Autor |
Beitrag |
Michael
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 17:56 Uhr: | |
Hallo, ich habe mir gerade die Seite zur Verbesserung des Wahlsystems angeschaut. Bei der Kompensation interner Überhangsmandate steht dort: Interne Überhangmandate werden intern kompensiert. Dies kann dadurch erreicht, daß [...] 2. der interne Überhang bei der Verteilung der Listenmandate einer Partei berücksichtigt wird. D.h. die Landeslisten der Partei erhalten nach Zuteilung aller Direktmandate nur solange Listenmandate zugeteilt, wie der Gesamtpartei als solcher noch Sitze zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum jetzigen Verfahren würde damit die Landesliste mit dem schwächsten Anspruch auf den letzten Sitz diesen an die überhängende Landesliste verlieren. Ich habe leider noch nicht verstanden, wie man die Kompensation durchführen kann, ohne die Überhangmandate nicht zuzuteilen. Kann mir bitte nochmal jemand erklären, wie das zu verstehen ist? Danke, Michael |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 18:51 Uhr: | |
Vereinfacht gesagt: Die Partei bekommt dafür, dass sie in einem oder mehreren Ländern "zu viele" Mandate bekommen hat, in den anderen Ländern entsprechend weniger Sitze zugeteilt. Konkret kann die interne Kompensation unterschiedlich ausgestaltet werden. Im THread "Überhangmandate" hatte ich einmal vorgeschlagen, die Landeslistensitze nach Saint-Lague zu vergeben und die Direktmandate in der Weise anzurechnen, dass der erste Teiler die doppelte Anzahl der errungenen Direktmandate plus 1 ist. Aber auch andere Möglichkeiten wären denkbar. Z.B. verteilt man die Mandate zunächst wie bisher auf die Bundesländer. Gibt es Überhangmandate, werden die in diesen Bundesländernd erzielten Direktandate von der Gesamtzahl der Sitze für die Partei abgezogen. Die verbleibenden Mandate werden dann auf die übrigen Länder verteilt. Dabei könnten theoretisch wieder Überhangmandate auftreten. Dann wird das Verfahren entsprechend wiederholt und spätestens in der dritten Runde dürften wohl alle Mandate zugeteilt werden. |
Eike
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 18:54 Uhr: | |
Beispiel: Letzter Sitz (ums einfach zu machen) Union in Baden-Württemberg hat Anspruch auf 35,234 Sitze; bekommt aber 36 Direktmandate. Union in Brandenburg hat Anspruch auf 12,239 Sitze; hat aber kein Direktmandat. Jetzt bekäme eigentlich die Union in Brandenburg einen Sitz (höherer Rest). Nun würde aber das 36. Mandat der Union in BaWü dadurch kompensiert, dass die Union in BaWü der Union in Brandenburg trotz kleineren Rests das letzte Mandat praktisch klaut. Ist es dir klarer geworden? |
Michael
| Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 13:36 Uhr: | |
Danke für die Antworten. Jetzt habe ich verstanden, wie man sich die Überhangmandatdskompensation vorzustellen hat. Grüsse, Michael |
Fragender
| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Januar 2005 - 21:54 Uhr: | |
@Thomas Frings ... und was passiert, wenn eine Partei bundesweit mehr Direktmandate erzielt, als ihr Listenmandate zustehen? Wie wird das kompensiert? Da zeigt sich doch die Unzulänglichkeit der internen Kompensation. |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Januar 2005 - 22:02 Uhr: | |
@Fragender Dann sind das keine internen Überhangmandate und die können folglich auch nicht intern kompensiert werden. In der Praxis kein Problem, da sie bis jetzt nicht vorkamen. |
|