!
Oder wie soll ich es sonst sehen, wenn ich,als eingetrgenen Wähler, einfach keine Wahlunterlagen bekomme? So geschehen bei der Niedersachsen-Wahl.
Ich frage mich ob das Rechtens ist und was ich dagegen heute,also nach der
Wahl, noch tun kann??
kann jemand etwas dazu sagen??}

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