Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

CSU Fünfprozenthürde

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » CSU Fünfprozenthürde « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

thatsme
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. Juli 2009 - 19:21 Uhr:   

Hallo,
muss die CSU bei der Bundestagswahl deutschlandweit die Fünfprozenthürde (wie bei der Europawahl) schaffen?

Mfg
 Link zu diesem Beitrag

Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 26. Juli 2009 - 19:59 Uhr:   

Jein. Entweder das, oder sie muss drei Direktmandate gewinnen. Letzteres ist sehr wahrscheinlich, da die CSU bei den letzten Bundestagswahlen stets extrem viele Direktmandate gewinnen konnte (Bei der letzten Wahl alle bus auf einen einzigen der an die SPD ging). Daher ist die 5%-Hürde bei der BTW für die CSU fast vernachlässigbar.
 Link zu diesem Beitrag

Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. Juli 2009 - 20:02 Uhr:   

Hallo!

Ja, denn sie ist keine Partei einer nationalen Minderheit. Allerdings könnte sie bei Verfehlen der 5%-Hürde immernoch aufgrund von mindestens 3 Direktmandaten einziehen. Da sie sich eh der CDU-Fraktion anschließen würden, gäbe es eh kein Problem vonwegen Fraktions- oder Gruppenstatus...

Cyrix
 Link zu diesem Beitrag

Bayer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 27. Juli 2009 - 00:52 Uhr:   

Wird aber Zeit, dass wir Bayern als nationale Minderheit anerkannt werden
 Link zu diesem Beitrag

thatsme
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juli 2009 - 14:57 Uhr:   

Okay, an die Direktmandate hatte ich gar nicht gedacht. Danke für die Antworten :-)

Aber um die nationalen Minderheiten nochmals aufzugreifen: Ich dachte, diese Regelung gelte nur in einzelnen Bundesländern (Schleswig-Holstein). Gilt diese Ausnahme der 5%-Klausel für Minderheiten auch auf Bundesebene?

Gruß
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juli 2009 - 17:46 Uhr:   

@thatsme
Auch auf Bundesebene gibt es entsprechende Regelungen.

Vgl. § 6 Abs. 6, Satz 2 Bundeswahlgesetz nimmt Parteien nationaler Minderheiten von der 5%-Klausel aus. Daneben müssen sie auch keine Unterstütungsunterschriften vorlegen (vgl. § 20, Abs.2 und § 27 Abs. 1 BWahlG).
 Link zu diesem Beitrag

thatsme
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 12:46 Uhr:   

Gibt es Parteien nationaler Minderheiten, die dieses Recht bundesweit nutzen? Wenn nein, warum nicht?
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 12:53 Uhr:   

Bundesweit ginge das auch nicht, aber es wird auch bei dieser Wahl keine solche Landesliste geben. Der SSW hat sich gegen ein Antreten bei dieser Bundestagswahl 2009 entschieden (siehe die verlinkten Pressemitteilungen), die Chance auf ein Mandat wäre – vor allem mit der nun parallel stattfindenden Landtagswahl – sehr groß gewesen.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 14:25 Uhr:   

("Vgl. § 6 Abs. 6, Satz 2 Bundeswahlgesetz nimmt Parteien nationaler Minderheiten von der 5%-Klausel aus.")

Wer könnte sich eigentlich darauf berufen, nationale Minderheit zu sein? Muss das in einer Landesverfassung anerkannt sein?

Wären etwa Parteien, die sich für Aussiedler oder gar "Ossis" einsetzen, als Minderheitenparteien zu akzeptieren?
 Link zu diesem Beitrag

hmpf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. August 2009 - 18:51 Uhr:   

Folgende Kriterien müssen zur Bestimmung als „nationale Minderheit“ in Deutschland erfüllt sein:
1. Die Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige;
2. Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur
und Geschichte, also durch eine eigene Identität;
3. Sie wollen diese Identität bewahren;
4. Sie sind traditionell in Deutschland heimisch;
5. Sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/040/1404045.pdf
 Link zu diesem Beitrag

Zufallsbesucher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. August 2009 - 22:27 Uhr:   

Eine "Türkenpartei" ginge also nicht als Minderheitenpartei (oder sind 50 Jahre schon traditionell?), abgesehen davon, dass eine solche Partei, vermute ich jetzt mal, auch so reinkommen würde.

Was mich zur Frage bringt, wieso es denn gar keine Türken- oder sonstige Ausländerpartei gibt? Sind die Türken dazu intern zu sehr "zerstritten" im Sinne von linke Türken, rechte Türken, gläubige Türken usw. kommen da nicht zusammen?!
 Link zu diesem Beitrag

Zufallsbesucher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. August 2009 - 22:30 Uhr:   

gemeint sind natürlich deutsche Staatsbürger und demnach Wahlberechtigung mit Migrationshintergrund, wie man so schön sagt...
 Link zu diesem Beitrag

silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. August 2009 - 23:55 Uhr:   

Wie könnte denn ein Programm aussehen einer "Türkenpartei", die speziell diese Gruppe der deutschen Staatsbürger mit türkischen Hintergrund anspricht?
 Link zu diesem Beitrag

CH
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 09:43 Uhr:   

Eine andere Frage zu Parteien nationaler Minderheiten. Diese sind ja nicht nur von der
5-%-Sperrklausel befreit, sondern auch von der Notwendigkeit, Unterstützungsunterschriften beizubringen. Eigentlich müßte letzteres doch nur in den Bundesländern gelten, in denen die oben genannten "angestammten Siedlungsgebiete" liegen. Oder kann der SSW oder die Wendische Volkspartei auch ohne U-Unterschriften in Bayern oder Ba-Wü Landeslisten einreichen?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2009 - 11:22 Uhr:   

"Oder kann der SSW oder die Wendische Volkspartei auch ohne U-Unterschriften in Bayern oder Ba-Wü Landeslisten einreichen?"
Theoretisch kann der SSW auch in Bayern kandidieren ohne Unterstützungsunterschriften. Er bräuchte dann natürlich dort organisierte Mitglieder, aber drei reichten schon für eine Mitgliederversammlung zur Aufstellung einer Landesliste. Wiederum mindestens drei Vorstandsmitglieder müssen den Wahlvorschlag unterzeichnen. Theoretisch könnte also ein Landesverband mit nur dei Mitgliedern einen gültigen Wahlvorschlag einreichen.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite