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Stefanie09 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 03:40 Uhr: | |
Nach allem, was ich jetzt so über Verhältniswahlrecht und Überhangmandate gelesen habe, stellt sich mir folgende Frage: Warum wählen die Parteien nicht aussichtsreiche, prominente Kandidaten, die als sichere Bank für ein Direktmandat gelten könenn, auf sehr wenig aussichtsreiche Listenplätze, in der Hoffnung, dass sie als Direktkandidaten gewählt werden und die Partei somit jede Menge Überhangmandate bekommt? Ich weiss, dass ich da bestimmt irgendwo einen Denkfehler habe, und sich das System wohl nicht so austricksen lässt, aber ich finde einfach nicht heraus, wo der liegen könnte. Besten Dank für Aufklärung! |
Steuergott
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 09:39 Uhr: | |
Stefanie, Der Denkfehler ist folgender: Wenn der Direktkandidat sich - was ja bei seiner Prominenz zu erwarten ist - durchsetzt und es gibt Überhangmandate, dann kommt der brave Parteisoldat, der nur bei seiner Partei über die Liste, nicht aber beim Wähler eine Chance hat, nicht durch. Hätte eine Partei mehr Prominente, als ihr Listensitze zustehen, so würde kein einziger Parteisoldat sich durchsetzen. Das wollen die auf Parteitagen die Mehrheit bildenden Parteisoldaten aber nicht! |
Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 10:25 Uhr: | |
@Stefanie09 Mir scheint, dass da ein Denkfehler vorliegt. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis in diesem Land zustehen würden. Überhangmandate haben nichts damit zu tun an welcher Stelle die Direktmandaten auf der Landesliste stehen. Wenn Leute mit sehr aussichtslosen Listenplätzen ein Direktmandat erholen entsteht daraus noch lange kein Überhangmandat. Beispiel: Partei A gewinnt in Hessen 12 Wahlkreise. Nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber 15 Sitze zu. Jetzt ziehen die 12 direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag, der Rest wird durch die Landesliste aufgefüllt. Die ersten drei auf der Landesliste, die noch nicht über ein Direktmandat eingezogen sind, ziehen nun noch in den Bundestag. |
Stefanie09 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 11:12 Uhr: | |
@Kevin Matthes Ah, ja danke, das macht natürlich Sinn. Wenn eine Partei also 5 Sitze erringt, und ihre Listenkandidaten auf Platz 6, 7, 8, 9, 10 direkt gewählt worden sind, würde also auch der Kandidat auf Listenplatz 1 leer ausgehen. Danke für die Erleuchtung! |
Wahlticker
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 13:42 Uhr: | |
Vor allem ist der Denkfehler dass die Parteien extrem unglaubwürdig würden, wenn sie ihre Promis nach Saarland, Bremen und Hamburg schicken würden, wo man dadurch vielleicht Überhangmandate generieren könnte. Was will jemand aus Brandenburg im Saarland oder ein Bayer in Bremen. Ausserdem bestünde die Gefahr dass die Prominenten Zugpferde auch noch das Zweitstimmenergebnis in den entsprechenden Ländern erhöhen, jedoch in ihren tatsächlichen Herkunftsorten senken, so dass am Ende ein Nullsummenspiel ohne Überhangmandate entsteht. |
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