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Bruchteilsmandat- eine Lösung?

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Peter S.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 14:43 Uhr:   

Die zum Teil äußerst anspruchsvolle mathematische Diskussion um die Umsetzung eines Wahlergebnisses in Mandate möchte ich um einen simplen Vorschlag ergänzen. Vorausgesetzt wird, dass die proportionale Verteilung als wichtigstes Ziel angestrebt wird.
:: Man könnte nach Anwendung einer Sperrklausel zunächst den exakten (normalerweise nicht ganzzahligen)proportionalen Mandatsanteil der Listen ermitteln. Der ganzzahlige Anteil wird daraufhin in Form normaler Mandate an die Listen vergeben. Den nicht ganzzahligen Anteil weist man als "nicht personengebundenes Restmandat mit anteiligem Stimmgewicht" den Listen zu. Über dessen Einsatz in Wahlen und Abstimmungen entscheiden die über die Liste gewählten Mandatsträger mehrheitlich.
Die Abstimmungsergebnisse wären vielleicht gewöhnungsbedürftig (z.B 17,334 : 14,666), würden aber zumindest dem von vielen Forumsteilnehmern angestrebten Ideal der exakten proportionalen Vertretung genügen. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 15:07 Uhr:   

Die Frage ist, ob das den zusätzlichen Aufwand bei den Abstimmungen rechtfertigt. Aber bei der Gelegenheit könnte man dann auch das überzählige Gewicht der Überhangmandate entsprechend korrigieren.
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Leser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 10:25 Uhr:   

@Peter S.
"Über dessen Einsatz in Wahlen und Abstimmungen entscheiden die über die Liste gewählten Mandatsträger mehrheitlich."

Wie mein Vorredner bereits feststellte ist das wahrscheinlich zu aufwendig. Man müsste sich ständig nochmal Fraktionsintern beraten nur um "eine" Stimme zu vergeben, die anteilig so viel weniger Wert ist als die eigene, dass das Ganze eher einen symbolischen Wert hätte (was die Gesamtfraktion mehrheitlich denkt).
Die Beratung darüber würde sich aber kaum lohnen, da sie nur in den allerseltensten Fällen wirklich entscheidend sein könnte und selbst dann das Überzeugen echter Mandatsträger immernoch der bessere Weg wäre.
Daher würde ich vorschlagen, es den Fraktionen selbst zu überlassen, wie sie mit diesen Komma-Stimmen umgehen. Also ob sie eine symbolische Abstimmung wünschen oder diese Prozent lieber den Fraktionsvorsitzenden anrechnen lassen.
@Peter S.
"Die Abstimmungsergebnisse wären vielleicht gewöhnungsbedürftig (z.B 17,334 : 14,666), würden aber zumindest dem von vielen Forumsteilnehmern angestrebten Ideal der exakten proportionalen Vertretung genügen."
Eher Personenwahlbetonte Denker dagegen wären damit mit Sicherheit sehr unzufrieden. In den klassischen Verständnis scheint es wirklich eher um "Ermächtigung" der Mandatsträger über die Wahl gegangen zu sein als um exakte wiedergäbe des proportionalen Verhältnisses.
Und mal so gefragt: Was sollte das auch bringen? Die Partei, die man gewählt hat, kann durch irgendwelche Umstände dazu gezwungen sein, ihre Meinung in der laufenden Legislaturperiode nochmal zu überdenken und am Ende dieses Prozesses kann eine Einlassung stehen, die den Gründen, warum der Wähler die Partei gewählt hat diametral entgegensteht oder sie akzentuiert ihre Einstellung anders, weil andere Gruppen in der Partei sich durchsetzen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 11:16 Uhr:   

Fraktionen kann man dafür nicht nehmen, weil sie im Allgemeinen nicht mit den Listenverbindungen übereinstimmen (einzelne Landeslisten kann man auch nicht nehmen, weil die dann häufig 0 ganze Mandate bekommen würden und es somit keinen gibt, der über den Rest entscheiden könnte).

Die mehrheitliche Entscheidung müsste nicht formal getroffen werden, sondern könnte einfach aus dem jeweiligen Abstimmungsverhalten extrahiert werden. Einfacher und gerechter wäre es aber, jedem Abgeordneten direkt sein persönliches Stimmengewicht gemäß der Zahl der Wähler, die hinter ihm stehen, zuzuordnen, was auch Überhang weitgehend kompensieren würde. Dann bleibt "nur" noch die Schwierigkeit der Auszählung bei knapperen Abstimmungen.
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Leser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 14:39 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Fraktionen kann man dafür nicht nehmen, weil sie im Allgemeinen nicht mit den Listenverbindungen übereinstimmen (einzelne Landeslisten kann man auch nicht nehmen, weil die dann häufig 0 ganze Mandate bekommen würden und es somit keinen gibt, der über den Rest entscheiden könnte)."

Eine Abstimmung in der Fraktion über die Komma-Stimme ja auch nicht, oder?
Wieso würde das bei Landeslisten manchmal 0 ganze Mandate machen? Bei den großen Parteien ja wohl eher nicht.

@Ratinger Linke
"Die mehrheitliche Entscheidung müsste nicht formal getroffen werden, sondern könnte einfach aus dem jeweiligen Abstimmungsverhalten extrahiert werden."
OK, wäre durchführbar.
Wobei man das Stimmgewicht dann auch gleich verteilen könnte...
@Ratinger Linke
"Einfacher und gerechter wäre es aber, jedem Abgeordneten direkt sein persönliches Stimmengewicht gemäß der Zahl der Wähler, die hinter ihm stehen, zuzuordnen, was auch Überhang weitgehend kompensieren würde."
Das würde dann bevölkerungsarme Regionen schlechter vertreten als bevölkerungsreiche (das natürlich nur im Inneren der Bundesländer...). Das kann IMO nicht Sinn der Sache sein, da dieser Ausgleich wohl der Sinn von sowas wie "personalisierten Wahlrecht" ist.
Wenn Überhangmandate einen Sinn haben, dann diesen und die sind ja eigentlich nicht schlecht. Vielleicht könnte man eher die ganzen "Erststimmenmandate" anders behandeln als die anderen (Zweikammern-Lösung?). Aber das gehört hier nicht hin.
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Leser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 14:41 Uhr:   

@extrahiert
Was ich vergessen hatte: Dann müssten die Abgeorndeten immer öffentlich stimmen, oder wie soll das bei geheimen Abstimmungen gehen?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 15:23 Uhr:   

Bei kleinen Parteien ist es auch jetzt schon locker möglich, dass eine Landesliste in einem kleinen Land keinen Sitz bekommt. Wenn nur volle Sitze real zugeteilt werden, betrifft das auch größere Länder. Bei der CDU in Bremen ist der volle Sitz auch nicht ganz sicher.

Bevölkerungsarme Regionen würden nicht schlechter gestellt. Abgesehen von der Elimination zufälliger Abweichungen würden sich exakt die Gewichte wie beim Normalfall (ohne Überhang) ergeben. Der Überhang verzerrt ja gerade die Zahl der Abgeordneten pro Wähler, sowohl in Hinsicht auf den Parteienproporz wie auch auf den Regionalproporz.

Geheime Wahlen sind in der Tat ein Problem.

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