
mic-music Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 11:07 Uhr: | |
Hallo. Wir sind eine kleine Gemeinde mit etwa 800 Einwohnern in Rheinland-Pfalz. Bei den vergangenen Kommunalwahlen hat sich kein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters gefunden. Eine Wahl durch die Bürger hat also nicht stattgefunden. Jetzt fällt nach der GemO dem neuen Gemeinderat die Aufgabe zu, einen neuen Bürgermeister zu wählen. Aber auch hier (die konstituierende Sitzung ist heute) zeichnet sich ab, dass sich niemand zur Wahl stellen wird. Meine Frage: Wie geht es dann weiter? Wird unsere Gemeinde dann von einer von der Verbandsgemeindeverwaltung eingesetzten Person aus der Verwaltung "zwangsverwaltet"? Oder bleibt der "Alt"-Bürgermeister weiterhin im Amt? Danke für jedwede Info! bis denn  |