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Antje Z. Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2009 - 10:27 Uhr: | |
Hallo zusammen, ich habe gehört, dass es zwecks Erhaltung der Neutralität rechtlich gesetzte Fristen gibt, die festhalten, wieviel Zeit zwischen einer Informationsveranstaltung zur Wahl und der Wahl selbstliegen muss. Kann mir jemand sagen, welche Frist das ist und am besten auch wo ich die Regelung finde?? Herzlichen Dank im Voraus, Antje Z. |
AeD Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2009 - 12:28 Uhr: | |
Was für eine Informationsveranstaltung: einer staatlichen, mit Steuergeldern finanzierten (z.B. der Bundeszentrale für politische Bildung) allgemein zum Wählen oder zu einem anderen Thema (Bau einer Autobahn, Umgehungsstraße usw.)? |
Antje Z. Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 02. Februar 2009 - 10:19 Uhr: | |
Eine Veranstaltung eines Europe Direct Büros (Informationsdienst der EU) für Schulen mit dem Thema "Europa wählen"... Danke. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 02. Februar 2009 - 21:23 Uhr: | |
Also ich kann nicht erkennen, warum eine allgemeine Information über die Europawahl bedenklich sein soll. Wenn da doch allzu plumpe Propaganda betrieben werden sollte, dann ist es am Lehrer, das im Unterricht wieder gerade zu rücken. Was die Neutralität staatlich finanzierter Information zu Wahlen angeht, da gab es vor einigen Monaten die Auseinandersetzung um den Wahlomaten in Bayern, das hatte mit Fristen aber nichts zu tun. Die ÖDP hatte die Freischaltung des Wahlomaten zur Landtagswahl verhindert, weil sie dort nicht berücksichtigt worden war. http://www.heise.de/newsticker/Gericht-OeDP-darf-beim-Wahl-O-Mat-nicht-ausgeschlossen-werden--/meldung/115658 Daraufhin nahm man aber nicht die ÖDP in den Wahlomaten auf, sondern verzichtete ganz auf ihn. Wahrscheinlich vermutete man, daß sich als nächstes REP und NPD reinklagen würden. Auch in anderen Ländern gab es bei den letzten Landtagswahlen keine Wahlomaten, wohl aus gleichem Grund, auch wenn ich da nichts Näheres weiß. |
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