Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 24. Mai 2004

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » Europäisches Wahlsystem » Archiv bis 24. Mai 2004 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 11:53 Uhr:   

Europäisches Wahlsystem

Gegenwärtig kursieren bei wahlrecht.de mehrere Threads, in denen auf verschiedene Mängel hingewiesen wird, die sich aus der derzeitigen Rechtslage und Praxis zur Durchführung der Europawahl ergeben. Unter anderem wurde dabei angesprochen:
Der Umstand, dass die Europawahl de facto eine Zusammensetzung aus 25 nationalen Wahlen ist, erschwert nicht nur ihre Wahrnehmung als wirkliche europäische Wahl. Es kommt vielmehr zu einigen Ungereimtheiten. Eine davon ist, dass die Zahl der Sitze pro Land nicht nur nicht proportional zur Zahl der Einwohner oder Wahlberechtigten ist, sondern auch das Verhältnis beider Größen sich nicht durch eine hinreichend einfache Formel abbilden lässt.
Es werden unterschiedliche Wahlsysteme angewandt. Die Unterschiede betreffen neben zahlreichen formalen Aspekten (Fristen etc.) das Auszählverfahren, die Höhe etwaiger Sperrklauseln und die weitere Unterteilung des Wahlgebietes. Ferner wird in einem Teil der EU-Staaten ein STV-System praktiziert, einige Länder haben starre, andere mehr oder weniger offene Listen, in einem Fall ist Panaschieren möglich. In der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird nur ein einziger Sitz vergeben. Hier gilt das Prinzip „First Pass The Post“. Das alles beeinträchtigt die Gleichheit der Wahl erheblich.
Es findet kein europaweiter Verhältnisausgleich statt. Dadurch sind Parteifamilien, die sich EU-weit oder wenigstens in mehreren Mitgliedstaaten vernetzen, im Zweifel gegenüber Gruppierungen, die sich national beschränken, im Nachteil.
Beispiele, die sich auch aus der Diskussion im Forum ergaben:
In Deutschland könnten die FDP oder die PDS an der 5%-Sperrklausel scheitern. Dadurch würde Parteien der Einzug ins EP verwehrt, obwohl sie europaweit agierenden und dabei unbestreitbar relevanten, weil wahrnehmbaren Parteifamilien angehören. Der FDP wird es dabei beispielsweise nichts nützen, wenn sie in Deutschland mehr Stimmen erhält als etwa die ELDR-Mitgliedsparteien Venstre in Dänemark oder Keskusta in Finnland, die in ihren Staaten jeweils den Ministerpräsidenten stellen.
In vielen EU-Staaten verfehlen die Parteien der kleineren Familien Grüne-EFA und KVEL/NGL aufgrund der geringen Zahl zu vergebender Mandate die für den ersten Sitz notwendige Stimmenzahl. Da es keinen europaweiten Ausgleich gibt, sind diese Stimmen komplett verloren.

Angeregt nicht zuletzt auch durch den jüngsten Vorschlag von c07 für ein überhangfreies Wahlsystem in Deutschland habe ich einige Wege durchdacht, um der oben genannten Probleme Herr zu werden. Im Folgenden werden ein paar Möglichkeiten angesprochen.

-------------------
1. Korrekturen am bestehenden System
Die Mitgliedstaaten bilden weiter geschlossene Wahlkreise. Allerdings wird die Zahl der Sitze für jedes Land nach einer präzisen und möglichst anschaulichen mathematischen Formel berechnet. Am einfachsten wäre, jedem Land einen Sockel von z.B. fünf Sitzen zuzuteilen und die restlichen 607 Sitze nach einem neutralen Verfahren (also am besten Sainte-Laguë) im Verhältnis zur Einwohnerzahl oder Zahl der Wahlberechtigten zu verteilen. (Alternativ kann man sich natürlich auch eine Formel ausdenken, bei der diese Verteilung nicht linear erfolgt.) Außerdem wird das Wahlverfahren, insbesondere die Auszählmethode, vereinheitlicht. Die Unterteilung größerer (und auch kleinerer wie BE oder IE) Staaten in geschlossene Mehrpersonenwahlkreise wird abgeschafft, die Sperrklausel entweder vereinheitlicht oder besser auch gleich ganz weggelassen.
Vorteile: Man könnte zumindest von einem „einheitlichen System“ sprechen. Bei der Verteilung der Sitze an die Länder wird kein Staat willkürlich (sondern nur systematisch) bevorzugt oder benachteiligt.
Nachteile: Es findet kein europaweiter Verhältnisausgleich statt. Die jeweiligen systemimmanenten Sperrhürden in den einzelnen Staaten sind unterschiedlich hoch. Eine im gesamteuropäischen Maßstab niedrige Wahlbeteiligung in einzelnen Staaten ist „egal“.

-------------------
2. Eine echte Europawahl nach der vermeintlich reinen Lehre
Die Überschrift deutet schon an, dass natürlich auch diese Variante unglaublich problematisch und erst recht nicht durchsetzbar ist. Dabei klingt zunächst alles so logisch. Jeder ein Kreuz für eine Partei, die sich selbst aussuchen darf, ob sie nur national oder regional begrenzt antritt oder als europaweite Verbindung. Die Verteilung der Sitze erfolgt entweder in einem System mit Ober- und Unterverteilung (gegebenenfalls auch noch Unterunterverteilungen) oder in einem dreistufigen Verfahren wie jüngst von c07 als „überhangfreies Wahlsystem“ vorgeschlagen.
Vorteile: Höchstmögliche Erfolgswertgleichheit der einzelnen Stimme, und zwar europaweit. Verhältnisausgleich begünstigt europäisch vernetze Parteifamilien. Sogar eine gesamteuropäische Sperrklausel scheint denkbar. Hohe Wahlbeteiligung wird belohnt. Unglaublich einfaches und anschauliches System.
Nachteil: Mittelkleine EU-Staaten werden im Parlament kaum noch wahrnehmbar, kleine unter Umständen gar nicht. Würde man die Ergebnisse der jeweils letztvergangenen nationalen Parlamentswahl und eine einheitliche Wahlbeteiligung voraussetzen, so erreichte in Malta, Luxemburg, Zypern und Estland keine Partei eine volle Hare-Quote, in Slowenien nur ELDR und EVP je einen Sitz. Man sieht schnell ein, dass die EU ohne irgendeinen angemessenen Ausgleich zu Gunsten der Kleinen gar nicht funktionieren könnte. Auf juristisch: Es liegen Gründe vor, die einen Eingriff in die Gleichwertigkeit der einzelnen Stimme nicht nur rechtfertigen, sondern geradezu erfordern.

-------------------
3. Eine Art Grabenwahlsystem
Um nun einerseits den europaweiten Verhältnisausgleich zu retten, andererseits aber eine angemessene Vertretung kleinerer EU-Staaten sicherzustellen, wäre es denkbar, die insgesamt 732 Sitze zu splitten. 607 Sitze werden nach einem System vergeben, das unter (2) beschrieben wurde. Von den anderen 125 Sitzen erhält jedes Land gleich viele, nämlich fünf. Diese werden in geschlossenen 5er-Wahlkreisen völlig unabhängig von den restlichen 607 vergeben, so dass im Ergebnis ein Grabenwahlsystem vorliegt. Im Prinzip erinnert es ein wenig an die Schweiz, jedenfalls wenn man die dortige Bundesversammlung als Ganze betrachtet. Im Unterschied zur Schweiz soll aber keine zweite Kammer geschaffen werden, zumal diese in der EU in Form des Europäischen Rates bereits vorhanden ist. Hinsichtlich des Verfahrens zur Verteilung dieser jeweils fünf Landessitze ist der Ruf nach STV oder einem Alternativstimmsystem schon jetzt unüberhörbar. Damit könnten die Nachteile der geringen Zahl zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Vorteile: Das System ist europaweit einheitlich. Für einen hohen Anteil der zu vergebenden Sitze findet ein Verhältnisausgleich statt, wobei auch hohe Wahlbeteiligungen belohnt werden. Die kleineren Mitgliedstaaten erhalten durch die andere Seite des Grabens eine angemessene „Entschädigung“.
Nachteile: Das System ist insgesamt leidlich komplex. Die fünf Landessitze werden sich faktisch als Bonus für die großen Parteien auswirken, auch mit STV. Es ist schwer zu begründen, warum das Wertigkeitsverhältnis der beiden Verfahren von der Bevölkerungszahl des Staates abhängen soll. Stimmensplitting ist unterschiedlich sinnvoll und erfolgreich.

-------------------
4. Ein System mit gewichteten Stimmen
Zur Überwindung des Grabens und der Wiedereingliederung der 125 Extrasitze in das restliche Kontingent ist schließlich denkbar, die geringe Größe eines Mitgliedstaates anderweitig auszugleichen. So könnte man jede abgegebene Stimme mit einem Faktor multiplizieren, der etwa umgekehrt proportional zur Bevölkerungszahl des Landes ist, in dem die Stimme abgegeben wurde. Als Formel zur Berechnung dieses Faktors bietet sich beispielsweise an:
Stimmenwert = Stimmen * (4 / BEV + 0,96),
wobei BEV der Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates in Millionen Einwohnern entspricht.
Anders ausgedrückt bedeutet es, dass ein Staat mit null Einwohnern wie ein Staat mit vier Millionen Einwohnern behandelt wird (bei stetiger Fortsetzung zur Überbrückung der Definitionslücke), bei einem Staat mit genau 100 Mio. Einwohnern beträgt der Faktor genau 1. Dazwischen nimmt der hypothetische Bonus linear ab. Die Zehnmillionenländer werden also immer noch wie 14,5-Millionen-Länder behandelt.
(Alternativ kann man sich natürlich auch eine Formel ausdenken, bei der der Bonus nicht linear ist.)
Voraussetzung ist jetzt natürlich, dass sich niemand beliebig aussuchen kann, wo er seine Stimme abgibt und Wahlpflicht entweder nirgends oder überall herrscht. Außerdem sind Parallelwahlen nationaler (LU) oder regionaler (DE, UK, BE) Natur sehr kritisch zu betrachten.
Das weitere Verfahren ist dann genauso simpel wie unter (2) beschrieben. Nur gehen die kleinen Länder nicht mehr leer aus, weil „ihre“ Stimmen jetzt mehr wert sind.
Vorteile: Europaweiter Verhältnisausgleich. Angemessene Vertretung der kleinen Mitgliedstaaten ist gewährleistet. Hohe Wahlbeteiligung wird belohnt.
Nachteile: Es liegt ein sehr ungewöhnlicher Eingriff in die Gleichheit der Wahl vor. Die Formel zur Berechnung des Faktors wirkt kompliziert (obwohl sie in einem geeigneten Schaubild saubanal aussieht und ist) und liefert krumme Werte.
Und natürlich der in einem Gebilde wie der EU alles entscheidende Nachteil: Es können keinerlei Sonderwünsche mehr berücksichtigt werden.

Würde man jetzt wieder einheitliche Wahlbeteiligung voraussetzen und das Ergebnis der letzten nationalen Parlamentswahl zugrunde legen, außer in den Mehrheitswahlstaaten UK und FR (dort statt dessen letzte Europawahl) und IE (da habe ich leicht improvisiert, ist ja zum Glück nicht so groß), dann käme folgendes an Sitzen heraus:
[berechnet wurde nach Sainte-Laguë/automatische Methode; in Klammern zum Vergleich das ungewichtete Ergebnis aus Variante 2]
EVP...... 234 (233)
SPE...... 221 (225)
ELDR...... 77 (70)
GRÜNE-EFA. 42 (44)
KVEL-NGL.. 39 (38)
UEN....... 36 (35)
EDD....... 12 (14)
Sonstige.. 46 (44)

Man kann also feststellen, dass das Gesamtergebnis nicht bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird. Eine relativ große Abweichung liegt bei den Liberalen vor, weil diese in den kleinen und mittleren Staaten überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen.
Zum Schluss werfe ich noch das Stichwort „Oberverteilung nach d’Hondt“ in den Raum. Damit könnte man sich einiges im Bereich „Sonstige“ ersparen.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 12:19 Uhr:   

Ein EU-weiter Verhältnisausgleich ist m.E. nicht sachgerecht. Es gibt keine EU-weite Parteien sondern allenfalls lockere Zusammenschlüsse die in sich sehr heterogen, einzig die SPE-Fraktion ist politisch einigermaßen geschlossen. Die EU ist eben kein Staat und die Bürger an ihr leider meist nur mäßig interresiert, das zeigt sich nicht zuletzt an der Wahlbeteiligung.
Daher sind nur Korrekturen am bestehenden System machbar und wünschenswert.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 12:36 Uhr:   

@Thomas Frings:
> gibt keine EU-weite Parteien sondern allenfalls lockere
> Zusammenschlüsse die in sich sehr heterogen,
Das sehe ich nicht so.
Mindestens mal Sozialisten, Liberale, Christdemokraten und Grüne haben inzwischen auf Europa-Ebene ein ausreichendes Level an Gemeinsamkeiten - in Sachen Europapolitik.
Unterschiedliche Positionen in nationalen Fragen sind ja irrelevant.

Und wenn es eine echte Europawahl gäbe, würde sich der Konsolidierungsprozeß deutlich beschleunigen.


@Mörsberg:
Grundsätzlich halte ich mittelfristig nur die 2. Variante einer echten Wahl für akzeptabel.

> Mittelkleine EU-Staaten werden im Parlament kaum noch wahrnehmbar,
> kleine unter Umständen gar nicht.
Das wäre natürlich nicht akzeptabel, aber das Problem müßte doch mit einer festgelegten Anzahl von Sitzen pro Land und geeigneter Unterverteilung doch lösbar sein.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 13:09 Uhr:   

"Mindestens mal Sozialisten, Liberale, Christdemokraten und Grüne haben inzwischen auf Europa-Ebene ein ausreichendes Level an Gemeinsamkeiten - in Sachen Europapolitik."

Naja, da muß man sich nur die EVP ansehen. Die britischen Konservativen sind mehrheitlich ausgesprochene Euroskeptiker, abgeschwächt auch Forza Italia und ODS (Tschechien), die Konservativen in Skandinavien sind hingegen in ihren Ländern traditionell die größten Europafans, auch die belgischen Christdemokraten sind sehr europhil.
Die Bandbreite bei den Liberalen ist auf der Links/rechts-Achse beträchtlich und auch die Position zu Europa variiert erheblich.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 14:51 Uhr:   

@Thomas:
Solange sich diese Parteien auf ein gemeinsames Europaprogramm verständigen können (und das tun wohl alle Bundestagsparteien, bei der EVP weiß ich es aber nicht sicher), halte ich diese regionalen Differenzen für nicht ausschlaggebend.
Die Differenzen zwischen diversen Landesverbänden sind auch manchmal erstaublich - schadet aber nichts, solange sie sich auf Bundesebene einigen.

Und wenn erst einmal eine einheitliche Listenwahl wie von Mörsberg skizziert eingeführt wird, wird das gemeinsame Programm viel wichtiger, und eventuelle nationale Besonderheiten viel unwichtiger.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 15:37 Uhr:   

@Ralf
"Die Differenzen zwischen diversen Landesverbänden sind auch manchmal erstaublich - schadet aber nichts, solange sie sich auf Bundesebene einigen."
Da vergleichst du Äpfel mit Birnen. Der Zusammenhalt der europäischen Parteiorganisationen ist viel loser als innerhalb der Nationalstaaten. Es gibt nun einmal keine Vereinigten Staaten von Europa. Die Wähler der Parteien orientieren sich auch vor allem national, wenn sie überhaupt wählen gehen. Wer kennt denn Daniel Cohn-Bendit (der ist noch der Bekannteste), Silvana Koch-Mehrin, Diemut Theato oder Hans-Gerd Pöttering? Selbst die beiden Parlamentspräsidenten, die Deutschland in den 90-er Jahren stellte, kennt niemand. Klepsch wurde von der RLP-CDU 1994 als amtierender Parlamentspräsident nicht mehr aufgestellt, weil sie ihren ehemaligen Landesvorsitzenden Lange versorgen mußte. Ich denke, mindestens 95% aller Deutschen könnten nicht einen Europaabgeordneten nennen.
Leider wird das Europaparlament oft als Endlager für ausgediente Politiker betrachtet, siehe Angelika Beer oder Cem Özdemir. Im Ausland gab und gibt es auch genug Beispiele, auch ehemalige Staats- und Regierungschefs wie Martens, Schlüter, Soares, Landsbergis, Lipponen, Tindemans, Laar.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 15:38 Uhr:   

Ein paar Anmerkungen zu Mörsbergs Überlegungen:

Wenn es schon einen Sockel geben soll, würd ich ihn nicht noch gegenüber dem jetzigen Stand erhöhen. Momentan liegt er faktisch ungefähr bei 3 bis 4 Sitzen, also sollten es bei einer Verbesserung nicht mehr als 3 sein.

Ein Verbot einer Unterteilung in geschlossene Mehrpersonenwahlkreise ist (außer für die ganz kleinen Länder) faktisch ein Verbot von STV. Sonst bräuchte man ein Konstrukt wie das, das ich hier skizziert hab, das aber kaum noch klassisch auszählbar ist. Irland hat übrigens die Versuche mit elektronischem Wählen abgebrochen.

Dafür, dass jeder Staat ein festes Kontingent an Sitzen hat, spricht auch, dass das Verhältnis von Wahlberechtigten zur Bevölkerung ziemlich verschieden ist (von den tatsächlichen Wählern ganz zu schweigen), aber gemeinhin das ganze Volk als legitime Basis zur Berechnung von Sitzansprüchen betrachtet wird. Allerdings ist diese Sichtweise mit einem rein persönlichen und direkten Wahlrecht unvereinbar. Drum halt ich es inzwischen für richtig, dass nur der entscheidungsfähige Anteil des Volks zum Maßstab gemacht wird, dafür aber möglichst niemand davon ausgeschlossen wird (insbesondere durch zu hohes Mindestalter).

Ein variiertes Stimmgewicht gemäß einer Formel (wie auch eine entsprechende feste Sitzverteilung) hat den Nachteil, dass es eine Gleichheit vorgaukelt, wo es eigentlich keine gibt, und damit den Leidensdruck senkt. Drum ist mir eine rein willkürliche Verteilung fast lieber. Deine Formel bedeutet übrigens (bei überall gleicher Wahlbeteiligung), dass es einen Sockel von 4,167 Sitzen gibt und der Rest linear verteilt wird.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2004 - 21:18 Uhr:   

@ Thomas und Ralf:
Rückwirkungen auf die Parteienlandschaft wird es immer geben, sobald irgendeine Form europaweiter Verrechnung eingeführt wird. Als Wähler habe ich den Anspruch, bereits VOR der Wahl zu erfahren, mit welchen Leuten die von mir bevorzugte Liste später in einer Fraktion zusammenkommt. Dass es dabei in einem heterogenen Gebilde wie der EU zu Verbindungen kommen muss, die auch intern ein hohes Maß an Meinungsvielfalt aufweisen, ist unvermeidlich. Solange ein hinreichend großer gemeinsamer Grundkonsens erkennbar ist, kann ich gut damit leben. Möglicherweise werden einige Zusammenschlüsse dadurch auch zu internen Klärungsprozessen gezwungen, denen sie gegenwärtig noch ausweichen können. Die Liberalen müssten entscheiden, ob die eher rechtsliberalen Parteien (z.B. VVD, FpL, dän. V, estn. Reformierakond, FDP) mit den eher linksliberal ausgerichteten (z.B. LibDem, D66, RV, slowen. LDS, estn. Keskerakond) auf einen gemeinsamen Nenner kommen können. Noch schwieriger würde es wahrscheinlich für die EVP werden, wo zum Teil gleich drei verschiedene Positionen aus einem Land aufeinanderprallen. Sollte es hier zu anderen Ausrichtungen mancher Einzelparteien kommen, fände ich das durchaus begrüßenswert. Beabsichtigt ist allerdings die mögliche Benachteiligung solcher Parteien, die NUR nationale Einzelinteressen vertreten.
Im übrigen sollten wir vorsichtig sein, das deutsche Parteienverständnis als das einzig denkbare vorauszusetzen. In Frankreich zum Beispiel ist die Mitgliederdichte viel geringer, die UDF etwa ist nicht viel mehr als ein Wahlverein lokaler Honoratioren, im Parteienstaat Österreich dagegen ist sie historisch bedingt erheblich höher als in Deutschland.

@c07:
> Wenn es schon einen Sockel geben soll, würd ich ihn nicht noch
> gegenüber dem jetzigen Stand erhöhen. Momentan liegt er faktisch
> ungefähr bei 3 bis 4 Sitzen, also sollten es bei einer Verbesserung
> nicht mehr als 3 sein.
Du Schlingel weißt genau, dass mit dieser nicht linearen Formel die sockelunabhängige Sitzzahl gerade ganz am Anfang sehr schnell ansteigt, so dass bereits bei 272000 Einwohnern (also, wenn Island mal beitreten sollte) ein Anspruch von 4,5 Sitzen erreicht wäre.
> Ein Verbot einer Unterteilung in geschlossene
> Mehrpersonenwahlkreise ist (außer für die ganz kleinen Länder)
> faktisch ein Verbot von STV.
Es muss ja nicht unbedingt STV sein. Mit Streichungen und Vorzugsstimmen kann man auch ein gewisses Maß an Personalisierung herbeiführen, sofern die Hürde nicht so absurd hoch ist wie zur Zeit in Österreich oder den Niederlanden.

> Dafür, dass jeder Staat ein festes Kontingent an Sitzen hat,
> spricht auch, dass das Verhältnis von Wahlberechtigten zur
> Bevölkerung ziemlich verschieden ist (von den tatsächlichen Wählern
> ganz zu schweigen), aber gemeinhin das ganze Volk als legitime
> Basis zur Berechnung von Sitzansprüchen betrachtet wird.
Dafür habe ich ja nicht plädiert. Gerade deswegen möchte ich ja Unterschiede in der Wahlbeteiligung zum Ausdruck bringen. Würde das dann halbwegs vernünftig kommuniziert, wovon ich wegen eines vorgegebenen nationalen Interesses mal ausgehe, wäre auch als Effekt mit einem Anstieg der Beteiligung zu rechnen.
Wenn hier Berechnungen meist auf Grundlage der Bevölkerungszahl angestellt werden, so geschieht das vor allem deshalb, weil Eurostat kostenlos keine besseren Daten liefert (gegen Geld übrigens auch nicht immer).

> Ein variiertes Stimmgewicht gemäß einer Formel (wie auch eine
> entsprechende feste Sitzverteilung) hat den Nachteil, dass es eine
> Gleichheit vorgaukelt, wo es eigentlich keine gibt, und damit den
> Leidensdruck senkt.
Auch um die Gleichheit in ihrer reinsten Vollendung geht es mir nicht, sonst wäre mir schließlich Variante 2 die allerliebste. Es geht lediglich darum, die Beeinträchtigung der Gleichheit, wennschon, dann möglichst systematisch vorzunehmen.
> Drum ist mir eine rein willkürliche Verteilung fast lieber.
Da müsstest Du aber begründen, weswegen die Sitzzahl ausgerechnet auf der Ebene der Nationalstaaten vorverteilt wird. Das ist ja streng genommen auch eine ziemlich willkürliche Festlegung. Die EU hat ja auch die Aufgabe, Absurditäten zu beseitigen, die sich aus der Aufteilung Europas in Nationalstaaten ergeben.
> Deine Formel bedeutet übrigens (bei überall gleicher
> Wahlbeteiligung), dass es einen Sockel von 4,167 Sitzen gibt und
> der Rest linear verteilt wird.
Im Durchschnitt. Praktisch erreichen zum Beispiel in Malta die EVP drei und die SPE zwei volle Hare-Quoten, in Luxemburg dagegen EVP, SPE und ELDR nur je eine. Da ginge ich allerdings davon aus, dass das zum Teil über den europaweiten Ausgleich kompensiert wird, wo für Luxemburg mit einem zweiten EVP-Sitz und einem für die Grünen zu rechnen ist.
Die konkrete Formel wäre natürlich verhandelbar. Meinetwegen könnte auch
Stimmenwert = Stimmen * (3 / BEV + 0,97)
herauskommen.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 00:19 Uhr:   

@ Mörsberg

"Die Liberalen müssten entscheiden, ob die eher rechtsliberalen Parteien (z.B. VVD, FpL, dän. V, estn. Reformierakond, FDP) mit den eher linksliberal ausgerichteten (z.B. LibDem, D66, RV, slowen. LDS, estn. Keskerakond) auf einen gemeinsamen Nenner kommen können."

Naja, in den Niederlanden kommen sie wohl zumindest europapolitisch auf einen Nenner, denn schließlich bilden D66 und VVD eine Listenverbindung, was sie kaum täten, wenn sie sich spinnefeind wären. Und für Deutschland gibt es das Problem nicht, weil es lediglich eine liberale Partei gibt (die LD lasse ich mal als nicht mehr wirklich ernstzunehmend weg), die von Leutheusser-Schnarrenberger bis von Stahl eine Breite aufzuweisen hat, die wahrscheinlich Strömungen (bei von Stahl weigere ich mich zwar, ihn noch als Liberal zu bezeichnen, aber immerhin gehört er der FDP an) aufweist, die fast alles integrieren, was es in den übrigen EU-Staaten in ELDR-Mitgliedsparteien so gibt.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 01:37 Uhr:   

Mörsberg:
> Wenn hier Berechnungen meist auf Grundlage der Bevölkerungszahl
> angestellt werden, so geschieht das vor allem deshalb, weil
> Eurostat kostenlos keine besseren Daten liefert

Es wird aber fast immer die Bevölkerung bzw. die Staatsbürger zur Grundlage von Wahlkreiseinteilungen gemacht, und mir scheint, dass das nicht nur praktische, sondern auch grundsätzliche Gründe hat. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind die beiden Entwürfe für Hamburg.

Meine Interpretation der Formel war übrigens Schwachsinn. Es heißt vielmehr, dass jeder Staat 4,167 Stimmen extra bekommt, multipliziert mit der Relation Wähler/Bevölkerung. Die Anmerkung mit der Million hab ich überlesen. Es bedeutet aber trotzdem einen festen Sockel an Sitzen, der grob überschlagen 5,5 ausmacht.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 11:32 Uhr:   

Ich hatte gegenüber c07 geschrieben...
> Da müsstest Du aber begründen, weswegen die Sitzzahl ausgerechnet
> auf der Ebene der Nationalstaaten vorverteilt wird. Das ist ja
> streng genommen auch eine ziemlich willkürliche Festlegung. Die EU
> hat ja auch die Aufgabe, Absurditäten zu beseitigen, die sich aus
> der Aufteilung Europas in Nationalstaaten ergeben.
... wobei ich gewissermaßen in Vorausverteitigung natürlich eingestehen muss, dass die von mir vorgeschlagene Variante 4 ebenfalls mit diesem Makel behaftet ist. Eine Aufteilung z.B. auf NUTS1-Ebene (in DE Bundesländer) wäre genauso willkürlich, damit bliebe letztlich nur Variante 2 übrig.
Langfristig ist volle europaweite Proportionalität natürlich das, was man anstreben sollte. Andererseits sollte man sich eben jetzt schon überlegen, in welchen Schritten man sich ihr annähern kann und welche Möglichkeiten da bestehen. Würde man mit einem europäischen Ausgleich aber wenigstens erstmal anfangen, könnte sich daraus eine positive Eigendynamik entwickeln.

@C.-J. Dickow:
Eine Einigung der ELDR in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung hielte ich persönlich für sehr wahrscheinlich, man ist da ja im allgemeinen recht tolerant (wobei bei mir im niederländischen Wahl-O-Mat VVD und D66 kilometerweit auseinander lagen).
Die EVP hingegen würde nicht alle derzeit in der Fraktion vertretenen Parteien im Boot halten können.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 12:06 Uhr:   

@Mörsberg
Bei mir steht im niederländischen Wahlomaten die VVD auf Platz 1 und direkt dahinter D66. Auch mit den anderen Listenverbindungen kommt das schön hin: VVD-D66-LPF(ähem)-CDA-CU/SGP-PvdA-GroenLinks-SP
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 16:07 Uhr:   

Ein grundsätzliches Problem scheint mir in der EU zu sein, dass die heutige Organisation und Kompetenzordnung der Institutionen historisch gewachsen ist und dabei nie dem geänderten Charakter des Zusammenschlusses angepasst wurde.
Im Grunde gibt es ja so etwas wie eine DOPPELTE Repräsentation: Im Ministerrat sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten - dabei gibt es ein Stimmengewicht, das einerseits der Grösse der Länder nach gestaffelt ist, anderseits aber die Unterschiede auch nivelliert. Bei den Abstimmungen im Ministerrat gibt es mindestens drei grundsätzlich verschidene Abstimmungsmodi, die wiederum in Untermodi zerfallen; die drei hauptsächlichen Abstimmungsarten sind Mehrheitsbeschluss, qualifiziertes Mehr und Einstimmigkeit. Bei den - nach wie vor zahlreichen - Beschlüssen mit Einstimmigkeit im Rat sind de facto alle Länder gleich. Die Konstruktion des Ministerrates stammt im Grundsatz noch aus den Anfängen der europäischen Gemeinschaften, als es sich noch um einen reinen Zweckverband verschiedener Regierungen mehr technischen Charakters handelte. Damals war es angemessen, ein Organ von Regierungsvertretern zum Hauptentscheidungsgremium zu machen und die Stimmen nach Staaten zu zählen. Doch heute ist die EU ein quasi-staatlicher Zusammenschluss, der tief in viele oder gar die meisten Lebensbereiche eingreift, wichtige Bereiche regelt und die Menschen in Europa unmittelbar betrifft.
Daher wurde einst das Europaparlament geschaffen, das anfänglich bloss ein beratendes Organ aus Vertretern der nationalen Parlamente war. Heute ist es auf dem Weg zum "Vollparlament". In der neuen EU hat es theoretisch die Aufgabe der Volksvertretung wahrzunehmen. Diesen Auftrag kann es jedoch kaum erfüllen, wenn es a) nicht ausreichende Kompetenzen hat und b) seine Wahl und Zusammensetzung nicht eben geeignet ist, das Volk in Europa zu repräsentieren.
Und hier nun stellen wir - neben dem nach wie vor uneinheitlichen Wahlsystem in den verschiedenen Ländern - fest, dass die Zusammensetzung wie im Ministerrat einerseits nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten gerichtet ist, anderseits aber auch nivelliert.
Im Prinzip wäre angemessen eine Struktur, in der das Europaparlament rein nach der Grösse der Staaten zusammengesetzt wäre. Sachgerecht könnte der Schutz der kleinen Staaten über eine Zweite Kammer (Senat) erfolgen, in dem die Staaten gleichmässig oder stark nivelliert vertreten wären. Diese Kammer müsste dann den (historisch eigentlich überholten) Ministerrat ersetzen.
Dazu würde passen, dass die EU-Kommission schon heute eigentlich vom Konzept her als Europa-Regierung funktioniert und von allen Organen am ehesten ohne wesentliche Veränderungen in eine mehr staatliche Zukunft der EU übernommen werden könnte.
Der Ministerrat steht aber zwischen Kommission und Parlament als m. E. historisch bedingtes Relikt irgendwie systemwidrig im Weg.
Würde man das EU-Parlament zu einer reinen Volksvertretung umbauen, dann müsste die Grösse der Länderabordnungen nicht künstlich verzerrt werden, und ein einheitliches Wahlverfahren wäre wohl leichter zu erreichen bzw. durchzusetzen.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 16:42 Uhr:   

"Der Ministerrat steht aber zwischen Kommission und Parlament als m. E. historisch bedingtes Relikt irgendwie systemwidrig im Weg."

Es ist völlig ausgeschlossen, daß die EU-Regierungen auf den Ministerrat verzichten. Nach wie vor ist die EU eben ein Staatenbund und kein Bundesstaat. Man darf auch nicht vergessen, daß EU-Beschlüsse kein unmittelbar geltendes Recht sind sondern immer in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die EU-Verfassung führt zwar erstmals "europäische Gesetze" ein, aber nur in sehr wenigen Fällen.
Wenn man die Vereinigten Staaten von Europa schaffen wollte, müßte der Ministerrat natürlich weg und dann würde man sicher auch zu einer Zwei-Kammer-Lösung kommen, wobei dann aber die erste Kammer ein deutliches Kompetenzübergewicht haben sollte. Eine völlige Gleichheit von Deutschland und Malta in einer zweiten Kammer ist aber auch dann schwer vorstellbar. Die Nivellierung würde noch viel krasser ausfallen als etwa in der Schweiz. Dort ist Innerrhoden im Ständerat im Verhältnis zur Bevölkerung im Kanton Zürich etwa 40-fach überrepräsentiert, in der EU beträgt das Bevölkerungserhältnis Deutschland:Malta etwa 200:1.
 Link zu diesem Beitrag

C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Mai 2004 - 17:17 Uhr:   

@ Thomas Frings

Ich habe beim deutschen Wahl-O-Maten genau die gleiche Zustimmung bei FDP und Grünen und bei allen anderen Parteien eine negative Übereinstimmung. Bei nationalen Wahlen liegt im Regelfall die FDP deutlich vor den Grünen (aber auch der Rest im roten Bereich).
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 21. Mai 2004 - 11:58 Uhr:   

Ralf hat weiter oben geschrieben:
> das Problem müßte doch mit einer festgelegten Anzahl von Sitzen pro
> Land und geeigneter Unterverteilung doch lösbar sein.
Erst hielt ich das für eine unlösbare Gleichung, weil man sich doch für das eine oder andere entscheiden müsste. Zwischenzeitlich ist mir aber noch eine Idee gekommen...

Wesentlicher Grundkonflikt bei der Suche nach einem europaweit einheitlichem Wahlsystem ist der Gegensatz aus Proportionalität der politischen Gruppierungen und angemessener Verteilung der Sitze auf die Einzelstaaten, zumindest dann, wenn man hier eine völlige Proportionalität zur Zahl der Einwohner/Wahlberechtigten/Wähler als nicht durchsetzbar anerkennt. Und weil jede gute Diskussion zur Eröffnung neuer Horizonte führt, folgt nun, als Fortsetzung des Eingangspostings:

-------------------
5. Die österreichische Methode
Wer mit dem Wahlsystem zum österreichischen Nationalrat vertraut ist, dem wird im Folgenden vieles bekannt vorkommen, weil diese Variante 5 stark an jenes Wahlsystem angelehnt ist.
Verfahren wird wie folgt: Zunächst werden nach einem vorher festzulegenden Schlüssel die 732 Sitze auf die Mitgliedstaaten „verteilt“. Wie dieser Schlüssel aussieht, ist zunächst nebensächlich. Es kann also das derzeit gültige Muster verwendet werden oder auch ein Modell, das auf linearen oder phantasievolleren Funktionen mit oder ohne festen Sockel beruht. Nun wird innerhalb der Einzelstaaten auf Basis der soeben ermittelten Sitzzahl und der Gesamtzahl der im Einzelstaat abgegebenen Stimmen eine Wahlzahl berechnet. Jede Partei bekommt dann soviele Sitze, wie volle Wahlzahlen in ihrem Ergebnis enthalten sind. Die Wahlzahl ist üblicherweise entweder eine Hare-Quote oder eine Droop-Quote.
Nach diesem System können auch bei der Verwendung von Droop nie mehr als 732 Sitze vergeben werden, eher bleibt in aller Regel noch jede Menge übrig. Nun wird anhand der EU-weit abgegebenen Stimmen berechnet, wieviele Sitze jeder Parteifamilie bzw. Partei zustehen. Dafür muss notwendigerweise ein Divisorverfahren (d’Hondt oder Sainte-Laguë) gewählt werden. Denn es kann vorkommen, dass Parteifamilien oder einzelne Parteien bereits im ersten Verfahren mehr Sitze erhalten haben als ihnen europaweit zustehen. In diesem Fall blieben die überzähligen Mandate erhalten und der Divisor muss angepasst werden, damit die Gesamtzahl von 732 Sitzen nicht überschritten wird.
Vorteile: Der Parteienproporz ist (fast) gewährleistet und entsprechend auch die Gleichheit der Wahl. Kleinere Mitgliedstaaten können angemessen berücksichtigt werden (was „angemessen“ bedeutet, ist Verhandlungssache). Die jeweilige Wahlbeteiligung ist nicht egal. Das System erlaubt auch den Einbau einer Sperrklausel (dann würden Stimmen für Parteien unterhalb dieser Klausel für die Ermittlung der Wahlzahlen nicht mitgezählt).
Nachteil: Es kann zu Überhangmandaten kommen.

Um einzuschätzen, wie gravierend dieser Nachteil ist (wäre), muss wieder einmal ein wenig simuliert werden. Also: Unterstellt werden einheitliche Wahlbeteiligung und die politischen Kräfteverhältnisse der letztvergangenen nationalen Parlamentswahl (in FR und UK letzte EP-Wahl, in IE für die Parteien das jeweils höhere Resultat von beiden, um einen Teil der Independants loszuwerden). Als Sperrklausel habe ich nach niederländischem Vorbild eine volle Hare-Quote (1/732) angesetzt, oberverteilt wird zunächst mal nach d’Hondt. Es fielen folgende Überhangmandate an:
Bei linearer Sitzverteilung mit Sockel 5 auf die Einzelstaaten sowohl mit Hare als auch mit Droop nur ein einziges für Meciars HZDS in der Slowakei.
Bei der derzeit gültigen Sitzverteilung auf die Einzelstaaten mit Hare-Quoten dasselbe. Nur wenn man jetzt noch Droop-Quoten einführt, fiele etwas mehr Überhang an, nämlich für die HZDS noch ein zweites, außerdem eins für Vlaams Blok in Belgien und insgesamt drei für die ELDR. Die Verzerrung durch Überhangmandate wäre also mit maximal sechs von 732 Mandaten insgesamt in jedem Fall gering.
Schließlich noch zur Abschreckung für alle Freunde der Standardrundung die Liste jener sechs Gruppierungen, die bei Sainte-Laguë-Oberverteilung ein Mandat mehr bekämen (EVP und SPE verlören je drei). Es sind dies: EDD (UKIP+CPNT+CU/SGP+JuniB); Leppers „Selbstverteidigung“ (PL); Front National (FR); Lega Nord (IT); DUP (Nordirland); LPF (NL). Meinetwegen darfs aber auch eine höhere Sperrklausel (0,5% oder 1%) sein.
Und noch eine kurze Abwägung zwischen den beiden Quoten:
Vorteile der Droop-Quote: Mandatsverhältnis zwischen den Staaten kann präziser „voreingestellt“ werden. Kleinere Länder kommen bei gleicher Einteilung besser weg, also muss die Einteilung nicht so stark verzerrend aufgebaut werden. Vor allem für kleinere Parteien ist es etwas leichter, die Quotenbedingung zu erfüllen.
Vorteile der Hare-Quote: Geringeres Risiko von Überhangmandaten, anschaulichere und damit auch für Briten verständliche Formel.

-------------------
Ich hab noch eine Datei von 1999 gefunden, aus der hervorgeht, was die Unterschiede bei der Wahlbeteiligung anrichten könnten. Angenommen, 1999 wären die damals 626 EP-Sitze proportional zu den im Land abgegebenen gültigen Stimmzetteln auf die Staaten verteilt worden – wobei ich in Staaten mit Wahlpflicht mit dem Faktor 0,7 multipliziert habe: Dann ergäbe sich folgende Verteilung nach Sainte-Laguë oder Hare/Niemeyer (kein Unterschied zwischen diesen beiden):
IT 156
DE 123
ES 95
FR 84
UK 48
BE 21
GR 21
NL 16
PT 15
AT 13
SE 12
DK 9
IE 6
FI 6
LU 1

Wäre halt auch noch eine Quelle für Überhangmandate. Wenngleich man hoffen könnte, dass sich ein europaweiter Verhältnisausgleich mancherlands stimulierend auf die Beteiligung auswirkt.
 Link zu diesem Beitrag

Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 21. Mai 2004 - 13:59 Uhr:   

@Thomas Frings
Dass die Staaten der EU heute oder in naher Zukunft auf den Ministerrat verzichten, halte ich auch nicht eben für wahrscheinlich. Allerdings ging es mir in meinem Beitrag nicht darum, Zukunftsvorhersagen zu machen oder Probleme der EU zu lösen, sondern bloss aufzuzeigen, woher diese Probleme stammen. Ich halte den nach wie vor ungeklärten Charakter der EU (Regierungs- oder Staatenbund, europäischer quasi-staatlicher Verbund oder gar Europa-Staat) für einen der hauptsächlichsten Gründe für die gegenwärtigen und künftigen Strukturprobleme.
Konkret zum Ministerrat und einer möglichen zweiten Kammer möchte ich anfügen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, wie man mit dem einmal erkannten Problem umgehen kann. So könnte der Ministerrat zu einer Art zeiten Kammer umgeformt werden nach dem Muster des deutschen Bundesrates, der ja auch aus Regierungsvertretern besteht und teilweise exekutive statt nur legislativer Aufgaben wahrnimmt, wie dies ja auch auf den Ministerrat zutrifft. Das wesentliche Problem stellt dabei eher die Gewichtung der Stimmen und die Kompetenzordnung dar als die Existenz des Rates an sich. Sofern der Minderheitenschutz durch den Rat gewährleistet ist, braucht es im EU-Parlament nicht noch eine Nivellierung der Abgeordnetenzahlen.
Eine andere Möglichkeit wäre ferner, eine zeite Kammer zu schaffen, die von den Staaten gewählt wird und in der diese alle gleich oder dorch stark nivelliert vertreten sind; eine solche Kammer könnte gleiche oder mindere Rechte wie das EU-Parlament erhalten, für gewisse Beschlüsse könnte ein höheres Mehr vorgeschrieben werden usw. oder die Beteiligung eines höheren Quorums u. dgl.
Schliesslich gäbe es aber auch Modelle, bei denen es gar keine zweite Kammer braucht. So könnte man z. B. vorsehen, dass für bestimmte Entscheide nicht nur eine Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich ist, sondern auch eine Mehrheit aller Abordnungen - der einzige Abgeordnete Maltas gibt dann halt seine Stimme im Namen von ganz Malta ab so wie die 200 (oder wieviele immer) für Deutschland zusammen nur eine Stimme für Deutschland haben. Wer will, kann an den Mehrheiten noch schrauben und z. B. 2/3 aller Mitglieder und eine Mehrheit nach Staaten verlangen oder gar 2/3 und 2/3, für Änderungen der EU-Verfassung 2/3 Stimmen und 3/4 Staaten u. dgl.
Oder aber man könnte ein Modell wählen, wie es ähnlich in Bern für die Abgeordneten französischer Sprache gilt: Findet eine Vorlage, die die französischsprachigen Gebiete betrifft, nicht die Mehrheit unter den französischsprachigen Abgeordneten, so können diese eine Alternativvorlage zur Abstimmung vorlegen (und die Mehrheit im gesamten Rat wird sich wohl überlegen müssen, was sie damit macht, sonst riskiert sie politischen Ärger). So ähnlich könnte man z. B. vorsehen, dass immer dann, wenn eine bestimmte Zahl von Abordnungen einzelner Staaten eine Alternativvorlage wünscht, diese dem Mehrheitsentwurf gegenübergestellt werden muss und z. B. ggf. in die Regierungskonferenz geht o. dgl.
Mit etwas Kreativität, Phantasie und politischem Feingefühl liessen sich gewiss Lösungen für die EU finden. Eine andere Frage ist natürlich, ob die jetzt massgeblichen Leute über diese Eigenschaften verfügen.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 10:00 Uhr:   

Philipp Wälchli hat völlig recht: Die merkwürdige Konstruktion der Eu-Institutionen ist nur dadurch zu erklären, daß diese "historisch gewachsen" sind (mancher würde sagen: "gewuchert). Da sind viele sich eigentlich widersprechende Sachen zusammengemischt, ein logisch sauber durchkonstruierter Entwurf würde völlig anders aussehen.
Man sollte aber die praktische Arbeitsfähigkeit auch von solchen "eigentlich nicht arbeitsfähigen" Konstruktionen nicht unterschätzen.
So ein Ding läuft, wenn die verschiedenen Beteiligten eben nicht stur am Organigramm entlang ihre Kompetenzen ausreizen, sondern flexibel und kompromißfähig aufeinander zugehen. Und genau dies scheint tatsächlich eine der Hauptstärken der vielgescholtenen EU-Bürokratie zu sein.
Vom Prinzip her müßte man meinen, so merkwürdig strukturierte Entscheidungsgremien könnten gar nichts auf die Reihe kriegen. Und immer wieder mal knirscht es ja auch - und das wird dann auch meist sehr öffentlichlichkeitswirksam.
Weniger in die Medien kommt es dann, wenn hinterher die Kuh wieder vom Eis geholt wird. Und de facto gibt es halt doch einen ganz erstaunlichen Fortschritt in der Sache.


Zum Wahlsystem:
Ich bin davon überzeugt, daß eine europaweite Verhältniswahl mit festgelegter Mandatszuteilung pro Land möglich ist, und zwar auch OHNE Überhangmandate.
Das geht allerdings nicht mit gewohnten Zuteilungen unten ohne Rücksicht auf die Gesamtverteilung.

Mal als konkretes Beispiel: Wenn die Liste "Malta spezial" in Malta 95% kriegt und sonst nirgends eine Stimme, dann steht ihr wohl bei der europaweiten Verteilung maximal ein Sitz zu - auch wenn ihre lokale Quote locker zum Abräumen mehrerer Mandate reicht.

Man müßte dann so verteilen, daß erst europaweit der Mandatsanspruch für jede Liste festgestellt wird, und dann werden die Mandate auf die Länder verteilt, je nach relativem Erfolg der Listen dort.

im Extrembeispiel würden also große Listen wie Sozialisten, Liberale oder Konservative ein bis zwei Mandate in Malta besetzen, auch wenn sie dort mit irgendwo 0,5% bis 2% deutlich hinter "Malta spezial" rangieren.

Klingt vielleicht auf den ersten Blick widersinnig, aber nur so läßt sich das ohne Widersprüche und Verzerrung auflösen. Und m. E. ist das auch gerecht: Wenn schon Malta von den Sitzen her so stark überrepräsentiert ist, dann sollte das nicht auch noch in einen organisatorischen Vorteil münden, eine Kleinfraktion durchsetzen zu können. Sondern die Malteser bleiben zwar überrepräsentiert, aber im Rahmen des gesamteuropäischen Kräfteverhältnisses.
 Link zu diesem Beitrag

Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 12:18 Uhr:   

@Ralf:
In dem von Dir angesprochenen Malta-Szenario könnte derselbe Effekt durch eine niedrige europaweite Sperrklausel (in meinem Vorschlag eine volle Hare-Quote) erreicht werden. Gleiches Ergebnis mit anderem Ansatz eben.
Man kann auf diese Weise aber natürlich nicht sämtlichen rein national operierenden Parteien den Zutritt verwehren. Der FN oder Lepper kämen auch allein mit französischen oder polnischen Stimmen immer rein. Aber die doppelte Bedingung, dass die Überrepräsentation der kleineren Staaten nur gerechtfertigt ist, solange ihre Vertreter auch in den größeren Parteifamilien (EVP, SPE, ELDR, Grüne, VEL, UEN) integriert sind, findet meine Zustimmung. Genau in diese Richtung geht der Entwurf auch. Ich habe die sonstigen jetzt nicht aufgeschlüsselt. Aber sie kämen überwiegend aus den sechs großen Staaten. Ausnahmen wären lediglich HZDS (SK), FPÖ (AT) und VB (BE), zusammen 5 Abgeordnete (mit Hare-Quote).
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 12:59 Uhr:   

@Mörsberg:
> Man kann auf diese Weise aber natürlich nicht sämtlichen rein
> national operierenden Parteien den Zutritt verwehren.
Richtig. Das ist auch nicht die eigentliche Zielsetzung, es geht mir auch nicht um das Sperrklauselthema.
Sondern ich will, daß die Malteser (bzw. die kleinen Staaten) zwar im Parlament überrepräsentiert sind, aber nicht mehr Stimmrecht haben.
D.h. für die Frage der politischen Mehrheiten im Parlament gilt strikte Verhältniswahl, ein Malteser hat dabei genau nur dasselbe Stimmrecht wie ein Deutscher.
Aber es ist sicher gestellt, daß genügend Malteser im Parlament sitzen, um ihre Anliegen vorbringen zu können.

Bei der technischen Umsetzung bin ich noch ratlos.
Ich bin mir sehr sicher, daß es genügend Verteilverfahren geben muß, die eine solche doppelte Verteilung (die fixe nach Ländern und die auf Parteien nach dem Wahlergebnis) leisten. Aber die gängigen tuns natürlich nicht. Man muß wohl eine Bewertungsfunktion definieren, die Sitz für Sitz unter Wahrung beider Quotierungen verteilt und dabei die jeweils noch nicht berücksichtigte "erfolgreichste Liste pro Land" zum Maßstab nimmt.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 13:28 Uhr:   

Vielleicht die Biproportionale Methode von Pukelsheim?
http://www.nzzamsonntag.ch/2003/04/25/zh/page-article8TGG9.html

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite