Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Zulassungsverfahren bei Neuwahlen in ...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Landtagswahlen in Deutschland » Zulassungsverfahren bei Neuwahlen in Hessen? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Seher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 09:03 Uhr:   

Die hessische Verfassung sieht im Falle einer Auflösung des Landtags Neuwahlen binnen 60 Tagen vor. Wahlvorschläge müssen aber laut LWG spätestens am 66. Tage vor einer Wahl eingereicht sein, was hier ja schlechterdings möglich wäre... Weiß jemand, wie die Regelung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den hessischen Landtag im Falle einer Neuwahl lautet? Vorab besten Dank für brauchbare Hinweise!
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 09:05 Uhr:   

Die Fristen werden im Fall einer Neuwahl verkürzt, so wie etwa bei der Bundestagswahl 2005.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 12:43 Uhr:   

§ 53 des Landeswahlgesetzes, Abs. 2
Für Wahlen aufgrund einer Auflösung des Landtags werden die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge (§ 21) auf den vierunddreißigsten Tag vor der Wahl, für die Prüfung und Zulassung der Landeslisten und der Kreiswahlvorschläge (§ 26 Abs. 1 und 2) jeweils auf den dreißigsten Tag vor der Wahl, für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung oder die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags (§ 26 Abs. 4 Satz 5) auf den vierundzwanzigsten Tag vor der Wahl und für die öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 1) auf den zwanzigsten Tag vor der Wahl verkürzt.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 04. November 2008 - 12:50 Uhr:   

Die nächste Landtagssitzung ist auf den 18.-20. November angesetzt. Würde sofort am 18. aufgelöst, müsste die Wahl dann spätestens am 11. Januar sein. Fiele der Beschluss erst am 19., ginge auch noch der 18. Januar.
 Link zu diesem Beitrag

Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2008 - 11:57 Uhr:   

Ich gehe fest vom Wahltermin am 18. Januar 2009 aus. Somit ergibt sich der u. g. Ablaufplan:

Beschluss: Mittwoch, 19. November 2008
Einreichung: Montag, 15. Dezember 2008
Zulassung: Freitag, 19. Dezember 2008
Anfechtung: Donnerstag, 24. Dezember 2008 oder am Vortag
Bekanntmachung: Montag, 29. Januar 2009
Wahltag: Sonntag, 18. Januar 2009
 Link zu diesem Beitrag

Pirol
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2008 - 21:11 Uhr:   

Bzgl. der Zulassung von Landeslisten von Parteien, die noch keine Abgeordneten im Landtag haben, gilt nach §20 Abs. 3 Hess. LWG ja die Erfordernis 1000 Unterstützungsunterschriften beizubringen.

Nun hat mir ein Vögelchen gezwitschert, dass eine Landesliste, die zur Wahl 2008 aufgestellt und zugelassen wurde, weiterverwendet werden kann, wenn sie weniger als 1 Jahr alt ist. Ich finde aber im LWG nichts dazu.

Hat da jemand eine Idee?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2008 - 22:07 Uhr:   

@Pirol
Würde mich sehr wundern.

Würde ggf. hier nachfragen:
http://www.wahlen.hessen.de

Aber in den Hinweisen vom Landeswahlleiter für die wahrscheinliche Landtagswahl 2009 habe ich keinen entsprechenden Hinweis gesehen.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite