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Archiv bis 22. Juli 2009

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Reform des Bundeswahlgesetzes » Archiv bis 22. Juli 2009 « Zurück Weiter »

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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 02. Mai 2009 - 21:48 Uhr:   

Prinzipiell sollte man ein Wahlgesetz nicht mal eben so hinschludern, sondern sich schon die Zeit nehmen. Trotzdem teile ich deine Bedenken, zumal die Tatsache, dass das derzeitige System Mängel aufweißt, ja nichts völlig neues ist. Die Vorstellung, dass es diesmal tatsächlich auf die Überhangsmandate ankommen könnte (bei Umfragen um 50:50 Lagerbezogen ja durchaus nicht unwahrscheinlich), wäre das doch eine ziemlich ungünstige Vorraussetzung für die nächste Legislatur. Vermutlich würde die Opposition es der Regierung zu jedem Anlass unter die Nase reiben.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 02. Mai 2009 - 22:38 Uhr:   

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat vor einigen Wochen im Hamburger Abendblatt (er hat da zwei Tage in Folge ein großes Interview, in dem er sich u.A. auch für das Wahlrecht ab 16 aussprach) darauf hingewiesen, daß das Verfassungsgericht bewusst bis 2011 Zeit gegeben habe, da es kaum möglich sei bis zu dieser Wahl eine sinnvolle Lösung in der Wahlrechtsfrage zu finden. Damit hat er - leider wie ich finde - ja schon gleich eine Ausrede geliefert, warum man noch einmal nach einem als verfassungswidrig erkannten Gesetz wählen sollte :-(
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 02. Mai 2009 - 23:37 Uhr:   

@Norddeutscher:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat vor einigen Wochen im Hamburger Abendblatt [...] darauf hingewiesen, daß das Verfassungsgericht bewusst bis 2011 Zeit gegeben habe, da es kaum möglich sei bis zu dieser Wahl eine sinnvolle Lösung in der Wahlrechtsfrage zu finden.

Bevor das „kaum möglich“ so stehenbleibt – wäre als private Meinungsäußerung Voßkuhles aber auch unerheblich, entscheidend sind das Urteil, an dem er noch nicht mitgewirkt hat, und die Einsicht des Gesetzgebers, welche Folgen die Durchführung der Bundestagswahl nach dem alten Bundeswahlgesetz haben könnte – hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Interview des Hamburger Abendblatts mit dem Vorsitzenden des Zweiten Senats und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, mit dem vom 11. April 2009:

Abendblatt: Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Änderung bis 2011 verlangt. Bundestagspräsident Lammert dringt darauf, dass die beanstandete Regelung der Überhangmandate noch vor der Bundestagswahl korrigiert wird. Hat er Ihre Unterstützung?

Voßkuhle: Wir sehen, dass eine Korrektur bei den Überhangmandaten schwierig [Hervorhebung durch den Verf.] ist. Daher haben wir dem Gesetzgeber eine längere Frist eingeräumt. Gleichwohl wären wir selbstverständlich dankbar, wenn die Bundestagswahl auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Wahlrechts stattfinden würde.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 14:03 Uhr:   

Natürlich wäre es möglich, für diese verglichen mit anderen Gesetzgebungsfeldern (wie z.B. Steuerrecht) überschaubare Materie schnell eine Lösung zu finden - auch jetzt noch. Das ist nur eine Frage des Willens. CDU/CSU und FDP wollen keine schnelle Änderung, die SPD ist nach meinem Eindruck auch nicht so richtig engagiert.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 17:14 Uhr:   

@ Matthias Cantow

Wenn etwas schon für einen Verfassungsrichter "schwierig" umzusetzen ist, heißt das für mich, daß es für die Parlamentarier - die ja zum großen Teil nicht promovierte Juristen mit dem Arbeitsschwerpunkt Verfassungsrecht sind - kauzm möglich ist. Jedenfalls muß man - jede Erklärung ist vom Empfängerhorizont auszulegen - davon ausgehen, daß diese Formulierung bei den Adressaten so ankommt.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 17:51 Uhr:   

Morgen findet dazu die Anhörung im Innenausschuss statt. Bei der Lösung sind sich die Sachverständigen weitgehend einig. Die Frage ist, ob man es für die Wahl 2009 will oder ob man lieber noch ein interessantes Abstimmungsexperiment mit negativem Stimmgewicht durchführt.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_20/
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Mai 2009 - 17:31 Uhr:   

Neues zum Thema: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-05/13818500-koelner-stadt-anzeiger-arbeitsgruppe-der-koalition-prueft-wahlrechtsreform-noch-vor-der-bundestagswahl-007.htm
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Mai 2009 - 18:48 Uhr:   

Zu den Sachverständigen bei der Anhörung im Innenausschuss gehörte auch Wilko Zicht

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl am 27. September ist unter Experten umstritten. Während sich in einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag die geladenen Sachverständigen mehrheitlich für eine Änderung noch vor dem Wahltag aussprachen, warb Professor Heinrich Lang von der Universität Rostock für eine umfassende Wahlrechtsreform "mit ruhiger Hand".
...
Professor Friedrich Pukelsheim vom Institut für Mathematik der Universität Augsburg argumentierte, nur bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfs könnten die Wähler so wählen, wie sie sich das vorher vorstellen. Auch Wilko Zicht von der Internetplattform "wahlrecht.de" befand, dass der Grünen-Entwurf "trotz gewisser Schwächen im Detail" so übernommen werden könne.

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_125/01.html

Innenausschuss
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_20/Stellungnahmen_SV/index.html
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. Mai 2009 - 20:51 Uhr:   

In Deutschland sind ja Listenverbindungen nicht vorgesehen, also jedenfalls bei Europa und Bundestagswahlen. Bei dieser Europawahl muss die CSU noh nicht zittern, und im Bundestag ist sie dank Grundmandatsklausel sicher vertreten, trotzdem: es ist abzusehen, dass die CSU im verlauf der nächsten Legislaturperioden Probleme bekommen wird, ins Europaparlament einzuziehen. Was meint ihr - wird es dann zu einer Fusion von CDU und CSU kommen, oder werden die Parteien versuchen Listenverbindungen auf Bundesebene zu verankern?
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 09. Mai 2009 - 22:05 Uhr:   

Spätestens seit der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Zusammenlegung der dortigen Kommunalwahlen mit der Europawahl gekippt hat, braucht sich die CSU um den Einzug in das Europaparlament nicht mehr sorgen, so dass es solche Überlegungen mit Blick auf die Europawahl erst einmal nicht geben wird. Für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes (dem Thema der Diskussion) oder eine Parteienfusion gibt es daher – aus diesem Grund – auch keine Notwendigkeit.
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albertk
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Mai 2009 - 19:53 Uhr:   

Ungeahnte Einigkeit zwischen Gysi und Schäuble! Heute gab es in der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Plädoyer von Wolfgang Schäuble für offene Listen (Kumulieren und Panaschieren) bei künftigen Bundestagswahlen. Schade, daß das jetzt kurz vor den Wahlen kommt - und eine Reform wohl erst mal auf die lange Bank geschoben wird. Folgt man einer Pressemeldung von Gregor Gysi, hat das die PDS schon 1997 gefordert.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Juni 2009 - 21:08 Uhr:   

Auch hier der Hinweis, dass trotz ausreichender Zeit die Unionsfraktion keine Änderung möchte und es – da sich die SPD an die im Koalitionsverrag vereinbarte Kooperation in solchen Fragen hält – folglich zu keiner Anpassung des Bundeswahlgesetzes kommt. Damit wird der nächste Bundestag im September 2009 nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 22. Juni 2009 - 20:20 Uhr:   

Auch hier wieder die Nachricht, dass SPD-Chef Franz Müntefering noch einmal in einem Brief an die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Horst Seehofer, die Änderung des verfassungswidrigen Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl anmahnt.
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 20:07 Uhr:   

Guten Abend,

nun ist ja die Gesetzesvorlage der Grünen Fraktion gescheitert, aber es war ja nicht so furchtbar überraschend. Schließlich war die Vorlage ja so gestaltet, dass sie die Lage der Grünen als Kleinpartei ohne Chancen auf Überhangmandate verbessert hätte.

Die Verabschiedung eines verfassungskonformen Wahlgesetzes wäre doch viel wahrscheinlicher gewesen, wenn die Vorlage die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Überhangmandaten nicht verringert hätte.

Seltsamer Weise ist auch die Debatte hier völlig auf die Überhangmandate fixiert, dabei gäbe es ja durchaus Regelungen mit Überhangmandaten ohne negatives Stimmgewicht.

Mein persönlicher Verdacht ist ja, dass die Diskussion hier von Proporzfetischisten geprägt ist, die - ähnlich den Grünen - die Gunst der Stunde nutzen wollen und partout zwei Themen miteinander vermischen, die nicht unbedingt vermischt werden müssen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 20:17 Uhr:   

Naja, zuerstmal würde ich bestreiten dass die kleinen Parteien nicht von dem bisherigen Wahlgesetz profitieren können, denn die "Zweitstimmenkampagne" wurde dadurch ja erst ermöglicht.

Und dann kann ich deine Kritik nicht ganz verstehen, soweit ich es sehe wird jedes Verfassungskonforme Gesetz den Grünen Vorteile zum derzeitigen Gesetz bieten. Wenn es Ausgleichsmandate gibt würden auch die Grünen welche bekommen. Also würde das derzeitige, unfaire System, dass Parteien weniger Sitze haben als ihnen nach (Zweit-)Stimmen zusteht, geändert. Ausserdem glaube ich nicht dass der Gesetzesentwurf abgelehnt wurde, weil er den Grünen genutzt hätte - er wurde eher deshalb nciht geändert, weil er Schwarz/Gelb geschadet hätte. Aber das hat nichts mit DIESEM Entwurf zu tun, sondern gilt für in meinen Augen JEDEN Entwurf.
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 20:42 Uhr:   

Guten Abend Wahlticker,

nun ja, das mit den Zweitstimmenkampagnen hat eine gewisse Stichhaltigkeit.

Es ist aber keineswegs so, dass JEDER verfassungskonforme Entwurf Schwarz/Gelb geschadet hätte, sondern durchaus speziell DIESER, auch wenn es noch andere gibt, die Schwarz/ Gelb auch geschadet hätten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 20:46 Uhr:   

@Clovis
Von einem Grabenwahlsystem abgesehen, welche andere Änderung hätte die Vorteile die Schwarz-Gelb für sich erhofft aufrechterhalten und wäre trotzdem Verfassungskonform gewesen?
Ein Grabenwahlsystem hätte die Vorteile für die Union weiter verstärtk. Da hätte nichtmal die FDP ein Interesse daran gehabt.
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 21:14 Uhr:   

Lars Titjen,

zum Beispiel, wenn man die Mandate einer Landesliste nach der automatischen Methode ermittelt, also ungefähr so: Vor der Wahl wird eine Zweitstimmenanzahl festgelegt, für die es ein Listenmandat gibt. Man kann dann auch noch so runden, dass für mehr als die Hälfte an Reststimmen noch eines dazu kommt.

Die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate, wie auch die Anzahl der Bundestagssitze insgesamt, hinge dann natürlich von der Wahlbeteiligung ab.

Die Idee ähnelt ein wenig dem Vorschlag P. Wälchlis weiter oben, nur dass er negatives Stimmgewicht sicher beseitigt und das sogar bei hoher Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Überhangmandaten. Nähme man z.B. als Stimmenanzahl ungefähr den Bruch Wahlberechtigte/600 dann gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich mehr Überhangmandate als jetzt und ca. 300*Wahlbeteiligung + 300 Mandate insgesamt (Hab ich jetzt nur mal so geschätzt).

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 21:27 Uhr:   

@Clovis
Eine Steigerung der Überhangsmandate wäre (ohne Ausgleichsmandate) verfassungsrechtlich kritisch. Deshalb wäre es nicht trivial ein solches Wahlsystem so auszugestalten, dass es zulässig wäre. Auch in den 16 Bundesländern getrennt zu runden wäre nicht ganz unproblematisch.
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 21:37 Uhr:   

Lars Tietjen,

das Verfassungsgericht hat doch als Beispiel für ein verfassungsrechtlich einwandfreies Wahlrecht ein Grabenwahlrecht erwähnt, oder? Da gibt es mit Sicherheit 300 Überhangmandate.

Was sollte also an Überhangmandaten per se kritisch sein?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis

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