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Beitrag |

Jens Müller
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 20:49 Uhr: | |
Was für Stifte sind vorgeschrieben? Hier in KA gab es teils Buntstifte, teils Bleistifte und teils Kugelschreiber. In einem Fall gab es sogar einen hellgelben Buntstift, der dann noch ausgewechselt(!) wurde ... |

F Koepp Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:08 Uhr: | |
Es gibt einen weiteren Beitrag hierzu weiter oben - ich sollte mit Bleifstift wählen, da habe ich dann aufs Wählen verzichtet. Das geschah in Unterschleißheim (BY)...scheint quer durchs Land zu gehen. Ich halte das für eine Katastrophe und einen Skandal. |

F Koepp Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:10 Uhr: | |
http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/wahlhandlung/010.html Wahlhandlung Ist die Verwendung von Bleistiften zur Kennzeichnung der Stimmzettel zulässig? Gemäß § 43 Absatz 2 Europawahlordnung soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereit liegen. Als Schreibstifte können Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen verwendet werden. Auch wenn ein nicht dokumentenechter Bleistift benutzt wird, begründet dies keinen Wahlfehler. Eine nachträgliche Manipulation ist schon deshalb nicht zu befürchten, weil die Wahlvorstände in der Regel mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt sind und dadurch eine gegenseitige Kontrolle erfolgt. Auch erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand öffentlich. Die Wahlberechtigten sind allerdings nicht verpflichtet mit dem bereitgelegten Stift den Stimmzettel auszufüllen, vielmehr kann auch ein eigener, mitgebrachter Stift benutzt werden. ©2014 Der Bundeswahlleiter |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014 - 22:27 Uhr: | |
Bei mir gab es diesmal (ich glaube erstmals) einen Kuli in der Wahlkabine. Ich finde Bleistifte auch schlecht, aber noch keinen "Skandal" - wenn man misstrauisch ist, muss man halt seinen eigenen Stift mitbringen. Wenn der Wahlvorstand fälschen wollte, könnte er auch Kuli-Wahlzettel durch Ankreuzen weiterer Parteien ungültig machen, oder einfach Wahlzettel verschwinden lassen bzw. leere Wahlzettel selbst ankreuzen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 03:44 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 13:44 Uhr: | |
"Eigener Stift ist aber schlecht fürs Wahlgeheimnis." Wenn man ihn offen vorzeigt, ja; aber man kann ihn ja in der Hosen-/Jackentasche tragen und nur in der Wahlkabine hervorholen, dann kann einen kein Außenstehender identifizieren. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 13:52 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 15:34 Uhr: | |
Nein, da jeder andere Wähler auch einen solchen Stift mitgebracht haben könnte. (Wohl kein Stift ist ein an der Schrift erkennbares Unikat...) |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2014 - 17:49 Uhr: | |
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 13:26 Uhr: | |
@ Holger 81: Es spielt keine Rolle, ob der Stift gezeigt wird, sondern ob sein Schriftbild klar unterschiedlich ist. Dazu kann er so gut versteckt sein, wie er will. Dein Argument erinnert an das Kind, das seine Augen schließt, und denkt, es wird nicht gesehen :-) Sichtbar bleibt es trotzdem ! Für das Wahlgeheimnis kann es problematisch sein, ob ein Stimmzettel mit einem anderen Schriftbild geschrieben wird, oder mit Markierung (etwa durch Aufkleber, Einreißen oder Bild auf der Rückseite) versehen wird, da dadurch eine Stimme identifizierbar wird. Dann wird der Stimmzettel zum Beschlussstimmzettel, und eine Mehrheit des Wahlausschusses wird die Stimme mit5 Sicherheit für ungültig erklären. In vielen Fällen erfolgt aber z.B. eine Markierung, etwa durch Einreißen beim Falten völlig unbeabsichtigt oder geschah das Benutzen eines eigenen Stiftes in der Hektik unbeabsichtigt. Insofern kann der Beschlussstimmzettel auch gewertet werden, wenn er trotz einer etwaigen Unregelmäßigkeit trotzdem einen eindeutigen Wählerwillen erkennen lässt. Das selbst ein Bleistift möglich ist, wie oben angeführt, besagt nur, das dieser grundsätzlich in der Wahlkabine benutzt werden kann, aber nicht, ob ein selbst mitgeführter Stift verwendet werden kann. Daher der Zusatz. Trotzdem kann der Stift dazu führen, das eine Stimme identifizierbar wird ("Ich habe als Einziger mit gelben Stift gewählt"). Es kam schon vor, das Mitglieder einer radikalen Partei die Stimmabgabe mit einem bestimmten Buntstift verabredeten, um so die Stimmabgabe Ihrer Mitglieder durch ein ihnen bekanntes Wahlausschussmitglieds zu überprüfen. Daher kann eine Abgabe mit einem "anderen" Stift als ungültig gewertet werden, insbesondere wenn es mehrfach erfolgt. Verdächtig wird es auch, wenn der Zettel ein gedrucktes Kreuz vorweist. Hier hat offensichtlich der Wähler den Wahlzettel in der Kabine ausgetauscht. Auch das führt zu einem Beschlussstimmzettel, der wahrscheinlich ungültig gewertet wird, da weder der vorgeschriebene Stimmzettel benutzt wurde, noch dieser vom Wähler dort markiert wurde, Z.B. um zu kontrollieren, ob der Wahlausschuss ordentlich arbeitet. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 14:32 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 14:44 Uhr: | |
@Ingo Zachos: "Dein Argument erinnert an das Kind, das seine Augen schließt, und denkt, es wird nicht gesehen :-) Sichtbar bleibt es trotzdem ! " Statt alberner Vergleiche bitte nachdenken: Natürlich ist am Wahlzettel sichtbar, dass er mit einem anderen Stift ausgefüllt wurde, aber nicht, welcher Wähler diesen Stift benutzt hat. Das Wahlgeheimnis bleibt also voll gewahrt. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 15:16 Uhr: | |
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Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2014 - 15:36 Uhr: | |
Ja, das meinte ich natürlich; sonst macht verstecken ja gar keinen Sinn. |