peterf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2009 - 23:49 Uhr: | |
Hallo, wir hatten kürzlich Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl. Wie sich herausstellte, lag dem offiziellen Einladungsschreiben ein Begleitschreiben bei, in dem deutlich für einen der beiden zur Wahl stehenden Kandidaten eine Empfehlung abgegeben wurde. Prekär ist zudem, dass dieses Begleitschreiben dem Lager, die den anderen Kandidaten stützten, dieses Schreiben nicht zugeschickt wurde. Das Ergebnis war denkbar knapp, der "empfohlene" Kandidat hatte letztendlich eine Stimme mehr als der andere. Ist dies anfechtbar? In der Aufstellungsversammlung wurde das protokolliert, außerdem wurde die ordnungsgemäße Ladung nicht festgestellt. Danke für Ihre Hilfe! |