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hugo hoagie
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 18:02 Uhr: | |
ich hab gehört, dass es dazu bereits bei mehreren bundestagswahlen gekommen ist, zuletzt 2005. http://de.wikipedia.org/wiki/Negatives_Stimmgewicht_bei_Wahlen#Allgemeines_Beispiel hier gibts ein Beispiel dazu. Ich versteh aber nicht, wieso es beim Beispiel mit den 5000 stimmen weniger zu den zahlen 10,31 und 14,69 kommt. Im Land B hat sich doch nichts an den Stimmen geändert, also lautet die Rechnung doch immer noch: 144.000 / 5.980.000 *598 = 14,4. im Land A komm ich zum Wert 10,1. Wonach bemisst sich welche Landesliste den (hier) letzten Sitz bekommt? Wieso hier Land B und nicht A ? |
Arno Nymus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 26. April 2011 - 03:34 Uhr: | |
Die Verteilung der Mandatsansprüche nach Zweitstimmen erfolgt erst bundesweit auf die Parteien ("Oberverteilung"). Danach werden die Sitze einer Partei auf die Landeslisten dieser Partei verteilt ("Unterverteilung"). Entsprechend ändert sich bei der Unterverteilung der Idealanspruch in Land B von erst 25 * 144.000 / 250.000 = 14,40 auf 25 * 144.000 / 245.000 = 14,69. Ebenso ändert sich der Anspruch in Land A von erst 25 * 106.000 / 250.000 = 10,60 auf 25 * 101.000 / 245.000 = 10,31. Bei Hare-Niemeyer bekommt die Landesliste den letzten Sitz, welche den höchsten (bisher unberücksichtigten) Hinterkommaanteil aufweist: Bei 10,60 zu 14,40 war es also Land A (Sitze: 11/14). Bei 10,31 zu 14,69 ist es also Land B (Sitze: 10/15). Das Beispiel verwendet tatsächlich Hare-Niemeyer für die Sitzzuteilung. Da aber in beiden Fällen die Sitzzuteilung der kaufmännischen Rundung entspricht, würde Sainte-Lague dasselbe Ergebnis liefern. |
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