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Archiv bis 06. März 2009

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » Europäisches Wahlsystem » Archiv bis 06. März 2009 « Zurück Weiter »

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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 20. Oktober 2008 - 22:26 Uhr:   

Nein (vom Sitzverteilungsverfahren abgesehen), Dank der Iren ist auch die Sitzzahl der Deutschen im Europäischen Parlament gleich geblieben.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2008 - 20:41 Uhr:   

Die Fraktionsbildungen, nach der Wahl, sind ziemlich unübersichtlich.
Ich finde daher, dass die Parteien angeben sollten, mit welcher Europapartei sie antreten.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2008 - 21:07 Uhr:   

Man könnte Deutschland in 5 Wahlkreise einteilen. Die Oberverteilung erfolgt auf der Bundesebene. Die Unterverteilung erfolgt auf der Wahlkreisebene.

A Norden:
Niedersachsen, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen

B Westen:
Nordrhein-Westfalen

C Osten:
Sachsen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt

D Süden:
Bayern und Hessen

E Südwesten:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 15:41 Uhr:   

@ Mitdenker
1) Teilweise bilden sich die Fraktionen erst nach der Wahl (die ALDE-Fraktion hat sich z.B. durch die Andockung anderer zentristischer Parteien an die ELDR gebildet).
2) Was sollen die Wahlkreise bringen?
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 19:09 Uhr:   

Die Einteilung von Mitdenker kommt mir bekannt vor - die hatte ich mal als Gliederung für die Fußballregionalliga vorgeschlagen ;-) Das sind ja 5 Gebiete mit annähernd gleicher Einwohnerzahl, die jeweils von 1 bis 2 Regionalsendern abgedeckt werden.

Aber der Sinn für eine Europawahl erschließt sich mir auch noch nicht.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 20:20 Uhr:   

Wenn die CDU angibt, da sie auch als Teil der EVP teilnimmt und die Tories auch als Teil der ED teilnimmt, dann blicken die Wähler besser durch. Welche Europartei mind. 2,5 % (=19) der Sitze hat, kann eine eigene Fraktion gründen. Außerdem können die EVP Parteien und die ED Parteien eine EVP-ED Fraktion gründen.

Das Europawahlrecht erlaubt nur die Verhältniswahl. Somit kann es keine Einerwahlkreise geben. Die Sitzverteilung auf die Länder würden jedem Land 1 bis 18 Sitze bringen. Das passt auch nicht. Eine Bundesliste ist, aber auch nicht gut. Sie ist sehr annonym. Aufgrund der genannten Ausgangslage habe ich meinen Vorschlag für ähnlich große Wahlkreise gemacht.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 21:42 Uhr:   

Warum sollen die Wahlkreise nun gleich groß sein? Da es nur um eine Verhältniswahl geht, von mir aus mit Ober- und Unterverteilung, könnte doch auch jedes Bundesland ein Wahlkreis sein. Das wäre doch die gleiche Situation wie bei den Landeslisten bei der Bundestagswahl, da geht es doch auch.

Bei den Fußballregionalligen von tg leuchten mir die 5 gleich großen Ligen ein (@tg: Wie soll denn da die Auf- und Abstiegsregelung aussehen? 5 Meister = 5 Aufsteiger okay, aber dann 5 Absteiger?).
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 23:33 Uhr:   

Es ist doch derzeit so, daß die Parteien entweder eine Bundesliste oder Landeslisten aufstellen dürfen. Letzteres macht die CDU, so daß es bei dieser Partei 15 Wahlkreise (= Bundesländer ohne Bayern) für die Unterverteilung gibt.

[OT: 5 Absteiger aus der untersten deutschlandweiten Liga wären IMHO OK, wenn sie 20 oder 22 Teams hätte]
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. November 2008 - 23:34 Uhr:   

@Mitdenker
"Das Europawahlrecht erlaubt nur die Verhältniswahl. Somit kann es keine Einerwahlkreise geben."
Falsch. Eine Adaptierung des Bundestagswahlrecht für die Europawahl wäre möglich. Einerwahlkreise schließen Verhältniswahl nicht aus.


@Good Entity
"Warum sollen die Wahlkreise nun gleich groß sein?"
Gute Frage. Hessen und Bayern ein Wahlkreis, das ist nun wirklich Quatsch. Für willkürliche Wahlkreise gibt es keinen Bedarf. Da die Bewerber kaum bekannt sind (und sich das durch Wahlrechtsänderungen auch nicht wesentlich ändern würde), ist eine Personalisierung des Wahlrechts nicht sinnvoll. Die Parteien, die Bundeslisten aufstellen, sorgen schon selbst dafür, daß die Bewerber halbwegs über das Bundesgebiet verteilt sind. Die Landesverbände achten darauf, daß sie nicht zu kurz kommen.

"Da es nur um eine Verhältniswahl geht, von mir aus mit Ober- und Unterverteilung, könnte doch auch jedes Bundesland ein Wahlkreis sein."
Ist doch jetzt schon optional so. Eine Partei kann entweder eine Bundesliste oder Landeslisten einreichen. Landeslisten reichen aber nur CDU, CSU und Bayernpartei ein. Bei kleineren Parteien würden Landeslisten dazu führen, daß Bewerber aus kleinen Ländern de facto keine Chance hätten.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 14. November 2008 - 12:48 Uhr:   

Mitdenker:

"Wenn die CDU angibt, da sie auch als Teil der EVP teilnimmt und die Tories auch als Teil der ED teilnimmt, dann blicken die Wähler besser durch"

Warum das denn?
Jeder deutche Wähler weiß doch, was die CDU ist. Aber nur sehr wenige wissen, was die EVP ist.
Woher soll also der große Erkenntnisgewinn für den deutschen Wähler kommen, wenn er weiß, dass die CDU Teil der EVP-Fraktion ist?

Im übrigen behindert das ein flexibles Arbeiten im Parlament.
Extremes Beispiel:
Es gibt ein Fraktionsbündnis rechts-orientierter Parteien im EU-Parlament. Das sind allerdings weiterhin 25 nationale Parteien mit jeweils eigenem Partei-Programm.
Wenn nun einzelne dieser Parteien während einer Legislaturperiode sich von "rechts-orientiert" zu "faschistisch" wandeln, dann wollen die anderen "rechts-orientierten" Parteien mit diesen vielleicht nichts mehr zu tun haben.
Daraus ergibt sich dann die Notwendigkeit, andere Fraktionen zu bilden.
Eine Pflicht, vorab anzugeben, zu welcher Fraktion man gehört, erschwert dies. (Oder man bricht dann dieses Versprechen. Aber ist für den Wähler dann auch kein Gewinn).
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Stefan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 14. November 2008 - 14:06 Uhr:   

@Florian:
Prinzipiell stimme ich dir zu.

Andererseits ist es auch schon heute so (bzw. seit der letzten Wahl), dass die deutschen Bündnisgrünen überall auf ihre Wahlkampfmaterialien Europäische Grüne Partei (EGP) aufgedruckt haben (und sogar zum Teil einheitliche Plakate europaweit benutzen). Ebenso DIE LINKE bzw. damals die PDS, die immer auf die Europäische Linke (EL) und die Linksfraktion im EP verweist. Dass die DIE LINKE nicht von der Linksfraktion unter ihrer amtlichen Bezeichnung spricht, liegt einfach an dem völlig ungeeigneten Bandwurm-Namen dieser Fraktion ("Konföderierte Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken - Nordische Grüne Linke (KVEL-NGL)").

Es ist also vermutlich mehr eine Frage der politischen Ideologie (pro-Gemeinschaftspolitik vs. pro-Nationalstaat) als ein grundsätzliches Problem. Und auch bei der CDU/CSU und der FDP ist es nebenbei wohl auch eine Frage von Werbewirksamkeit. Denn Europäische Volkspartei-Christliche Demokraten oder Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei ist sicherlich nicht so stimmenträchtig wie Europäische Linke, Europäische Grüne Partei oder Sozialdemokratische Partei Europas. Bei letzteren ist die Zuordnung einfach klarer und der Name prägnanter.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 14. November 2008 - 14:20 Uhr:   

Wir sind in Deutschland in glücklichen Lage, dass wir unsere 5 EP Delegationen spielend den Fraktionen zuordnen können. Doch wer werden die Fraktionspartner? Irgendwelche Parteien, die man nicht einmal im entsprechenden Staat kennt, oder "Schmuddelkinder", den man niemals den Sieg gönnen würde?

CDU und PDL (Berlusconis Partei)?
SPE und SMER (Regierung mit Nationalisten)?
FDP und LIF (Unbekannt)?
Grüne und SNP (Seperatisten)?
Linke und Sinn Fein (Gewalt)?
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2008 - 23:27 Uhr:   

Ich habe meine Zweifel an der Proportionalität von Bundeslisten. Diese nähren sich auch aufgrund der Sitzverteilung unter den deutschen Parteien im Europaparlament.

D 99: CDU 40, SPD 23, Grüne 13, CSU 9, Linke 7, FDP 7

NW 20: CDU 9, SPD 7, Grüne 2, FDP 2
BY 11: CSU 9, SPD 2
BW 13: CDU 8, SPD 1, Grüne 2, FDP 1, PTL (Linke) 1
NI 10: CDU 5, SPD 2, Grüne 1, FDP (+VVD) 1, Linke 1
HE 7: CDU 3, SPD 2, Grüne 1, FDP 1
SN 5: CDU 2, SPD 1, Grüne 1, FDP 1
RP 4: CDU 3, SPD 1
BE 4: CDU 1, SPD 1, Grüne 1, Linke 1
SH 3: CDU 1, SPD 1, Grüne 1
BB 4: CDU 1, SPD 1, Linke 1, Grüne 1
ST 2: CDU 1, SPD 1
TH 5: CDU 2, Linke 2, Grüne 1
MV 3: CDU 1, SPD 1, Linke 1
HH 2: CDU 1, SPD 1
SL 4: CDU 1, SPD 1, Grüne 1, FDP 1
HB 2: SPD 1, Grüne 1
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 15:33 Uhr:   

Nun ja, das Saarland, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind deutlich überrepräsentiert: Das Saarland mit 4 Europaabgeordneten gleich um den Faktor 4.

Vergleicht man aber die auf die oben vorgeschlagenen 5 Wahlkreise entfallenden Abgeordnetenzahlen, so passt es doch richtig gut:

N (20), W (20), O (20), S (18) und SW (21) haben alle fast die gleiche Abgeordnetenzahl. Die Parteien haben (vermutlich unbewusst) schon bei der Kandidatenaufstellung Mitdenkers Schema berücksichtigt.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 16:44 Uhr:   

Ich habe die Sitzzahlen einmal für meinen Vorschlag zusammengerechnet. Die Differenzen zum Proporz zum kleiner geworden, aber noch deutlich sichtbar.
Außerdem gäbe es einen Wahlkreis, in dem sowohl die CDU als auch die CSU antreten würden.

A Norden 20: CDU 8, SPD 6, Grüne 3, FDP 1, Linke 2
B Westen 20: CDU 9, SPD 7, Grüne 2, FDP 2
C Osten 20: CDU 7, SPD 4, Linke 4, Grüne 4, FDP 1
D Süden 18: CSU 9, SPD 4, CDU 3, Grüne 1, FDP 1
E Südwesten 21: CDU 12, SPD 3, Grüne 3, FDP 2, Linke 1
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 22:32 Uhr:   

So über den Daumen gepeilt stimmt das aber doch:

Die Linkspartei hat ihre meisten Abgeordneten im "Osten". Dürfte bei der letzten Europawahl auch so richtig gewesen sein.

Alle anderen Parteien haben aus allen Regionen Abgeordnete. Die CDU/CSU ist im Süden und Südwesten besonders gut vertreten, die SPD im Westen und Norden. Die Grünen sind im Osten so stark, weil Berlin dort mitgerechnet wird, und traditionell im Südwesten, dafür schwächer im Süden. Passt doch auch. Und die FDP gänzlich gleichmäßig mit leichter Bevorzugung von West und Südwest. Sogar das stimmt so mit der gefühlten Einschätzung überein.

Wo siehst Du wirklich wesentliche Abweichungen? Eigentlich spricht das ganze Ergebnis ja für Deine (und tgs ...) Unterteilung, nur wird sie offenbar schon aus dem parteiinternen Kräfteproporz heraus genau so vorweggenommen.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2009 - 14:25 Uhr:   

Sitzverteilung nach dem Vertrag von Nizza (736 Sitze)
DE 99, FR 72, IT 72, UK 72, ES 50, PL 50, RO 33, NL 25, BE 22,
EL 22, PT 22, CZ 22, HU 22, SE 18, AT 17, BL 17, DK 13, FI 13,
SK 13, IR 12, LI 12, LV 8, SI 7, EE 6, CY 6, LU 6, MT 5
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 17. Januar 2009 - 02:43 Uhr:   

Und was wollen Sie damit jetzt aussagen, insbesondere als Antwort auf den letzten Post von Good Entity?
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 18. Januar 2009 - 09:58 Uhr:   

Mein Konzept ist gerade in Arbeit. Es hat mit Good Entitys Aussage nicht viel zu tun. Die regionale Verteilung der Sitze ist, aber beiden Beiträge gemein.

Ich möchte die Sitze fest auf die Staaten "degressiv proportional" aufteilen. Die Regionen der Mitgliedsstaaten werdem mit festen Sitzzahlen berücksichtigen. Manche kleine Regionen werden zu Wahlkreisen zusammengefasst. Die Aufteilung der Sitze auf die Parteien kommt in einem späteren Schritt.
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Christian
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 06. März 2009 - 10:05 Uhr:   

@Thomas Frings. "'Das Europawahlrecht erlaubt nur die Verhältniswahl. Somit kann es keine Einerwahlkreise geben.'
Falsch. Eine Adaptierung des Bundestagswahlrecht für die Europawahl wäre möglich. Einerwahlkreise schließen Verhältniswahl nicht aus."

Mitdenker hat recht und Du liegst falsch. Der verbindliche Europawahlakt schreibt das Verhältniswahlrecht vor:

Artikel (1) In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.
...
Artikel 2
Entsprechend ihren nationalen Besonderheiten können die Mitgliedstaaten für die Wahl des Europäischen Parlaments Wahlkreise einrichten oder ihre Wahlgebiete auf andere Weise unterteilen, ohne das Verhältniswahlsystem insgesamt in Frage zu stellen.

s. dazu auch http://www.europarl.europa.eu/elections2009/welcome/headlines.htm?language=DE&ref=20090302STO50552&secondRef=0

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