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Skurrile Folgen des deutschen Wahlrechts

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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2009 - 22:36 Uhr:   

Hier mal eine Rätselaufgabe für die Wahlrechts-Experten:

Im BT-Wahlrecht ist ein (zugegeben: sehr unwahrscheinliches) Szenario denkbar, in dem folgendes passiert:
Partei A bekommt 99% der Zweitstimmen und 99% der Erststimmen
Partei B bekommt 1% der Zweitstimmen und 1% der Erststimmen.
Daraus ergibt sich dann lt. BWahlG folgende Mandatsverteilung:
Partei A: 1 Sitz (!!)
Partei B: absolute Mehrheit der Sitze (!!)

[Nur zu Klarstellung: Ja, es stimmt wirklich. Ich habe A und B nicht verwechselt]

Und nun die Rätselaufgabe:
Wie ist das möglich?

(Ich poste die Lösung hier demnächst).
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2009 - 22:48 Uhr:   

Partei B hat also mindestens zwei Sitze, ein Direktmandat (vielleicht durch eine Erststimme) und ein Listenmandat (dafür genügt ja ebenso eine Stimme), wenn das nicht im gleichen Bundesland ist.

Nun muss nur noch geklärt werden, wie man mit 99 mal mehr Stimmen (Erst- und Zweitstimmen) nur ein Mandat erreichen kann. Bei Erststimmen kein Problem (einfach alle in einem Wahlkreis). Bei den Zweitstimmen gibt es die Möglichkeit, wenn das Stimmen der Wähler in dem Wahlkreis sind, in dem der Kandidat der Partei B ohne eine Landesliste antritt, dann werden die nicht gezählt. Richtig?
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2009 - 23:00 Uhr:   

Korrektur: "und ein Listenmandat (dafür genügt ja ebenso eine Stimme), wenn das nicht im gleichen Bundesland ist."

Es kann auch im gleichen Bundesland sein, nur dann würde der nächste Lösungsschritt (Antritt ohne Landesliste) nicht mehr klappen.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2009 - 23:03 Uhr:   

Wow.
Ich dachte, das wäre eine harte Nuss.
Und AeD löst sie innerhalb von 10 Minuten...
Respekt!


________________________

Hier die Lösung etwas ausführlicher:

WK 1 bis 3:
Abgegebene Stimmen: je 5
Erststimmen: 100% an Partei B
Zweitstimmen: 100% an Partei B

WK 4 (in einem anderen Bundesland als WK 1 bis 3):
Abgegebene Stimmen: 100.000 Erststimmen und 5 Zweitstimmen
Erststimmen: 100% an Partei A
Zweitstimmen: 100% an Partei B

WK 5 bis 299:
Abgegebene Stimmen: je 5
Erststimmen: 100% an Partei C (die keine Listen aufgestellt hat)
Zweitstimmen: 100% an Partei A

Gesamtergebnis:
Gesamt wurden 101490 Erststimmen abgegeben
Davon entfallen 98,53% (gerundet 99%) auf Partei A und 300 (gerundet unter 1% auf Partei B)
Gesamt wurden 1495 Zweitstimmen abgegeben.
Davon entfallen 99% auf Partei A und 1% auf Partei B.

Zur Mandatsverteilung:
Die Zweitstimmen der Wahlkreise 5 bis 299 werden nicht berücksichtigt (siehe §6(1) BWahlG).
Es werden somit nur die WK 1 bis 4 berücksichtigt. Hier hat Partei B jeweils 100% der Stimmen. Es stehen Partei B somit alle 299 Listenmandate zu (durch die 3 erzielten Direktmandate kann sie die 5% Hürde umgehen). Zusätzlich noch 3 Direktmandate
Gesamt somit 302 Mandate

Partei A bekommt 1 Mandat (Direktmandat W 4),
Partei C bekommt 294 Mandate (WK 5 bis 299)
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2009 - 23:15 Uhr:   

Danke! In diesem Forum liest man aber zur Zeit fast täglich skurile Gedankengänge, das trainiert ungemein.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. September 2009 - 19:35 Uhr:   

Ich habe es erst ein paar mal nachrechnen müssen, aber es stimmt tatsächlich! Interessant, was passiert, wenn man solch extreme Ergebnisse durchspielt.

Danke für diese Aufgabe, Florian!
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iwiwiwm
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. September 2009 - 12:21 Uhr:   

Ich glaub, die Mandatsverteilung wurde etwas ungenau ausgedrückt:
Erstens bekommt Partei C doch 295 Mandate (die gewonnenen Wahlkreise 5 bis 299).
Dann funktioniert die Mandatsverteilung doch so, daß von den 598 Sitzen die von Partei C gewonnenen 295 Mandate abgezogen werden (verbleiben 303). Diese werden dann zu 100 % an Partei B gehen und bekommt damit 303.
Für die Unterverteilung auf ihre Landeslisten hat sie aber außer den zwei Bundesländern der Wahlkreise 1-4 keine Stimmen, also können dorthin keine Mandate zugeteilt werden. Müßte man das also nicht vielleicht mit je einer Zweitstimme für Partei B in den Wahlkreisen 5-299 heilen? Oder darauf hoffen, daß sie in den beiden Bundesländern soviele Kandidaten auf der Liste auch hat?

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