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Matthias
| Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 02:12 Uhr: | |
Hallo, ich muss für ein Seminar an der Uni die Landtagswahlordnung in Tirol näher unter die Lupe nehmen und dazu möchte ich verschiedene Szenarien erstellen, wie sich die ein oder andere Änderung auf die Mandatsverteilung auswirken würde. Allerdings komme ich beim zweiten Ermittlungsverfahren nicht weiter. Ich poste den Text aus der Landtagswahlordnung (nicht relevante Teile gestrichen, in Klammer Anmerkungen): § 66 Zweites Ermittlungsverfahren (1) Die nach § 63 Abs. 3 verbleibenden Restmandate werden in einem zweiten Ermittlungsverfahren durch die Landeswahlbehörde vergeben. (2) ... (3) Anspruch auf Restmandate haben nur Wählergruppen, die einen gültigen Landeswahlvorschlag eingebracht und entweder im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat (Grundmandat) oder, sofern ihnen ein solches nicht zugefallen ist, in allen Wahlkreisen zusammen mindestens 5 v. H. der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erlangt haben (Anm.: diese Voraussetzungen wurden von den angegebenen Parteien erfüllt) (4) Die Restmandate werden auf die anspruchsberechtigten Wählergruppen mittels der nach Abs. 5 zu errechnenden Wahlzahl vergeben. (5) Die Summen der Reststimmen werden nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben. Unter jeder Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiteren folgenden Teilzahlen. Als Wahlzahl gilt bei bloß einem zu vergebenden Restmandat die größte, bei zwei zu vergebenden Restmandaten die zweitgrößte Zahl usw. Jede Wählergruppe erhält so viele Restmandate, wie die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei Wählergruppen auf ein Restmandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das von dem an Jahren jüngsten Mitglied der Landeswahlbehörde zu ziehende Los. (6) ... Es sind noch 13 Mandate zu vergeben Die Reststimmen lauten wie folgt: ÖVP 31.024 SPÖ 37.666 FPÖ 23.113 Grüne 30.261 Insbesondere Abs. 5 ist sehr kompliziert. Vermutlich habe ich mich da irgendwo verrechnet. Laut meinen Berechnungen müssten die Mandate folgendermaßen vergeben werden: ÖVP 3 SPÖ 4 FPÖ 3 Grüne 3 Laut Wahlergebnis bekommt aber die ÖVP 4 und die FPÖ nur 2. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke! MfG Matthias |
Mitdenker
| Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 12:47 Uhr: | |
Das System ist genau ausformiliert. Gemeint ist das System d`Hondt. Restsitze (13): SPÖ 4, ÖVP 4, Grüne 3, FPÖ 2
LTW Tirol | SPÖ | Nr. | ÖVP | Nr. | Grüne | Nr. | FPÖ | Nr. | Stimmen | 37 666 | x | 31 024 | x | 30 261 | x | 23 113 | x | :1 | 37 666 | 1 | 31 024 | 2 | 30 261 | 3 | 23 113 | 4 | :2 | 18 833 | 5 | 15 512 | 6 | 15 131 | 7 | 11 057 | 9 | :3 | 12 555 | 8 | 10 341 | 10 | 10 087 | 11 | 7 704 | (14) | :4 | 9 417 | 12 | 7 756 | 13 | 7 566 | x | 5 529 | x |
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Matthias
| Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 14:18 Uhr: | |
Vielen Dank für deine Hilfe! Jetzt ist mir einiges klarer. MfG Matthias |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 15:05 Uhr: | |
@Matthias Die Restmandate werden einfach nach d'Hondt vergeben, das aber höchst unverständlich formuliert. Für die Sitzverteilung bedeutsamer ist aber das Zusammenspiel von 1. und 2. Ermittlungsverfahren. In Tirol kann nämlich auch mehr Stimmen zu weniger Sitzen führen, also negatives Stimmengewicht auftreten. Im 1. EV ist die Wahlzahl Summe der gültigen Stimmen geteilt durch um 0,5 erhöhte Anzahl der im Wahlkreis (maximal) zu vergebenden Sitze. Besonders im deutlich größten Wahlkreis Innsbruck-Land mit 8 Sitzen (die übrigen haben 2 bis 6 Sitze) kann die Wahlzahl im 1. EV größer sein als im 2. EV Stimmen für ein Mandat erforderlich sind. Dann ist es vorteilhaft, ein weiteres Mandat im Wahlkreis möglichst knapp zu verpassen. Bei der letzten Landtagswahl verpaßte die ÖVP knapp ein viertes Mandat im Wahlkreis Innsbruck-Land. Hätte sie dort 700 Stimmen mehr gehabt, hätte sie 4 Sitze im Wahlkreis bekommen, aber statt 4 nur zwei Sitze im 2. Ermittlungsverfahren und damit einen Sitz weniger im Landtag. |
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