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Erststimme überflüssig?

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Erststimme überflüssig? « Zurück Weiter »

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Martell
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2008 - 14:05 Uhr:   

Hallo

Macht die Erststimme denn überhaupt einen Sinn? Wenn man bedenkt, dass der direkt gewählte Abgeordnete sowieso dem Fraktionszwang unterworfen und damit dem Wahlkreis in keinster Weise hlfreicher ist als jemand von einer starren Landesliste? Mal abgesehn davon kommt er seiner Wahlkreisarbeit, mangels Zeit, ja sowieso nur schwer nach.

Was soll dieses merhheitsdemokratische Elemente? Würden ohne diese Personalisierung der Verhältniswahl die Wahlen nicht viel unkomplizierter? Keine Überhangmandate mehr und auch kein negatives Stimmengewicht!!! Weil wo keine Überhangmandate da auch keine Negativstimmen oda etwa nich?

Man sollte sich lieber auf Reformen der starren Landeslisten konzentrieren und diese flexibler gestallten.

Oder steh ich da voll aufm Schlauch? Also bitte helft mir bevor ich diesen vermeintlichen Unfug in meine Hausarbeit einbaue.

Danke!
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2008 - 19:05 Uhr:   

Mir scheint, @Martell, Du hast noch nie mit Deinem Abgeordneten in irgendeiner Deinen Wahlkreis betreffenden Sache zusammengearbeitet oder Kontakt gehabt.

Wenn Du zum Beispiel aus einer Hafenstadt kommst und ein Anliegen betreffend irgendwelche Schiffahrts- oder Zollvorschriften hast, benötigst Du einen Abgeordneten aus Deiner Stadt oder umzu und nicht von sonstwo. Die Partei ist dabei sogar (fast) egal. Einen "Fraktionszwang" gibt es bei solchen Fragen nicht.

Da ist ein direkt gewählter Abgeordneter eindeutig "hilfreich". Unterlegene und dann über die Landesliste eingezogene Abgeordnete können das natürlich auch sein, aber dazu muss das Wahlergebnis sie irgendwie kreiert haben, besonders bei den kleineren Parteien.

Und die Qualität und Intensität der Wahlkreisarbeit ist sicherlich von Abgeordneten zu Abgeordneten sehr unterschiedlich.
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Martell
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2008 - 19:47 Uhr:   

Danke für die antwort good entity, ja bisher habe ich wirklich noch keinen Kontakt mit meinem Wahlkreisabgeordneten gehabt aus eben dem Grund, dass ich mir nicht viel davon erhoffe.

Wozu brauch ich denn da meinen Abgeordneten? Was kann der schon ausrichten? Machts nicht mehr Sinn sich in nem Verein oder Verband zu organisieren?
Ich glaube, dass wenn ich meinen Abgeordneten damit beauftrage, das noch weniger Erfolgsausischten hat als ne Petition.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 05. September 2008 - 00:13 Uhr:   

Vielleicht sollte man nicht zu sehr hedonistisch denken. Lokale Abgeordnete können eine gute Verbindung zur "hohen" Politik herstellen, unter anderem ist das ja auch ein Aspekt ihrer Vertreter-Funktion bzw. eben Abgeordneten-Funktion. Für manche Anliegen ist es aber besser, eine prominente Person zu gewinnen oder aber sie auf anderem Wege zu propagieren.
Bloss: Das Wahlrecht soll nicht in erster Linie dazu dienen, einen guten Kontakt zwischen Parlamentsplenum und lokalen Interessegruppen herzustellen, sondern es soll ein arbeitsfähiges und in einem näher bestimmten Sinne repräsentatives Parlament hervorbringen.
Im gegenwärtigen deutschen Bundestagswahlrecht erfüllen dabei die Direktmandate mindestens drei Aufgaben:
1. Sie geben einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages unabhängig von der Vertretung nach Listen.
2. Sie können einer Minderheitenliste den Einzug in den Bundestag ermöglichen, ohne die 5%-Hürde übersprungen zu haben (Grundmandatsklausel).
3. Sie können ggf. einer lokalen Mehrheit, die national eine Minderheit ist, eine Vertretung im Bundestag gewähren.
Man sieht auch, dass hinter diesen 3 Punkten Überlegungen zur Art der parlamentarischen Repräsentation stehen, insbesondere Punkt 3 macht grundsätzlich auch unabhängige bzw. parteilose Kandidaturen möglich.
Wenn man natürlich davon ausgeht, dass ohnehin alle Direktkandidaten auch einer landesweiten Partei angehören und dass eh jeder Wähler dem Kandidaten der Partei die Stimme gibt, die er auch bei der Listenwahl wählt, dann mag man in der Tat die Erststimme als überflüssig ansehen. Aus Sicht z. B. der ehemaligen PDS, die eine Legislatur lang nur dank Direktmandaten im Bundestag sass, sieht das entschieden anders aus.
Um auf das hedonistische Hafenproblem zurückzukommen: Auch dafür eröffnet das geltende Wahlrecht einen besonderen Weg. Nehmen wir an, es gebe in besagter Hafenstadt ein Bauprojekt für den Hafen, das an sich populär ist, aber nur mit Bundeshilfe ausgeführt werden kann. Nun können die Befürworter dieses Vorhabens einen geeigneten unabhängigen Kandidaten suchen, der das Projekt unterstützt, und diesen als Wahlkreiskandiadaten vorschlagen, mit nicht gar so schlechten Aussichten auf Erfolg. Im Falle seiner Wahl eben WEGEN des Projektes wäre dies ein ganz anderer Zugang zum Bundestag als das Suchen eines Abgeordneten, eine Petition usw.

Es liesse sich ausserdem noch ein 4. Punkt beifügen: Wie die ausführlichen Debatten in diesem Forum zeigen und das jüngste BVerfG-Urteil beweist, führen die Erststimmen eben gerade durch die Art ihrer Verrechnung mit den Zweitstimmen regelmässig zu Überhangmandaten und damit zu einem nicht unerheblichen Effekt zu Gunsten bestimmter Parteien und zu Gunsten einzelner Abgeordneter, die eben nur dank ihrer Erststimmen gewählt sind. Auch taktisches Wählen und damit eine Maximierung der eigenen Stimmkraft auf Kosten anderer Wähler ist in gewissen Grenzen möglich, wie sogar das BVerfG festgestellt hat.
Somit sind also die Erststimmen gewiss NICHT unwichtig.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 05. September 2008 - 20:49 Uhr:   

Zu was man Erststimmen nutzen kann, wenn man etwas "kreativ" ist, sieht man unter www.fuervolksentscheide.de - vielleicht ist ja so zu schaffen, was die Parteien seit fast 60 Jahren faktisch blockieren - mehr Einfluss der Bürger.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 07. September 2008 - 16:30 Uhr:   

@Philipp Waelchli: Aus meiner Sicht haben die Direktmandate neben den von Dir genannten unter anderem eben noch eine weitere (in meinen Augen sehr wichtige) Aufgabe: Sie sorgen automatisch dafür, dass (auch) geographisch ein Mindestmaß an parlamentarischer Repräsentation entsteht.

Natürlich geben auch schon die Landeslisten eine grobe Annäherung. Aber theoretisch könnten dann alle baden-württembergischen Abgeordneten aus Stuttgart kommen. Klar, keine Partei wird ihre Landesliste so aufstellen. Aber das Vorhandensein von Direktmandaten streut praktisch zwingend 50 % der Abgeordneten quer durchs Land, auch in ländliche, sonst politisch weniger repräsentierte Gebiete abseits der Landeshauptstädte.

Und das macht auch Sinn, weil anders als von @Martell vermutet die einzelnen Abgeordneten sehr wohl eine Menge bewegen können, wenn sie wollen. Das hat nicht nur mit "Verbindung zur hohen Politik" zu tun. Die Mehrzahl der Gesetzesvorhaben ist keine "hohe Politik".

Wenn beispielsweise Gesetze geschaffen werden, die unter anderem in § hundertixunddaffzig Absatz 3 regeln, dass in deutschen Sprudelwässern nur aus deutschen Quellen stammendes Wasser verwendet werden darf, hört sich das harmlos an. Alles gähnt und stimmt zu. Für einen deutschen Getränkeabfüller im deutsch/belgischen Grenzgebiet, der seit hunderten von Jahren eine Quelle anzapft, die eben heute 5 m in Belgien liegt, wäre das das Aus und 150 Leute würden arbeitslos.

Ein rechtzeitig alarmierter Abgeordneter des entsprechenden Wahlkreises (andere wissen ja nicht mal, wo das Kaff liegt) wird sich hier sehr rasch und erfolgreich in das Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Das ist auch kein "Auftrag", das macht der ganz von allein, er muss nur das (ja, "hedonistische") Problem kennen. Eine Petition hat zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal die Beratungsphase im Petitionsausschuss erreicht und was soll der Verein tun?

Die entstehenden Bündnisse der Abgeordneten im Parlament sind in solchen Fällen mitunter ungewöhnlich: Vielleicht haben ein oberfränkischer und ein sächsischer Abgeordneter von zwei sonst sehr gegnerischen Parteien ein ähnliches Anliegen aufgrund böhmischen Quellwassers? Die drei Abgeordneten sind dann bei der Abstimmung fast die einzigen im Plenum, stimmen alle drei ohne Fraktionszwang und Diskussion dem dank gemeinsamer Initiative geänderten Gesetz zu und der Bürger wundert sich über die faulen und untätigen Abgeordneten ...
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Lorili
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 16:48 Uhr:   

Aber ist es nicht so, dass die Direktkandidaten nicht eh schon sehr gute Plätze auf den Landeslisten haben. Eine Beeinflussung durch den Wähler ist damit eigentlich gar nicht möglich. Zudem gehört Good Entity zu den Wenigen (Gemessen an der Masse der deutschen Bevölkerung, die noch nicht einmal wissen, dass das deutsche Wahlsystem am Proporz orientiert ist und damit die Zweitstimme wichtiger als die Erststimme ist.), die ihren Wahlkreiskandidaten überhaupt kennen. Ich vertrete die Meinung, dass Wahlen in den Wahlkreisen immer erst Parteiwahlen sind und weil der Wähler nur die Möglichkeit hat zwischen Kandidaten verschiedener Parteien abzustimmen, er grundsätzlich die Partei seiner Präferenz wählt. Eine richtige Entscheidung zwischen Persönlichkeiten liegt nur dann vor, wenn er zwischen Kandidaten der gleichen Partei abstimmen könnte.

Bei der Einführung des Zweistimmensystem standen zwei Gründe im Vordergrund: Wahl einer "Persönlichkeit" mit der Erststimme und damit eine größere Bindung von Wählern und Wahlkreiskandidaten und die Möglichkeit von Wahlkreisabsprachen, um mithilfe der Grundmandatsklausel kleineren Koalitionspartnern den Weg in den Bundestag zu ermöglichen. der erste Grund wurde meines Erachtens nicht erreicht und dem zweiten Grund sollte unbedingt die Grundlage entzogen werden.

Wie ihr seht, gehöre ich eindeutig zu den Anhängern der Abschaffung des Zweistimmensystems. Denn bei einer Rückkehr zu einem Einstimmensystem (BTW 1949), bei dem der Wähler einen Kandidaten und gleichzeitig die Partei für die er kandidiert wählt würden einige grundlegende Probleme des deutschen Wahlsystems einfach ausgeschaltet werden: Stimmensplitting, Überhangmandate usw. Zudem wären die Parteien gezwungen, Kandidaten aufzustellen, was der Bindung von Wahlkreiskandidat und Wählerschaft ja vlt. sogar zuträglich wäre.
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 17:02 Uhr:   

Das Einstimmensystem bedeutet nicht unbedingt auch die Ausschaltung von Überhangmandaten. Es sorgt eher dafür, dass die Stimmenzahl für Kandidat und Partei eher der Stimmenzahl für die Partei ähnelt. Dazu kommt noch, dass in vielen Fällen Wähler kleinerer Parteien auch ihren eigentlichen Kandidaten mit der Erststimme gewählt haben.
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Lorili
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 18:10 Uhr:   

Wie würden denn Überhangmandate bei einem Einstimmensystem anfallen? Nach meiner Ansicht würden in extrem seltenen Fällen evtl. externe Überhangmandate anfallen, oder?

"Dazu kommt noch, dass in vielen Fällen Wähler kleinerer Parteien auch ihren eigentlichen Kandidaten mit der Erststimme gewählt haben."
Deiner Ansicht nach stimmen Wähler kleiner Parteien mit Erst- und Zweitstimme für ihre präferierte Partei ab? Hab ich das richtig verstanden?
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 18:53 Uhr:   

@Lorili
Wie würden denn Überhangmandate bei einem Einstimmensystem anfallen?

Vereinfacht beschrieben: Wenn das Stimmenergebnis der Landesliste einer Partei nicht ausreicht, die von der Partei in den Wahlkreisen gewonnenen Mandate zu decken (siehe die Ursachen für die Entstehung von Überhangmandaten).

Die Zahl der Wahlkreise eines Landes entspricht grob der Hälfte der von den Wählern des Landes im Bundestag zu besetzenden Mandate. Wenn eine Partei nun alle oder fast alle Wahlkreise eines Landes gewinnt, müsste sie auch bei einem Einstimmenwahlsystem rund 50 % der Stimmen in dem Land erhalten, damit keine Überhangmandate anfallen. Davon waren oder sind einige Landeslisten, denen ein „Wahlkreisdurchmarsch“ in einem Land gelingen könnte, aber weit enfernt (siehe etwa die CDU in Baden-Württemberg oder Sachsen).
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 19:25 Uhr:   

Danke für die Blumen.

Lorili, ein Beispiel zu Matthias Cantows Überlegungen: In Hamburg bekäme (angenommen) die SPD im Einstimmenverfahren in den einzelnen Wahlkreisen 36 bis 44 %, im Schnitt 40 % der Stimmen. Das soll (angenommen) in allen 6 hamburger Wahlkreisen die höchste Stimmenzahl aller Parteien sein, weil die nächstgroße Partei jeweils irgendwo zwischen 25 % und 35 % liegt.

Also bekommt die SPD schon mal 6 der voraussichtlich insgesamt 12 hamburger Abgeordneten. Bei 40 % der Stimmen stünden der SPD aber mit ziemlicher Sicherheit höchstens 5 von den 12 Sitzen zu, also gibt es 1 Überhangmandat für die SPD auch bei Einstimmenverfahren.
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Lorili
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 19:29 Uhr:   

Doofe Frage, aber ich verstehe es nicht. Wenn ich ein Einstimmensystem hätte, in dem jeder Wähler mit einer Stimme seinen Kandidaten und damit eine Partei (Verhältnis 50/50) wählt, muss sich das Ergebnis doch decken oder wo ist mein Denkfehler. Interne Überhangmandate entstehen doch in der Unterverteilung der Mandatsverteilung, in dem die Direktmandate nicht durch den Zweitstimmenanteil in diesem Bundesland gedeckt werden. Bei einem Einstimmensystem fällt doch diese Verrechnung und damit die Grundlage für Überhangmandate weg.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 19:41 Uhr:   

Auch bei einem Bundestagswahlsystem mit einer statt der jetzt zwei Stimmen fällt die Verrechnung in der Unterverteilung nicht weg (und damit auch die mögliche Unterdeckung nicht, siehe den ersten von mir geposteten Link).
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Lorili
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 19:49 Uhr:   

@ Good Entity

Deine Antwort hatte ich noch nicht gesehen.... ;-)
Ok, das Beispiel ist nachvollziehbar. Das Beispiel zielt auf eine andere Art der Begünstigung von ÜM ab.
Das Stimmensplitting, welches die Entstehung von ÜM fördert, wäre somit auf jeden Fall ausgeschaltet. Und ich weiß jetzt auch, dass ich nicht davon ausgehen kann, dass das Einstimmensystem ÜM verhindert, da auch noch andere Faktoren die Entstehung beeinflussen.
Aber man könnte doch davon ausgehen, dass ÜM bei einem Einstimmensystem nicht in der großen Anzahl wie bei den letzten BTW auftreten würden, oder?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 20:47 Uhr:   

@Lorili
Nimmt man als erste Näherung mal das Zweitstimmenergebnis in den Wahlkreisen (statt das Erststimmenergebnis), dann wären quasi genauso viele Überhangmandate entstanen. Ggf. noch ein zusätzliches in Berlin. Da habe ich nicht so genau nachgerechnet...

Natürlich ist dies alles Theorie, weil die Wähler ggf. anders wählen würden wenn es nur eine Stimme gäbe.

Der entscheidende Faktor ist nicht das Stimmensplitting sonden das stärker ausdifferenzierte Parteiensystem. Insbesondere mit der Linken im Osten braucht man relativ wenige Stimmen um alle Wahlkreise in Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Sachsen zu gewinnen.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 13. April 2009 - 21:41 Uhr:   

Es gab 2005 in 16 Wahlkreisen andere Erststimmenmehrheiten als Zweitstimmenmehrheiten.

Für Überhangmandate sind nur drei Wahlkreise (alle mit CDU-Erststimmenmehrheit) relevant:
160 Dresden I (Sachsen)
192 Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I (Thüringen)
196 Greiz - Altenburger Land (Thüringen)

Dresden ist der Sonderfall Nachwahl und die anderen beiden CDU-Mehrheiten haben jeweils SPD-Überhangmandate verhindert. D.h. wir hätten wegen Stimmensplittings und des Zweistimmensystems unterm Strich sogar ein Überhangmandat weniger.
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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 03:38 Uhr:   

Man könnte die Überhangmandate doch ziemlich sicher verhindern, wenn man die 5%-Hürde durch eine 5-Direktmandate-Hürde ersetzt. Also sagt, es nehmen an der Verteilung nur Parteien teil, die mindestens fünf der 299 Wahlkreise gewinnen. Ich finde das auch politisch sinnvoll, denn eine Partei sollte um Einfluß zu bekommen schon in bestimmten Regionen derart verwurzelt sein, daß sie dort auch stärkste Kraft wird.

Eine Partei, die zwar überalle etwa 10% erhält, aber in keinem Gebiet die Mehrheit, ist nirgendwo im Land so tiefgreifend verwurzelt, daß sie ins Parlament gehört.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 08:06 Uhr:   

Dann wäre die CSU in Bayern selbst nach der letzten Wahlpleite immer noch ohne Opposition im Parlament.

Nichts gegen gewisse wahlrechtliche Maßnahmen, um allzu viele Parteien im Parlament zu vermeiden. Aber das ginge denn doch zu weit!
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Vereinsmeier
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 09:51 Uhr:   

Überhangmandate reduzieren wäre leicht - einfach die Zahl der Direktmandate in Relation zur gesamtmandatszahl reduzieren (also nicht mehr grob 50/50 sondern z.B. grob 33/66).
Auch eine parteiinterne Verrechnung der Überhangmandate mti anderen Landeslisten derselben partei würde zu einer Reduktion führen (es kann aber selbst dann noch Überhangmandate geben - z.B. eine partei bekommt 30% der Zweitstimmen gewinnt aber bundesweit alle Direktmandate).
Oder man schafft einfach die Erstimme komplett ab - z.B. bekommt dann jeder Wähler 10 Stimmen die er auf die Landeslsiten in seinem Bundesland verteilen kann. Selbst das würde wohl noch auf alle Fälle zu einer reginalen Repräsentation im Bundestag führen und gar keine Überhangmandate produzieren.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 11:04 Uhr:   

"Überhangmandate reduzieren wäre leicht - einfach die Zahl der Direktmandate in Relation zur gesamtmandatszahl reduzieren (also nicht mehr grob 50/50 sondern z.B. grob 33/66)."

Leicht??? Das wäre viel schwieriger durchzusetzen als jede andere Lösung im Rahmen des jetzigen Wahlsystems, schließlich hängen die Wiederwahlchancen vieler MdBs vom Wahlkreiszuschnitt ab.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 13:21 Uhr:   

zum Thema Durchsetzen des Beseitigung von Überhangmandaten:

Man muss hier auch sehen, dass von Überhangmandaten bislang ausschließlich CDU und SPD profitieren. Also 2 Parteien, die gemeinsam wohl auch in der absehbaren Zukunft die Parlamentsmehrheit haben werden.
Ich kann hier daher kein besonderes Interesse an einer Änderung erkennen. "It's not a bug, it's a feature" werden sich die beiden wohl insgeheim denken.

Und sollte die PDS jemals stark genung werden, dass die Mehrheit von SPD+CDU gefährdet ist, dann ist die PDS selbst wohl ebenfalls in der Gewinner-Position bei den Überhangmandaten angekommen - und hätte auch kein Interesse mehr an einer Änderung.

Im übrigen haben Überhangmandate bislang vor allem in die Richtung der Stabilisierung einer knappen Mehrheit gewirkt.
Einen solchen Effekt finde ich grundsätzlich eigentlich positiv (solange keine Wähler-Minderheiten dadurch in parlamentarische Mehrheiten verwandelt werden).
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Schnelldenker
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 13:48 Uhr:   

Warum schreibst du eigentlich nicht gleich SED? Wenn man schon mit seinen Bezeichnungen irgendwo in der Vergangenheit stehenbleibt, dann gleich richtig. Die Grünen könnte man dann auch gleich mit SPV abkürzen
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 14:08 Uhr:   

@Schnelldenker: Richtig konsequent wäre Spartacusbund

Hier noch mal zur Erinnerung alle Umbenennungen der Kommunisten:

Spartacus->KPD->SED->SED-PDS->PDS->Linkspartei(.PDS)->LINKE

Diese Traditionslinie zu ziehen ist auch keineswegs Polemik, sondern ganz im Sinne der Kommunisten. Noch heute sind Liebknecht und Luxemburg, die mit Gewalt die Diktatur des Proletariats errichten versuchten, für die Ewiggestrigen große Helden.
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 15:01 Uhr:   

Liebknecht und Luxemburg wurden von den Nazis ermordet.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 14. April 2009 - 18:30 Uhr:   

@E-Qual
Stimmt erstens nicht (es waren Freikorps), zweitens machte das beide nicht nachträglich zu besseren Menschen.
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Fairfis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. April 2009 - 18:51 Uhr:   

a) Verantwortlich für die Tötung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht waren nicht die Nazis und auch nur bedingt die willigen Schergen der Freikorps, sondern der Sozialdemokrat Gustav "Bluthund" Noske

"http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Noske"

b) Luxemburg und Liebknecht wollten nicht die Dikatur des Proletariats errichten. Luxemburg war eine dezidierte Gegnerin leninistischer Avantgarde-Theorien und im übrigen Antimilitaristin. Für Krieg stimmten 1914 die Sozialdemokraten, für Hitler 1933 das Zentrum und ander Vorläuferorganisationen der CDU wie die DVP (Nur im hier auch eine nette Linie zu ziehen: DVP->NSDAP->CDU, aber das wäre natürlich reine Polemik, was sind schon Kiesinger, Filbinger und die anderen paar "kleinen Fische"). Im Gegensatz dazu machte sich Luxemburg für den proletarischen Internationalismus stark. Ein Ansatz der wohl sowohl bei den Wirtschaftskrisen der 20er Jahre, den darauf folgenden zwei Jahrzehnten des Extremismus wie auch bei der bedauerlichen Entwicklung der 3. Welt seither einige interessante Alternativen zu bieten gehabt hätte.

c) Die Intention ihres Nachsatz, dass die Ermordung durch Freikorps Luxemburg und Liebknecht nicht nachträglich zu besseren Menschen macht, ist mir nicht ganz klar.

Denken Sie, die beiden habens irgendwie verdient, in dem Hinterhof abgeknallt zu werden? Welcher Verbrechen bezichtigen sie denn die Zwei?

Aber ich sehe schon, ihre Sympathien liegen wohl eher bei Noske, ein Lupenreiner Demokrat, wie man heute ja so sagt....
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. April 2009 - 20:25 Uhr:   

Ja okay da lag ich wirklich schwer daneben. Danke für die Aufklärung, Fairfis!

(owbohl, soweit ich weiß die besagten Freikorps schon relativ rechts waren, auch wenn sie von der SPD instrumentalisiert wurden würde man die Personen wohl heute als "Nazis" bezeichnen, damals gabs wohl den Begriff noch nicht).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. April 2009 - 21:11 Uhr:   

@Fairfis
"Luxemburg und Liebknecht wollten nicht die Dikatur des Proletariats errichten. Luxemburg war eine dezidierte Gegnerin leninistischer Avantgarde-Theorien und im übrigen Antimilitaristin."

Gelächter! Sie wollte bestenfalls eine weniger rabiate Diktatur als die Lenins. Ein nettes Zitat der lupenreinen Demokratin:

Der Diktatur des Proletariats gehört der Tag und die Stunde. Wer sich dem Sturmwagen der sozialistischen Revolution entgegenstellt, wird mit zertrümmerten Gliedern am Boden liegen bleiben.
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Edeltraud Dietert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. November 2009 - 13:29 Uhr:   

Irgendwie scheint mir, ist niemand auf das Angebot von Herrn Fischer vom 5.9.09 und die Informationen über www.FÜR VOLKSENTSCHEIDE.de eingegangen.

Schade, denn ich hätte sehr gerne mein Abstimmungsrecht als Bürgerin ausgeübt. Es wäre auch sicherlich interessant geworden, ob es die Gewissen in Wirtschaft und Politik überhaupt schaffen, die Bürger vor der Wahl offen und ehrlich aufzuklären.

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