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Fritz Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. August 2009 - 11:52 Uhr: | |
Ich bräuchte mal Zahlen für ein Fallbeispiel, bei dem Zusatzmandate nach § 33 Abs. 5 nötig werden. Danke |

Fritz Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. August 2009 - 14:18 Uhr: | |
Hat sich erledigt. Hab eins gefunden. Falls noch jemand sein Programm testen will: 38 Sitze, 10.000 gültige Stimmen, A 5.100 B 2.500 C 2.137 D 263 Stimmen. Als Endergebnis muss A 20, B 9, C 8 D 1 Sitz erhalten |

Lothar Tenzer
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 14:16 Uhr: | |
Hallo, ich bin zwar eigentlich Wahlrechts-Laie, aber habe, wenn ich richtig vorgegangen bin (?) einen solchen realen Sonderfall nach § 33 Abs. 4 gefunden. Es geht um die Berechnung der Ratssitze in Wassenberg (NRW), speziell die Verteilung zwischen CDU und FDP. In NRW gilt das Divisorverfahren mit Standardrundung. Es sind 34 Ratssitze zu vergeben. Hier das Ergebnis in Stimmen: CDU 3749 SPD 1749 FDP 752 Grüne 647 Linke 353 Zusammen macht das 7250 gültige Stimmen, bei 34 Ratsmandaten erhalte ich einen Divisor von 213,2352941 (falls das mit den Nachkommastellen möglich ist) Hierdurch ergeben sich zunächst folgende Ratssitze CDU 17,58 = 18 SPD 8,20 = 8 FDP 3,53 = 4 Grüne 3,03 = 3 Linke 1,65 = 2 Da dies zusammen 35 Sitze ausmacht, muss meines Wissens nach der Divisor solange erhöht werden, bis nach Standardrundung ein Sitz wegfällt. Ich habe also den Divisor mit Vier Nachkommastellen erhöht und kam schließlich auf 214,2286. Bei diesem Divisor sähe es wie folgt aus: CDU 17,499998 = 17 SPD 8,16 = 8 FDP 3,51 = 4 Grüne 3,02 = 3 Linke 1,65 = 2 Bin ich hier richtig vorgegangen? Darf der Divisor Nachkommastellen haben? Habe nämlich auch die glatten Zahlen ausprobiert, bei 214 ist noch ein Sitz zuviel, bei 215 schon einer zuwenig. Nun dürfte die CDU wegen ihrer absoluten Mehrheit am Ende wieder einen Sitz hinzu gewonnen haben (=18) zu Lasten der FDP (=3). Bin ich hier in meinen Berechnungen richtg vorgegangen? Vielen Dank vorab für die Mühe :-) mit freundlichen Grüßen Lothar Tenzer |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 14:39 Uhr: | |
Sieht prinzipiell richtig aus. Cyrix |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 14:50 Uhr: | |
@Lothar Tenzer Sainte-Lague haben Sie richtig angewandt, das Ergenis ist aber dennoch falsch wegen der Mehrheitsklausel. Die CDU hat mit 51,71% die absolute Stimmenmehrheit und muß daher nach der neu eingeführten Mehrheitsklausel auch die absolute Mandatsmehrheit haben, also mindestens 18 der 34 Sitze. Durch die Stimme des Bürgermeisters hätte die CDU zwar ohnehin die absolute Mehrheit, aber das ist hier irrelevant. § 33 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz: (5) Erhält bei der Verteilung der Sitze nach Absatz 2 und 3 eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze, wird ihr vorab ein weiterer Sitz zugeteilt (Zusatzmandat). Von den anderen Parteien oder Wählergruppen erhält diejenige mit dem niedrigsten Zahlenbruchteil ab 0,5 einen Sitz weniger als nach Absatz 2. Betragen die Zahlenbruchteile sämtlich weniger als 0,5, erhält die Partei oder Wählergruppe einen Sitz weniger, die bei einer erneuten Berechnung nach Absatz 2 mit der Gesamtstimmenzahl und der Gesamtsitzzahl der verbleibenden Parteien und Wählergruppen den niedrigsten Zahlenbruchteil erreicht. Bei gleichen zu berücksichtigenden Zahlenbruchteilen bis zu vier Stellen nach dem Komma entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. In Nettersheim hat die CDU mit 50,08% 11 der 20 Sitze und zusätzlich noch die Stimme des CDU-Bürgermeisters. |

Lothar Tenzer
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 15:49 Uhr: | |
Danke für die Bestätigung. Ist diese in NRW eingeführte Mehrheitsklausel auch in den Gestzen anderer Bundesländer zu finden oder ist es ein "Sonderweg" des NRW-Wahlrechtes? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 17:58 Uhr: | |
Ich weiß jetzt nicht genau, wo es alles Mehrheitsklauseln gibt, in jedem Fall gibt es sie in Rheinland-Pfalz und Thüringen im Kommunalwahlgesetz, ebenso im Bundeswahlgesetz (dort ist sie aber faktisch bedeutungslos). |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. September 2009 - 18:53 Uhr: | |
@Thomas Frings Hamburg hat meines Wissens auch Mehrheitsklauseln für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen. |

Michel Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2014 - 11:06 Uhr: | |
Mehrheitsklausel richtig anwenden. Gesamtstimmen 25.796 1. Partei 13.187 Stimmen = 51,12% 2. Partei 6.444 Stimmen = 24,98% 3. Partei 6.165 Stimmen = 23,90% Wer kann mir die richtige Sitzberechnung unter Einbeziehung der Mehrheitsklausel übermitteln? } |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2014 - 11:29 Uhr: | |
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