Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 02. Mai 2009

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Reform des Bundeswahlgesetzes » Archiv bis 02. Mai 2009 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 17:32 Uhr:   

@mma:
Wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du bemerkt, daß ich schrieb, daß Neuwahlenb überhaupt nicht ausgeschlossen werden sollten. Nur die darauf folgende Wahl sollte dann erst wieder zu einem der "Standardtermine" stattfinden. Davon abgesehen: Wir sehen an Kommunalwahlen, daß es sehr wohl möglich ist, auch größere Gemeinwesen (München ist einwohnerstärker als so manches Bundesland) ohne eindeutige Mehrheiten zu regieren und sogar sinnvolle Ratsbeschlüsse zustande zu bekommen.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 17:48 Uhr:   

Wenn vorzeitige Neuwahlen nicht ausgeschlossen werden und dann doch wieder zu einem Standardtermin zurückgekerht werden muss,
wie soll dann die Wahlperiode aussehen?
Wer stellt sich für so eine kurze Zeit zur Verfügung, als Abgeordneter oder auch als Ministerpräsident?
Wie funktioniert die Einarbeitungsphase, wenn nach deren Ende dann schon wieder der Vorhang fällt?

Was ist überhaupt dadurch gewonnen, wenn eigentlich vorgegeben ist, dass der Rhythmus der Bundespolitik nur zu ganz wenigen Terminen durch Landtagswahlen gestört werden darf,
und nun durch vorzeitige Wahlen - die man ja auch bewusst herbeiführen kann, um etwa einen Stimmungstest zu machen - dann doch wieder Wahlkampfatmosphäre herrscht?
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 17:52 Uhr:   

@mma: Nein, die wird dann verlängert (zum Ausgleich für die vorher verkürzte Periode). Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 18:16 Uhr:   

@Norddeutscher
Stellen Sie sich vor:
Sie sind Ministerpräsident und Ihnen steht zu einem ungüsntigen Termin 2010 eine Wahl des Landtags bevor, dessen Periode bis 2015 läuft. Wenn Sie schon 2009 eine Krise herbeiführen, können Sie dann schon wählen lassen und dann haben Sie anschließend 6 Jahre Ruhe ...
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. September 2008 - 18:51 Uhr:   

"Standardtermine" für Wahlen ist ohnehin ein Scheingefecht. Was man vielleicht realistischerweise erreichen kann, ist eine freiweillige Koordination der Termine, dass man anstehende Wahlen oder ggf. Abstimmungen auf einen Termin legt, zu dem auch im Bund oder in andern Ländern Wahlen stattfinden. Das wird z. B. in den USA gemacht, teilweise auch in der Schweiz.
Eine wie auch immer geartete gesetzliche Vorschrift ist nicht zulässig; dazu müsste das Grundgesetz geändert werden.
Eine Grundgesetzänderung bedarf bekanntlich auch einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen des Bundesrates. Ob die Länderregierungen einer wie auch immer gearteten bundesweiten Pflicht zu koordinierten Terminen zustimmen werden, steht in den Sternen. Persönlich glaube ich nicht an eine solche Zustimmung.
Weiter stellt sich auch die Frage, ob gegen einen solchen Beschluss das Verfassungsgericht angerufen würde; ich vermute, dass dies ziemlich sicher geschehen würde. Dabei würde vermutlich das Föderalsimus-Prinzip nach GG 79 eingeklagt - und damit könnte eine solche Regelung durchaus unvereinbar sein, weil die Länder an sich Organisationsautonomie haben, namentlich eine eigene Verfassung erlassen können (müssen). Einem Land bestimmte Termine vorzuschreiben in Angelegenheiten, die seine interne Politik betreffen und nicht z. B. auch auf den Bund unmittelbar wirken, greift ziemlich offensichtlich in deren Autonomie ein.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass solche Überlegungen der FDP unbekannt sein sollten. Sie müsste eigentlich wissen, dass sie mit einfacher Gesetzgebungsmehrheit so etwas nicht erreichen kann; auch das zu lösende "Problem" ist nicht offensichtlich und daher natürlich auch der denkbare Gewinn einer solchen "Lösung" eines möglicherweise gar nicht vorhandenen "Problems". Somit sieht es sehr verdächtig nach reiner Schaumschlägerei aus, zumal es im Bundeswahlgesetz offensichtlich dringlichere Probleme zu lösen gibt.
 Link zu diesem Beitrag

albertk
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 28. März 2009 - 18:38 Uhr:   

Was ist jetzt eigentlich aus dem Verbesserungsvorschlag der Grünen zum Bundestagswahlrecht geworden? Auf der Webseite dieses Forums las ich, daß der Vorschlag Anfang März in den Bundestag gebracht wurde, aber ich fand bisher keine aktuelleren Beiträge dazu.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 28. März 2009 - 19:26 Uhr:   

An Ausschuß überwiesen.

Plenarprotokoll:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16208.pdf#P.22498
 Link zu diesem Beitrag

albertk
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 09:31 Uhr:   

Vielen Dank für den Link zum Plenarprotokoll!

Die Grünen haben den Vorschlag viel zu spät vorgelegt. Der Vorschlag bedeutet eine weitgehende Abschaffung der bisherigen Überhangmandate, besser gesagt, also eher eine proportionale Mandatsverteilung.

Die kurze Debatte im Bundestag war wie zu erwarten, CDU/CSU und FDP spielen auf Zeit; Grüne und Linke sind für die Reform, die SPD merkt allmählich, daß sie sich ihr anschließen müßte.

CDU/CSU und FDP spielen auf Zeit, weil sie mit dem bisherigen Gesetz die kommende Bundestagswahl eher gewinnen können, auch wenn es knapp ausgeht. 1994 kam es ja schon einmal zu einer CDU/CSU/FDP-Mehrheit - rein aufgrund von Überhangmandanten.

Wie kommt sowas? Die Wähler der FDP wählen seit den 80er Jahren in der Regel zur Hälfte Direktkandidaten der CDU/CSU. Die Wähler von Linken und Grünen aber zu einem weitaus kleineren Teil SPD.
Daher ist nach allen bisher vorliegenden Umfragen ein Riesenvorsprung der Erststimen der CDU/CSU vor der SPD zu erwarten. Die CDU/CSU könnte von den 299 Direktmandaten rund 240 Sitze gewinnen - so auch schon vor Monaten bei election.de nachzulesen. Das sind schon 40% der Mandate, auch wenn sie nach Zweitstimmen sicher unter 40% bleiben dürfte. Ich kenne zumindest keine Umfrage aus den letzten Jahren, wo die CDU/CSU bei einer Bundestagswahl über 40% kam. 40% der Direktmandate bedeuten aber nach dem bisherigen Bundestagswahlrecht garantiert jede Menge CDU/CSU-Überhangmandate.
Schaut man sich die bisherigen Überhangmandate bei allen Bundestagswahlen an, hatten außer in einem Fall immer nur CDU/CSU und SPD Überhangmandate. Kleinere Parteien wie FDP, Grüne und Linke sind hier also proportional immer benachteiligt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar eine Reform angemahnt, aber den Zeitraumen so weit veranschlagt, daß wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr entschieden wird.

Eine Mehrheit für eine Reform wäre rein rechnerisch möglich, nun hängt alles an raschen Entscheidungen und vor allem an der SPD.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 11:48 Uhr:   

Im Mai soll eine Expertenanhörung stattfinden. In der Plenardebatte wurde ja fleissig am Thema vorbeigeredet.
In kann mir kaum vorstellen, daß jemand die Wähler und Wahlkämpfer in eine Situation bringen will, bei der es besser für eine Partei ist, Stimmen nicht zu bekommen. Und daß es in Sachsen und Baden-Württemberg Überhangmandate (und damit negative Stimmgewichte) der CDU geben wird, dürfte ziemlich sicher sein.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 20:14 Uhr:   

"In kann mir kaum vorstellen, daß jemand die Wähler und Wahlkämpfer in eine Situation bringen will, bei der es besser für eine Partei ist, Stimmen nicht zu bekommen."

Das ist wahrscheinlich nicht der entscheidende Punkt für die Parteien. Offensichtlich sehen sie die Frage doch vor allem instrumentell (Cui bono ?).

1994 bekam die CDU 12 und die SPD 4 Überhangmandate, so stieg die schwarz-gelbe Mehrheit von nur zwei auf 10 Sitze. Die SPD-Landesregierung in Niedersachsen unter Gerhard S. klagte vor dem BVerfG, die Grünen brachten 1996 einen Gesetzentwurf zur internen Kompensation ein. 1998 bekam die SPD 13 Überhangmandate und alle anderen Parteien keins. Der Reformeifer von Rot-Grün in dieser Frage erlosch schlagartig. Obwohl Schröder, der ja in der vorherigen Legislaturperiode dagegen geklagt hatte, und die Grünen jetzt eine Änderung hätten durchsetzen können, rührte sich die ganzen sieben rot-grünen Regierungsjahre in dieser Frage gar nichts. Der Grund war offensichtlich der, daß eine Reform der SPD geschadet hätte.
Jetzt ist eher das Gegenteil zu erwarten und gerade auch deshalb sind Union und FDP jetzt auf der Bremse, Gisela Piltz hat es ja in ihrer ansonsten reichlich nichtssagenden Rede durch die Blume gesagt. Die SPD sieht es ebenfalls vor allem unter dem Nutzen-Gesichtspunkt: interne Kompensation ja - aber es darf bloß nicht der CSU nutzen. CSU-Überhänge mit CDU-Mandaten zu verechnen, das ist abenteuerlicher Humbug und zudem natürlich verfassungswidrig. Da die SPD nach Benneters Worten ja auch keine Ausgleichsmandate will, dann bliebe für die SPD logisch als Lösung nur übrig, externe Überhangmandate zu streichen. Das Verhalten der SPD wird entscheidend sein.
 Link zu diesem Beitrag

albertk
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 21:40 Uhr:   

Generell gehört das bisherige System geändert. Alle paar Jahrzehnte gab es immer wieder Umfragen, bei denen sich herausstellte, daß nur rund ein Drittel der Bevölkerung das Zwei-Stimmen-System überhaupt verstand!
Aber Vorschläge - selbst für behutsamste Verbesserungen - gab es hier in diesem Forum genug. Wahrscheinlich muß erst eine Bundestagswahl 2009 uns eine CDU/CSU/FDP Mehrheit bescheren, die auf einer Unzahl von Überhangmandaten besteht, ehe manche Politiker aufwachen. Glaubt die SPD im Ernst ihr Schröder-Bonus-Ergebnis von 1998 wiederholen zu können?

Der Abgeordnete Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte in der Bundestagsdebatte zur Reform des Bundestagswahlrechts (nachzulesen unter obengenanntem Link zum Plenarprotokoll):
"Wir sind bereit, über alles zu reden. Aber die Neuregelung muss bis April im Bundesgesetzblatt stehen, wenn wir im September ein Bundeswahlgesetz, das über jeden Zweifel erhaben ist, haben wollen."
Wann endet denn die Sitzungsperiode?
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 21:48 Uhr:   

Wann endet denn die Sitzungsperiode?

Die letzte Sitzung ist für den 3. Juli 2009 vorgesehen, die Wahlperiode endet aber erst mit der Konstituierung des 17. Bundestages (spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl am 27. September 2009).
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 21:54 Uhr:   

Aber die Neuregelung muss bis April im Bundesgesetzblatt stehen, wenn wir im September ein Bundeswahlgesetz, das über jeden Zweifel erhaben ist, haben wollen.

Volker Beck wird sich auf diese Passage des Karlsruher Urteils vom 3. Juli 2008 bezogen haben. Je nach Art der Korrektur des Bundeswahlgesetzes sind aber auch Last-Minute-Änderungen möglich (und sinnvoll).
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 31. März 2009 - 14:55 Uhr:   

Nur mal ganz dumm gefragt:
Wenn man die Wahl hat zwischen auf die lange Bank Schieben und Schnellschuss mit Tendenz zum Rohrkrepierer, aber die nächste Wahl schon ansteht - warum hat man nicht einfach erwogen, für die nächste Legislatur den Anteil der Direktmandate zu senken, z. B. zu halbieren?

Mir ist klar, dass dies keine echte Lösung des Problems darstellt, aber das hätte sich doch verhältnismässig rasch und billig machen lassen und würde zumindest das Risiko von Überhangmandaten erheblich mindern.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 31. März 2009 - 17:34 Uhr:   

@Philipp Waelchli

Dann müßte man alle Wahlkreise neu zuschneiden, und das zu einen Zeitpunkt, wo schon Kandidaten nominiert werden.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 31. März 2009 - 22:46 Uhr:   

Tja, ein entscheidendes Wörtlein überlesen: "hat" - nämlich 2008, als das Urteil verkündet wurde und somit auch das Problem bekannt war, das 2009 mit Sicherheit eintreten würde.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 31. März 2009 - 23:09 Uhr:   

Auch das wäre nicht mehr möglich gewesen, siehe § 21 Bundeswahlgesetz (Aufstellung von Parteibewerbern):

[..]

(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlen dürfen frühestens 32 Monate, für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden; dies gilt nicht, wenn die Wahlperiode vorzeitig endet.

[...]


Die konstituierende Sitzung des 16. Deutschen Bundestags war am 18. Oktober 2005, die Wahl der Bewerber war ab dem 19. Juni 2008 möglich. Die Verkündung des Urteils war aber erst am 3. Juli 2008 (das Wort erst beziehe ich hier nicht nur auf den Tag und den Monat, denn dann hätte es noch mehr Möglichkeiten zur Schaffung eines verfassungsgemäßen Bundestagswahlrechts gegeben, wobei ich die Chancen für eine Wahlkreisreduzierung als sehr gering angesehen hätte, aber es wäre eine mögliche Lösung gewesen).
 Link zu diesem Beitrag

Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. April 2009 - 21:33 Uhr:   

Die SPD will (laut Deutschlandfunk) das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 ändern. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, kündigte heute an, dass seine Partei noch im Mai ein Gesetz zur Vermeidung von Überhangmandaten in den Bundestag einbringen werde.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. April 2009 - 22:10 Uhr:   

@Taugenichts
Von einem eigenen Gesetzentwurf ist nicht die Rede.

http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE53L0CC20090422

Eine Änderung vor der Wahl könnte die SPD nur gegen den Koalitionspartner durchsetzen, ebenso wie die zugleich angekündigte Börsenumsatzsteuer. Oppermann hat aber keinerlei Andeutung in Richtung einer faktischer Koalitionsaufkündigung gemacht, dafür ist er als Parl. Geschäftsführer auch nicht "zuständig".

Zitat aus der Reuters-Meldung:
"Die Reformvorstellungen der SPD hätten den gleichen Ansatz wie der Entwurf der Grünen, sagte Oppermann. Demnach würden Überhangmandate künftig von der Zahl der Mandate abgezogen, die auf die Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis verteilt werden."
Oppermann ist wohl minderbemittelt. Das, was er da will, schaffte Überhangmandate und negatives Stimmgewicht nicht nur nicht ab, sondern verschärfte ihre Wirkung sogar und hat gar nichts mit interner Kompensation zu tun, wie sie die Grünen wollen. Grüne und Linkspartei würden da nicht mitmachen (FDP auch nicht), da es ihnen schadete.

Die Aussagen von Oppermann sind nicht sonderlich ernst zu nehmen. Mal sehen, ob sich höhere SPD-Chargen zum Thema äußern.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 02. Mai 2009 - 21:30 Uhr:   

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: man müsste doch - wenn ich das richtig verstehe - nur den Vorschlag von Puckelsheimer berücksichtigen und - so viel ich weiß, nur einen Satz im Bundeswahlgesetz ändern. Kann das denn so schwer sein, dass die Parteien dies vor der Bundestagswahl 2009 nicht hinbekommen und lieber den neuen Bundestag nach einem beanstandeten alten Wahlrecht wählen lassen?

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite