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Blenzer Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juni 2009 - 17:57 Uhr: | |
Hallo, wenn jemand vergessen hat, bei die Briefwahlunterlagen den unterschriebenen Wahlschein beizufügen ist dies nach meiner Kenntnis ungültig. Kann er sich im Briefwahlverzeichnis streichen lassen und morgen noch persönlich im Wahllokal wählen? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juni 2009 - 18:23 Uhr: | |
Wenn er den Wahlschein noch hat kann er ohne weiteres mit dem Wahlschein im Wahllokal wählen. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. Juni 2009 - 18:32 Uhr: | |
Jein. Wenn er den Wahlschein noch hat, kann er diesen morgen im Wahllokal vorlegen und erhält dann einen neuen Stimmzettel, mit dem er im Wahllokal wählen kann. Ein "Briefwahlverzeichnis", aus dem er sich streichen lassen könnte, gibt es nicht. Aber das ist auch nicht erforderlich, da Wahlscheininhaber sich frei entscheiden können, ob sie per Briefwahl oder im Wahllokal wählen. |
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