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RLP: Bürgermeister ohne Mehrheit der ...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » RLP: Bürgermeister ohne Mehrheit der Stimmen « Zurück Weiter »

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Olaf M.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Mai 2009 - 23:51 Uhr:   

Wenn ein Bürgermeister bei den Kommunalwahlen keine Mehrheit der Stimmen bekommt, wird die Wahl ja wiederholt.

Was passiert dann eigentlich wenn bei der zweiten Wahl auch wieder nur dieser Bürgermeister als alleiniger Kandidat feststeht und wieder nicht die Mehrheit bekommt?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Mai 2009 - 01:13 Uhr:   

Das sagt die Gemeindeordnung:
§ 53
Wahl der Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, so ist die Wahl zu wiederholen. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Wahl ist auch zu wiederholen, wenn zu der Wahl nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden ist und der Bewerber nicht gewählt wird.

(2) Ist zu der Wahl des Bürgermeisters durch die Bürger keine gültige Bewerbung eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird der Bürgermeister vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt; die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen. Satz 2 gilt entsprechend, wenn zu der Wahl und einer Wiederholungswahl nach Absatz 1 nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden ist und der Bewerber in beiden Wahlen nicht gewählt wird

[...]


Ergo wählt dann der Rat den Bürgermeister. Das dürfte aber ein extrem unwahrscheinlicher Fall sein.
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Olaf M.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Mai 2009 - 18:03 Uhr:   

Könnte der Gemeinderat dann theoretisch den Bürgermeisterkandidaten zum Bürgermeister machen?
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Eifelaner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:17 Uhr:   

Ja, das wäre rechtlich durchaus möglich.

Nur würde sich der Rat dann gegen den Willen des Bürgers stellen! Mir ist aber kein solcher Fall bekannt.
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Hazel Faux
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 06:45 Uhr:   

Ist eine Stichwahl rechtmäßig, wenn einer der Bewerber nach dem ersten Wahlgang öffentlich ankündigt, unabhängig vom Wahlergebnis, nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters zur Verfügung zu stehen?
Wo bleibt da das Wahlrecht der Wähler?
Ist das nicht ein Verstoß gegen das GG?
Ist eine Verfassungsbeschwerde möglich?
Aktueller Anlass: Bürgermeisterwahl 2011, Kaltenkirchen /Schleswig-Holstein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 23:29 Uhr:   

Dass ein Bewerber den Wahlkampf einstellt, wenn er (wie hier) vor der Stichwahl so weit zurückliegt, dass er keine Chance mehr sieht, ist zunächst einsichtig. Dass er wohl auch angekündigt hat, die Wahl nicht anzunehmen, falls er trotzdem gewählt wird, schon weniger. Vielleicht ist der Sinn der Sache, dass er den Führenden schon jetzt als legitimen Gewinner sieht und seine potenziellen Wähler deshalb abschrecken möchte.

Rechtlich seh ich da kein Problem. Falls er tatsächlich gewählt wird und die Wahl nicht annimmt, würd halt wohl das Wahlverfahren von vorn beginnen (ist in Schleswig-Holstein offenbar nicht explizit geregelt, aber naheliegend). Zur Annahme der Wahl scheint bei Bürgermeistern auch nichts geregelt zu sein, aber gemeinhin wird ein Recht der Ablehnung unterstellt, wenn nichts explizit anders geregelt ist. Für den Wähler mag sowas ärgerlich sein, aber die Freiheit der Wahl ist nicht grundsätzlich stark beschnitten.

Anderswo können Bewerber teilweise schon die Teilnahme an der Stichwahl ablehnen. In Bayern ist das derzeit ein umstrittenes Thema; die erst neu geschaffene Rücktrittsmöglichkeit soll da wieder abgeschafft werden.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2011 - 23:58 Uhr:   

Die ganzen Probleme mit der Stichwahl könnte man sich übrigens sparen, wenn man gleich ein vernünftiges Wahlverfahren nehmen würde, das mit IRV existiert. Da würden die Wähler die Bewerber nach ihren Präferenzen durchnummerieren; bei der Auszählung würden solang die Bewerber mit den wenigsten höchsten Präferenzen gestrichen und die jeweils nächsten nachrücken, bis einer 50% davon hat. Dann hat man Wahl und (mehrstufige) Stichwahl effektiv in einem Aufwasch, ein besseres Ergebnis (durch die Mehrstufigkeit) und keine Probleme mit einer separaten Stichwahl.

Prinzipiell kann man als Wahlberechtigter die Wahl anfechten und vorbringen, dass das reale Verfahren die Wahlrechtsgrundsätze angesichts des vorhandenen milderen Mittels unzumutbar einschränkt. Die Erfolgsaussichten sind gering, aber der Aufwand (in der ersten Stufe) auch.

In Schleswig-Holstein muss der Einspruch innerhalb von 1 Monat nach Bekanntmachung des Wahlergebnis beim jeweiligen Wahlleiter erhoben werden. Im Fall von Bürgermeisterwahlen entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Das ist entweder der Landrat oder das Innenministerium (über 20'000 Einwohner; Kaltenkirchen liegt an der Grenze der Zuständigkeit). Danach besteht der Verwaltungsrechtsweg und letztlich auch die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde, weil die Wahlrechtsgrundsätze auch für Kommunalwahlen gelten.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. November 2011 - 16:33 Uhr:   

@ Ratinger Linke

IRV hilft mir aber nicht, wenn ich meine Zweitpräferenz (vulgo Stichwahlentscheidung) von dem Gegner in der Stichwahl abhängig machen möchte. Im ersten wahlgang wähle ich den mir liebsten Kandidate, im zweiten Wahlgang das geringste Übel und dazu möchte ich wissen, wer der Gegner ist.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 09:19 Uhr:   

Bei IRV kann man für jeden denkbaren Fall eine Aussage machen; es gibt ja nicht nur Erst- und Zweitpräferenz. Was nicht geht, sind bloß zirkuläre Präferenzen (z.B. A bei A gegen B, B bei B gegen C und C bei C gegen A), aber das ist auch nicht besonders sinnvoll. Und was man auch nicht hat, ist ein separater, auf 2 Personen zugespitzter Wahlkampf. Aber darin liegt ja gerade eher der Vorteil.

Der Fall in Kaltenkirchen scheint übrigens durchaus interessant zu sein. Es geht um den Bewerber der SPD, der kein SPD-Mitglied ist, während knapp hinter ihm ein unabhängiger Bewerber, der SPD-Mitglied ist, liegt. Bei Letzterem handelt es sich um den ehemaligen Bürgermeister, der abgewählt worden ist. Bei dem Ergebnis könnte man also vermuten, dass der SPD-Bewerber bei einer Stichwahl nicht wirklich chancenlos ist.

Die Einzelbewerberin auf Platz 4 ist in Wirklichkeit bei der FDP und Bürgervorsteherin (Sitzverteilung war FDP 9, CDU 9, SPD 8, Einzelbewerber (ex-CDU, hat auch für den Bundestag als Einzelbewerber kandidiert) 1; Letzterer bildet jetzt mit einem FDP-Abtrünnigen eine Fraktion). Den Abwahlantrag des Ex-CDUlers haben also CDU und FDP allein mit 2/3-Mehrheit durchsetzen können, aber 1 SPDler soll auch dafür gestimmt haben. Insgesamt also recht komplexe politische Verhältnisse, bei denen einerseits eine Stichwahl unberechenbar ist, die Agierenden aber tendenziell offenbar auch.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 12:34 Uhr:   

@Ratinger Linke

Es gibt aber Gründe, sich erst nach einem nochmaligen polarisierenden Wahlkampf zwischen den beiden vorne liegenden Kandidaten zu entscheiden. Ich möchte z.B. wissen, wie sich die Kandidaten verhalten, um die Stimmen ausgeschiedener Kandidaten zu erhalten, denn dann weiß ich, welcher Kandidat zu welcher politischen Richtung hin kompromisse eingehen wird. Das ist für mich ein ganz eminent wichtiger Punkt für meine Entscheidung.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 19:40 Uhr:   

Wenn mit IRV gewählt wird, wird sich allerdings der Wahlkampf von vornherein in diese Richtung verändern. Dann zählen nicht nur die bisher allein ausschlaggebenden Erstpräferenzen, sondern die Kandidaten müssen sich auch bei anderen Wählern um möglichst hohe Zustimmung bemühen, wenn sie nicht auf eine absolute Mehrheit setzen. Und bei einer absoluten Mehrheit, die sich auch bloß durch taktische Wähler ergeben kann, ist die Stichwahl auch nach dem klassischen System ausgehebelt, und der Wähler, der sich auf die Stichwahl verlässt, hat das Nachsehen.
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Hazel Faux
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 20:49 Uhr:   

Vielen Dank für die Ausführungen.
Im Fall Kaltenkirchen wäre das Problem lösbar, wenn der Zweitbewerber die Möglichkeit hätte, zurück zu treten, damit der Drittbewerber nachrücken kann.
Genau das wird ihm aber aus rechtlichen Gründen verwehrt.
Dadurch haben 57,2% der aktiven Wähler keine Möglichkeit mehr, einen aus ihrer Sicht befähigten Kandidaten zu wählen.
So etwas hätte ich in einer westlichen Demokratie nie für möglich gehalten.
Und ich kann und will das nicht akzeptieren.
Gibt es noch andere Instanzen, die man einschalten kann?
Brüssel vielleicht?
Ich bin bereit, jeden Weg zu gehen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 19:52 Uhr:   

@ Ratinger Linke

Ich will aber garnicht, dass sich der Wahlkampf entsprechend verändert, denn ich möchte nicht nur die abstrakten Wohlfühlargumente der Kandidaten in die eine oder andere Richtung hören (um unentschlossene Wähler zu gewinnen), sondern die konkreten Zusagen der Stichwahlkandidaten an die Parteien der im ersten Wahlgang unterlegenen Kandidaten hören, die sie machen, um eine Wahlempfehlung dieser Partei an ihre Anhänger zu erhalten. Dies kann auch dazu führen, dass ich einen im ersten Wahlgang von mir unterstützten Kandidaten im zweiten Wahlgang nicht mehr wähle, sondern dessen Gegenkandidaten. Dass ein Kandidat im ersten Wahlgang bereits gewählt werden kann, spricht nixcht dagegen, denn auch bei IRV kann ein Kandidat bereits in der ersten Auszählrunde die absolute Mehrheit erhalten, da verschlechtert sich für mich durch zwei Wahlgänge nichts. Aber durch die Abschaffung der Stichwahl wird mir in jedem Fall eine zweite Abwägungsmöglichkeit genommen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 23:22 Uhr:   

@Hazel Faux:

Dass bei einer Rücktrittsmöglichkeit der Drittplatzierte nachrückt, ist überhaupt nicht selbstverständlich. In Deutschland gibts das nur in Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern wird in so einem Fall (bisher) die Wahl wiederholt. In Hessen, Brandenburg und (vor Abschaffung der Stichwahl) in Niedersachsen findet die Stichwahl mit dem verbleibenen Bewerber allein statt; erst wenn er keine Mehrheit erreicht, wird die Wahl wiederholt, wobei es in Brandenburg auch noch ein Quorum gibt und im Fall der Nichtwahl die Gemeindevertretung wählt und die Direktwahl ganz entfällt.

In NRW, Thüringen und im Saarland gibts wie in Schleswig-Holstein keine Rücktrittsmöglichkeit (jedenfalls seh ich keine). In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist nicht klar geregelt, ob es eine Rücktrittsmöglichkeit gibt, aber wenn schon, dann müsste das wie in Hessen laufen.

@Norddeutscher:

Deine Argumente sprechen aber eher gegen die Stichwahl an sich. Dann ist eher das Neuwahlsystem wie in Baden-Württemberg und Sachsen geeignet, wo die Verhandlungen der Kandidaten zwischen den Wahlgängen eine viel größere Rolle spielen und auch die Unterlegenen und ganz Andere noch aktive Handlungsoptionen haben. Wenn man das auf die Spitze treiben will, kann man das auch mehrstufig machen und am Ende eine oder mehrere Stichwahlen dranhängen.

Wobei auch die Frage ist, wie viel Aufwand man dafür treiben will. In Schleswig-Holstein ist die Stellung des Bürgermeisters immer noch deutlich schwächer als in manchen anderen Ländern; da ist schon die Frage, ob es dafür überhaupt eine Direktwahl braucht.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 23:24 Uhr:   

@Ratinger Linke:
In der Tat muss man beim System IRV dafür sorgen, dass die anderen Kandidaten, die einem politisch nahe stehen, möglichst schnell ausscheiden, um deren Stimmen zu bekommen.
Da man aber gleichzeitig sich deren Wählern anbiedern muss, damit man deren Zweitpräferenz wird, wäre die gängige politische Gangart in IRV, dass man zwar politisch sich an die anderen Kandidaten anbiedert, die Person des entsprechenden Kandidaten aber zu diskreditieren versucht.

Ich denke, dass das die Qualität des Wahlkampfes massiv verringern wird - trotz des bereits jetzt geringen Niveaus.

Da ist mir eine offene erste Runde mit Stichwahl und entsprechender politischer Kompromisssuche im Stichwahlkampf wie Norddeutscher sie schildert doch deutlich lieber.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 23:46 Uhr:   

Das ist grundsätzlich schon richtig, gilt aber für andere Verfahren nicht viel weniger. Um überhaupt in eine Stichwahl zu kommen, ist das in ähnlichen Kostellationen genauso die erfolgversprechendste Variante, und bei Condorcet gilt das generell.

Wenn man eine Personenwahl hat, muss man halt auch damit rechnen, dass die Personen das primäre Feld der Auseinandersetzung sind und nicht die Inhalte. Wobei man Inhalte genauso mit fragwürdigen Methoden diskreditieren kann, wofür es auch genügend praktische Beispiele gibt.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 11. November 2011 - 23:50 Uhr:   

@ Arno Nymus

Völlig richtig dargestellt.

@ Ratinger Linke

Gegen die völlige Neuwahl bin ich vor allem deshalb, weil sie - wenn Erkennbar ist, dass aufgrund der politischen Lage in einer Gemeinde ohnehin kein Kandidat im ersten Wahlgang gewählt wird - belohnt, dass sich ein potentieller Kandidat im ersten Wahlgang nicht aufstellen lässt, um sich dann als "der große Retter, der über den Parteien steht" (wie Hindenburg 1925) rufen zu lassen. Ich bin schon dafür, dass derjenige, der Bürgermeister werden will, von Anfang an auch gegen Konkurrenz dafür streiten muss.

Was die Frage der Direktwahl angeht: Man muss sie nicht mögen. Ich könnte auch drauf verzichten, wenn man als Gegenleistung dafür dann die 5-%-Hürde bei Kommunalwahlen wieder einführt, damit der dann vom Rat abhängige Bürgermeister/Landrat auch ein Gremium vorfindet, dass nicht nur in einzelnen Sachfragen handlungsfähig ist (dafür braucht es in der Tat keine festen Mehrheiten), sondern auch eine starke ihn stützende Mehrheit mit einer starken (und halt auch nicht endlos zersplitterten) Opposition als "politische Alternative zur Regierungsmehrheit" (wie es Artikel 24 Absatz 2 Satz 2 der Hamburger Verfassung so schön prägnant ausdrückt). Wenn man aber eine Direktwahl hat, sollte man die auch vernünftig ausgestalten und nicht nur deswegen, weil man Kosten und Aufwand der Stichwahl oder gar den Wahlkampf (Wahlkampf? Igitt, könnte ja politisch werden und nach Goethe gilt ja: "Ein garstig Lied! Pfui! Ein politisch Lied!") scheut.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. November 2011 - 00:59 Uhr:   

Statt Neuwahlen kann man auch Wiederholungswahlen ohne das Recht auf neue Bewerbungen nehmen, eventuell kombiniert mit Quoren und/oder einer Beschränkung der verbliebenen Bewerber auf eine bestimmte Zahl.

Der (hauptamtliche) Bürgermeister ist in Schleswig-Holstein zumindest in der Theorie kein politisches Amt. Von der Gemeindevertretung ist er sowieso abhängig; er hat dort bloß Rede- und Antragsrecht und ist ansonsten nur Verwaltungschef ohne politischen Gestaltungsspielraum. Durch die Direktwahl kann er vielleicht praktisch etwas selbstbewusster auftreten, aber grundsätzlich bleibt die Abhängigkeit von der Gemeindevertretung, die ja sogar noch die Möglichkeit hat, ihn absägen zu lassen, was auch praktisch relevant sein kann, wie man im konkreten Fall sieht. Ehrenamtliche Bürgermeister werden in Schleswig-Holstein ohnehin nicht direkt gewählt.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 12. November 2011 - 16:07 Uhr:   

Die Erläuterungen von Arno Nymus und Norddeutscher sowie bestätigend von Ratinger Linke zum möglichen Wahlkampf unter IRV wecken etwas unerwartet Erinnerungen an den Präsidentschaftswahlkampf in den USA.

Tatsächlich versuchen auch dort die Bewerber in den Vorwahlkämpfen ihrer Parteien, gerade die ihnen politisch nahestehenden Kandidaten aus dem Wahlkampf frühzeitig hinauszuwerfen, da deren Wähler genau diejenigen sind, die man bei weiterem Wahlkampf am Wahrscheinlichsten als Unterstützer gewinnen könnte. Dazu wird auch genau die angedeutete Methode eingesetzt. Ziel ist es, so lange durchzuhalten, dass man am Ende einer der beiden Bewerber im "faktischen Stichwahlkampf" des demokratischen gegen den republikanischen Präsidentschaftsbewerber wird.

Tatsächlich findet dann in den Vorwahlen der USA auch so eine Art praktische IRV statt: Die Bewerber mit dem geringsten Wählerzuspruch verlieren als erste die wirtschaftliche und mentale Unterstützung und scheiden dann ziemlich genau in der gegebenen Reihenfolge üblicherweise auch aus, von den die Realität ignorierenden Randfiguren mal abgesehen.

Erstaunliche Parallelen zwischen der Weltpolitik und dem möglichen deutschen Kommunalwahlkampf tun sich da auf.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. November 2011 - 03:40 Uhr:   

Man müsste mal die Wahlkämpfe in den Wahlkreisen, die zwischen 3 oder 4 Parteien offen sind, untersuchen. Da wär so ein Verhalten ganz ohne Stichwahl auch besonders attraktiv.

Die Kandidaten von kleinen Parteien zu diskreditieren, lohnt sich dagegen nicht, weil die kaum wegen ihrer Person gewählt werden und eine Polarisierung tendenziell den Kleinen nützt, die so überhaupt erst richtig wahrgenommen werden. IRV wird tendenziell die Schwelle, ab der sich solches Verhalten lohnt, absenken, weil die Kandidaten der Kleinen durch die Reihung ohnehin im Blickfeld sind. Hängt aber im Detail sicher davon ab, wie stark die Möglichkeiten von IRV genutzt werden (bzw. ob vollständige Reihung obligatorisch ist).

Wer nach allen Seiten mit persönlichen Angriffen um sich schlägt und sich gleichzeitig überall anbiedern will, wird dadurch aber auch nicht unbedingt attraktiver. Und wirklich lohnend ist die Strategie sowieso nur für die, die erstens am Schluss eine realistische Chance auf eine Mehrheit haben und zweitens einen ernsthaften Konkurrenten im eigenen Lager. Im typischen Fall, dass z.B. die Kandidaten von CDU und SPD ihr Lager dominieren, teilen sie sich die restlichen Stimmen sowieso irgendwie auf ohne irgendwie durch die Kleinen gefährdet zu sein.

Kritisch ist nur der Fall, dass z.B. SPD und Grüne ähnlich stark sind. Da ist es lohnend, dem jeweils Anderen die Erstpräferenzen zu minimieren, wie es auch bei Stichwahl im ersten Wahlgang lohnend ist, seine Stimmen zu minimieren (notfalls auch zugunsten eines Dritten), um selber in die Stichwahl zu kommen. Letztlich bleibt als zusätzlich anfälliger Fall bei IRV nur, wenn ein Konkurrent im eigenen Lager erst durch die ersten Streichungsrunden aufgebaut wird. Für einen nach Erstpräferenzen schwachen SPDler, der aber bei klassischer Stichwahl sowieso dabei wär, kann es z.B. lohnend sein, einen links positionierten Grünen unter den Kandidaten der Linken zu drücken, um von seiner Streichung zu profitieren, anstatt eventuell vor ihm gestrichen zu werden.
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LindaSK
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. April 2014 - 18:39 Uhr:   

Es gibt z.Bsp. nur einen Bürgermeisterkanditaten der bei der Wahl keine 50% der Stimmen erhält. Gibt es dann eine Neuwahl und was geschieht wenn er dann auch unter 50% bleibt?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 26. April 2014 - 19:23 Uhr:   

Wo? Für Rheinland-Pfalz ist es ja ganz oben beschrieben. Wobei es zwar Wiederholungswahl heißt, aber eine Neuwahl ist (mit neuen Wahlvorschlägen und neuem Wählerverzeichnis; § 65 Satz 2 KWG, § 82 Abs. 2 KWO).
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Willi
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Juni 2014 - 07:15 Uhr:   

Was passiert in RLP, wenn auch der Gemeinderat keinen Bürgeremeister wählt? (Mehrere Vorgeschlagenen lehnten ab und weitere konnten nicht die Mehrheit der Stimmen erlangen.)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Juni 2014 - 11:21 Uhr:   

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anmi
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. Juli 2014 - 23:04 Uhr:   

Wahl Ortsvorsteher/ Beigeordneter im Saarland

Bei der Wahl im jeweiligen Rat gibt es anscheinend zwei sich ausschließende Varianten, falls nur ein Kandidat antritt. In einigen Kommunen kann man mit Ja oder Enthalten stimmen, andernorts nur mit Ja oder mit "Ungültig". Welche Variante ist nun richtig? Kann mir das jemand beantworten?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2014 - 01:01 Uhr:   

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