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"Lebensdauer" der Bundesversammlung...

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uwe s.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 25. Mai 2009 - 00:03 Uhr:   

Eine hoffentlich nur theoretische Frage:
Wenn dem/der gewählten Bundespräsidenten/in nach der Annahme der Wahl (also meist der 23. Mai) und vor dem Antritt seiner Amtsperiode (also vor dem 1. Juli 0.00 Uhr) etwas zustoßen sollte wie etwa ein tödlicher Unfall, Attentat o.ä., wäre dann eigentlich die bisherige Bundesversammlung zu weiteren Wahlgängen einzuberufen, oder müsste das ganze Wahlverfahren für die Delegierten in den Bundesländern nochmal neu aufgerollt werden?
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. Mai 2009 - 15:10 Uhr:   

Meine Vermutung:
Nach § 1 des
Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
beruft der Bundestagspräsident die Bundesversammlung ein; das würde er dann wohl einfach nochmals tun können.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Mai 2009 - 14:59 Uhr:   

In der Zwischenzeit könnte einiges passieren. Zum Beispiel könnte einer der Delegierten in seinem Landesparlament die Fraktion wechseln. Somit traut man sich bestimmt nicht vor der Bundespräsidentenwahl, wenn man an ihr teilnimmt.
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Schreiber
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 19:37 Uhr:   

@Gast
"In der Zwischenzeit könnte einiges passieren. Zum Beispiel könnte einer der Delegierten in seinem Landesparlament die Fraktion wechseln. Somit traut man sich bestimmt nicht vor der Bundespräsidentenwahl, wenn man an ihr teilnimmt."

Wieso, haben einige doch getan?

@mma
"Nach § 1 des
Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
beruft der Bundestagspräsident die Bundesversammlung ein; das würde er dann wohl einfach nochmals tun können."


Wenn ihn etwas passiert, weswegen er Amtsunfähig wird, ruft er noch mal die Bundesversammlung ein?
Das geht irgendwie nicht auf. Gibt es keinen Schutzparagraphen, der den Fall regeln, wenn dem Bundespräsidenten etwas passiert
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 20:35 Uhr:   

@Schreiber:

Der Bundestagspräsident und der Bundespräsident sind zwei verschiedene Personen.

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