| Autor |
Beitrag |

Montana Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2008 - 22:13 Uhr: | |
Mich interessiert ,ob man im Gefängnis wählen darf und wenn ja , wie wird das organisiert? Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht laut US Wahlrecht kein Bürgerrecht wählen zu dürfen und Kriminelle können ihr Wahlrecht in den US auf Dauer verlieren? |

tg
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2008 - 23:13 Uhr: | |
Es gibt praktisch kein US-Wahlrecht. Die Gesetze der USA bestimmen nur die Verteilung der Mandate auf die Staaten und einige wenige gemeinsame Durchführungsbestimmungen. Alles andere (auch die hier gestellte Frage) ist Angelegenheit der Staaten und kann somit unterschiedlich geregelt werden. Außerdem stimmt niemand in seiner Eigenschaft als Bürger der USA ab, sondern als Bürger von Montana, Texas Puerto Rico, DC etc. |

montana Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 01:45 Uhr: | |
Ah ja, vielen Dank, aber wie ist es mit der Kernfrage; dürfen Gefängnisinsassen in Monatana, Texas ect wählen, oder verliert man beim "Einsitzen" sein Wahlrecht- und wie ist es in Deutschland? |

tg
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 08:04 Uhr: | |
Diese Tabelle hilft weiter: http://www.usatoday.com/news/nation/2006-05-31-felons-voting-rights_x.htm#table Gefängnisinsassen dürfen also nur in Maine und Vermont abstimmen. Auf Bewährung freigelassene sind in 31 Staaten ausgeschlossen, Gefangene auf Hafturlaub in 36 Staaten. Ex-Insassen sind nur in Florida, Kentucky und Virginia grundsätzlich ausgeschlossen, in 9 weiteren Staaten ein Teil der Ex-Insassen. Ich vermute mal, daß dabei die Länge der Strafe und die Dauer seit der Verbüßung eine Rolle spielen. |

montana Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 12:05 Uhr: | |
Danke für den Artikel, die Frage, die sich jetzt für mich anschließt ist dann, "wie werden Wahlen im Gefängnis organisiert, ect?"... aber in dem Artikel werden ja Ansprechpartner erwähnt. |

BE Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2008 - 11:34 Uhr: | |
tg: Prinzipiell richtig, nur Puerto Rico als Bespiel ist schlecht gewählt. Bürger von Puerto Rico dürfen bei nationalen US-Wahlen nämlich nie wählen, weil Puerto Rico kein "incorporated territory" der USA und damit kein US-Staat ist. Da hilft es auch nichts, dass man sich als Puertoricaner nichts hat zuschulden kommen lassen... |

tg
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2008 - 12:08 Uhr: | |
Ich habe Puerto Rico und DC bewußt als Beispiele gewählt, um zu zeigen, daß es beim Wahlrecht nicht auf die Staatsbürgerschaft der USA (die haben die Puertoricaner ja auch), sondern auf die interne Staatsbürgerschaft des US-Bundesstaates/- Territoriums ankommt. Im übrigen dürfen die Puertoricaner schon ein klein bißchen an der Parlamentswahl teilnehmen, denn sie wählen ja einen Repräsentanten für das Abgeordnetenhaus, der aber dort im Plenum nicht stimmberechtigt ist. |