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Stefan Meile Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 18:57 Uhr: | |
Eine Frage, die mir heute in den Sinn kam, und auf die ich per Google leider so schnell keine Antwort fand: Das Wahlgeheimnis erlaubt dem Wähler, anonym in der Kabine sein Kreuz zu machen. Aber darf ich als Wähler auch außerhalb der Kabine abstimmen? Oder wäre meine Stimmzettel damit ungültig, weil ich nicht "geheim" abgestimmt hätte? Danke für jeden Hinweis! |
Christian Wennrich
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 19:03 Uhr: | |
im wahllokal wird dich der wahlleiter auffordern in die kabine zu gehen. dazu ist er verpflichtet (in BaWü zumindest) in BaWü paradox - Du bekommst die stimmzettel mit der post, darfst überall (zuhause, auf arbeit im park,...) deine stimmen verteilen nur wenn du im wahllokal bist, musst du in die kabine.. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 19:08 Uhr: | |
Man MUSS geheim wählen. Der Wahlvorstand muß andernfalls den Wähler zurückweisen. Aus § 56 Abs. 6 Bundeswahlordnung: (6) Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der [...] 4. seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder 5. seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, oder [...] Das steht mit identischen Wortlaut auch in der Europawahlordnung. (Beitrag nachträglich am 07., Juni. 2009 von frings editiert) |
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