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Wähler A Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 10:16 Uhr: | |
Ich habe in meinem alten Wahlkreis Briefwahl beantragt und werde nun "spontan" umziehen. Wegen diverser Gründe (Sonderkündigungsrecht im Fitnesstudio und so) habe ich mich bereit an der neuen Adresse gemeldet. Kann ich nun meinen Briefwahlumschlag sorglos abschicken, oder wird dieser dann (weil ich ja nicht mehr zu diesem Wahlkreis gehöre) für ungültig erklärt. Muss ich eigentlich im neuen Wahlkreis wählen? Wenn jemand weiß wie die Regelungen sind für den Fall das man zwischen Wahlbenachrichtigung und Wahl umzieht wäre ich froh um eine Antwort. Danke |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 12:39 Uhr: | |
"Muss ich eigentlich im neuen Wahlkreis wählen?" Nein. Grundsätzlich steht man dort im Wählerverzeichnis, wo man am 35. Tag vor der Wahl (das war der 23.8.) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dort kann man wählen, auch wenn man inzwischen umgezogen ist, sei es durch Briefwahl oder an der Urne. Wer in den beiden auf den Stichtag folgenden Wochen in eine andere Gemeinde umzieht, kann noch den Antrag stellen, ins Wählerverzeichnis des Zuzugsortes aufgenommen zu werden. |
Wähler A Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 01:50 Uhr: | |
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. |