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Wurde der Bundestag 1990 vorzeitig au...

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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 11. Juli 2009 - 21:34 Uhr:   

In einem Bundestagswahlquiz auf www.welt-online.de wird behauptet, die Wahlperiode 1987-1990 sei nicht regulär zu Ende geführt und wegen der Deutschen Einheit vorzeitig gewählt worden. Der Wahltermin im Dezember 1990 fand doch nach Ablauf der regulären Legislaturperiode 1987-1990 statt, da die Wahl 1987 im Januar des Jahres stattfand. Vorzeitig wurde der Bundestag doch nur 1972, 1983 und 2005 aufgelöst. Oder ist dies falsch?
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silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 02:33 Uhr:   

Das höre ich ja zum ersten Mal. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es eine Bundestagssitzung dort gab, wo sich der Bundestag aufgelöst hat, denn das muss er ja offiziell beschließen. Mir ist da nichts in Erinnerung. (Im Übrigen glaube ich, dass die CDU das nicht mitgemacht hätte, denn die Wiederwahl Kohls war meines Wissens damals extrem unsicher)
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 08:00 Uhr:   

Der Bundestag kann sich ja garnicht selber auflösen. Möglicher Wahlzeitraum war damals 25.11.1990-13.1.1991.

Es war 1990 ein regulärer Wahltermin.

Es gab allerdings abweichende Fristen für die Wahl 1990. Diese waren wegen des Urteils des Verfassunfsberichts nötig.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juli 2009 - 13:38 Uhr:   

@Bernhard Nowak

Das ist halt wieder mal ein Fall, der deutlich macht, daß man der Presse nicht alles glauben sollte ...
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 26. Oktober 2012 - 22:19 Uhr:   

Soweit ich mich erinnere, war schon Anfang 1989 zwischen den Parteien Konsens, den 12. Bundestag am 2. Dezember 1990 wählen zu lassen. Ich erinnere mich an Berichte im DLF von Schnee und Eis am 25. Januar 1987, sogar von tödlichen Unfällen von Wählern bei den Wegen von und zur Urne. Das mag die Entscheidung befördert haben, die Wahl schrittweise wieder in den Herbst zurückzuverlegen.
Die Einheit hat sich dann zeitlich der Wahlperiode gut angepasst :-)

Anders war es beim Berliner Abgeordnetenhaus. Das war am 29.1. 1989 gewählt worden (wobei erstmals die Republikaner in ein Landesparlament eingezogen waren)und hat sich dann für eine Gesamt-Berliner Neuwahl, die auch am 2. Dezember 1990 stattfand, wieder aufgelöst, genauso wie die am 6. Mai 1990 gewählte Ost-Berliner Stadtverordnetenversammlung.
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Norbert
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 00:02 Uhr:   

War man sich nicht schon 1983 einig, die Wahltermine schrittweise in den Herbst zurückzuziehen, weil die Termine im Winter wegen Weihnachten und Fasching als ungünstig angesehen wurden?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 09:07 Uhr:   

Meiner Erinnerung nach ja, aber die Witterung vor der Wahl 1987 könnte das forciert haben. Die Presse hat damals über witterungsbedingte Nachwahlen spekuliert (der Spiegel zitiert Hamburger Morgenpost und Bild). Wobei der Schnee am Wahltag fast weg war. In Hamburg (Flughafen) waren es um 7:30 MEZ noch 2 cm bei 3,2 °C nach Regen an den Vortagen. Siehe auch hier.
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Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 12:00 Uhr:   

Moin,
nach meiner Kenntnis gab es keine Auflösung, diese ist ja nach GG an strenge Regeln (Gescheiterte Vertrauensfrage, so 1972, 1982 und 2005) gebunden. Man hat nur den Zeitrahmen nutzen wollen, um wieder in den Herbst als Wahltermin zu kommen, das ging durch den Zwischenschritt mit der Wahlen am 2. Dezember 1990 und am 16. Oktober 1994. Der 11. Bundestag (Wahlperiode 1987 bis 1990) erfuhr aber eine Besonderheit, zu den ursprünglich 497 gewählten Abgeordneten kamen 22 Abgeordnete aus Berlin am 8. Juni 1990 und von der DDR-Volkskammer am 3. Oktober 1990 noch 144 Abgeordnete hinzu. Damit war eine vorzeitige Neuwahl, wie Nikolaus Krause es schon ansprach, nicht erforderlich. Der Bundestag wurde deswegen also auch nicht aufgelöst.

Die erste Sitzung des erweiterten Bundestags fand am 4.10. statt und zwar im Reichstagsgebäude in Berlin (Plenarprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/11/11228.pdf) mit Vereidigung der neuen Minister, das Kabinett wurde zur Eingliederung von DDR-Politikern umgebildet.

Quellen: Wikipedia und Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) des Bundestags

Beste Grüße
Grabert

(Beitrag nachträglich am 27., Oktober. 2012 von Grabert editiert)
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 12:58 Uhr:   

Die 22 Berliner Abgeordneten kamen nicht am 8. Juni 1990 dazu, sondern wurden am 25. Januar 1987 in einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses von diesem gewählt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 13:20 Uhr:   

Allerdings haben die Berliner Abgeordneten erst ab 8. Juni 1990 volles Stimmrecht gehabt. Siehe dazu hier.
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Stefan Grabert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 13:37 Uhr:   

Moin,
sorry, ich hätte es vielleicht nur deutlicher formulieren müssen. Aber immerhin dürfte die Frage nach der Auflösung nun hinreichend geklärt sein, nur noch ein Nachsatz zu Norddeutscher. Ja, die Journalisten arbeiten bei solchen Details oft schlampig, um ihre Artikel fertig zu bekommen. Man sieht allerding auch, wie lange wir hier auf dem Thema herum kauen.

Beste Grüße
Grabert
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 15:12 Uhr:   

Eine Wahl die frühestens 46 Monate nach der vorherigen stattfindet, ist gemäß Art. 39 (1) GG im Rahmen des Spielraums für eine reguläre Wahl - sie ist eben nicht vorgezogen.
Es gab auch 1990 keinen formellen Auflösungsbeschluss - man hat sich nur innerhalb des Spielraums auf einen frühen Termin geeinigt. Anschließend ist der Termin übrigens über Mitte Oktober 94 auf Ende September 98 vorgerutscht! Kohls Vertrauensfrage nach der Ablösung Schmidts hatte den Termin ursprünglich mal auf Anfang März gelegt. Die 4 Nur-Kohl-Legistlaturperioden sind von regulären 16 Jahren aufgrund von Art. 39 (1) also auf 15,5 Jahre geschrumpft (Kohl war trotzdem 16 Jahre Kanzler, weil er zum Zeitpunkt der Wahl 83 ja schon einige Monate im Amt war).
Aktuell wird nur deshalb nicht mehr innerhalb des Spielraums verkürzt, weil die Sommerferien im Weg sind.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 15:38 Uhr:   

"Aktuell wird nur deshalb nicht mehr innerhalb des Spielraums verkürzt, weil die Sommerferien im Weg sind."

Das ist Unsinn. Deine Behauptung beinhaltet ja die Aussage, dass ohne Sommerferien die Wahlen immer weiter nach vorne rutschen würden. Dies wollte aber ohnehin niemand, sondern die Bundestagswahlen sollten Stück für Stück wieder in den September gerückt werden (wofür man die Zwischenschritte Januar 1987, Dezember 1990 und Oktober 1994 brauchte). Als dieses Ziel erreicht war, gab es schlicht und ergreifend keinen Grund mehr für eine weitere Vorverlegung.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 15:54 Uhr:   

@Norddeutscher
Ich habe weder behauptet, dass die Nutzung des Spielraums zwangsläufig ist, noch habe ich verneint, dass es einen Plan gab, die Wahlen langfristig in den September zu verlegen.
Persönlich habe ich von so einem Plan nie gehört, aber würde das auch nicht ausschließen. Gäbe es heutzutage aber die Idee, der Mai wäre ein toller Wahlmonat, so wäre diese Verschiebungsmethode nicht geeignet, weil dann mindestens eine Wahl in die Sommerferien fiele! Und aktuell werden eben relativ späte Wahltermine innerhalb des grundgesetzlichen Zweitmonatsspielraum gewählt - würde man frühere Termine wählen, gäbe es einen öffentlichen Aufschrei: und das nicht, weil der September so ein toller Monat ist, sondern wegen der Sommerferien.
Die meisten politisch Handelnden, die an einer durchaus möglich Herbstwahlvereinbarung beteiligt gewesen sein könnten, sind übrigens eh inzwischen aus dem Bundestag ausgeschieden!
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 15:59 Uhr:   

@Jan W.

Du hast wörtlich geschrieben: "Aktuell wird nur deshalb nicht mehr innerhalb des Spielraums verkürzt, weil die Sommerferien im Weg sind."

Das "nur" stellt eindeuttig klar, dass Deiner Ansicht nach ausschließlich aufgrund der Sommerferien der Termin nicht weiter nach vorne verschoben wird. Damit hast Du implizit bestritten, dass es andere Gründe auch nur geben könnte, im September zu bleiben. Dies ist allerdings Unsinn und sich jetzt hier mit Ausflüchten herauswinden zu wollen, statt zuzugeben, dass man Quatsch geschrieben hat, ist allerdings ein schwaches Bild Deinerseits.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 16:24 Uhr:   

@Norddeutscher
Angenommen, Sie legen MdB oder Beamten im Innenministerium eine Liste mit allen Sonn- und Feiertagen, die unter Anwendung von Art. 39 (1) als Wahltage infrage kommen, vor und fragen sie, welche Termine sie als Wahltag gut oder weniger gut finden und welche indiskutabel - und warum - dann würde wohl eher die Lage in den Ferien kritisiert und nicht eine Herbstvereinbarung genannt.
Ich kann nicht beurteilen, ob es die mal gab - aber ich sehe nirgendwo Indizien, dass es eine solche Abmachung heute noch gibt.
Die gesamte Terminplanung für die vorgezogene Wahl 2005 (Wahltag NRW, erst 5 Wochen später die Vertrauensfrage, Köhler hat die Entscheidungsphase maximal ausgeschöpft) wurde in der Presse ausschließlich in Hinblick auf die Sommerferien disktutiert.
Ich sehe auch keine Indizien dafür, dass im Falle einer vorzeitigen Bundestagswahl im Mai ein bereits bestehender Deal wieder aktiv würde.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es eine natürliche Neigung zu Wahlen nach 46 Monaten gibt. Die Handelnden sind in ihrer Entscheidung recht frei, aber viele grundgesetzkonforme Termine sind aufgrund der Ferien einfach offensichtlich unpraktisch/untauglich.

Hauptaussage meines 15:12-Postings war aber vor allem nur: Der Wahltermin 1990 war regulär und viele andere Wahlen waren ebenfalls innerhalb des Spielraums leicht verfrüht, nur hier kippte eben auch gleich die Jahreszahl. Der Spielraum wurde übrigens auch schonmal bei der nicht-vorzeitigen Wahl '76 genutzt ...
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 16:59 Uhr:   

"Der Wahltermin 1990 war regulär und viele andere Wahlen waren ebenfalls innerhalb des Spielraums leicht verfrüht, nur hier kippte eben auch gleich die Jahreszahl."

Das ist doch aber nichts Neues und war im Endeffekt schon vor zwanzig Jahren bekannt, das hätten sie nicht wieder aufwärmen müssen, um dann durch die Verwendung des Wortes "nur" die von ihnen bisher überhaupt nicht belegte Aussage zu treffen, dass es keinen anderen Grund für eine Nichtweitervorverschiebung der Bundestagswahlen als die Sommerferien gebe. Wo ist der Beleg dafür. Ihre Auffassung, dass die Wahl 2005 - die ja gerade auf einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages beruhte und eben nicht aufgrund einer Nutzung der Spielräume bei einer regulären Wahl - beweist im Hinblick auf die von Ihnen durch die Wahl des Wortes "nur" behauptete Ausschließlichkeit des Grundes "Lage der Sommerferien" überhaupt nichts. Und dass es keine "Abmachung" gegen eine weitere Vorverlegung der Wahlen im Jahr gibt (die sehe ich auch nicht) ist ebenfalls kein Beweis dafür, dass Grund für das Verharren im September ausschließlich die Sommerferein sind. Vielmehr gibt es schlicht keinen sachlichen Grund für die Vorverlegung in den Sommer - jedenfalls ist mir kein öffentlich diskutierter Grund dafür bekannt - gibt. Die Abwesenheit eines Grundes für ein Tun ist jedenfalls noch kein Beweis dafür, dass ein Grund gegen das Tun auch der einzig mögliche ist, wie Sie durch das Verwenden des Wortes "nur" ausdrücklich behaupten.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 17:21 Uhr:   

@Norddeutscher
Was ist eigentlich Ihre Problem?
Aus Art. 39 (1) ergeben sich je nach Lage der Feiertage immer so ca. 8-10 potentielle Wahltage - davon ist keiner pauschal besser oder schlechter, weil er zum Beispiel eher 46 oder eher 48 Monate vor der vorherigen Wahl ist. Für die frühen Termine bedarf es also keiner Rechtfertigung, sie auszuwählen bedeutet auch keine Vorverlegung - sie sind nicht irregulär!
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/12/europawahl.html
In dieser Pressemitteilung ist folgender Weg beschrieben: alle GG-konformen Termine sind im Rennen, dann werden die Ferientermine gestrichen, zwei bleiben übrig, das Kabinett entscheidet über einen Vorschlag an den Bundespräsidenten.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 17:38 Uhr:   

@Jan W.

Ich habe nie behauptet, dass frühere Termine irregulär sind, Sie Unterstellen - wie Sie das hier leider häufig tun - anderen Dinge, die sie nicht gesagt haben. Ihr Problem ist, dass Sie durch Verwendung des Wortes "nur" eine Ausschließlichkeit des Grundes "Sommerferien" gegen ein weiteres Vorrücken des Wahltermins (natürlich im Rahmen des rechtlich Möglichen) postuliert haben, dass sie nicht belegen können und nun offenbar ein persönliches Problem damit haben, diesen Fehler einzugestehen. Wenn sie hingegen recht hätten, dann könnten Sie bestimmt Pläne vorlegen, nach denen die turnusmäßigen Wahlen (also nicht 2005) innerhalb des zulässigen Korridors im August oder Juli hätten stattfinden sollen und ausschließlich aufgrund der Sommerferien im September stattfinden mussten. Das werden sie nicht können, denn es hat solche Pläne nie gegeben, weil es weder im BMI noch bei den Parteien oder im Bundespräsidialamt je Pläne gegeben hat dies zu tun. Der September ist ja auch ein bequemer Termin, da der Straßenwahlkampf in einer Zeit stattfindet, die wettermäßig eher stabil und weder zu warm noch zu kalt ist (in Hamburg sind die Parteien eher fru0striert darüber, ständig im Januar/Februar am Infostand stehen zu müssen oder auch Plakate zu kleben). Natürlich bieten die Ferien auch einen - im Übrigen durchaus guten - Grund, die Wahlen nicht vorher stattfinden zu lassen, aber ihn als durch das Wort "nur" als ausschließlichen Grund zu überhöhen ist halt eine von Ihnen nicht bewiesene und wohl auch nicht zu beweisende Behauptung. Unmd ich hätte gerne eine Erklärung, warum sie diese Behauptung aufgestellt haben.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 18:43 Uhr:   

"Aktuell wird nur deshalb nicht mehr innerhalb des Spielraums verkürzt, weil die Sommerferien im Weg sind."

Nein, zurzeit gibt es praktisch keinen Spielraum für eine Verkürzung mehr, weil der genannte GG-Artikel nach 1994 geändert wurde: Bis dahin lag die Frist zur Neuwahl einen Monat früher (45-47 Monate; jetzt 46-48 Monate), die Legislaturperiode war also durchschnittlich einen Monat kürzer als die ziemlich genau 4 Jahre, die sie jetzt lang ist.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2012 - 20:08 Uhr:   

"Soweit ich mich erinnere, war schon Anfang 1989 zwischen den Parteien Konsens, den 12. Bundestag am 2. Dezember 1990 wählen zu lassen. Ich erinnere mich an Berichte im DLF von Schnee und Eis am 25. Januar 1987, sogar von tödlichen Unfällen von Wählern bei den Wegen von und zur Urne. Das mag die Entscheidung befördert haben, die Wahl schrittweise wieder in den Herbst zurückzuverlegen."
Nach meiner Erinnerung war Anfang 1989 der 9. Dezember 1990 als Wahltermin im Gespräch. Ich kann mich nicht an hartes Winterwetter am 25.1.87 erinnern. Hier im Rheinland hat man damit eh relativ wenig zu tun, umso mehr fällt dann aber auf, wenn es mal anders kommt. Erst nach der Bundestagswahl gab es dann im Februar 1987 sehr viel Schnee und im Norden extreme Kälte.

Nachdem die Wiedervereinigung absehbar war, war der Wahltermin dann aber sehr wohl umstritten. Die Union wollte schon am 14. Oktober wählen, die SPD war dagegen.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Oktober 2012 - 18:51 Uhr:   

@Holger91
Es gibt immer noch einen Spielraum von 2 Monaten - nur sind jetzt Ober- und Untergrenze verschoben!

@Norddeutscher
Welchen anderen Grund soll es denn geben, dass zum Beispiel die Bundestagswahl 2009 nicht am 19. August stattgefunden hat, wie es gemäß der verlinkten Pressemeldung durchaus möglich und grundgesetzkonform gewesen wäre? Werden hier andere Gründe bewusst und böswillig verschwiegen?
Natürlich gibt es bei vorzeitigen Parlamentsauflösungen gewisse Spielräume im Timing. Sowohl Kohl 1982/83 als auch Schröder 2005 haben den Antrag auf eine Vertrauensfrage mit einem gewissen zeitlichen Abstand zum Auslöser (Misstrauensvotum gg. Schmidt und Koalitionswechsel der FDP, Wahltag NRW) eingereicht - eine sofortige Vertrauensfrage wäre jeweils eine sauberere Lösung gewesen. Doch wollte Kohl sich einen kleinen Amtsbonus erarbeiten, Schröder war an dieselben Zeitplan (Abstimmung 2 Tage nach der Einreichung, 21 Prüfung durch den Bundespräsidenten, 60 Tage bis zur Wahl) gebunden. Die Wahl hätte bei sofortiger Vertrauensfrage spätestens am ersten Augustwochenende stattfinden müssen, eine schnellere Vorbereitung wäre kaum zu stemmen gewesen.

Übrigens ist auch hier der Entscheidungsprozess für die nächste Wahl nochmal zu finden ... http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/10/2012-10-12-regpk.html
Das Vorgehen ist wieder das gleiche: was erlaubt das GG, in Absprache mit den Ländern Termine in den Ferien streichen, aus dem Rest auswählen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Oktober 2012 - 19:19 Uhr:   

"Welchen anderen Grund soll es denn geben, dass zum Beispiel die Bundestagswahl 2009 nicht am 19. August stattgefunden hat, wie es gemäß der verlinkten Pressemeldung durchaus möglich und grundgesetzkonform gewesen wäre? Werden hier andere Gründe bewusst und böswillig verschwiegen? "

Habe ich doch schon genannt: Der September hat sich bewährt, weil dann der Wahlkampf durchgängig bei gemäßigter Witterung stattfindet. Sie tun so, in dem sie das Wort "nur" verwenden, als würde - wenn es nicht die Sommerferien gäbe - die Wahl zunächst im August, dann im Juli usw. stattfinden würde. Also haben Sie den Beleg zu bringen, dass wenn die Sommerferien kein Grund wären (natürlich sind auch einer unter mehreren) die Wahl praktisch gesetzmäßig dirt stattfinden würde. Wo ist der Beleg dafür, dass ohne die Sommerferien nicht an einem der beiden Wochenenden gewählt würde (das behaupten Sie nämlich durch die Verwendung des Wortes "nur" implizit).
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Oktober 2012 - 19:41 Uhr:   

@Norddeutscher
Wenn Sie sich am "nur" aufhängen, übersehen Sie das "aktuell" nicht. In einem Paralleluniversum ohne Sommerferien wäre ein Vorrutschen des Wahltermins auf z.B. Ende Mai/Anfang Juni überhaupt kein Problem, die witterungsabhängige Wahlkampfphase mit Plakaten und vollen Marktplätzen ab kurz nach Ostern würde funktionieren. Von frostgeschädigten Anhängern und Helfern im Europawahlkampf hab ich noch nie gehört.
Aktuell spielen Witterungsgründe bei der Auswahl GG-konformer Wahltermine sicherlich keine Rolle!
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 30. Oktober 2012 - 22:47 Uhr:   

@Jan W.:
Der Gesamtspielraum ist der gleiche, aber der Spielraum zur Verkürzung (unter 4 Jahre) ist jetzt deutlich geringer - bis 1994 war eine exakt vierjährige Amtszeit die maximale obere Schranke, jetzt ist sie (wenn die weiterhin 30 Tage bis zum Zusammentritt voll ausgenutzt werden) die "durchschnittliche" Länge - es gibt jetzt also fast genauso viel Spielraum zum Verlängern der Wahlperiode über 4 Jahre hinaus, wie zum Verkürzen.

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