Autor |
Beitrag |
Fritz Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 08. August 2008 - 09:48 Uhr: | |
Wie berechnet sich die genaue Anzahl der Unterstützungsunterschriften? Wie wird gerundet? Gesetzliche Grundlage? Beispiel: Sind bei einer Gemeinde mit 32.688 Wahlberechtigten 32 oder 33 Unterschriften notwendig? |
AeD Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 08. August 2008 - 10:10 Uhr: | |
In welchem Bundesland findet die Kommunalwahl statt? Wenn die Zahl als Anteil bestimmt wird (also bspw. einem Tausendstel), würden 32 Unterstützungsunterschriften diese Bedingung nicht erfüllen, es müsste als aufgerundet werden. |
Fritz Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 08. August 2008 - 10:15 Uhr: | |
NRW - also ein Tausendstel. Ok die Logik hab ich verstanden. Vielen Dank! |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 08. August 2008 - 12:02 Uhr: | |
@Fritz Die Unterschrifen für die Reserveliste sind doch gar nicht die wirkliche Hürde, für die Kandidatur in den Wahlbezirken sind deutlich mehr erforderlich, wenn man flächendeckend antreten will. |