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Wie funktioniert das genau mit der Zw...

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yeahgo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 20:55 Uhr:   

Hallo,

ich habe eine Frage zur Bundestagswahl. Ich habe ja zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme.

Die Anzahl der Sitze im Bundestag, die eine Partei erhält, wird über die Zweitstimme bestimmt. Die Plätze, die nicht über die Direktmandate gewonnen werden, werden durch Landeslisten besetzt.
Darauf bezieht sich meine Frage.

Spielt also lediglich die Frage, wie viel Prozent Zweitstimmen eine Partei in einem Bundesland erhalten hat, eine Rolle?
Wie ist das in einem kleinen Bundesland wie z. B. Saarland, oder noch drastischer Bremen, die nur 4 bzw. 2 Wahlkreise haben (http://www.bundeswahlleiter.de/de/bu...seinteilung/)? Gibt es in Bremen nur 4 Plätze für den Bundestag zu vergeben? Das würde ja gar nicht für alle 5 Parteien reichen, auch wenn eine Partei in Bremen mehr als 5% hätte.

Sitzen in jedem Bundestag immer dieselbe Anzahl Politiker aus einem Bundesland (wenn man sich Überhangmandate und Neueinteilung der Wahlkreise wegdenkt)?

Ich hoffe ich konnte meine Frage halbwegs verständlich stellen.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 21:07 Uhr:   

Die Sitze, die eine Partei mit den Zweitstimmen im Bundesgebiet insgesamt erhalten hat, werden nach Zahl der Zweitstimmen für die Partei in den Ländern auf die Länder verteilt.

Die Zahl der Sitze pro Bundesland hängt damit vom Wahlergebnis ab. Wenn es in einem kleinen Bundesland für eine kleine Partei nicht für einen ganzen Sitz reicht, dann helfen die Stimmen trotzdem der Partei insgesamt.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 - 21:22 Uhr:   

Sitzen in jedem Bundestag immer dieselbe Anzahl Politiker aus einem Bundesland (wenn man sich Überhangmandate und Neueinteilung der Wahlkreise wegdenkt)?

Nein, denn das Zweitstimmenergebnis ist (von Überhangmandaten und nicht zur Sitzzuteilung reichenden „Reststimmen“ abgesehen) abhängig von der Bevölkerungsentwicklung (Änderung der Zahl der Wahlberechtigten durch Überalterung, Einbürgerung, Zu- und Abwanderung von Wahl zu Wahl), der Wahlbeteiligung sowie dem Wähleranteil von an der 5 %-Hürde scheiternden Parteien.
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yeahgo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Februar 2009 - 11:31 Uhr:   

Die Partei kann aber nicht selbst entscheiden, auf welche Bundesländer sie ihr Bundes-Zweitstimmenergebnis verteilt?
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Februar 2009 - 12:11 Uhr:   

Das erledigen schon die Wähler in den einzelnen Bundesländern für die Parteien.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Februar 2009 - 13:36 Uhr:   

Gast:

Stimmt zwar.
Allerdings ist der Mechanismus relativ kompliziert, so dass die Wähler kaum bewusst Einfluss nehmen können.

In der Regel ist es ja bei den Volksparteien so, dass sie tendenziell aus einem Bundesland umso WENIGER Listenkandidaten ins Parlament bekommen, je BESSER sie in diesem Bundesland im Bundesvergleich abschneiden.

Beispiel: SPD 2004.
Ergebnis im Bund: 34,3% der Zweitstimmen.
in Niedersachen: 43,2%
in Bayern: 25,5%

Listenkandidaten aus Niedersachsen:
3(von 34 erfolgreichen Listenkandidaten aus Niedersachen gesamt, d.h. 9%)
SPD-Listenkandidaten aus Bayern:
23 (von 46 aus Bayern gesamt, d.h. 50%)

Der Grund dafür ist uns natürlich allen klar.

Aber der Mechanismus bewirkt, dass gute Wahlergebnisse einer Partei in einem Bundesland bedeuten können, dass der Landesliste kaum zum Zuge kommt.
Falls die Wähler die Listenkandidaten einer Partei in ihrem Bundesland also besonders Klasse finden sollten, dann können sie kaum positiv Einfluss darauf nehmen, dass diese Kandidaten auch in den Bundestag einziehen (dafür müssten sie schon - vollkommen unlogisch - die Direktkandidaten der gegnerischen Partei wählen).
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Februar 2009 - 15:32 Uhr:   

Ok, aber es geht hier ja um die Anzahl der Abgeordneten pro Land, nicht um ihre Verteilung auf Liste und Direktmandate.

Angenommen, zwei Länder hätten exakt die gleiche Anzahl an Wahlberechtigten. Dann bekommen sie auch die gleiche Anzahl an Wahlkreisen, sprich Direktmandaten. Die Gesamtzahl der Abgeordneten kann jedoch unterschiedlich sein. Entscheidend für die exakte Zahl ist, wie viele Stimmen in dem Land für diejenigen Parteien abgegeben worden sind, die in den Bundestag eingezogen sind. Um als Land also relativ viele Abgeordnete zu bekommen, benötigt es eine hohe Wahlbeteiligung und wenig Stimmen für gescheiterte Parteien.
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Matze
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Februar 2009 - 22:38 Uhr:   

@Florian:
"Falls die Wähler die Listenkandidaten einer Partei in ihrem Bundesland also besonders Klasse finden sollten, dann können sie kaum positiv Einfluss darauf nehmen, dass diese Kandidaten auch in den Bundestag einziehen (dafür müssten sie schon - vollkommen unlogisch - die Direktkandidaten der gegnerischen Partei wählen)"

Ich finde das nicht vollkommen unlogisch. Wenn mein bevorzugter Direktkandidat auf der Landesliste weit genug oben steht, könnte ich auch einen anderen Direktkandidaten mit der Erststimme wählen, um zwei Vertreter meines Wahlkreises in den Bundestag zu bekommen.

Matze
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 13:15 Uhr:   

@Florian das Original
Stimmt zwar. Allerdings ist der Mechanismus relativ kompliziert, so dass die Wähler kaum bewusst Einfluss nehmen können.

tg hatte das bereits bemerkt, mein Einwurf bezog sich nur auf die Verteilung der Zweitstimmen auf die Bundesländer, die ist nur von der Stimmabgabe der Wähler abhängig. Deine Aussagen stimmen aber.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 15:54 Uhr:   

@ tg:
"Angenommen, zwei Länder hätten exakt die gleiche Anzahl an Wahlberechtigten. Dann bekommen sie auch die gleiche Anzahl an Wahlkreisen, sprich Direktmandaten."

Das ist nicht zwingend. Wenn zwei Länder die gleiche Anzahl an Wahlberechtigten haben und den gleichen Anspruch auf den letzten Sitz, müsste ja wohl entschieden werden, wer mehr Wahlkreise erhält, denn die Zahl der Wahlkreise würde ja wohl nicht auf 300 erhöht werden, oder?
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 18:22 Uhr:   

OK, den Fall des Unentschiedens beim letzten zu verteilenden Wahlkreis hatte ich aus Gründen der besseren Erklärbarkeit unterschlagen, da dies für die von yeahgo gestellte Frage nicht weiterhilft, sondern nur verwirrt.

Prinzipiell haben Sie aber natürlich recht, Norddeutscher.
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Klugscheisser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 19:07 Uhr:   

@Norddeutscher
Wenn zwei Länder die gleiche Anzahl an Wahlberechtigten haben und den gleichen Anspruch auf den letzten Sitz, müsste ja wohl entschieden werden, wer mehr Wahlkreise erhält ...

Das wäre aber ein sehr, sehr, sehr unwahrscheinlicher Fall, dass der letzte Sitz zwischen zwei Ländern mit gleichgroßer Zahl der Wahlberechtigten verteilt werden muss, die dann auch noch eine gleichgroße Zahl der Bevölkerung haben müssen, damit sie den gleichen Sitzanspruch haben. Denn die Wahlkreise werden auf die Länder nicht nach der Zahl der Wahlberechtigten, sondern nach der Zahl der deutschen Bevölkerung verteilt.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 23:58 Uhr:   

Diesen sehr, sehr unwahrscheinlichen Fall hab ich ja eigens theoretisch konstruiert, um aufzuzeigen, daß die Zahl der Wahlberechtigten nicht die allein ausschlaggebende Variable für die Anzahl der Abgeordneten eines Landes ist, sondern daß auch die Wahlbeteiligung und die Verteilung der Stimmen auf erfolgreiche und nicht erfolgreiche Parteien eine Rolle spielen.

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