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Wie wäre es mit zwei Sitzen je Wahlkr...

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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. August 2008 - 11:20 Uhr:   

Prinzip:

2 Stimmen je Wähler, 1 im Wahlkreis, 1 für die Liste.
Zusammenrechnung der Listenstimmen auf der Gesamtebene.
Verrechnung nach Pukelsheim.
Sperrklausel falls gewünscht.
Gebiete vor Parteien.
Jeder Wahlkreissieger erhält seinen Sitz.
Die übrigen Sitze werden so verteilt, dass mindestens 2 Sitze je Wahlkreis vergeben werden.
Der Wahlkreissitz und der Listensitz sollen verschiedenen Parteien zufallen.
Die Anzahl der Sitz pro Gebiet ist fest.


Anwendungsbeispiel Bundestagswahl

Für die Listensitze ist die Nummerierung nach je Land nach St.Lagué/Schepers wichtig,
also z. B. in NW von Nr. 1 bis Nr. 128.
Die Wahlkreissieger gehen vor.
Nun wird von neu nummeriert, z. B. in NW von Nr. 1 bis Nr. 64.
Derjenige Landesverband der die Nr. 1 hat, bekommt das 1. Listenmandat, in einem Wahlkreis, in dem ein Landesverband einer anderen Partei, den Wahlkreissitz errungen hat. Der jeweils stärkste Listenstimmenanteil entscheidet, an welchen Wahlkreis dieser Sitz fällt usw ...
Überhangsitze werden nun mit Sitze für die nicht überhängenden Mandate ausgeglichen, bis das Ergebnis bundesweit passt.
Es geht wird mit der Sollzahl angefangen und nach und nach ein Sitz hinzugefügt.
Die Sitze werden, mittels seperater Landesreihenfolge und Parteienreihenfolge, weiter verteilt.

Innerhalb eines Landes bekommt der größte Wahlkreis einen weiteren Sitz für den ermittelten Landesverband. Für das Beispiel habe ich die Landeshauptstädte gewählt.

Beispiel
599. NW und FDP (Düsseldorf I, Gisela Piltz)
600. BY und Bündnis 90/Die Grünen (München Süd, Jerzy Montag)
601. BW und Die Linke. (Stuttgart I, Ulrich Maurer)
602. NI und FDP (Hannover I, Claudia Winterstein)
usw...


Übersicht

1. Zusammenrechnung der Listenstimmen auf der Bundesebene.
2. Evtl. Beachtung einer Sperrklausel.
3. Unterverteilung auf die Länder durch das System nach Pukelsheim.
4. Unterverteilung auf die Wahlkreise.


Vorteile

Mehr Wähler als bisher haben ein annähernd ähnliches Stimmengewicht.
Jeder Wahlkreis wird von mindestens 2 Abgeordneten, aus möglichst verschiedenen Landesverbänden, vertreten.
Die Länder erhalten feste Sitzzahlen.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 12. August 2008 - 09:46 Uhr:   

1. Wenn die Zahl der Wahlkreise nicht deutlich kleiner als die Zahl der Mandate/2 ist, dann führt die Bedingungen mit den 2 Abgeordneten pro Wahlkreis zu großen Problemen.
2. Die Verteilung der Mandate auf Personen ist extrem kompliziert und damit für den Wähler nicht transparent. (Rechne es mal für die letzte Bundestagswahl durch und nehme dann mal ein paar leichte Verschiebunden der Stimmenzahlen vor. Du wirst sehen wie stark die gewählten Abgeordneten sich unterscheiden können.)
3. Eine feste Mandatszahl pro Bundesland ist nicht unproblematisch. Je nach Wahlbeteiligungen führt dies zu deutlichen Abweichungen des Erfolgswerts. (In kleinen Bundesländern könnte dies zusammen mit anderen Faktoren zu unzulässig hohen Abweichungen des Stimmgewichtes führen.)

Ich kann keine Vorteile erkennnen (Stimmengewicht glaube ich nicht; die anderen von Dir genannten Vorteile sind aus meiner Sicht keine.).
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. September 2008 - 17:51 Uhr:   

Lars,

bei einer bisherigen Bundestagswahl, bringt jedes Prozent mehr oder weniger, bei den Zweitstimmen, etwa einen Unterschied von 6 Abgeordneten.
Bei einem bundesweiten Gewinn an Erststimmen bringt jedes Prozent mehr oder weniger eine sichtbare Verschiebung in der Zahl der Direktmandate.
Das solltest Du den Verschiebungen in meinem System gegenüberstellen.

Die Länder sollten ihre Mandate fest erhalten.
Es sollte nicht der Tagespolitik geschuldet sein, dass ein Land für die nächsten vier Jahre krass unter- oder überrepräsentiert ist.
Außerdem kann eine Partei, die in einem oder mehreren Ländern stark ist, die 5 % Hürde verfehlen und keine 3 Direktmandate bekommen.
Dann sind die Bürger dieses Landes weniger vertreten.


Allgemein,

Manche Einwohner sind über- oder untervertreten.
Da nehme ich einmal das Beispiel aus Hannover.
Es ist auch ein Landeshauptbonus.
Die Wahlkreis Hannover I und Hannover II stellen jeweils mehr Abgeordnete als 2 Abgeordnete, der rechnerische Durchschnitt.
Die Wahlkreise Stuttgart I und Wahlkreis Ludwigsburg stellen gar keine Abgeordneten mehr.
Das meine ich hier mit der unterschiedlichen Vertretung der Wahlkreise.
Es geht mir um die gleichmäßige Vertretung der Wahlkreise im Bundestag.

Bei einem Zweistimmensystem heißt dies, dass einer Direkt gewählt wird und einer über die Liste gewählt wird. Beide sollten möglichst aus unterschiedlichen Parteien kommen. Warum soll eine Partei beide Wahlkreisvertreter stellen? Das kann man sinnvoller aufteilen.

Eine Alternativmöglichkeit, im Rahmen meines Vorschlags, ist es die Listenvertreter, der im Wahlkreis erfolgreichen Partei, am Wahlabend zu übergehen.
Somit hätte man auch 2 Vertreter je Wahlkreis aus möglichst verschiedenen Parteien.

100 000 / 5 = 20 000 Stimmen pro Abgeordneter aus dem Wahlkreis
100 000 / 1 = 100 000 Stimmen des Abgeordneten aus dem Wahlkreis
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. September 2008 - 19:20 Uhr:   

@Mitdenker
Leider bist Du auf die angesprochenen Punkte nicht eingegangen. Es geht nicht um die Frage der Parteizusammensetzung sondern um die Personenzusammensetzung.

Dein Verteilungssystem führt da zu hohen Zufallseffekten. Zeige erst mal die angeregten Beispielrechnungen.

Dein Wahlsystem erfüllt nur eine Bedingung. Es sichert die Vertretung der Wahlkreise. (Könnte man mit Mehrpersonenwahlkreise deutlich besser erreichen.)

Wobei es für mich kein relevanter Faktor ist.

Deshalb sehe ich keinen Sinn in dem Vorschlag. Wenn man dann die schon angesprochenen Nachteile bedenkt... Ich glaube nicht, dass es verfassungskonform wäre.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Oktober 2008 - 18:02 Uhr:   

Lars, ich bin weiterhin am Tüfteln. Könntest Du Dir auch ein System für eine bessere regionale Verteilung vorstellen?

Die Landeshauptstadt München ist im Bayerischen Landtag über die Maßen vertreten.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Oktober 2008 - 19:26 Uhr:   

Ich sehe in der räumlichen Verteilung der Abgeordneten überhaupt kein Problem. Deshalb am Wahlrecht herumzuschrauben und andere Nachteile in Kauf zu nehmen erscheint mir nicht sinnvoll.

Wenn es um die räumliche Verteilung geht gibt es z.B. diese Lösungen:
1. Reines Mehrheitswahlrecht.
2. In Bayern könnte man es ggf. mit 5-Personenwahlkreise einigermaßen lösen. (Bei der BTW würden die Wahlkreise zu groß. Insbesondere wenn as Ziel eine bessere räumliche Verteilung ist.)
3. Wenn man die Zahl der Wahlkreise auf ca. 2/3 der jetzigen Zahl senkt könnte man das von dir vorgeschlagene Wahlsystem zumindest verfassungskonform bekommen. (Aber es blieben einige Probleme erhalten. Das Verfahren der Sitzverteilung wäre sehr kompliziert.)
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Fragender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 01:34 Uhr:   

Die räumliche Verteilung der Abgeordneten ist doch offenbar für die Wähler überhaupt kein Problem. Die Grünen haben bei der Europawahl in Hamburg 20,5% erhalten, obwohl es überhaupt keinen grünen Kandidaten aus Hamburg gab und die FDP hat mit 11,1% in ihrer Diaspora Hamburg immerhin den Bundesschnitt erreicht, obwohl der erste Hamburger FDP-Kandidat auf Platz 57 stand. Wichtiger als der regional passende Kandidat ist doch, daß der Kandidat der eigenen politischen Richtung entstammt.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 01:38 Uhr:   

@Fragender noch hübscheres Beispiel: die Bayernpartei hat wenn ich richtig rechne 28% ihrer Stimmen ausserhalb Bayerns bekommen ^^
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Fragender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juni 2009 - 02:09 Uhr:   

@ Wahlticker: Nach dem unter http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/bayern-rauswaehlen-aus-deutschland/ kolportierten Wahlplakat wundert mich, daß es nicht noch mehr waren ...
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Edeltraud Dietert
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 18:13 Uhr:   

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